Wie ernst darf man ein F-Kennzeichen nehmen ?

Es gibt 72 Antworten in diesem Thema, welches 12.661 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Januar 2017 um 07:18) ist von Oldcrow.

  • In Deutschland findet man öfters mal in den Angeboten bei Privatverkäufen über diverse Annoncen oder zum Beispiel bei EGUN. Luftgewehre mit dem Aufdruck wie auf dem Bild zu sehen oder in ähnlicher Form.

    Ist es sinnvoll, bei so einem Angebot zuzuschlagen, denn rein optisch ist das ja in Ordnung so. Seltsam ist nur, dass scheinbar genau die gleichen Luftgewehre mit gleichem Aufdruck auch in Polen verkauft werden und dann entsprechend im Text auf den polnischen Seiten zu finden ist, dass die Teile technische Parameter erfüllen, die mit dem F-Kennzeichen überhaupt nicht vereinbar sind.

    Kauf und Einfuhr aus Polen sind verboten, das steht ja mal grundsätzlich fest .... egal ob mit oder ohne F.

    Ist man aber auf der sicheren Seite, wenn man in Deutschland so ein Gewehr mit dem Aufdruck auf dem Bild oder in ähnlicher Art erwirbt? Seltsam ist auch, dass solche Angebote in Deutschland relativ selten auftauchen und online Angebote an Neuwaffen dieser Art in Deutschland überhaupt nicht zu finden sind.

    Irgend etwas scheint doch da nicht zu stimmen, obwohl ich solche Angebote auch schon bei gewerblichen Verkäufern über EGUN gefunden habe, die dann fest darauf bestehen, dass der Aufdruck ausschlaggebend und alles andere nicht von Bedeutung sei.

    Wenn man selbst so ein Gewehr erwirbt im guten Glauben und es dann wieder veräußern möchte, kann einen das auch ganz schön in Bedrängnis bringen, denn wie will man dann argumentieren, wenn dann plötzlich klar wird, dass da scheinbar irgend etwas nicht stimmen kann, weil es das Teil nagelneu nur im Ausland und nur gebraucht in Deutschland gibt. Weshalb haben überhaupt neue Gewehre von der Elitex Digital GmbH Germany , die in Polen verkauft werden, ein F-Kennzeichen ?
    Oder hat schon einmal irgendwo in Deutschland so ein Angebot an Neuwaffen gesehen ?

    Das Bild stammt von einer polnischen Seite.

  • Ist man aber auf der sicheren Seite, wenn man in Deutschland so ein Gewehr mit dem Aufdruck auf dem Bild oder in ähnlicher Art erwirbt?

    Nein, weil sicher viele "F"-Waffen mit Exportfeder im Umlauf sind. Hat die Behörde Zweifel, wird ein Gutachten erstellt. Ist der Prügel dann zu stark, hat man ein Problem an der Backe.

  • Das F ist drauf, der Importeur ist drauf,
    wenn es max 7,5 Joule hat ist alles ok.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Sollte ich mal eine Waffe aus dem Ausland kaufen, egal ob mit oder ohne F-Kennzeichnung, bin ich mit der Einfuhr nach Deutschland der Quasi-Importeur der Ware und somit auch für eine ordnungsgemäße Kennzeichnung verantwortlich.

    Bei einem Neukauf (gewerblicher Anbieter) innerhalb von Deutschland verlasse ich mich 100% auf die F-Kennzeichnung.

    Beim Kauf eines LG mit F-Kennzeichnung von Privat, hatte ich schon einmal weit über das doppelte der zulässigen Leistung gemessen. Feder getauscht und die F-Kennzeichnung hat wieder gepasst.
    Daher: bei allen Luftdruckwaffen von Privat, mache ich aus persönlicher Erfahrung ein dickes Fragezeichen dahinter und schieße die Waffe zuerst über meinen Chrony.


    Denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, selbst wenn zur Strafe nur die Waffe eingezogen wird!

