Waffengesetz - Änderung beschlossen

Es gibt 970 Antworten in diesem Thema, welches 189.683 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Februar 2018 um 20:41) ist von Old_Surehand.

  • Hat ja auch niemand behauptet, das ein Raum ein Behältniss ist.
    Obwohl : eine Garage ist Raum und Behältniss. Ein begehbarer Kleiderschrank ?

    Der Weltraum ist das Behältnisss unseres Universums. :n17:

    Der Gott, der Eisen wachsen ließ, wollte keine Knechte.

  • Es geht um den Verbot von Bleimunition, voranging im jagdlichem Bereich.

    Es gibt schon länger ein Bleiverbot bei der Jagd auf Flugwild an Gewässern. Das steht schön länger bei den sachlichen Verboten im Bundesjagdgesetz (§ 19). Deswegen die heute überall zu bekommenden Stahlschrotpatronen. Wenn eine Flinte diese nicht verträgt, gibt es die sündhaft teuren Wismuthpatronen.
    In letzter Zeit wird zusätzlich ein Bleiverbot bei sog. Staatsjagden ausgesprochen. Das gilt dann auch für Büchsenmunition.
    Da demnächst das Bundesjagdrecht novelliert wird, wird dort auch ein Bleiverbot festgeschrieben, wobei es aber eine Übergangsfrist, sowie eine Ausnahme für die Verwendung von bleifreien Geschossen geben soll, wenn die Waffe diese nachweislich nicht benutzen kann.
    Aber schon jetzt haben einige Bundesländer der Änderung des Bundesjagdrecht vorgegriffen und ein Bleiverbot in deren Landesjagdgesetz festgeschrieben.
    Das heißt nun schon jetzt, ein Bleiverbot für die Jagd wird relativ kurzfristig kommen, bzw. besteht schon.
    Nun möchte die EU-Kommission ein gesamtes Bleiverbot verhängen, was auch für Sportschützen gelten würde.
    Ich sehe das eher als Wunschgedanke an, denn die meist langwierigen Beratungen und Expertenmeinungen werden schon ergeben, dass das nicht durchgängig zu machen sein wird. Man denke an Druckluft- oder VL-Schützen, wie auch an Schießstandgenehmigungen. Ich bin da ziemlich sicher, dass viele, wenn nicht sogar die meisten Schießstände für bleifreie Geschosse gar nicht geeignet sind. Ob man dann auch ein aufwändigen Umbau oder gar Schließung fordern kann, wage ich zu bezweifeln.
    Es war meist immer so, dass zuerst eine - manchmal auch sehr populistischen - Antrag gestellt wird, der entweder keine Mehrheiten fand oder von Experten derartig zerlegt wurde, dass von der ursprünglichen Forderung nicht mehr viel übrig geblieben ist. Daher beunruhigt mich dieser neue Aufschrei im Moment noch nicht.

  • Kannst du das absolut sicher schriftlich beweisen oder ist das nur eine Vermutung?
    Wenn ja, fliegt mein Holzschrank wieder raus.

    Das ist natürlich eine Vermutung, die vom reinen Verständnis auch logisch wäre. Selbst Beamten bzw. Politikern müsste dieser Umstand plausibel sein.

    freischütz

  • Es war meist immer so, dass zuerst eine - manchmal auch sehr populistischen - Antrag gestellt wird, der entweder keine Mehrheiten fand oder von Experten derartig zerlegt wurde, dass von der ursprünglichen Forderung nicht mehr viel übrig geblieben ist. Daher beunruhigt mich dieser neue Aufschrei im Moment noch nicht.

    Zu eng gesehen in Zeiten von Dieselskandal und Co wird alles mit dem Label Umweltschutz durch gewunken.

  • Ich habe bei meiner Behörde nicht angefragt und da für mich auch keine Notwendigkeit besteht, dies zu tun und (zugegebenermaßen unwahrscheinlich) ggf. durch Fragerei zum Kandidaten für eine Aufbewahrungskontrolle zu werden, werde ich es auch lassen. Frei nach dem Motto “Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst“.
    Aber ich denke, solange der Raum erkennbar ausschließlich als “Waffenlagerraum“ genutzt wird und keine “Wohnmöbel“ außer vielleicht ein Arbeitstisch zur Wartung und Reinigung drinstehen, sollte eine Anerkennung als Aufbewahrung passen.
    Wenn natürlich Couch und Fernseher drin stehen, sieht das eher anders aus. Da kommt man schnell in Erklärungsnot.
    Natürlich vvorausgesetzt, dass überhaupt eine Kontrolle stattfindet.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich hab mir von meiner Tochter einen verschließbaren Schrank für meine freien Waffen bauen lassen.

