SV mit welchen legalen Mitteln?

Es gibt 584 Antworten in diesem Thema, welches 90.973 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Februar 2019 um 21:48) ist von gilmore.

  • Wie schon im anderen Thread gesagt gibt es auch YT Videos, die das Gegenteil zeigen. Das Dumme bei Pfefferspray. Man weis nicht, was der Hersteller da reingefüllt hat. Kann wirksam sein. Kann aber auch weniger wirksam sein. Für mich wäre das zu unsicher. Wenn es funktioniert siehe Beitrag direkt über diesem.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Eine Reichweite, die keine Feuerwaffe erreicht, eine V0, die von nichts in diesem Universum übertroffen werden kann, zu deren Erwerb und Besitz keine Erlaubnis notwendig ist und sogar der im WaffG strengstens reglementierte Tatbestand "Führen" unreguliert ist:

    Ein 200W Laser:

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    Das Teil ist zugegeben unhandlich, da zu groß. Möglicherweise kann man einen Laser mit dieser Leistung auch kleiner bauen. In etwa so, dass er das Format eines Star Wars Laserschwerts hat.

    Ich halte einen derartig starken Laser für ein geeignetes Mittel zur SV:

    - Kaum gesetzliche Regulierung. Insbesondere freier Erwerb, Besitz und Führen als Privatperson.
    - Das klassische Problem der Reichweite von Nichtschusswaffen ist irrelevant
    - Mit dem Laser dürfte man zuverlässig auch einer Gruppe von Angreifern beikommen können.
    - Erhebliche Wirkung im Ziel: Schwere Brandverletzungen; Brandverletzungen sind zudem deutlich schmerzhafter, als Fleischwunden. Ähnliche Wirkung wie bei Projektilwaffen -brennt einen Wundkanal
    - Nichtletale Waffe; Angreifer überlebt
    - Und nochmal: Kein Herumschlagen mit den deutschen Waffenbehörden


    Problematisch ist:

    - Technisches Know How, um einen solchen Laser herzustellen. Selbst Leute mit einer technischen/naturwissenschaftlichen Ausbildung müssten wohl einige Zeit zur Herstellung investieren.
    - Technisch-physikalische Grenzen in Sachen Handlichkeit und Größe vs Leistung; Kühlung erforderlich
    - Verhältnismäßigkeit. Ist es verhältnismäßig einen Angreifer mit dieser Quasischusswaffe abzuwehren bzw. unter welchen Umständen? Angriff durch eine Gruppe, Angriff mit einem Messer, Angriff mit Tötungsabsicht (U-Bahn Treter) vs. Angriff durch einem Betrunkenen, durch eine Katze ;) durch einen Hänfling - Abwägungsproblematik


  • Mein 100W Laser ist wesentlich kleiner, leichter und stärker. ;) Aber auch für Laser gibt es Richtlinien, Schutzklassen, Gesetze, ... Gerade im Bereich Laserpointer wobei ich Laser in der Leistungsklasse nicht mehr als Pointer betrachten würde.

    Gruß Play

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  • Zitat von the_playstation

    Mein 100W Laser ist wesentlich kleiner, leichter und stärker.
    Aber auch für Laser gibt es Richtlinien, Schutzklassen, Gesetze, ...
    Gerade im Bereich Laserpointer wobei ich Laser in der Leistungsklasse
    nicht mehr als Pointer betrachten würde.


    Gruß Play


    Wie kann Dein Laser stärker sein, als der aus dem Yt-Video, wenn Deiner nur 100W hat?; 100<200.
    Der Begriff Laserpointer ist nicht gefallen.
    Wichtig ist zu nennen, dass diese Laser nicht unter das Waffengesetz, Waffenrichtlinien und Waffenverordnungen fallen.
    Richtlinien sind nur für die Verwaltungs.- und Vollzugspraxis von Behörden relevant. Für Privatpersonen sind sie nicht bindend.
    Der Kern ist: Der Erwerb, die Herstellung, der Besitz und das Führen von Lasern begründen keinen Verstoß gegen eine Strafnorm, sind also keine Straftat und auch keine Ordnungswidrigkeit.

  • Und dann? Wie ist der Laser geeignet, um einen Angriff effektiv abzuwehren?