  • Es ist wie immer, Vertrauen ist gut,
    Kontrolle ist besser.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Diese "ELITEX" sind meines Wissens türkische "Hatsan".
    Wenn du also sicher gehen willst, naja - und dir unbedingt eine Hatsan antun willst,
    dann kauf dir gleich eine bzw. eine "Mercury" bei SWS oder Frank Onia.

    LG

  • Elitex Digital haben sich vor 10 Jahren mal um den Import von Hatsan und SPA (China) gekümmert.
    Scheint dann aber eingeschlafen zu sein - zumindest zeigt die Zulassungsliste keine neuen Einträge mehr.

  • Danke. Das hilft mir schon einmal weiter. Habe vor Jahren mal ein B3 von diesem Importeur gekauft und jetzt bin ich mir auf Grund der Liste auch sicher, dass da alles in Ordnung ist mit dem Gewehr. Habe aber leider trotzdem ein Problem, denn die Angaben sind nicht wie früher in die Systemhülse eingestanzt, graviert oder was auch immer, sondern offenbar nur aufgedruckt gewesen und haben sich nach ein paar Waffenreinigungen verabschiedet.

  • Ohne F hast Du dann eine illegale Waffe.
    Das ist nämlich der behördliche Abnahmestempel... .
    Klingt zwar jetzt doof, aber ist eben so.ü

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

    Einmal editiert, zuletzt von Bad.Boy (5. Januar 2017 um 11:50)

  • Also in Zukunft die Knarre nicht mehr putzen ..... oder vorsichthalber ringsherum abkleben und Lack drauf, oder wie ? Der Aufdruck war in etwa so ausgeführt wie der oben auf dem Bild, das ich im Netz gefunden habe. Ich würde fast Garantie darauf geben, dass dieser Aufdruck auch nicht das ewige Leben hat. Selbst die Aufdrucke von meinen Teilen von WMN werden schon blass und ich putze mit keinen besonderen Mittelchen, sondern ganz normal mit Ballistol und bin bestimmt nicht der Einzige, dem es so ergeht..

  • Kauf und Einfuhr aus Polen sind verboten, das steht ja mal grundsätzlich fest .... egal ob mit oder ohne F.

    Das ist so nicht in allen Punkten richtig.
    Kauft man dort beispielsweise ein originales, unverbautes Haenel aus DDR-Produktion (vor 1990 oder 91, so wie ich das getan habe,) ist das definitiv nicht illegal.
    Ein Wegputzen von Markierungen ist natürlich ne andere Sache, könnte problematisch sein^^

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • moin bei meiner predom luftpistole war in deutschland durch den importeur geefft worden, es gab auch ein papier dazu. der importeur wurde auch ins gehäuse eingestempelt.

    sonst hätt ich das nicht gekauft , denn f stempel im fünfeck kann mann kaufen ab und zu , und der ist schnell draufgehauen im ausland und du bist dann der böse, den unwissenheit nicht vor strafe schützt.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Ihr Lieben.

    Kauf und Einfuhr aus Polen sind verboten, das steht ja mal grundsätzlich fest .... egal ob mit oder ohne F.

    Warum? Angenommen ich kaufe mir dort eine nagelneue Plempe mit F. Dann schieße ich das Ding hier durch einen Chrony, ist es zu stark, Umtausch, denn es entspricht nicht der Beschreibung.
    Gefährlich wird es, wenn ich der Verlockung erliege es in diesem Zustand zu behalten. Im Nachhinein zu beweisen, dass nicht Du der Grund für die höhere Leistung bist, sondern es so hergestellt wurde, ist nahezu ausgeschlossen.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Noch mal kurz zur Einfuhr aus Polen, egal ob mit F oder ohne wie bei den Haenels .... große Hürde.... Waffenverbringungserlaubis !!!! Nicht nur das F-Kennzeichen ist bei der Einfuhr das Problem . Das nur mal so nebenbei als kleiner Einwurf ....

    Aber das Problem mit dem Verblassen und allmählichen kompletten Verschwinden der Markierungen beim Putzen scheine nur ich zu haben .....

