178,50 Euro Strafe für Einhandmesser

Es gibt 219 Antworten in diesem Thema, welches 39.512 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Mai 2017 um 23:20) ist von Magnum Opus.

  • ...zum Thema wäre noch die Tatsache zu erwähnen, bei der deutsche Soldaten beim verlassen der Kaserne bestraft wurden weil sie das Einhandmesser mitgeführt haben !

    Wenn eine Regierung mit derartigen Methoden gegen seine Bürger losgeht , dann möchte ich das als arglistige Geldbeschaffung bezeichnen !

    solche Regierungsmitglieder ( UND AUCH die ausführenden Exekutivbeamten ! ) gehören ihres Amtes unverzüglich enthoben !

    Solche Vorgehensweisen braucht kein gesetzestreuer Bürger , und ich bin auch sicher dass die öffentliche Sicherheit dadurch auch nicht angehoben wird !
    ( das Mißtrauen und Verdroßenheit in Politik und Exekutive dagegen sicher )

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

    Einmal editiert, zuletzt von Detonex (11. Januar 2017 um 08:37)

  • Übrigens frage ich mich schon lange , welchen Hintergedanken der deutsche Gesetzesmacher dabei hat ein Einhandmesser dem Führverbot zu unterwerfen, und ein feststehendes Messer (bis 12cm) zu erlauben ! ( ziehen - öffnen - zustechen dauert länger als ziehen - zustechen )

    Wie sieht übrigens die Angelegenheit aus, wenn sich Oma Meier im Supermarkt ein langes Küchenmesser kauft ? Muss sie versperrt - nicht zugriffsbereit - transportieren ? ?(

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Könnte man dem Kind nicht einfach einen anderen Namen geben. Macht die Regierung doch auch.
    Es gibt ja quasi keinen Müll mehr. Nur noch "Wertsoffe". Damit werden div. Gesetze umgangen.

    Wenn man das Messer statt "Messer" z.B. "Entaster" (Werkzeug) nennt, ist doch alles ok. ;)
    Könnte man nicht den Rücken einer großen Klappsäge anschleifen. Mit der Messer- äh Schabklinge? ;)

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Solche Vorgehensweisen braucht kein gesetzestreuer Bürger

    Das ist richtig, der kleine Spießer, der sich an jedes noch so blödsinnige Gesetz hält ist ja davon auch nicht bteroffen. Der lässt sein Messer sowieso daheim.

    Wie sieht übrigens die Angelegenheit aus, wenn sich Oma Meier im Supermarkt ein langes Küchenmesser kauft ? Muss sie versperrt - nicht zugriffsbereit - transportieren ?

    Ja, muss sie. Das Gesetz ist ja für alle da. Aber da sie sich darum nicht stört und sie auch keiner kontrollieren wird, ist das Wumpe. Anderseits wer sich im Supermarkt Messer kauft hat es eigentlich nicht besser verdient.

    Es gibt ja quasi keinen Müll mehr. Nur noch "Wertsoffe". Damit werden div. Gesetze umgangen.

    Nicht alles was man früher im Müll landetet war Müll, die Trenneung ansich ist ja nicht blöd, nur wenn Geld verdient werden kann wird auch Schmu getrieben. Und Müll gibt es noch immer, nicht alles ist Wertstoff.


    Wenn man das Messer statt "Messer" z.B. "Entaster" (Werkzeug) nennt, ist doch alles ok. ;)
    Könnte man nicht den Rücken einer großen Klappsäge anschleifen. Mit der Messer- äh Schabklinge? ;)

    Das Messer ist ein Werkzeug was willst du da Umtaufen, selbst Einhandmesser und große Messer sind ja laut Gesetz keine Waffen, genau wie Spielzeugpistolen keine Waffen sind. Aber das führen solcher in der Öffentlichkeit halt nicht erlaubt. Das gilt auch für dein Entaster (Machete)
    Bei Öffentlichen Veranstaltungen sind ja auch schon ewig waffenähnliche Gegenstände verboten, hier ist noch deutlich Spielraum als bei 42a und seit 50 Jahren macht da keiner ein Theather, noch nicht einmal der "gesetzestreue Bürger". (Wer soll das eigentlich sein? Ich muß da immer an Sportheimtrinker denken die jammern dass beim Autofahren nicht mehr saufen dürfen und ansonten die Bild lesen um vollumfänglich informiert zu sein)
    Unter bestimmten Vorraussetzungen ist ein Messer allerdings ein Waffe.

    solche Regierungsmitglieder ( UND AUCH die ausführenden Exekutivbeamten ! ) gehören ihres Amtes unverzüglich enthoben !

