"Verdeckes Führen" ?!

Es gibt 150 Antworten in diesem Thema, welches 51.062 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Februar 2018 um 08:54) ist von Nashorn.

  • Mein natürlicher Menschenverstand sagt z.b nicht das Platzpatronen vom Zinkklumpen seperat gelagert werden müssen.
    Ich lese immer Munition, eine kartusche ist aber keine Munition, wo ist das problem im Waffengesetz einen Punkt zu machen mit SSW?
    Führen
    Aufbewahren
    Transportieren
    Kartuschen lagern
    kartuschen transportieren usw.

    Wenn es dazu kein konkretes Gesetz gibt, kann ja jeder nach seinem ermessen handeln.

    Immer geht es um f Waffen wo so gut wie alles rein zählt, die einen schießen mit Dias die anderen mit kartuschen und noch ganz andere schießen softair.
    Am Ende nimmt jeder an das kartuschen Munition ist, Munition ist aber inkl Geschoss.
    Wo ist da etwas klar geregelt?

    Wenn jemand meint weniger regeln oder Gesetze sind besser, dann bin ich voll und ganz dafür, dann darf ich aber auch bestimmen wo sie liegt und ob sie geladen ist oder nicht.

    Die bisherigen Gesetze sagen weder ja noch nein, es ist überall ein jain.

    Zum Thema führen, klar trage ich sie verdeckt, möchte aber nicht angepisst werden nur weil das shirt hoch rutscht.

    Einmal editiert, zuletzt von mgzr160 (8. Februar 2018 um 14:38)

  • Holla die Waldfee...
    Schon wieder scheint ein Thread zu eskalieren, warum erschließt sich mir nicht. Mittlerweile sind wir bei Szenarien in denen man mit Waffen in eine Polizeistation marschiert und es wird darüber gestritten ob es sinnvoll ist eine SSW offen sichtbar zu tragen.

    Das es nicht sinnvoll ist eine SSW offen zu tragen in der Öffentlichkeit und der eigene Menschenverstand das verdeckte tragen schon zur Selbstverständlichkeit machen sollte das wurde doch nun mehrfach betont. (Bereits von mir in Startpost!) Es ging mir darum zu erfahren ob jemand hier der sich besser mit dem WaffG auskennt verbindliche Gesetzestexte dazu kennt die das im Detail regeln bzw. ob von den Leuten die den KWS schon länger haben jemand Erfahrungswerte damit hat was passiert wenn eine SSW nun doch mal sichtbar wird.

    Ich besitze den KWS nun noch nicht so lange, habe zuletzt SSW getragen noch vor der Einführung des KWS und mache mir als jemand der nicht unnötig mit dem Gesetz in Konflikt geraten möchte (...und jetzt fangt bitte nicht mit der Grundsatzdiskussion an ob eine SSW überhaupt sinnvoll ist zur SV!) einfach ein paar Gedanken dazu. Den Winter über war und ist es derzeit gar kein Problem eine SSW komplett unsichtbar zu tragen, allerdings steht der Sommer bevor und da klappt das evtl. nicht immer zu 100%. Ich habe sicher nicht vor einen Colt in Beinholster spazieren zu tragen oder mir eine MP40 um zu schnallen, aber wer sich ein wenig auskennt kann durchaus eine Waffe erkennen die sich im T-Shirt abzeichnet oder die beim heben der Arme mal kurz hervor blitzt.

    Das die Gesetzeslage hier nur zum Teil eindeutig ist haben wir ja mittlerweile erörtert. ;)

    Luftdruck: Walther CP88 -- Diana Mod. 75 -- Diana Mod. 6
    Scheckschuß: Röhm RG89 -- Walther P99 Sondermodell "Commemorative for the Year 2000" (PTB637) -- Walther P99 (PTB-762) -- Zoraki 906 -- Zoraki 2918

  • Zum Thema führen, klar trage ich sie verdeckt, möchte aber nicht angepisst werden nur weil das shirt hoch rutscht.

    Waffenrechtlich wirst Du dann wohl nicht belangt werden, wenn es keine Auflage des verdeckten Führens gibt und es sich um ein Missgeschick handelt.

