Also das "Fotokopieren" einer Urkunde ist keine Urkundenfälschung.
Jein, das kommt auf den Einzelfall an. Hier ein interessanter Artikel: Urkundenfälschung: Die Fotokopie bei der Urkundenfälschung
"Fazit zur Fotokopie bei der Urkundenfälschung
An diesem Punkt ist der bei Laien verbreitete Mythos, dass man sich nicht der Urkundenfälschung strafbar macht sobald man mit Fotokopien hantiert, hoffentlich eindrücklich als falsch erwiesen. Zwar gibt es in der Tat die grundsätzliche Aussage, dass eine Fotokopie keine Urkunde ist – doch verbleibt in jedem Fall die Grenze der Kopie mit dem Anschein der Urkunde. Die obigen Ausführungen haben dabei zweierlei Sinn: Wer sich als Jurist mit dem Thema beschäftigt (bzw. es tun muss), der findet hoffentlich ein paar nützliche Quellen zum arbeiten. Wer als Laie bisher meinte, eine tolle Idee gehabt zu haben, wie man aus der Strafbarkeit entrinnt, der lässt hoffentlich die Finger davon."