Kampagne: Ich will Schusswaffen tragen

Es gibt 338 Antworten in diesem Thema, welches 60.615 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. September 2018 um 10:48) ist von Old_Surehand.

  • CAROLIIIIIIIN!!! :thumbsup:

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    "Ein Leben ohne PK380 ist zwar möglich, aber sinnlos!"

  • Ich sehe da kein Problem, im Prinzip hat sie ja Recht und argumentiert ja auch recht sachlich. Aus meiner Sicht sollte der Bedürfnisnachweis auch abgeschafft werden.
    Und wenn sie sich mit ihrer SSW sicherer fühlt, dann soll sie das Ding halt tragen.

  • C. meint im Interview bei 07:50, dass ein Vorteil der Pistole im Gegensatz zum Pfefferspray die Witterungsunabhängigkeit bzw. der hohe Druck sei und dass das, was vorne raus gehe, nicht zu ihr zurück komme, wenn sie nicht gerade in einem Orkan stehe. :S

    Liebe Carolin, guck doch mal in dieses Video ab Minute vier herein, was bei einem leichten Gegenwind passiert:

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    5 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (23. Januar 2018 um 09:22)

  • Ich finde es toll was sie macht um so das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen.
    Allerdings merkt man das sie mit ihren 24/25 Jährchen noch mehr ein Girlie ist und vieles durch ihre Brille sieht .

    Denn so einige Aussagen stimmen doch nicht ganz so ,Dinge wie das schon Sturm sein muss das man die Wirkstoffwolke abbekommt ,oder das es besser ist weil man aufmerksamkeit bekommt ,auf den kann sie verzichten :D .
    Denn andere Menschen sehen das was sie wollen .
    Eine Gruppe die hinter her läuft und irgendwas sagt was sie nicht versteht und sonst nichts macht ,sie zieht weil sie Angst hat ,ist ne Nötigung .Und wenn es blöd läuft stehen dann 5 Aussagen gegen 1.

    Bis man eine SSW ziehen darf muss schon viel passieren,da reicht es nicht wenn mir einfach jemand zu nahe kommt.Das sind eher Situationen wo ein Typ mit dem Messer vor mir rumfuchtelt es um Leib und Leben geht und dies auch wirklich und nicht nur gefühlt.
    Man muss sich dazu nur die Polizei ansehen wann diese die Schusswaffe einsetzen dürfen und wann nicht,da hat man gute Anhaltspunkte.

    3 Mal editiert, zuletzt von Christian 1984 (23. Januar 2018 um 08:37)

  • Bis man eine SSW ziehen darf muss schon viel passieren,

    Und dann kann es schon zu spät sein. Oder eine Anzeige wegen Körperverletzung droht.

    Man muss sich dazu nur die Polizei ansehen wann diese die Schusswaffe einsetzen dürfen und wann nicht,da hat man gute Anhaltspunkte.

    Und sogar die wissen als nicht ziehen nicht ziehen und erleben dann Drama hoch zehn.

  • C. meint im Interview bei 07:50, dass ein Vorteil der Pistole im Gegensatz zum Pfefferspray die Witterungsunabhängigkeit bzw. der hohe Druck sei und dass das, was vorne raus gehe, nicht zu ihr zurück komme, wenn sie nicht gerade in einem Orkan stehe. :S

    Liebe Carolin, guck doch mal in dieses Video ab Minute vier herein, was bei einem leichten Gegenwind passiert:

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    Da ist der ballistische Strahl von meinem ProSecur Pfefferspray aber wesentlich sinnvoller.

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    das ist doch alles verkehrt.

  • Ich sehe auch alles durch meine Brille - und das ist gut so.

    Dafür... brauch´ ich unter Wasser keine.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Eine AfD-Zeitung, eine Abgeordnete der Linken, ein FPÖ-Blatt. Diese Kabbelei ist wohl kaum der Rede wert.

    Frau Matthie tut sich jedenfalls keinen Gefallen, wenn sie ihr Engagement von der AfD vereinnahmen lässt.

