Und bei den OWi s wartet noch eine weitere kleine Köstlichkeit. Frage an NC9210 Wie war das mit dem Geltungsbereich?
Beiträge von FJS
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Das oder bezieht sich auf die beiden Möglichkeiten 7,5J oder §7 Beachussgesetz und bei beiden darf das Geschoss das Grundstück nicht verlassen.
Da kann man trefflich darüber streiten. Ein Wort oder ein Komma an der falschen Stelle kann auch mal ein Leben kosten. (Hängen nicht leben lassen)
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Was soll dein Beitrag geklärt haben? Du kannst ja nicht mal Waffengesetz richtig schreiben.
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Lies dir bitte den § 12 WaffG noch mal genau durch. Die Möglichkeit des Schiessens ist sowohl für Waffen unter 7,5J als auch für Waffen nach §7 Beschussgesetz unter der Voraussetzung gegeben, dass das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann.
Es gilt für beide Waffenarten, nicht nur für die nach §7.Eben. Ich habe es genau durchgelesen. Und zwischen beiden steht "oder",nicht "und". Somit ist es keine Aufzählung. Und das mit dem Grundstück nicht verlassen können ist auf Waffen nach Par.7bezogen.Und nur auf diese,nicht auf die Lg 7,5j vorher. Und in dem par7 sind Lg's nicht benannt,sondern andere Schussapperate.
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FJS:
Ich wollte von dir eine Quelle!
Bist Du nicht in der Lage, diese eindeutig zu benennen?Der Doc
Bist du blind? Habe als Quelle das Waffengesetz benannt.
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Da bitte ich um eine verlässliche Quelle!
Gruß
Der DocSteht doch weiter oben in dem Auszug aus dem Waffengesetz.,,Auf dem eigenen Grundstück kann man schiessen,wenn a)7,5 j oder(nicht und). b)Waffen nach Par.7 Beschussgesetz,wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Das nicht verlassen können bezieht sich nur auf die Waffen nach Par.7,und dazu gehören die Luftgewehre nicht. Ist doch ganz einfach oder? Ihr könnt es aber auch ganz einfach weiter übertreiben und euch gegenseitig die Gesetze immer komplizierter auslegen. Die Verhinderungsbeamten wird das freuen. Genauso wie sie sich kranklachen,wenn einer sein LG die zwei Meter über den Hof bis zur Garage,in nem verschlossenen Koffer schleppt.
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Das mit dem Grundstück verlassen können gilt doch gar nicht für Luftgewehre mit 7,5 j.
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Ich lese aus dem Gesetz etwas anderes raus. Es steht doch entweder nicht mehr als 7,5 J oder das Projektil darf das Grundstück nicht verlassen. Entweder oder,nicht und. Das heißt mit 7,5 j kann man auf dem Grundstück schießen. Das mit dem Grundstück nicht verlassen können gilt wohl nur für mehr als 7,5J.
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Scheint zum Dekor gehören. Herstellersache. Hab das bei meiner Schreckschuss auch.