  • Du der Grund für die höhere Leistung bist, sondern es so hergestellt wurde, ist nahezu ausgeschlossen.

    Naja, zu beweisen, dass du auch der Käufer auf einem Polenmarkt warst und geneppt wurdest - ebenfalls schwierig. Ich habe da in letzter Zeit vieles gesehen, was einen nachträglichen f-Stempel hatte und wer sich treudoof darauf verlääst, der ist schon ziemlich verlassen. Ganz zu schweigen von den Grenzbundesschützern, die sporadisch mal ein Auto zur Kontrolle rausziehen und alles bis zum Reserverad rausreißen... Beim Versand mag das ne andere Nummer sein, aber der Besuch ist einem irgendwann gewiss, sogar Jahre danach und man weiß garnicht mehr genau worum es geht. Hatte ich auch schon :(

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Noch mal kurz zur Einfuhr aus Polen, egal ob mit F oder ohne wie bei den Haenels .... große Hürde.... WaffenverbringungserlaubisN

    Nein. Bei einem Haenel aus ostdeutscher Produktion ohne Verbastelei ist das garnichts von alledem. Wieso auch. Es handelt sich nicht um eine Waffe nach BundesWaffG, da ist nichts mit Verbringungserlaubnis, das ist EU-Recht. Kann man verteufeln, oft ist es shit, aber hier völlig ok.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Nein. Bei einem Haenel aus ostdeutscher Produktion ohne Verbastelei ist das garnichts von alledem. Wieso auch. Es handelt sich nicht um eine Waffe nach BundesWaffG, da ist nichts mit Verbringungserlaubnis, das ist EU-Recht.


    :F: Abbildung 10 Kennzeichen für Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1
    Nr. 1 des Gesetzes)
    § 9 Aufbringen der Prüfzeichen
    (1) Die Prüfgegenstände sind mit dem amtlichen Beschusszeichen nach Anlage II zu versehen. In den Fällen des § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe d des Gesetzes ist das Prüfzeichen der jeweils zuständigen Stelle auf die Prüfgegenstände aufzubringen. Beschuss- und Prüfzeichen müssen deutlich sichtbar und dauerhaft aufgebracht werden.
    Beschussverordnung - BeschussV


    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztuma) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
    1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie
    von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25
    Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
    1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in
    Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden
    Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;
    Waffengesetz (WaffG)


    Langer Rede - kurzer Sinn, kein :F: keine "frei Waffe", dann ist die Benutzung eingeschränkt.Bei "Altbestand" (gem. Gesetz) darf nur auf Schießstätten geschossen werden.Bei fehlender / nicht mehr vorhandenen Kennzeichnung, entspricht die Waffe nicht (mehr) den geltenden Vorschriften und kann, allein deshalb schon, eingezogen werden.
    Man darf die :F: -Kennzeichnung also durchaus beachten.



    Einmal editiert, zuletzt von Oldcrow (20. Dezember 2016 um 18:21)

  • Prüfzeichen müssen deutlich sichtbar und dauerhaft aufgebracht werden.

    Damit hat der Hersteller / Importeur den schwarzen Peter.
    Dauerhaft bedeutet nicht, dass es ein Putzneurotiker mit Waffenöl und Lappen schafft
    das F im Pentagon (oder andere amtliche Kennzeichnungen) in die ewigen Jagdgründe zu treiben . . . 8)

  • Damit hat der Hersteller / Importeur den schwarzen Peter.
    Dauerhaft bedeutet nicht, dass es ein Putzneurotiker mit Waffenöl und Lappen schafft
    das F im Pentagon (oder andere amtliche Kennzeichnungen) in die ewigen Jagdgründe zu treiben

    Bist Du sicher?

    § 1 Haftung
    (2) Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn
    2. nach den Umständen davon auszugehen ist, daß das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Hersteller es in den Verkehr brachte,
    Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG

    Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren
    3. im Übrigen in zwei Jahren.
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 438 Verjährung der Mängelansprüche