    Ich frage mich, ob der Vorschlag ernstgemeint ist, oder ob wir damit jetzt offiziell in der Ulk-Phase des Threads angekommen sind, wo der nächste dann seinen Akkuschrauber samt Holster vorschlägt, und der übernächste ein Blatt Papier, weil man damit gut schneiden kann.

  • Wie kann Dein Laser stärker sein, als der aus dem Yt-Video, wenn Deiner nur 100W hat?; 100<200.

    1. Hat der Laser im YT Video keine 200W. Vieleicht 10-15W
    2. Kann ein 100W Laser särker in seiner Wirkung sein als ein 200W Laser.

    Warum? Hängt von der Wellenlänge ab. Hitze ist Bewegung der Moleküle im IR Bereich (Frequenz).
    Ein Laser in IR Spektrum ist daher von der Resonanz und der Energieübertragung auf die Materie effizienter.

    Interessanterweise hat ein blauer Laser mehr Wirkung als ein grüner da blau eine harmonische Oberwellle des günstigsten IR Bereiches ist. Grün nicht. Die Materie wird daher bei grün nicht in Resonanz gebracht, was einer optimalen Erwärmung entsprechen würde.

    Gruß Play

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    2 Mal editiert, zuletzt von the_playstation (20. Januar 2018 um 19:47)

  • Zitat von Old Surehand

    Ich frage mich, ob der Vorschlag ernstgemeint ist, oder ob wir damit jetzt offiziell in der Ulk-Phase des Threads angekommen sind

    Mein Post ist im vollen Ernst abgegeben. Der Thread handelt von legalen SV-Mitteln. Die Absicht des TS liegt darin, zunächst Möglichkeiten zur legalen SV zu sammeln
    und dann deren Effektivität zu bewerten.

    Zitat von Old Surehand

    Und dann? Wie ist der Laser geeignet, um einen Angriff effektiv abzuwehren?

    Schau das Video an. Dort ist zu sehen, wie der Laser in sehr kurzer Zeit getroffenen Ziele in Brand setzt. Wird ein Laser auf einen Angreifer gerichtet, kann er in kurzer Zeit (Sekunden) zumindest dessen Kleidung in Brand setzen. Die Wirkung ist, der Angreifer steht in Brand; er wird jetzt andere Sorgen haben, als seinen Angriff fortzusetzen. Ziel der SV ist es, den Angriff auf die eigene oder auf andere Personen zu beenden.
    Ein starker Laserstrahl wirkt ähnlich wie eine Projektilwaffe; er bohrt durch seine enorme Hitze einen Brandkanal in den getroffenen Körper. Damit ist eine Ähnlichkeit zu einer Schusswaffe gegeben. Eine Schusswaffe schießt einen Wundkanal in den getroffenen Körper. Damit setzt eine Schusswaffe ähnlich wie ein starker Laser die Abwehrfähigkeit eines Menschen herab. Eine Schusswaffe ist regelmäßig ein geeignetes S-Mittel.


    Zitat von Old Surehand

    wo der nächste dann seinen Akkuschrauber samt Holster vorschlägt, und der übernächste ein Blatt Papier, weil man damit gut schneiden kann.

    Wie Dir der Brückenschlag von einem starken Laser als SV-Mittel aus o.g. Gründen und einem Akkuschrauber und Papier gelingt, möchtest Du zunächst bitte erklären; es erschließt sich mir nicht.

  • Sollte man sich aus dem Staub machen um weiteren Ermittlungen zu entgehen, ist man keinen Deut besser als der Angreifer.

    O doch, er ist ein Täter, der andere angreift.
    Ich bin ein Verteidiger der niemandem etwas getan hat.
    Was mit solchen Lebewesen nach einem erfolgreich abgewehrtem Angriff geschieht, wen interessiert es?

    Und dann? Wie ist der Laser geeignet, um einen Angriff effektiv abzuwehren?

    Öh, das Thema sollten wir besser lassen.


    Dort ist zu sehen, wie der Laser in sehr kurzer Zeit getroffenen Ziele in Brand setzt. Wird ein Laser auf einen Angreifer gerichtet, kann er in kurzer Zeit (Sekunden) zumindest dessen Kleidung in Brand setzen.

    Die Luftballons stehen still und halten auch nix aus, weil deren Oberfläche zu dünn ist um Wärme abzuleiten.
    Ein Mensch steht nicht still und hat bessere Ableitfähigkeiten. Du wirst keine 1/10 Sekunde den Laser am gleichen Punkt halten können.


