Diese EU Vorgabe war aus meiner Erinnerung für die Länder vorgesehen,
bei denen diesbezüglich kein Regelwerk besteht. Es besteht für die BRD
ein theoretischer Spielraum. Ich vermute, dass die Richtlinien umgesetzt
werden, da sich niemand ernsthaft in der Führungsriege mit so einem
Firlefanz auseinandersetzen wird. Es betrifft nur eine kleine Bevölkerungsgruppe
und man kann hinterher sagen, dass man die Welt wieder etwas sicherer gemacht
hat. Im Prinzip ist es nicht anders, als wie schon so oft...erste Anmeldung 1973,
zweite Frist für Nachzügler und Waffen die im Gesetz vergessen wurden, dann
irgendwann 4mm, dann LEPs aus Originalen. Zwischedurch Verbot für Messertypen,
Vorderladerrepetierflinenlauflängen, kleinkaliebrige Kurzwaffenzentralfeuerkalibern,
usw. Was soll dann an einer Anmeldung für Vorderladern besonders sein. Es hat
doch eher Tradition. Für einen Außenstehenden ist es nicht nachvollziehbar, wieso
starke Luftgewehre WBKpflichtig sind, großkalibrige Vorderladermilitärgewehre, mit
den ich noch auf 300m recht genau treffe, dagegen nicht. Aus der Bevölkerung wird
deshalb eher Zustimmung kommen. Und jetzt kommt nicht, dass ma ja das Pulver
nicht frei kaufen kann. Das hab ich schon in meiner Schulzeit proffesionel gemeistert.
Das ist schon viele Jahrzehnte her und es gab kein Google oder YouTube.
Das Irre an der Sache ist, dass Originale nicht betroffen sind. Die Originale, die ich
besitze sind in Qualität zu 90% den Nachbauten ebenbürtig, oder übertreffen diese bei
weitem. Ich vermute mal, dass man die vielen Museen und Schlosssammlungen im
Blick hatte, die mit einer unendlichen Bürokratie konfrontiert werden würden.
Gruß Klaus