Polizei warnt vor Gebrauch von Schusswaffen

Es gibt 161 Antworten in diesem Thema, welches 36.031 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Dezember 2018 um 21:31) ist von edwin2.

  • Leute, genießt einfach das Silvester an sich egal ob mit oder ohne SSW. Die Regeln für den Gebrauch für SSW´s kauen wir doch jedes
    Jahr aufs neue durch. Schießen dürft Ihr nunmal nur auf befriedeten Grund und gut ists. Wer in der Stadt meint er muss mit der SSW
    rumrennen muss damit rechnen dass es zu Konsequenzen kommt. Hier jetzt mit Politikkrams anzufangen bringt keinen wirklich was.

    Gruß
    Thomas

  • Im strikten Sinne des Gesetzes gesehen duerfte man auch auf dem eigenen Grund keine Pyros abfeuren solange man nicht absolut sicherstellen kann das diese nicht ausserhalb des Besitztums landen, bei einigen Rattern muesste man da schon so ca. 4ha einplanen...es gibt nicht viele mit so einem umzaeunten Garten.

    Tatsache ist das es die allermeisten Polizeibeamten im Prinzip nicht intessiert wenn man am Silvesterabend Pyros abschiesst solange dabei keine Personen oder Sachen gefaehrdet werden und sich die Laermbelaestigung im Rahmen haelt...wie bei normalem Feuerwerk eben auch!

    Vor drei Jahren haben Jugendliche mit Polen-Boellern einem herzkranken Nachbarn am Silvesternachmittag (absichtlich!) so zugesetzt das er in seiner Not die Polizei rief; die Antwort des Beamten nach seiner Aussage: "Das sei eben Brauchtum, da koenne man nicht viel machen solange es nicht zu Schaeden kommt und ausserdem seien momentan eh keine Kraefte verfuegbar".

    nough said

    Einmal editiert, zuletzt von JS-Pyropath (11. Januar 2018 um 00:30)

  • Zitat von JS-Pyropath

    Im strikten Sinne des Gesetzes gesehen duerfte man auch auf dem eigenen Grund keine Pyros abfeuren solange man nicht absolut sicherstellen kann das diese nicht ausserhalb des Besitztums landen, bei einigen Rattern muesste man da schon so ca. 4ha einplanen...es gibt nicht viele mit so einem umzaeunten Garten.


    In der Regel ist anzunehmen, dass Pyrogeschosse das umfriedete Besitzum nicht verlassen können, wenn die Waffe senkrecht nach oben gen Himmel abgefeuert wird.
    Demnach reicht bereits eine umzäunte Veranda aus.

  • In der Regel ist anzunehmen, dass Pyrogeschosse das umfriedete Besitzum nicht verlassen können, wenn die Waffe senkrecht nach oben gen Himmel abgefeuert wird.

    Interessant, gilt das auch für Sylvesterraketen die i.d.R. aus Flaschen und somit niemals senkrecht abgeschossen werden? Macht man sich da nicht auch strafbar?

    Gruß Udo

  • In der Regel ist anzunehmen, dass Pyrogeschosse das umfriedete Besitzum nicht verlassen können, wenn die Waffe senkrecht nach oben gen Himmel abgefeuert wird.
    Demnach reicht bereits eine umzäunte Veranda aus.

    Hm Du machst eine Windscherberechung der Flugbahn bevor Du Pyros abschiesst?Respekt!
    Also ich habe einen Riesengarten zum Waldrand hin aber meine Pyrohuelsen habe ich noch nie IM Garten wiedergefunden.
    Was ich sagen will, das Gesetz ist Mumpitz... :)

  • Macht euch mal nicht so eine Birne...das hier interessiert auch keinen mehr

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  • Doch, interessiert. Und zwar den Berliner Senat. Nachdem dieses Silvester Rettungskräfte massiv beschossen, bedroht und erstmals tätlich angegriffen wurden, hat der Senat eine Arbeitsgruppe gegründet, die die rechtlichen Voraussetzungen für das Verbot privaten Feuerwerks im Land Berlin ausarbeitet.

  • Und wen wird die Arbeitsgruppe noch irgendwelche Verbote interessieren ? Berlin ist eh nur noch ne Lachnummer...
    Nächstes Jahr werden wir die gleichen Bilder zu sehen bekommen...genau so wie in Malmö..Polizei ist doch anwesend

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  • GELÖSCHT!

    Unangemessene Wortwahl plus Verallgemeinerung, Aufruf zur Gewalt usw..

    Flammpanzer

    3 Mal editiert, zuletzt von Flammpanzer (12. Januar 2018 um 08:59)

  • Ja in der Tat, und die Cops tuen mir echt leid, da ja mittlerweile die Judikative irgendwie völlig danaben ist und ihr Job (der Cops) auch teilweise sinnlos ist.

    BTW: angesichts der Tatsache mache ich mir aber auch keine Gedanken, ob die Papphülse wieder auf mein Grundstück fällt oder nicht.

  • Ja in der Tat, und die Cops tuen mir echt leid, da ja mittlerweile die Judikative irgendwie völlig danaben ist und ihr Job (der Cops) auch teilweise sinnlos ist.

    BTW: angesichts der Tatsache mache ich mir aber auch keine Gedanken, ob die Papphülse wieder auf mein Grundstück fällt oder nicht.

    Exakt mein Gedanke, die Reaktion in der Politik wenn verbotenes geschieht ist ja immer noch mehr zu verbieten - und statt diese inkompetenten Polit-Vollpfosten zum Teufel zu jagend klatscht der oeffentlich-rechtlich verdummte Otto Normalo noch Beifall und schreit nach noch mehr Verboten.

    Das Problem mit Pyros ist das diese rechlich als "Munition" eingeordnet ist und nicht als das was es WIRKLICH ist: (Klein-)Feuerwerk.

