Gibt es eigentlich irgendwo eine Liste mit den jeweiligen Piston Gewinden?
Du guggst auf meine HP:
http://www.pulverschein.de/html/nutzliches.html
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Gibt es eigentlich irgendwo eine Liste mit den jeweiligen Piston Gewinden?
Du guggst auf meine HP:
http://www.pulverschein.de/html/nutzliches.html
Genau das habe ich gesucht, vielen Dank.
Gute HP übrigens.
Das ergibt 13J!
Und damit darf man zu Hause nicht mehr schießen!
Leg Dir so was zu, hilft ungemein
https://www.ebay.de/itm/PAULIMOT-G…X8WYU:rk:2:pf:0
damit lässt sich die Steigung ermitteln, dazu gibt es metrische und zöllige Gewindetabellen im I-Net
Hab ich doch glatt übersehen, danke dir
Und damit darf man zu Hause nicht mehr schießen!
Wie gut dass ich das mal überprüft habe!
Dazu hab ich doch gleich mal eine Frage...
Soweit ich weiß, gilt die 7,5J Grenze nur für die s.g. F-Waffen! Ein VL ist persé eine scharfe Waffe und trägt daher auch kein F-Zeichen. Auch dann nicht, wenn er als Indoor-Set angeboten/vertrieben wird. Damit ist diese Grenze für VL doch hinfällig, oder nicht?
Weiterhin möchte ich fragen, ob dasselbe auch mit Gewehren funktioniert- sprich, ob das Zündhütchen beim langen Lauf noch ausreichend ist und man es dann ggf. mit diesen RAM-Waffen vergleichen kann?
Die 7,5 Joule Grenze gilt für alle Schusswaffen...
Auch für scharfe Waffen? VL sind imho immer scharfe Waffen! Ganz gleich, ob man sie nur mit Zündhütchen oder Schwarzpulver schießt. VL sind daher eben auch keine F-Waffen, für die diese Begrenzung gilt, siehe Exportfeder usw. Nur weil ein VL frei ab 18 ist, gilt imho nicht autom. auch die F-Waffen-Grenze, denn es ist ja keine.
Bei den bedürfnissfreien Waffen 4mmM20,4mmR und 6mm gilt auch das F.
Ich darf zu Hause auch mit meiner Desert Eagle schiessen wenn ich Munition verwende bei der die 7,5 Joule nicht überschritten wird.
Okay, dann bezieht sich diese Grenze also nicht nur auf die Waffe (ob mit oder ohne F) sondern auch auf den Ort? Dann stellt sich wiederum die Frage, wie denn dieser "Ort" definiert ist? Wo und wie ist das denn konkret nachzulesen? Schließlich wird beim Erwerb auf nichts dergleichen hingewiesen, offenbar handelt es sich ja dann um eine Regelung, die man weder kennt noch auf die Idee kommt, zu hinterfragen? Wenn dem so ist, dann sollte hier aber mal tunlichst Aufklärung erfolgen, denn frei ist frei und ohne F ist ohne F. Das läuft wohl dasselbe Dilemma hinaus, wie die Frage, was denn wohl ein verschlossenes Behältnis ist....
Für eine Quelle, Link etc wäre ich also sehr dankbar, denn ich wüßte hier nicht, wonach ich googeln sollte. Ich hab sonst nur F-Waffen und alles andere eben nicht. Aber dazwischen gibts ja so viel mehr, wo sich kaum einer mehr richtig auskennt, scheint mir.
Floppyk wird das wohl am besten beantworten können.
Die 7,5 Joule Grenze gilt für alle Schusswaffen...
Das glaub ich nicht... um mit über 7,5 J Waffen schießen zu können bedarf es eines Schießstandes oder ein Revier, Ausnahmen gibt/gab es für sog. Trainingsläufe die entweder im Kal. 4mm xxx oder Flobertkaliber 6mm... ausgeführt waren. Zusätzlich bei Einsteckläufen oder sog. Salonpistolen im VL-Bereich, die nur durch das Zündhütchen angetriebene Projektile verschiessen. Dabei ist zu Gewährleisten, das die Geschoße das Grundstück nicht verlassen können...
Also Kellergang geht, allerdings ist der Zündhütchenknall dort ziemlich nervig...
PS: die .50BMG bringt über 20 000 J...
Es gibt 2 Unterschiedliche Regelungen.
1.) Freier Erwerb. WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Unterabschnitt 2: 1.1
2.) Erlaubnis zum Schießen. WaffG §12 Abs. 4
Floppyk wird das wohl am besten beantworten können.
Ich bin nicht allwissend, aber ich gebe meinen Senf dazu:
Richtig ist, der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Erwerb, Besitz (Führen) und schießen.
Damit will der Gesetzgeber auch deutlich zwischen diesen Begriffen unterscheiden und legt auch jeweils einzelne Erlaubnisse bzw. Ausnahmen dazu fest.
Die Ausnahmen der Erforderlichkeit einer Erlaubnis sind im Wesentlichen im §12 und in den Anlagen genannt. Wenn man sich nun die Ausnahme zum Schießen herauspickt, so ist ja der Grundsatz bekannt. Schießen ist mit Waffen auf umfriedeten ... erlaubt, wenn Waffe ein F zeichen tragt, die Waffe nur Kartuschenmunition hat, oder wenn die Geschossenergie nicht mehr als 7;5 J beträgt. So zumindest in Kurzform.
Ein VL passt da nun gar nicht hinnein, es sei denn, die Energie ist kleiner 7,5 J. Somit ist ja im Prinzip alles gesagt. Denn wenn so ein ZH-VL mehr als ... produziert, bedarf es einer Schießgenehmigung, wie auch für scharfe Waffen. Die ist per se nur auf Schießstände vorhanden.
Schießen ist mit Waffen auf umfriedeten ... erlaubt, wenn Waffe ein F zeichen tragt
NEIN! Das F ist nur im Zusammenhang mit dem Erwerb relevant.
Das Schießen ist nur auf 7,5 Joule begrenzt, egal mit welcher Waffe.
So darf z.B. die Speer Trainingsmunition auf privatem Grund aus
jeder erlaubnispflichtigen Waffe verschossen werden.
Verd.... du hast natürlich recht.
Ich war zu voreilig und unvollständig. Gemeint sind Waffen nach §7 BeschG. Das sind u.a. die 4 mm Waffen mit F.
So darf z.B. die Speer Trainingsmunition auf privatem Grund aus
jeder erlaubnispflichtigen Waffe verschossen werden.
...und das macht sogar noch Spaß.
Leider nur ein Spaß für scharfe Waffen.