Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes

Es gibt 1.518 Antworten in diesem Thema, welches 193.283 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 15:00) ist von Magnum Opus.

  • Dann gehe ich morgen gleich mal los und hole mir „sicherheitshalber“ (neben der WBK, die ich schon habe) auch noch so einen „kleinen Waffenschein“ !

    Wenn ich gefragt werde, warum ich den beantragen möchte, werde ich antworten:
    „Weil ich es kann !“

  • Für den 42a gibt es nur die bekannten Gründe, für die es aber kein "Papier" in Sinne einer Erlaubnis gibt.
    Für den 42 gilt als Ausnahme des Führverbots in Waffenverbotszonen (irgend-)eine waffenrechtliche Erlaubnis, die vom Führverbot in Sachen Messer befreit.
    Steht doch im Zusatz drin.

  • Wie war das noch - hat ein Springmesser Waffeneigenschaft, oder zählt es nur als Einhandmesser? Diese Dinger werden doch erst ab 18 abgegeben.
    Weil das ist in diesem Zusammenhang wichtig. Warum kläre ich später.

  • Für den 42a gibt es nur die bekannten Gründe, für die es aber kein "Papier" in Sinne einer Erlaubnis gibt.
    Für den 42 gilt als Ausnahme des Führverbots in Waffenverbotszonen (irgend-)eine waffenrechtliche Erlaubnis, die vom Führverbot in Sachen Messer befreit.
    Steht doch im Zusatz drin.

    Du, ich komm mit dem Kram gar nicht zurecht ;) ,da hat man irgendwie 3 Papiere ,das eine bezieht sich auf das andere und dies hebt jenes auf .

    Was mich nur interessiert ist

    1.) Was ist erlaubt in den neuen Waffenverbotszonen ohne eine Erlaubnis?

    Da bin ich mir recht sicher ,2 Handmesser ohne Sperre länge egal,Feststehende Messer und Messer mit Sperre 4cm .

    2.) Was ist erlaubt als Person mit Erlaubnis (WBK,KWS,Handwerker und alle sonst im Gesetz genannten) ?

    Welche Messer dürfen die jetzt ?


    Das Problem ist das die Messertypen nicht wirklich aufgezählt werden .

    So könnte man auch meinen 4cm mit verriegelung,könnte dann ja auch ein Einhandmesser Feststehend sein bis 4cm .

    Ist das dann nun erlaubt oder verboten oder nur mit KWS oder oder oder :bash:

    Das Problem ist das kleiner Klartext redet .

    2 Mal editiert, zuletzt von Christian 1984 (18. Dezember 2019 um 16:07)

  • So, ich habe mal eine Tabelle erstellt, die das Chaos bestätigen. Neben den nun neuen "Messergattungen", die explizit für den § 42 (nicht 42a) zusätzlich zählen, ergeben sich aber Merkwüdigkeiten, insbesodnere wenn jemand mit der genannten Ausnahme einer waffenrechtlichen Erlaubnis ein bestimmtes Messer führen darf.
    So ergibt sich z.B. bei einem Messer mit fester Klinge über 12 cm ein Führverbot, jedoch nicht in einer Waffenverbotszone, wenn dieser einen KWS besitzt. Formal müsste er das Messer also im verschlossenen Behältnis transportieren, darf es aber in der Waffenverbotszone auspacken und am Gürtel tragen.
    Genau gleich würde das für ein Einhandmesser mit Klingenlänge unter 4 cm gelten.
    Die Frage wäre, gilt der § 42a auch in Waffenverbotszonen mit Führverbot nach § 42 zusätzlich? Wenn nein, haben wir obige komische Konstellation. Wenn ja ist das mit der Ausnahme der Erlaubnis nicht zu verstehen, weil der 42a ja diese Ausnahme nicht vorsieht.
    Herkömmliche Springmesser scheinen keine Waffeneigenschaft zu haben und zählen als Einhandmesser. Auch daraus folgert sich merkwürdige Konstellationen beim führen.
    Bitte korrigiert mich, wenn meine Interpretation falsch sein sollte.


    Messerführverbot

  • Das ganze müsste dann ja innerhalb und außerhalb solcher Zonen gelten .

    Also Außerhalb mit erlaubnis alles was du aufgezählt hast mit JA und Innerhalb auch.

    Wenn keine Erlaubnis vorliegt nur das was im Neuen Gesetz steht.

    Da muss auf jeden Fall noch eine Richtigstellung erfolgen!!!

    Kann man diese Liste nicht mal irgendwie einem zukommen lassen der irgendwas zu sagen hat ,damit die das mal merken :D

    Durcheinander haben die gemacht sonst nichts ;)

    Wenn ich sowas mache fang ist bei 0 an und dödel da nicht noch irgendwas dazu was sich mit anderen Dingen wieder beißt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Christian 1984 (18. Dezember 2019 um 16:41)

  • Logisch, das einzig halbwegs sinnvolle wäre es, wenn man die Ausnahmen gleich definiert, insbesondere das mit der WR-Erlaubnis. Dann gelten für nicht-Inhaber strengere Regeln und zwar in beiden Zonen, während die geprüften Personen in beiden Zonen Ausnahmen haben.
    Aber so bahnt sich wieder eine Regelung an, die kein Mensch versteht, zumal in der eigentlich "strengeren" Zone Ausnahmen gelten, die es ansonsten nicht gibt.

  • Logisch, das einzig halbwegs sinnvolle wäre es, wenn man die Ausnahmen gleich definiert, insbesondere das mit der WR-Erlaubnis. Dann gelten für nicht-Inhaber strengere Regeln und zwar in beiden Zonen, während die geprüften Personen in beiden Zonen Ausnahmen haben.
    Aber so bahnt sich wieder eine Regelung an, die kein Mensch versteht, zumal in der eigentlich "strengeren" Zone Ausnahmen gelten, die es ansonsten nicht gibt.

    Danke nochmal für die Liste :thumbup: ,es gibt nämlich so viele verschiedene Messertypen das war nach dem alten Gesetz schon manchmal nicht leicht aber das jetzt.

    Man könnte grade denken das es so gewollt ist das keiner mehr durchblickt und alles wiedersprüchlich ist das man einem leichter ans Bein pi...en kann.


    Oder ganz D wird eine Waffenverbotszone und das von dir aufgezählte gilt dann :D

  • Ich verstehe nicht, was du mit WR- Erlaubnis meinst. (Sorry, man(n) kann nicht alles wissen.
    Und, schon mal auf Euern KWS geschaut, was da alles "Verboten und Erlaubt" ist, da steht nix von Messern drinnen.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Es geht nur darum das der KWS eine "Waffenrechtliche Erlaubnis" ist. Wofür diese Erlaubnis ist, ist (noch) nicht eingegrenzt.
    Man geht davon aus das Leute mit einer "Waffenrechtlichen Erlaubnis" die nötige "Zuverlässigkeit" haben um ein "gefährlicheres" Messer zu führen als der Rest der Bürger.

    Ist schon verwirrend :thumbdown:

  • Danke Snatsch

    Auszug aus dem KWS
    ist berechtigt, Scheckschuß,-Reizstoff-und Signalwaffen mit PTB -Zulassungszeichen zu führen.
    Den Rest lass ich sein , und da steht nix von Messern!

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

    Einmal editiert, zuletzt von Burgenlaender57 (18. Dezember 2019 um 17:33)

  • Im Gegenteil, die werden sich freuen das sie dich wegen den schwammigen Messervorschriften rumschupsen können wenn sie sonst nichts finden womit sie dir ärger machen können.