    Du wirst aber möglicherweise aus Gründen der Gefahrenabwehr mit dem Polizeirecht Deines Bundeslandes in Kontakt kommen.

    Oder mit einem privatrechtlichen Hausverbot des Grundeigentümers, auf dessen Boden sich die Waffe gezeigt hat.

    Es kann je nach Situation eben Kollisionen mit allem Möglichen geben, die noch niemand genau voraussieht. Dagegen kannst du letztlich nichts tun. Das ist das allgemeine Lebens- und Rechtsrisiko des Waffenführens.

  • Disto, Du erhoffst Dir eine verbindliche Antwort zu einer fiktiven Situation. Das funktioniert nicht, wie sich in unzähligen Threads gezeigt hat. Es steht auch im Gesetz nicht geschrieben "Wenn Disto versehentlich seine Waffe lupft, passiert dieses und jenes". Das ist unbefriedigend, aber nicht zu lösen. Und ob die Behörde richtig bewertet hat, kann auch noch einmal gerichtlich auf den Prüfstand gestellt werden. Das ist alles sehr müßig.

    Ich meine übrigens, dass die Situation bis hierhin überhaupt nicht eskaliert. Und Du hast eine Menge Hinweise bekommen, was möglicherweise passieren kann, aber nicht passieren muss.

    Wie Du in dem verlinkten Artikel zu dem waffentragenden Rentner mit Pistole in der Gesäßtasche lesen konntest, war er ja letztlich auch gerechtfertigt und straffrei. Allerdings musste er die Behandlung der Polizisten über sich ergehen lassen.

    2 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (8. Februar 2018 um 15:33)

  • Mir geht es nicht um das Szenario "Wenn Disto versehentlich seine Waffe lupft, passiert dieses und jenes", sondern mir ging es allgemein darum zu erfahren was da nun gesetzlich genau geregelt ist und was nicht. Selbst in den Medien hört und liest man so viele Unwahrheiten und man wird letztendlich total verwirrt. Was stimmt nun und was nicht? Im oben verlinkten Artikel ist zum Beispiel davon die Rede der Rentner hätte eine WBK für seine SSW gehabt, in Fernsehen wird solch ein Blödsinn verbreitet man dürfe seine SSW nur mit dem kleinen Waffenschein Kaufen und Transportieren oder man dürfe mit dem KWS generell eine SSW nur verdeckt führen egal was im Schein steht. Daher gin es mir darum mal herauszufiltern was nun stimmt, was nicht und was Grauzone bzw. ungeregelt ist.

    Luftdruck: Walther CP88 -- Diana Mod. 75 -- Diana Mod. 6
    Scheckschuß: Röhm RG89 -- Walther P99 Sondermodell "Commemorative for the Year 2000" (PTB637) -- Walther P99 (PTB-762) -- Zoraki 906 -- Zoraki 2918

  • Ich wäre generell für ein verdecktes Führen...
    Sichtbare Gürtelholster mit SSW inne treiben mir das gleiche Grinsen ins Gesicht wie bis vor Jahren noch diese unsäglichen Handy-Gürteltäschchen, schon da war "bewaffnen" angesagt :D

    Die Wichtigsten: FWB 300s, Walther LGU, Weihrauch HW95, Weihrauch HW30S, Diana 350 N-Tec Magnum, Diana P1000 Evo TH, GSG M11, Hämmerli AirMagnum 850, Weihrauch HW45 Silver Star, Diana LP8 Magnum Tactical, Zoraki HP-01, WLA, WLA Duke, diverses Co2 Geraffel und Heißgaser
    Status Quo, die Datenpflege der Signatur ist zu zeitintensiv :D

  • Ich habe noch nie jemand offen eine SSW im Holster tragen gesehen.
    Im Handschuhfach, auf dem Beifahrersitz oder wild damit herumfuchtelnd ja. Aber "open carry" kam mir noch nicht unter.

    In meinem KWS ist auch keine derartige Einschränkung vermerkt, ich werd's trotzdem nicht tun.