    Ist das als Aufruf zum aktiven Widerstand zu verstehen?

  • Bei Öffentlichen Veranstaltungen sind ja auch schon ewig waffenähnliche Gegenstände verboten, hier ist noch deutlich Spielraum als bei 42a und seit 50 Jahren macht da keiner ein Theather, noch nicht einmal der "gesetzestreue Bürger".

    Na ja. Sag das mal auf einem MA Fest. ;):D Da luft fast jeder mit einem waffenähnlichen Gegenstand rum. Selbst 3-jährige.

    Ein anderer Begriff ist schon wichtig und eventuell sinnvoll. Das fängt schon beim Zoll und dem Taric-Code an.

    Schwert = Sportgerät? Historischer Gegenstand? Waffe? ...
    Je nach Klassifizierung ist der Zollsatz recht unterschiedlich.
    Daher ist die "richtige" Deklaration schon sehr interessant.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Egal wie oder als was das Schwert durch Zoll kam, durch seine Länge und die Zweischneidigkeit fällt so ein Ding doch unter das Waffengesetz.
    Wie das mit den Mittelatermärkten funktioniert weiß ich nicht, wahrscheinlich juckt es einfach keinen weil es da meist doch recht entspannt zugeht.

    Noch mal zum gesetzestreuen Bürger, das kann ja auch eine grün wählende Lehrerin sein die Waffen und alles ähnliches für Teufelszeug hält, die kann ja hier eigentlich nicht gemeint sein?
    Aber warum spricht ihr dann für diese Menschen?

  • Grundsätzlich denke ich ja unsere Waffengesetze sind an sich schon ganz okay. Wenn ich mich so umschaue gibt es schon ziemlich viele Idioten und ich bin froh, dass es denen nicht ganz so einfach gemacht wird, an scharfe Waffen zu kommen. Nicht jeder muss nur in den Real gehen um, sich da ne Glock zu kaufen... und wer schießen oder sammeln will kann das ja tun.
    Bei Messern hingegen verstehe ich das Gesetz nicht so ganz. Was ist an OTFs so viel gefährlicher als an anderen Springmessern? Ist ein Folder mit 10cm Klinge ohne Lock wirklich ungefährlicher als eins mit 9cm Klinge mit Sicherung? Was macht ein Butterfly so viel gefährlicher als ein Victorinox Einhandmesser?
    Ich bin ja der Meinung, dass Messer gefährliche Gegenstände sind und eine Regelung nötig ist... aber bitte eine die man auch nachvollziehen kann...

  • Ich bin ja der Meinung, dass Messer gefährliche Gegenstände sind und eine Regelung nötig ist... aber bitte eine die man auch nachvollziehen kann...

    Das kann man nicht mehr nachvollziehen. Das Problem ist die Politik, die machen keine Gesetze mehr zum Schutz der Bürger, sondern nur noch damit sie sagen können das man was getan hat. Und das um vom eigenen Versagen abzulenken, denn oftmals passiert mittlerweile nur was weil bestehende Gesetze nicht angewendet werden. Und wenn dann was passiert wird nach der nächsten Verschärfung gerufen.

    Und gerade das Verbot des Führens von Einhandmessern ist so eine Sache, das wurde damals mittels Lug und Betrug im Innenausschuss durchgedrückt.

    Und Einhandmesser ohne Verriegelung sind übrigens immer noch frei führbar denn das Verbot bezieht sich nur auf "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge". Die Hersteller haben das erkannt, dementsprechend gibt es seit geraumer Zeit auch Messer die einhändig zu öffnen sind aber keine Verriegelung besitzen. Ist dann also wie beim schweizer Taschenmesser, die Klinge wird durch Federkraft gehalten.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Naja, da muss man dann eben ein wenig aufpassen, sonst wird´s eine ziemlich gründliche Maniküre...

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Naja, die meisten Schwerter dieser Mittelaltertypen sind ja nicht scharf und so vermutlich auch nicht zweischneidig...

