Er kapierts nicht!
Good n8
Der Doc
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Er kapierts nicht!
Good n8
Der Doc
Wenn das so eindeutig wäre gäbe es die Diskussion nicht.Sicher ist nur daß man nicht nach Belieben schießen darf.
Aber wie hoch die Anforderungen sind bleibt völlig offen.
Siehst Du irgendwo eine Möglichkeit, darauf eine verbindliche Antwort zu bekommen?
Ich befürchte ja, daß einem hier kein SB helfen kann/will/darf.
Wer ist hier wohl verbindlich befugt und auskunftwillig?
Also, obwohl da viel Geschurbel drin ist...wenn ein Geschoss das Grundstück nicht verlassen darf...sehe ich wenig Interpretationsspielraum für mich...aber viel für andere...Rechtsgelehrte, Polizisten, Behörden-Honks. Also Ausschlussverfahren.
Ich habe gerade willkürlich mal einfach eine Anleitung von der Webseite rausgenommen...(Umarex, Hämmerli 500)
"Das Schießen ist nur in der eigenen Wohnung, auf polizeilich zugelassenen Schießständen und im befriedeten Besitztumerlaubt, wenn das Geschoss dieses beim Schuss nicht verlassen kann. Hierbei den Gefahrenbereich des Geschosses beachten(ca. 500 m)."
500m ist völliger Blödsinn...aber notfalls beruft sich ein Behördenhonk auf Herstellerangaben.
gehören sie natürlich nicht in die Altmetall Tonne sondern auf den Wertstoffhof in den Sondermüll....
Auch die Bleifreien ?
Ich hatte da mal meinen hiesegen Metallverwerter gefragt, er meinte: "Weichteile".
Seit dem hab ich 4 "Tonnen" für Altmetalle in der Werkstatt.
Ups, ein Tippfehler disqualifiziert mich ...
@FJS, natürlich kannst du deine eigene Meinung haben, niemand hindert dich daran....
Es war und ist nur in gut gemeinter Ratschlag.
Deine Entscheidung.....
shooter45
Das oder bezieht sich auf die beiden Möglichkeiten 7,5J oder §7 Beachussgesetz und bei beiden darf das Geschoss das Grundstück nicht verlassen.
Da kann man trefflich darüber streiten. Ein Wort oder ein Komma an der falschen Stelle kann auch mal ein Leben kosten. (Hängen nicht leben lassen)
Auch die Bleifreien ?
Ich hatte da mal meinen hiesegen Metallverwerter gefragt, er meinte: "Weichteile".
Seit dem hab ich 4 "Tonnen" für Altmetalle in der Werkstatt.
gehören sie natürlich nicht in die Altmetall Tonne sondern auf den Wertstoffhof in den Sondermüll....
Auch die Bleifreien ?
Ich hatte da mal meinen hiesegen Metallverwerter gefragt, er meinte: "Weichteile".
Seit dem hab ich 4 "Tonnen" für Altmetalle in der Werkstatt.
Wenn man genug sammelt gibt es beim Altmetall Händer sogar noch Geld dafür ....
shooter45
Quasi verbindlich (aber nicht rechtlich bindend) wäre ein
Urteil eines Bundesgerichts. Das könnte entweder vom
Bundesverwaltungsgericht (wenn jemand auf Feststellung
klagt) oder vom Bundesgerichtshof (im Falle einer Straf-
verfolgung) kommen. Aber nur theoretisch.
In der Realität wird man mit so einer Angelegenheit kein
Bundesgericht erreichen.
Die Beurteilung eines SBs der zuständigen Waffenbehörde
(sofern der dazu bereit ist) schützt aber vor der Verfolgung.
Mehr als die zuständigen Waffenbehörde zu fragen kann
man ja gar nicht tun. Selbst wenn ein StA das ganz anders
beurteilt befand man sich im unvermeidbaren Verbotsirrtum
und bleibt straffrei.
Letzte gut gemeinte Ansage:
Das Plinken oder ähnliches im Garten wird fast immer illegal und einen Verstoß gegen das Waffengesetz sein.
Ich persönlich mache es nicht, werde aber auch niemanden "verurteilen" der es tut wenn er er seiner Sorgfaltspflicht nach kommt.
Jeder sollte sich nur im Klaren sein welche Folgen es nach sich ziehen könnte. Im dümmsten Falle ist es eine Freiheitsstrafe die den Rest des Lebens zumindest nachhaltig negativ beeinflusst.
shooter45
Schwachsinn!
Das ist lediglich eine OWi.
Schwachsinn!
Das ist lediglich eine OWi.
Steht wo?
Ich weiß dies nicht genau...
Das Erste "Schwachsinn!" hättest du dir sparen können
shooter45
Das kapier ich nicht? Verstoss gegen das Waffengesetz ist eine OWI ? Dann würde ich mir erst recht keine Mütze machen.
Naja...Was NC sonst so schreibt, hat schon Hand und Fuß. Kein Mensch ist ja vollkommen.
Aber Verstoß gegen Waffengesetz und OWI passt für mich nicht so recht..OK, es gibt Ausnahmen..
Beispiel: Wenn ich ohne KWS mit einer SSW auf öffentlichen Gelände rumballer..ist das ein Verstoß gegen das Waffengesetz und eine Straftat.
Tue ich das mit KWS, ist es eine OWI.
Nur müßte man jetzt wissen, warum das Schiessen ohne die entsprechenden Vorkehrungen auf eigenem Grund eine OWI ist.
nen Ticket für falsches Parken riskier ich eher
Steht wo?Ich weiß dies nicht genau...
Das Erste "Schwachsinn!" hättest du dir sparen könnenshooter45
Nein, das konnte ich mir nicht verkneifen.
Du hast dir nicht mal die Mühe gemacht auch nur
einen Blick ins Gesetz zu werfen, argumentierst
aber im Brustton der sicheren Kenntnis.
Das ich einfach nur daneben!
Zitat von WaffG§ 53 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
3. ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 4, dieser in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1, mit einer Schusswaffe schießt,
Das muß man jetzt erstmal zusammenschustern....Verbindung..Absätze... Unterabschnitte...
Im Moment kann ich ohne Erlaubnis vorsätzlich mit ner scharfen rumballern und begehe lediglich eine OWI
Wenn du eine Erlaubnis für den Besitz hast - ja.
Die bist du dann aber los...
Ich habe mir gerade mal den Absatz zum Verbotsirrtum angesehen.
Kannte ich gar nicht, klingt jedoch interessant.
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld.
Das ist zumindest ein guter Ansatz.
Ich Denke da kommt Absatz 11. zum tragen.
Zitatohne Erlaubnis nach § 27 Abs. 1 Satz 1 eine Schießstätte betreibt oder ihre Beschaffenheit oder die Art ihrer Benutzung wesentlich ändert,
Da ja die Erlaubnisbefreiung an die Bedingung geknüpft ist das die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.
Ist diese Bedingung nicht gegeben bräuchte man eine Erlaubnis, die man idR. nicht hat.
Ist aber ebenfalls OWi
3. ohne Erlaubnis..