Moin moin
Ich bin gerade wieder was am entwerfen. . .
Das eine F Waffe nicht mehr als 7,5J haben darf ist klar
Aber was währe wenn das Geschoss nach Austritt aus dem Lauf (etwa 2m nach verlassen) zusätzlich beschleunigt, auf sagen wir mal 750J
Wie schaut das rechtlich aus ?
PS: Hab mich veschrieben soll natürlich Geschossbeschleuinigung heißen