    Europ. Schwerter sind immer zweischneidig. ;)

    Aber wenn einem das Beispiel stört:
    Sichel und Sense. Beides Arbeitsgeräte.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Und Einhandmesser ohne Verriegelung sind übrigens immer noch frei führbar denn das Verbot bezieht sich nur auf "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge". Die Hersteller haben das erkannt, dementsprechend gibt es seit geraumer Zeit auch Messer die einhändig zu öffnen sind aber keine Verriegelung besitzen. Ist dann also wie beim schweizer Taschenmesser, die Klinge wird durch Federkraft gehalten.


    Hallo Germi,

    zu Deinem letzten Absatz:

    Die Sache fängt an sehr kompliziert zu werden.

    Wie sieht ein einhändig zu öffnendes Messer aus, das einhändig feststellbar ist?

    Deiner Meinung nach muss man ein einhändig zu öffnendes Messer, das nur durch Federkraft gehalten wird, nicht mit Schloss absichern.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Vielleicht mach ich mich jetzt zum Horst, aber: haben nicht scharfe Schwerter überhaupt ne schneide?

    Die meisten Schwerter und sonstigen "Blankwaffen-Imitate" auf Mittelalterveranstaltungen sind für den Schaukampf ausgelegt, haben also eine Klingengeometrie, die nach Schneide aussieht, aber in 2 bis 3 mm Schlagkante ausläuft. Man will sich ja nicht gegenseitig umbringen, wenn man eine Fechtvorführung gibt oder an einer Schlachtdarstellung mitwirkt.
    Daher fallen diese Schwerter etc. eben nicht unter das Waffengesetz. Und viele der scharfen Gebrauchsmesser > 12 cm Klingenlänge sind durch die Ausnahme "Brauchtumspflege" auf solchen Veranstaltungen gedeckt.

    malum pro malo

  • Ausserdem werden viele MA Veranstalltungen von privaten Veranstalltern betrieben, die dann öffentlichen Grund und Boden (oder privaten Grund) für diese Veranstalltung mieten. D.h. gilt auf derartigen Veranstalltungen quasi Hausrecht. Der Veranstallter kann und darf entscheiden, was Er zuläßt. Ob z.B. ein einschneidiges Sachs, Schnittvorführungen mit scharfen Schwertern, ...

    Schaukampfschwerter sind nicht für Fechtvorführungen geeignet. MA Schaukämpfe haben auch nichts mit Schwertfechten zu tun. Das ist eine Bühnen-Choreografie wie in Filmen oder auf der Bühne. Das hat absolut gar nichts mit Schwertfechten zu tun. Das ist eine Show,.

    Die "Dinger" sind schwer, träge und langsam.

    Auf Sensen und Sicheln hat aber noch keiner geantwortet. Beides Werkzeuge.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Das heist das man sie mit einer Hand öffnen kann und die Klinge verrieget wird. Quasie wie eine Tür die ins Schloss fällt.
    Zum Zuklappen der Klinge muss die Verriegelung gelöst werden. Bei einer Federverrieglung muss die Klinge nur mit etwas Kraft in die Scheide gedrückt werden.
    Ich gehe mal davon aus das du dich mit Messern auskennst. Und verstehtst was erklärt wurde.

    Gruß
    Daniel

  • Ist das als Aufruf zum aktiven Widerstand zu verstehen?

    Würdest du dem Aufruf folgen ? :rolleyes:

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Ich bin der Meinung, daß man zumindest aktiv werden sollte. Im Sinne von Lobbyarbeit oder einer Unterschrifftenliste, ... Es kann nicht sein, da´ß Messer, ganz normale Werkzeuge des täglichen Lebens, verboten werden. Als ob das einen Täter abhalten würde. Und dem ist e´s dann sowiso egal. Und auch dem Richter, der in der regel das höhere Strafmaß als Grundlage nimmt. Und Messer, die sich nicht feststellen lassen, sind für den Träger und andere gefährlicher. Weil bei der normalen Nutzung viel mehr schiefgehen kann.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • "Der Kriminelle kommt sowieso irgendwie dran und den interssiert es nicht ob es illegal ist"... dieses "Argument" hört man so oft, auch in Bezug auf Schusswaffen... und doch steckt so viel mehr dahinter. Aber gut, jeder wie er denkt.
    Mich würde viel eher die Begründung interessieren, warum bestimmte Messer verboten sind (OTF, Butterfly, etc...) und auf welcher Grundlage die Klingenlänge als verboten oder noch erlaubt eingestuft wird und vorallem warum die Möglichkeit zur einhändigen Öffnung/festellen der Klinge in direkte Abhängigkeit dazu gestellt wird.