    Auf Fernsehen und sonstige Verblödungsmedien brauchst du wirklich nichts mehr geben. Ich denke mir da nur immer "okay, bei dem Thema kenne ich mich aus, da WEISS ich dass gerade Mist erzählt wird. Wie ist das dann bloß bei den Themen wo ich mich nicht auskenne?"

  • Kenne einige Zivilfahnder. Die tragen Waffen immer verdeckt. Und wenn man bei jemanden von denen in Sommer bei einer Döner-Bude das T-Shirt zufällig hoch rutscht - noch nie jemand die Polizei gerufen hat... Liegt wohl an dem Alter (zwischen 30 und 50) und dem Erscheinungsbild. Obwohl die meisten von denen tragen ihre Waffen im Sommer eher in so einen Art "Bauchtasche" mit eingebautem Holster.
    Aber wen ein grüner Schnabel mit Brillen und dünnen Beinen eine Pistole auf dem Gürtel unter der geöffneten Jacke auf dem Bauch trägt oder ein "Matcho/Zuhälter"-Typ einen Schulterholster auf dem muskulösen Brust unauffällig "demonstriert", dann wird schon mal die Polizei heimlich benachrichtigt. Besonders heutzutage.
    Deswegen seid nicht besser als Zivilfahnder und trägt eure SSWs gut verdeckt. Fühle dich mal wie ein "echter Zivilfahnder" eben. :D

  • Eigentlich ist das Thema genauso blöd wie tatsächliches "offenes" Tragen, vorblitzen,
    durchdrücken, herausguckende Waffe, ... SORRY.... das musste jetzt sein.

    Wir hier, uns hier, ist doch klar, dass nur ein verdecktes Tragen in Frage kommt.
    Zumindest schätze ich 99% der User so ein dies ohne Diskussion zu praktizieren.
    Die, die die Waffe offen tragen (wollen) oder in der Öffentlichkeit damit rumfuchteln,
    rumzeigen, vielleicht im Biergarten auf den Tisch knallen, weil der Lauf an den dicken
    Eiern stört, tummeln sich hier sowieso nicht.

    Schön dass ihr darüber tagelang diskutieren könnt, wenn es kein Gesetz dafür gibt,
    bzw keine klare Aussage zu finden ist.
    Zu welchem Ergebnis soll denn eigentlich führen und frage mich zugleich wer mit
    dem Thema erreicht werden soll?

    So, jetzt dürft ihr mich hauen ... :D

    Einmal editiert, zuletzt von Gubi (9. Februar 2018 um 12:58)

  • sondern mir ging es allgemein darum zu erfahren was da nun gesetzlich genau geregelt ist und was nicht. Selbst in den Medien hört und liest man so viele Unwahrheiten und man wird letztendlich total verwirrt. Was stimmt nun und was nicht?

    Das liegt wohl daran, das es mehr ungeschriebenes Recht als geschriebenes Recht gibt.

    Wenn der Gesetzgeber unbestimmte Rechtsbegriffe ohne Legaldefinition benutzt, tut er das in voller Absicht.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestimmter_Rechtsbegriff
    https://de.wikipedia.org/wiki/Legaldefinition

    Deshalb wird man auch keine eindeutige Rechtsvorschrift finden.
    Solange man gesunden Menschenverstand einsetzt wird i.d.R. alles gut.

    Apropos gesunder Menschenverstand. Offen tragen ist doch über kein Problem, wenn man sich irgendwas uniformähnliches anzieht:


    Am besten einfach nur einen großen Flicken "Security" an die Kleidung pappen und schon interessiert keinen mehr die Knarre im offenen Gürtelholster. :D

    Aber bitte nich übertreiben:


    Gruß Udo

  • Ach Udo dein Humor ist imer wieder Göttlich :D

    Fehlt noch der Vorschlag das jeder ein Gewerbe als Sicherheitsdienst anmeldet KWS und Dienst SSW in die Arbeitsvertäge aufnimmt. :D

    und jeder, der an Fastnacht mit Pistole oder Gewehr bestückt ist, braucht mindestens einen KWS :thumbsup:

  • Sooo Männers....