    Einmal editiert, zuletzt von JS-Pyropath (12. Januar 2018 um 16:31)

  • Zum Video Silvester in Neukolln:

    -warum wohl wird ein blondes Mädchen in den "Brennpunkt" geschickt?
    -ober Kioskbesitzer die Möglichkeit hat, die Ware vorschriftsmäßig zu lagern?
    -die Jungs schießen mit SSWs auf der Straße. Dh., das ist ihre Wohnung, befriedeter Besitz?
    -was ist mit Feinstaub? :D

  • Wird sowas hier wirklich toleriert ?

    Die richtige Frage wäre wohl eher ob Löffel da nicht an etwas dran ist, auch wenn die Art und Weise es auszudrücken etwas daneben war. Fürchterlich wie man sofort versucht alles und jeden mundtot zu machen heute. Vielleicht sollte man Dingen die man für falsch hält mit Argumenten entgegentreten anstatt sofort "Klappe" zu brüllen.

    Just my 2 cents

    Einmal editiert, zuletzt von Flammpanzer (12. Januar 2018 um 08:47)

  • Lol an was soll er den bitte dran sein ?
    Und mit solchen solchen Aussagen will man bestimmt keine Diskussion starten. Da geht es schlicht und einfach um Hetze.
    Ein Ansatz wäre die und die Politik läuft falsch weil.......
    Das ist eine Aussage wo man drauf eingehen kann.
    Wenn man mit "Kackfressen" und "Halbaffen" kommt denen man den "Schädel einschlagen will" ist man nicht an einer Diskussion interessiert.

    Si vis pacem para bellum

    Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz - Schoppenhauer

  • Zitat

    Wird sowas hier wirklich toleriert?

    Nein, ganz bestimmt nicht. Schon gar nicht mit so einer Wortwahl.

    Und nein, das ist nicht wieder mal die böse Foren-Zensur, aber Aufruf zur Gewalt und herabsetzende Begriffe werden weder hier, noch sonstwo einfach so im Raum stehen gelassen.

    Übrigens war der von Paramags am 31.12. freundlich gemeinte Rat, dieses Thema nicht weiter zu politisieren, aus meiner Sicht ein sehr guter.

    Jens

  • Und vergesst bitte nicht, Euch vor Mitternacht den Schaum vom Mund wegzuwischen.

    Und falls der sofort wieder kommt ihr habt 48 Stunden Zeit für eine Tollwut Behandlung

    warum wohl wird ein blondes Mädchen in den "Brennpunkt" geschickt?

    hatten wohl keine andere zur Auswahl.

    ober Kioskbesitzer die Möglichkeit hat, die Ware vorschriftsmäßig zu lagern?

    Die regeln dafür überprüft das Gewerbe Aufsichtsamt und die Strafen sind Betriebsgefärdend

    die Jungs schießen mit SSWs auf der Straße. Dh., das ist ihre Wohnung, befriedeter Besitz?

    Ja

    was ist mit Feinstaub?

    Mit den Worten von Jeremy Clarkson ihr verarscht uns doch den Smog im Sommer sieht so aus

    und nicht so


    und hier ist eine der Meßstationen die erhöhte Werte mißt

  • Zitat von Udo1865


    Interessant, gilt das auch für Sylvesterraketen die i.d.R. aus Flaschen und somit niemals senkrecht abgeschossen werden? Macht man sich da nicht auch strafbar?


    Gut erkannt! Die deutschen WaffG/SprengG/SprengV sind dogmatisch nicht stringent. Du darfst Silvesterrakten am 31.12 und 01.01. -abgesehen von lokalen Abbrennverboten (Altstadtbereiche, Altenheime, Tierheime etc.- überall zünden. Unterjährig ist das Abbrennen selbst auf dem eigenen umfriedeten Besitzum untersagt (Ordnungswidrigkeit) abgesehen von Sondergenehmigung.
    Deine SSW und Pyros darfst du ganzjährig auf deinem umfriedeten Besitztum abschießen - abgesehen von Lärmschutzansprüchen der Nachbarn- wenn die Geschosse das umfriedete Besitztum nicht verlassen können.
    Der Gesetzgeber argumentiert, dass die öffentliche Ordnung durch offensichtliches Tragen und schießen mit scheinbar scharfen Waffen gestört würde. Dieser Argumentation ist nur eingeschränkt zu folgen: Es existieren PTB Waffen, insbesondere 6mm, die eindeutig von scharfen Waffen unterscheidbar sind. Auch die Anscheinswaffen unter den SSW lassen sich anhand des aufgeschraubten Abschussbechers von scharfen Waffen unterscheiden. Ebenfalls geht von Pyrogeschossen eine geringere Gefahr aus, als von Silvesterfeuerwerk, da kleinere Nettoexplosivmasse.
    Die fehlende dogmatische Stringenz der der o.g. deutschen Gesetze ist eklatant. Ich könnte noch andere Beispiele aufzählen, das aber wäre themenverfehlt.

  • Nachts sind alle Katzen grau.
    Es gibt viele scjarfe Taschenpistole die unterscheiden sich kaum von einer RG3 z.b.
    Und um einen Zusatzlauf zu erkennen der aufgeschraubt ist muss man sehr nahe dran sein. Würde ich mich nicht drauf verlassen.

    Si vis pacem para bellum

    Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz - Schoppenhauer

  • Das mit dem Abschussbecher ist sowieso nur solange interessant bis jmd wie ich um die Ecke kommt, der für die RG96 den "Match"-Aufsatz verwendet. wo will man das erst unterscheiden? Daran daß der Fachmann auf den ersten Blick erkennt "OH, die Mündung ist zu groß, das kann ja keine scharfe Waffe sein?"