Noch mal was zur Aufbewahrung freier Waffen.

Es gibt 379 Antworten in diesem Thema, welches 62.686 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2019 um 22:13) ist von Rolix.

  • Allerdings ist es in der Praxis ja Ermessenssache der kontrollierenden Mitarbeiter von Polizeibehörde und Polizisten, ob sie Hinweise auf einen Gesetzesverstoss sehen und anzeigen.
    Von daher ist die Ansicht von Behörden durchaus relevant.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Also bei mir würden die mittlerweile vom Glauben abfallen wegen der Aufbewahrung! :D:D:thumbsup:

    Schmeiss bitte das olle Bundbartschloß raus und mach ein Einsteckschloß für Profilzylinder rein.
    Dann noch einen Knaufbeschlag aussen drauf und perfekt ist es. ;)

  • Alles gut! Drinnen ist alles noch in einer Vitrine verschlossen, das Haus ist auch verschlossen..... Passt also für F- Pusten. :thumbup:

  • Richtig, daran kann man gut erkennen wie ungebildet und unfähig unsere sogenannten Juristen sind, die solche Gesetzestexte mit unglaublich verdrehten Schachtelsätzen konstruieren.


    Das ist kein Zufall sondern den unterschiedlichen Parteien und jeweiligen Machtverhältnissen bei Erstellung der Gesetzestexte geschuldet. Jeder will in eine andere Richtung also was macht man? Einen Kompromiss, welcher dann am besten aber so schwammig gehalten ist, dass er nach beiden Seiten ausgelegt werden könnte um jede beteiligte Verhandlungsposition zufrieden zu stellen und genau das kann dann jeder für sich gleichermaßen als Verhandlungserfolg für sich proklamieren.

  • Das einzige, was mich in dem Zusammenhang interessiert ist folgendes:

    “36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z. B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z. B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen."

    Danke @Olja für den Link, fast ganz unten stehts. Habs auch selbst nochmal gesucht und auch wo anders gefunden.

    Nun darf ich also doch meine 2 LG´s an die Wand im Gang hängen. Gut so, im Kleiderschrank in den verschlossenen Koffern haben sie im Winter eh keinen Sinn. Da lass ich sie lieber verschraubt an der Wand, bis sie im Frühjahr wieder in die Koffer wandern weil sie eh jedes Wochenende genutzt werden.


    Allerdings könnte man sich (wenn man es ganz genau nimmt) nun wieder am "festen verschlossenen Behältnis" aufhängen. Ein Futteral aus Stoff mit Schloss dran ist in meinen Augen nicht "fest", ein Koffer aus Kunststoff schon.

    Ich glaub ja langsam, dass einige Forenbetreiber da beim schreiben der Gesetze mitgewirkt haben, damit hier fleißig darüber diskutiert wird ;) .
    Ich bin hier raus, schlauer werd ich bei dem Thema eh nicht mehr.

    Viel Spaß noch!

  • Ja, es ist einfach unglaublich...das Wort mindestens scheint hier manche nicht zu interessieren...und wird von einigen mit muß gleichgestellt.
    Es ist nicht schwer...ein Satz und gesunder Menschenverstand genügt. Soll das hier der Wolfsthread werden ?

    Was sagt der deutsche Schützenbund eigentlich dazu ? Gehe mal davon aus, das der sich informiert hat, bevor er so ein Infoschreiben rausgibt...

    https://www.dsb.de/media/PDF/Rech…hrung_17-07.pdf


    Ganz unten links:

    -Waffen (bis 7,5Joule) müssen nicht in klassifizierten Schränken aufbewahrt
    werden. Sie müssen so gesichert werden, dass ein Abhandenkommen ebenso verhindert wird wie der unbefugte Zugriff durch Dritte; hierfür genügt ein abgeschlossener Schrank oder Raum.

    Diabolos
    für Luftdruckwaffen sind keine Munition im Sinne des Waffengesetzes; für sie gelten keine besonderen Vorschriften für die Aufbewahrung, insbesondere können sie auch gemeinsam mit der Luftdruckwaffe verwahrt werden


    Und nur darum gehts es!

  • Nur das ein Luftgewehr keine Blankwaffe ist...

  • Olja:
    Hat die Aussage des Schützenbundes irgendeine Rechtskraft?
    Nein.


    Stefan


    ps:
    Auch ich gehe davon, aus, dass ein abgeschlossener Raum (nicht in Wohnnutzung) auch von einem Gericht als zumindest gleichwertiger Schutz angesehen wird.
    Aber ich kann dessen nicht sicher sein, da ich nicht weiß, wie der Entscheider gerade drauf ist.
    So folge ich den Worten im Gesetz, ohne meine Interpretation bzw. Vermutung hinzuzufügen.