    :thumbsup:
    Ich verstehe die Notwendigkeit dieser Diskussion nicht. Die neuste Änderung des WaffG bezüglich Aufbewahrung von Waffen bezieht sich ausschließlich auf erlaubnispflichtige Schusswaffen, die nun in Waffenschränke mindestens der Klasse "0" müssen. Dabei gilt uneingeschränkter Bestandsschutz für Waffenbesitzer mit alten A und B Schränken, die auch bei Waffenneukäufen solange uneingeschränkt weiter benutzt werden dürfen, wenn dessen Kapazität voll ist. Nur wer nun erstmalig neu eine WBK beantragt, muss seine erlaubnispflichtigen Waffen in "0" Schränken lagern. Eine Trennung von Waffen un der dazugehörigen Munition ist dann nicht mehr erforderlich. Allerdings sind nun neu gekaufte A und B-Schränke ohne Ausnahme nicht mehr für erlaubnispflichtige Waffen zulässig, egal ob Neu- oder Alt- WBK-Inhaber.
    Für erlaubnisfreie Waffen hat sich nichts geändert. Das wurde doch schon mehrfach gesagt. Für diese ist ein nicht weiter genau definierter Einschluss nötig, wie früher schon immer gefordert.

  • Das aktuelle WaffG in Deutschland ist in einigen Bereichen leider derart schwammig vormuliert,
    das mehr hinein-interpretieren als herausgelesen werden kann.
    Diese ganze "Aufbewahrungs-Klamauk" - Diskussion nimmt tatsächlich groteske Züge an.

    Auch A- und B-Schränke wurden nicht durch bloße Beschaffungskriminalität
    von irgenwelchen Kleinkriminellen / Junkies geklaut oder aufgebrochen.
    Da stecken gut organisierte / professionelle Banden dahinter,
    die sich ab jetzt von 0 - Schränken sicher schwer beindrucken lassen.

  • Nun möchte die EU-Kommission ein gesamtes Bleiverbot verhängen, was auch für Sportschützen gelten würde.
    Ich sehe das eher als Wunschgedanke an, denn die meist langwierigen Beratungen und Expertenmeinungen werden schon ergeben, dass das nicht durchgängig zu machen sein wird.

    Immer noch nicht verstanden wie es läuft ? Ziel ist es ein weiteres Mal den Waffenbesitzern das Leben zur Hölle zu machen, Statistiken werden schon so hingebogen dass es passt, die "richtigen" Experten werden sich schon finden lassen.

    Man denke an Druckluft- oder VL-Schützen, wie auch an Schießstandgenehmigungen. Ich bin da ziemlich sicher, dass viele, wenn nicht sogar die meisten Schießstände für bleifreie Geschosse gar nicht geeignet sind. Ob man dann auch ein aufwändigen Umbau oder gar Schließung fordern kann, wage ich zu bezweifeln.

    Als wenn dass die EU schon jemals interessiert hätte :laugh::laugh::laugh:

    Daher beunruhigt mich dieser neue Aufschrei im Moment noch nicht.

    Mich schon, es wird eine weitere Scheibe der Salami fallen.
    Es macht einfach keinen Spass mehr, nationale Verschärfungen im Waffenrecht gab es gerade, eine Jagdrechtnovelle steht auch an, und es wird sich nichts zum Positiven ändern, das steht schon schonmal fest. Die EU Feuerwaffenrichtlinie muss auch noch in nationales Recht umgesetzt werden, selbst bei Anwendung der Mindeststandards (wovon ich defintiv nicht ausgehe, die werden ordentlich drauf packen) ergibt das für viele LWBs deutliche Einschränkungen.
    Irgendwann ist einfach Ende und man resigniert, vor allem weil es ein Kampf gegen Windmühlen ist den man früher oder später verlieren muss.

  • Das aktuelle WaffG in Deutschland ist in einigen Bereichen leider derart schwammig vormuliert,

    Prinzipiell stimme ich dir da zu, aber der § 36 zur Aufbewahrung ist da eindeutig. Bei den Waffenschränken sind immer von Waffen, die einer Erlaubnis bedürfen, die Rede.

  • Also unsere Stände sind von 10 bis 50m nur auf Bleimunition zugelassen. Alternative Vollmaterialien bzw. Hartkern sind nicht in der Zulassung aufgeführt oder gar untersagt.

    Welche äquivalenten Alternativen bzgl. den notwendigen Eigenschaften von Blei bieten denn die gutmenschelnden Umweltschützer an? Kupfer ist ja nun auch nicht gerade ungiftig und Steinkugeln laufen nicht mal in der Muskete richtig.

    Es grüßt der Ottokar :^)