  • Der "Schuss" ging wohl nach hinten los .

    https://www.wochenblick.at/wegen-tipps-ge…25-jaehrige-an/

    Schon ein starkes Stück. Frau hat Angst und bedient sich legaler Mittel, die der Gesetzgeber ausdrücklich für genau dieses Zweck vorsieht, und wird des Aufruf zur Gewalt an Migranten bezichtigt und angezeigt. Ich kenne den ursprünglichen Artikel, der die starke Zunahme der Anträge auf den KWS zu erklären versucht. Dort hat sich eine junge Frau lediglich zu rechtfertigen versucht den KWS zu besitzen und eben eine Walther P99 zu führen, weil sie schon Opfer von Belästigungen wurde. Daraus einen Aufruf zur Gewalt an bestimmten Personengruppen herzuleiten, ist schon sehr subtil. Aber die junge dürfte sich entspannt zurück lehnen dürfen, denn das wird wohl kaum verhandelt werden.

  • Je, der Vorwurf der Abgeordneten der Linkspartei ist natürlich absurd und wird sicher auch zu nichts führen.

    Diese Schlammschlacht hätte es aber auch sicher nicht gegeben, wenn Carolin Matthie sich nicht ausgerechnet in einem AfD-Blatt unter den Überschriften "Lade - ziele - schieße" und "Wie sich Frauen vor Migranten-Gewalt schützen können" mit einem eigenen Artikel zu Wort gemeldet und im Lara-Croft-Kostüm auf dem Titel dieses "nationalkonservativen" Blattes posiert hätte. Wer wissen will, was die sonst noch so schreiben, kann sich ja mal die Website zu Gemüte führen ("Mit der AfD kamen Wahrheit und Wirklichkeit wieder in den Bundestag").

    Mit so einer Positionierung erweist das "Postergirl der Waffenlobby" (jetzt.de) ihrer Sache jedenfalls einen Bärendienst.

  • Egal, denn im Bezug auf das Führen von Schusswaffen wird sich hierzulande nichts ändern, allenfalls verschärfen.
    Allerdings bin ich mir selbst nicht sicher, ob ein weitgehend freies Führen von scharfen Waffen sinnvoll ist, weil damit zwangsläufig auch die Personen bewaffnet werden, gegen die eigentliche Sorge gerichtet ist. Wenn ich das mal sanft ausdrücken darf.
    Aber es vom Gesetzgeber auch nicht zu erwarten, dass dieser Erleichterungen bestimmter Berufsgruppen zulassen wird, wie das für bestimmte Politiker und Richter bereits schon gilt.
    Da nun die Tatsache der explosionsartigen Beantragung des KWS auch in der Politik angekommen ist, befürchte ich eher dort weitere Einschränkungen.

  • Aber es vom Gesetzgeber auch nicht zu erwarten, dass dieser Erleichterungen bestimmter Berufsgruppen zulassen wird, wie das für bestimmte Politiker und Richter bereits schon gilt.

    Gibt es diese Erleichterungen für Politiker und Richter wirklich? Gibt es dazu eine Norm?

    Oder können manche von ihnen einen Waffenschein bekommen, weil sie einfach nur die gesetzliche Anforderung dazu erfüllen?

  • Richter, Staatsanwälte und Politiker gelten per se zum gefährdeten Personenkreis und können i.d.R. auch den (großen) WS beantragen. Siehe dazu auch diese Notiz:
    http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/2006920/?LISTPAGE=2006140
    Eine generelle Ausnahme bzw, Regelung im WaffG gibt es allerdings nicht. Aber Aufgrund des besonderen Berufsstellung ist die Beantragung über § 19 WaffG als gefährdete Person für diese Personengruppen einfacher.
    Es gibt noch eine zweite Personengruppe der Bundesbehörden, die generell vom WaffG und damit auch von der Erforderlichkeit (irgendwelcher) Erlaubnisse nach dem WaffG ausgenommen sind. Das regelt § 55 WaffG. Deswegen können die Bundesländer beispielsweise ihren Polizisten die Mitnahme ihrer Dienstwaffe nach Hause gestatten. Das ist gerade durch die jüngst geschehene Bedrohung eines Bundespolizisten aktuell geworden.

  • Für den Privatmann gibts keinen WS außer er hat ein Gewerbe angemeldet und weist nach das er für diese Tätigkeit bewaffnet sein muss und Aufträge hat,dann bekommt er einen der aber auch nur für diese Aufträge gilt ,ist also nichts mit Privat führen.