  • Olja:
    Hat die Aussage des Schützenbundes irgendeine Rechtskraft?

    Nö, die labern nur Mist und das Waffengesetz hat auch keine Rechtskraft...und die Diskussion kann man sich auch sparen.
    Der BDS schreibt übrigens das Gleiche....

    Die sollte man mal aufschlauen.


    so folge ich den Worten im Gesetz, ohne meine Interpretation bzw. Vermutung hinzuzufügen.

    Jo...wer das Wort mindestens richtig interpretiert, liegt auf der richtigen Seite. Ein abgeschlossener Raum ist mehr als mindestens ein mit Kabelbinder zugebundenenes Futteral, was irgendwo rumsteht.

  • Nur das ein Luftgewehr keine Blankwaffe ist...

    Wie wahr!
    Wahr ist aber auch, dass Blankwaffen einen vergleichbaren rechtlichen Status haben, nämlich frei ab 18Jahren und dass es zweitens ein Beispiel war. Erkennbar am vorgestellten z.B.!

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Jo...wer das Wort mindestens richtig interpretiert, liegt auf der richtigen Seite. Ein abgeschlossener Raum ist mehr als mindestens ein mit Kabelbinder zugebundenenes Futteral, was irgendwo rumsteht.

    Dein "Richtig" mag ein anderes sein als das "Richtig" des Richters.
    Seins ist leider richtiger.
    Und damit am Ende das einzig relevante "Richtig"


    Wie gesagt, ich interpretiere den Text im Gesetz genauso wie du und DSB/BDS!
    Aber unser aller Interpretationen sind wertlos, da sie am Ende nicht zählen.
    Daher interpretiere ich an gewissen Stellen nicht.


    Stefan

  • Wie gesagt, ich interpretiere den Text im Gesetz genauso wie du und DSB/BDS!
    Aber unser aller Interpretationen sind wertlos, da sie am Ende nicht zählen.
    Daher interpretiere ich an gewissen Stellen nicht.

    Also dann hier zumachen und nicht weiter herum philosophieren, führt ja eh zu nichts außer dass sich Beteiligte nur gegenseitig hochschaukeln.

    freischütz

  • Ich finde, beim Vergleich “Waffenraum“ gegen festes verschlossenes Behältnis ist nur sehr sehr wenig Interpretationsraum, was sicherer ist.
    Ein handelsübliches Futeral bekommt man leicht auf, wenn man den Reissverschluss auftrennt.
    Einen normalen Kunststoffkoffer an den Scharnierbolzen oder im schwersten Fall am Vorhängeschloss, welches i.d.R. ein einfaches Kofferschloss ist.
    Und da transportabel, kann man das an einem ruhigen Ort tun.
    Die Dinger sind nicht als Diebstahlschutz konzipiert sondern als Transportschutz.

    Einen Raum kann man nicht wegtragen-erstes Plus
    Eine vernünftige Zimmertür ist stabiler als ein Futteralreissverschluss oder Kofferschloss- zweites Plus.
    In einem Raum kann man leicht weitere Massnahmen treffen, wie Stahlseil durch den Abzugsbügel usw.
    - Bonuspunkt für den Raum!
    Ich seh da wenig Platz für Interpretation.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ihr zäumt das Pferd von der falschen Seite auf.
    Gesetze kommen i.d.R. erst zur Anwendung, wenn etwas vorgefallen ist. Deshalb sollte sich jeder vorher überlegen wie er seine Waffen aufbewahrt. Vielleicht muss man irgendwann einem Richter, oder irgendwelchen verständnislosen Eltern, erklären, wie es dazu kommen konnte, dass z.B. ein Kind ein Auge verloren hat.

    Ausreden wie "die Auslegung war mir zu undeutlich" sind dann nur noch lächerlich. Wer eine Waffe besitzt, und sei es nur ein beschissenes Okti, ist verantwortlich dafür, dass dadurch niemand aus Fahrlässigkeit verletzt wird.


    Andreas

    "Schusswaffen sind gefährlich. Doch in den richtigen Händen sind sie ein Quell ständiger Freude und Erbauung." Sledge Hammer

  • Ja...und da sind sich wohl alle einig. Was anderes sagt das Waffengesetz auch nicht...nur die Interpretation von Einigen.

    Unberechtigten Zugriff verhindern... sollte nicht so schwer sein.

  • Leuts
    Es wird langsam Langweilig.
    Ich werd erst mal nen Whisky trinken.
    Guts Nächtle

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