    Gruß Udo

  • Damit ein Laser sich irgendwo reinbohrt, muß Er wesentlich stärker sein. In der Leistungsklasse erhitzt Er halt. Das Material schmilzt, fängt an zu brennen (die Gase, die austreten), verkohlt. Zum Schneiden bzw damit das Material schnell wegdifundiert, benötigt man höhere Leistungen. Ab 10 KW vieleicht. Also Faktor 100. Kokeln geht ab 1-2W. Der Strahl muß aber exakt positioniert bleiben.

    Ich habe ja ein paar Laserspielzeuge. Von 1mW bis 500 (echten) Watt. :D Damit kann ich zwar Lava erzeugen. Aber der Strahl muß schon drauf bleiben. Stahl brunzelt zwar langsam weg. Aber man muß drauf fokusiert bleiben.

    Für mich zu groß, uneffizient, unpraktisch. Da gibt es interessantere Möglichkeiten.

    Von daher lieber Back to Topic

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    4 Mal editiert, zuletzt von the_playstation (20. Januar 2018 um 19:50)

  • Zitat von the_playstation

    Damit ein Laser sich irgendwo reinbohrt, muß Er wesentlich stärker sein. In der Leistungsklasse erhitzt Er halt. Das Material schmilzt, fängt an zu brennen (die Gase, die austreten), verkohlt. Zum Schneiden bzw damit das Material wegdifundiert, benötigt man höhere Leistungen. Ab 10 KW vieleicht. Also Faktor 100. Kokeln geht ab 1-2W.

    Zitat von Udo1865


    Die Luftballons stehen still und halten auch nix aus, weil deren Oberfläche zu dünn ist um Wärme abzuleiten.
    Ein Mensch steht nicht still und hat bessere Ableitfähigkeiten. Du wirst
    keine 1/10 Sekunde den Laser am gleichen Punkt halten können.


    Okay, wir sind zum Ergebnis gekommen, dass ein Laser aus physikalischen Gründen wohl kein geeignetes SV-Mittel ist.
    Gut, dass darüber ein Austausch stattgefunden hat.
    Ich habe mich mit meinem Vorschlag geirrt, entschuldigt bitte.

    Zitat von the_playstation

    Für mich zu groß, uneffizient, unpraktisch. Da gibt es interessantere Möglichkeiten.

    An was denkst Du?


    Gruß
    WDW

    Einmal editiert, zuletzt von WhoDaresWins (20. Januar 2018 um 19:57)

  • Der Kern ist: Der Erwerb, die Herstellung, der Besitz und das Führen von Lasern begründen keinen Verstoß gegen eine Strafnorm, sind also keine Straftat und auch keine Ordnungswidrigkeit.

    Das Produktsicherheitsgesetz fühlt sich übergangen und diskriminiert ... §§39-40 ... wann und wo es zuschlägt dürfte ne spannende Hausaufgabe für Juristen sein.

    RG 59, RG 96, PPQ M2, P22, R1, 917, 906, M22 u.v.a.

  • Zitat von mono

    Das Produktsicherheitsgesetz fühlt sich übergangen und diskriminiert ... §§39-40 ... wann und wo es zuschlägt dürfte ne spannende Hausaufgabe für Juristen sein.

    Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Gut gemeinter Ratschlag: Ließ immer §1 eines Gesetzes


    Zitat von §1 (1) ProdSG

    Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.

    Eine Privatperson, die einen Laser für den Eigengebrauch herstellt, handelt nicht gewerblich. Dies scheitert u.a. daran, dass kein Leistungsaustausch mit Dritten stattfindet. Auch kann von einer Wiederholungsabsicht keine Rede sein. Vgl. z.B. §2 (1) UStG analog zu Tatbestandvoraussetzung Geschäftstätigkeit.
    Somit ist das Produktsicherheitsgesetz für Privatpersonen nicht einschlägig.

  • Und dann? Wie ist der Laser geeignet, um einen Angriff effektiv abzuwehren?

    Ich frage mich, ob der Vorschlag ernstgemeint ist, oder ob wir damit jetzt offiziell in der Ulk-Phase des Threads angekommen sind, wo der nächste dann seinen Akkuschrauber samt Holster vorschlägt, und der übernächste ein Blatt Papier, weil man damit gut schneiden kann.

    OT und eh egal jetzt...
    Ohne Pokerblatt gehe ich nicht mehr aus dem Haus

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