Waffengesetz - Änderung beschlossen

Es gibt 970 Antworten in diesem Thema, welches 190.827 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Februar 2018 um 20:41) ist von Old_Surehand.

  • ...wie sollte denn PR90 so etwas durchführen lassen , ist doch totaler Schwachsinn - " ER " kann das bestimmt nicht - und die Regierung macht (will) es nicht ...hier wird ein Sche... geschrieben und von Forumsmitgliedern gefordert .... :wogaga:

    Du solltest öfter mal lüften, dude. Der Sauerstoffgehalt in deinem Räumchen sollte 15% nach Möglichkeit nicht unterschreiten.

  • Es gibt doch alle vier Jahre (i.d.R.) einen Volksentscheid! Diesen Herbst schon wieder. Die breite Masse wird einmal mehr die richtige Entscheidung treffen. Es gibt keinen Grund zur Aufregung oder Beunruhigung! Ist doch alles gut :)

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Hi Kai.
    Ja. Theoretisch müßte man da, auch wenn man da nur durchfahren will, einen Bogen rum machen.
    Und wenn deratige Verbotszonen zunehmen, dann kann man bald nirgendwo mehr langfahren.

    Alternativen:
    Ein abschleßbarer Kasten für das Messer, ...

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Es gibt doch alle vier Jahre (i.d.R.) einen Volksentscheid! Diesen Herbst schon wieder. Die breite Masse wird einmal mehr die richtige Entscheidung treffen. Es gibt keinen Grund zur Aufregung oder Beunruhigung! Ist doch alles gut

    Die tatsächliche Akzeptanz unserer Legislative spiegelt sich übrigens hervorragend in der Wahlbeteiligung der Bürger wider. :anon:

  • Im Bundestag gilt ja i.d.R. die 2/3-Mehrheit. Wie ist es denn bei einer Wahlbeteiligung <2/3? Gilt die Wahl dann nicht? Oder wählen demnächst 40% der Wahlberechtigten unsere Regierung? Oder greift hier dann die 5%-Hürde?

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Im Bundestag gilt ja i.d.R. die 2/3-Mehrheit. Wie ist es denn bei einer Wahlbeteiligung <2/3? Gilt die Wahl dann nicht? Oder wählen demnächst 40% der Wahlberechtigten unsere Regierung? Oder greift hier dann die 5%-Hürde?

    Na dann wird das wieder im Kampf Mann gegen Mann entschieden, hat doch früher bestens funktioniert. :lol:

  • 1914 stellte Heinrich Mann seinen Zeitkritischen Roman

    "Der Untertan" fertig.

    Dieser wurde zb. in den Schulen der ehemaligen DDR zur Pflichtlektüre.
    In der BRD war es*** lange Zeit verboten. Er wurde in Teilen als Angriff auf die BRD gewertet.

    Beim ersten lesen konnte ich zum Einen ein Schmunzeln nicht unterdrücken, zum Anderen fand ich es frappierend in welchem Umfang die Betrachtung des deutschen,
    auch in den 60/70zigern, noch zutraf.
    Des gleichen gilt für Heute und wer das Buch unvoreingenommen liest wird sich manchmal die Augen reiben und wundern wie wenig sich seit Erscheinen geändert hat.

    Gruss Yoseph E.

    NACHTRAG: *** "DER FILM WAR ZEITWEISE VERBOTEN"


    Hallo Lachnummer, DANKE für den Hinweis auf meinen Fehler!

    Einmal editiert, zuletzt von YEGo (27. Juli 2017 um 17:56)

  • Im Bundestag gilt ja i.d.R. die 2/3-Mehrheit.

    Nur für Verfassungsänderungen. Bei normalen Abstimmungen gilt
    die einfache Mehrheit der Anwesenden. Deshalb werden fragwürdige
    Vorlagen gerne in Zeiten verlegt zu denen nur sehr Wenige (i.d.R.
    Diejenigen die das Durchsetzen wollen) anwesend sind.

    Wie ist es denn bei einer Wahlbeteiligung <2/3? Gilt die Wahl dann nicht?

    Doch, die gilt.

    Oder wählen demnächst 40% der Wahlberechtigten unsere Regierung?

    Davon sind wir nicht weit entfernt

    Oder greift hier dann die 5%-Hürde?

    Da sich diese auf die abgegebenen Stimmen bezieht reichen 5 Stimmen
    aus wenn nur 100 Personen wählen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • In einem hitzigen und engagierten Streitgespräch mit Familie und Freunden haben wir uns auf folgendes geeinigt :

    Eine Demokratie ist wie eine AG.

    Wenn die Kleinaktionäre sich nicht zusammenrotten & solidarisieren werden sie gnadenlos über den Tisch gezogen.

    Zum einen, vom Ausichtsrat (den Politikern, die eigentlich alle vertreten sollen),

    zum anderen, von den Vorständen (in diesem Stück by himself)

    und zuletzt von den Grossaktionären (diese ebenso als Selbstdarsteller).

    Leider verwechseln so einige der Kleinaktionäre die, beim "über den Tisch gezogen werden",
    Reibungshitze offensichtlich mit Nestwärme.

    Vor allem, wie z.Zt,. offensichtlich dann wenn das auch noch von einem liebenden Mütterchen gemacht wir.

    Also dann, guten Rutsch

    Yoseph E.

  • Könnten wir dieses unwürdige Altherrengejammer jetzt bitte wieder einstellen?
    Wenn jemand was zum Thema des Threads zu sagen hat, gern, aber wer in diesem Land etwas politisch verändern möchte, der möge bitte in eine Partei oder NGO oder Bürgerinitiative eintreten oder eine gründen und es da versuchen. Aber das ist ja weit über den zitierten 2/3 viel zu anstrengend, obwohl man auch das was Ihr euch wünscht, nur so erreichen kann.

    Nichts erreichen kann man hingegen ganz sicher mit selbstmitleidigem Geheule über die allfälligen Zumutungen dieses ach so schrecklichen Staates hier im Forum.

    Deshalb ab dieser Linie hier bitte keine allgemeinpolitischen Statements mehr. Danke.
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  • Was mir gerade so durch den Kopp geht:

    Wenn ein verschlossenes Zimmer als entsprechendes Behältnis definiert werden kann, dann kann man auch die Wohnung, in der einermeiner alleine wohnt, ebenfalls als das ansehen. Damit bräuchte gar nichts weggeräumt werden. Dass ich auch in dem Behältnis nachts schlafe, was solls, ist ja nicht verboten ...

    (Nee, ich wohne nicht allein, aber das tut erst mal nichts zur Sache.)

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.