für unterwegs,Kopie des kleinen Waffenscheins?

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 8.071 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. November 2016 um 09:42) ist von StrikerTwo.

  • Also das "Fotokopieren" einer Urkunde ist keine Urkundenfälschung.

    Jein, das kommt auf den Einzelfall an. Hier ein interessanter Artikel: Urkundenfälschung: Die Fotokopie bei der Urkundenfälschung

    "Fazit zur Fotokopie bei der Urkundenfälschung

    An diesem Punkt ist der bei Laien verbreitete Mythos, dass man sich nicht der Urkundenfälschung strafbar macht sobald man mit Fotokopien hantiert, hoffentlich eindrücklich als falsch erwiesen. Zwar gibt es in der Tat die grundsätzliche Aussage, dass eine Fotokopie keine Urkunde ist – doch verbleibt in jedem Fall die Grenze der Kopie mit dem Anschein der Urkunde. Die obigen Ausführungen haben dabei zweierlei Sinn: Wer sich als Jurist mit dem Thema beschäftigt (bzw. es tun muss), der findet hoffentlich ein paar nützliche Quellen zum arbeiten. Wer als Laie bisher meinte, eine tolle Idee gehabt zu haben, wie man aus der Strafbarkeit entrinnt, der lässt hoffentlich die Finger davon."

    Manchmal hilft nur Hartholz!
    Meucci-Winner Queue

  • Schade das Du mich nicht vollständig zitierst... :(

    Also das "Fotokopieren" einer Urkunde ist keine Urkundenfälschung.
    Das ist zu privaten Zwecken völlig o.k. und kann auch durchaus Sinn machen falls einmal etwas weg kommen oder Unbrauchbar werden sollte.
    Eine solche Kopie ist natürlich nicht rechtsverbindlich, kann aber bei Verlust d. Originals hilfsweise anerkannt werden. Eine "Good-Will-Sache".

    Ich habe hier alle meine Ausweise / Karten / Fz-Papiere in Kopie eingescannt und zwar mit großem Zoom, die EC-Karte hat Din A4-Größe.
    Vielleicht ist das Wort Kopie ja auch im Sinne von Fälschung etwas unglücklich?

  • Urkundenfälschung ist es wenn ich ein Dokument das ein Dritter erstellt hat verändere oder selbst eines herstelle und es so erscheinen lasse als wäre es von der dritten Person ausgestellt. Da wäre zum Beispiel zu nennen, wenn ich mir selber noch ein paar Klassen beim Führerschein selbst eintrage. Oder aus dem kleinen Waffenschein versuche einen Großen zu machen, oder ein Testament fälsche oder verändere (auch Urkunde). Manipulation des Fahrtenschreibers, bzw. des Schriebes ist übrigens auch eine Urkundenfälschung bzw. "Fälschung technischer Aufzeichnungen". Eine 1:1-Kopie machen fällt da nicht darunter denn es wurde weder eine falsche Urkunde hergestellt noch wurde etwas verfälscht, es wurde lediglich ein Original vervielfältigt und der Inhalt der Urkunde ist ja nicht verändert worden. Das kam ja so vom Amt.

    Allerdings muss eine Kopie nicht anerkannt werden, vor allen Dingen wenn sie nicht beglaubigt ist. Zudem fehlt der Täuschungsvorsatz der bei Urkundenfälschung vorhanden sein muss.

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Grundsätzlich ist es immer gut, Kopien von wichtigen Dokumenten wie Ausweisen und Berechtigungsscheinen zu haben, man hat es dann im Falle eines Verlustes bei der Neubeschaffung viel leichter.
    Da wir aber nicht mehr in der Steinzeit leben, schleppe ich aber keinen Ordner mit Kopien mit mir rum, sondern habe diese als Fotos in einem geschützten Ordner auf dem Smartphone.

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • Da wir aber nicht mehr in der Steinzeit leben, schleppe ich aber keinen Ordner mit Kopien mit mir rum, sondern habe diese als Fotos in einem geschützten Ordner auf dem Smartphone.


    Noch gar nicht lange her, da wollte jemand mit einem Foto seines Jagdscheines auf seinem Handy Munition kaufen. Hat er natürlich nicht bekommen. 8)

  • Leicht OT, aber beim Überreichen der GeburtsURKUNDEN für Eltern- und Kindergeldbeantragung hat die Dame ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man davon KEINE Kopien machen darf. Nicht mal einscannen. Begründung war, dass man ja zweimal Kindergeld etc. beantragen könnte (was Schwachsinn ist, weil man ja die eindeutige Steuer-ID des Kindes mit angeben muss).

    Leider stand als Geburtsjahr allerdings 1216 drauf, darum haben wir dann doch nochmal je ein Exemplar bekommen :D