    Ich habe mich jetzt mal bei der Polizei in Ulm schlau gemacht. Habe da einen Kontakt den ich schon ein Paar mal wegen div. Sachen angerufen haben. Habe Ihm folgende frei erfundene Situation geschildert:

    "Ich laufe eine Straße entlang mit einer SSW am Gürtelholster welche von meiner Jacke komplett verdeckt wird. Ich muss mich bücken um meinen Schuh zu binden. Dadurch wird die Waffe für diesen Moment sichtbar und ein Passant der ein Stk. hinter mir läuft, fühlt sich bedroht und ruft die Polizei.
    Was abe ich zu erwarten ?
    - Einzug der Waffe ?
    - Strafrechtliche konsequnzen ?
    - Bekomme den Einsatz in Rechnung gestellt ?"

    Hab dann von Ihm Ausführlich erklärt bekommen:
    "Wenn durch die dargestellte Situation die Waffe zum vorschein kommt und die Polizei gerufen wird, gibt es Strafrechtlich keine Konsequenzen, wenn der Träger der SSW den kleinen Waffenschein besitzt und die SSW in diesem eingetragen ist. Es wird auch der Einsatz der Polizei nicht dem Träger der SSW in Rechnung gestellt.

    Das Tragen einer SSW offen sichtbar ist nicht verboten (sofern im kleinen Waffenschein nichts anderes vermerkt ist), jedoch ist die Wahrscheinlichkeit das sich Passanten bedroht fühlen deutlich erhöht und es kommt hier zum Tatbestand der Nötigung und wird in fast allen fällen mit Einzug der SSW und mit Überprüfung auf Tauglichkeit zum Führen und Besitz einer Schusswaffe überprüft. Wenn der Träger der SSW eine WBK für Scharfe Schusswaffen besitzt, kann sogar diese in Gefahr sein. Im Schlimmsten Fall wird die WBK und die Schusswaffen eingezogen. Ist abhängig von der einzelnen Situation"

    Natürlich rät er prinzipiell davon ab eine SSW offen sichtbar zu tragen. Der Gesunde Menschenverstand sagt ja schon, das in der heutigen Zeit die Wahrscheinlichkeit bei 99% liegt das Passanten die Polizei Informieren.


    Heißt im Klartext:

    Wenn du die SSW Verdeckt trägst und den kleinen Waffenschein hast, passiert nix.

    Wenn du die SSW offen trägst und sich kein Passant daran stört, passiert auch nix.
    Wenn sich aber ein Passant daran stört, liegt hier der Tatbestand der Nötigung vor und der Einzug der SSW ist Wahrscheinlich

    3 Mal editiert, zuletzt von Noise (9. Februar 2018 um 10:32)

  • Seit wann muss eine SSW in den KWS eingetragen sein?
    Das is ein Irrtum, der ging von einem normalen WS aus.

    LG
    Sascha

  • Er sagte der Kleine Waffenschein.
    Warum wohl sind die Felder auf der Rückseite wo Waffen eingetragen werden können ?

    Meine ist dort eingetragen. Wird nicht vom Amt gemacht, sondern das kannst du selber machen. Die Waffe ist ja nicht Meldepflichtig auf dem Amt.

  • Er sagte der Kleine Waffenschein.
    Warum wohl sind die Felder auf der Rückseite wo Waffen eingetragen werden können ?

    Meine ist dort eingetragen. Wird nicht vom Amt gemacht, sondern das kannst du selber machen. Die Waffe ist ja nicht Meldepflichtig auf dem Amt.

    Ich habe keine Felder auf der Rückseite, ich dürfte mit dem Schein so viele tragen wie ich möchte.

  • Ok.. Wenn bei dir keine Felder zum Eintragen von Waffen vorhanden sind, dann ist das so.

    Wie ein jeder von euch das letztendlich handhabt, ist eure Sache. Da misch ich mich auch nicht ein.
    Ich hab nur diese Infos aus erster Hand besorgt und teile diese euch mit. Was Ihr macht ist euer ding :thumbup: