Hallo liebe Schützengemeinde,
ich versuche mich nun seit etwa 2 Monaten in 10m stehend aufgelegt, derzeit noch ohne Vereinsmitgliedschaft (weil ich hier in der Oststeiermark noch keinen mit geeigneter Anlage gefunden habe). Andererseits kann ich im Haus auf 10m schießen, ohne Mitbewohner oder Haustiere zu gefährden.
Ich verwende ein gebraucht gekauftes Walther LG300 im Schichtholzschaft, Auflagekeil war dabei.
Auch wenn ich jetzt noch weit von einer wettkampftauglichen Leistung entfernt bin, möchte ich mich mit Anschlag und Ausrüstung im Rahmen des Zulässigen halten, um nicht später mal umlernen zu müssen.
Ich würde nun gerne den Auflagepunkt weiter nach vorne bringen. Dazu hab ich in verschiedenen im Internet verfügbaren Sportordnungen und Fachartikeln z.T. widersprüchliche Aussagen gefunden: einerseits ist die Länge des Vorderschafts nicht beschränkt, andererseits darf der Auflagekeil aber nicht vor den Vorderschaft ragen (fand ich in einer Artikelreihe des bayrischen Schützenbundes). Eine "Verlängerung" des Vorderschafts durch einen Anbauteil (keilförmig oder nicht) ist also offenbar nicht zulässig?
Zum Anschlag: in verschiedenen Quellen (z.B. Reinkemeier, Bühlmann et. al, Gewehrtraining 2008) wird empfohlen, die linke Hand (bei Rechtsschützen, no na) auf den Lauf zu legen; es werden sogar Spezialteile zum Anbau auf der Diopterschiene dafür angeboten. Andererseits fand ich eine Sportordung der o.Ö. Schützenbundes für das Auflageschießen, in dem diese Haltung ausdrücklich verboten ist.
Gibt es eigentlich eine überregionale Sportordnung für das Auflageschießen?
LG Hannes