Kleiner Waffenschein - eigentlich unnötig?

Es gibt 245 Antworten in diesem Thema, welches 33.049 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. September 2016 um 19:55) ist von PR90.

  • Nette Gegenüberstellungen, dennoch ungelegte Eier. Erst wenn wenigstens der Entwurf unseres Waffengesetzes bekannt ist, kann man spekulieren (und schimpfen).

  • Nur wirklich nachvollziehen kann ich das jetzt auch nicht, welches Gesetz spricht dagegen? Ich darf Knaller schmeißen, Raketen und Batteriefeuerwerk in den Himmel schießen, warum nicht mit einer SSW die genau für diesen Zweck gedacht ist schießen?


    Mit gesundem Menschenverstand ist das nicht zu begründen, sonst könnte man sich z.B. auch fragen, warum "Starenschreck" nicht besessen und an Silvester abgeschossen werden dürfen, man die gleichen Geschosse aber zünden darf, wenn sie in den Rohren einer Feuerwerksbatterie stecken.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Die schärferen Waffengesetze sind längst in Verhandlung, und so wie es letztens mit den Dekowaffen nach der Sache in Paris passiert ist bin ich mir ziemlich sicher dass auch das durchgeboxt wird...leider.


    Is mir schon klar, aber man muss den Leuten ja nicht noch mehr Argumente geben, unsere Rechte einzuschränken...

    Friendly fire - isn't


  • Mit gesundem Menschenverstand ist das nicht zu begründen, sonst könnte man sich z.B. auch fragen, warum "Starenschreck" nicht besessen und an Silvester abgeschossen werden dürfen, man die gleichen Geschosse aber zünden darf, wenn sie in den Rohren einer Feuerwerksbatterie stecken.

    Der Grund dafür wird sein, dass man mit VS und einer SSW gezielt auf Menschen oder Gegenstände feuern kann.

    Bei Batterien/Raketen/Bombenrohren mit BKS geht man wohl davon aus, dass die niemand in die Hand nimmt um dann damit in Menschenmengen zu schießen. Was aber viele Idioten leider trotzdem tun.

  • Wenn man in Stadtpark mit der SSW rumballert muss man sich ja irgendwie nicht wundern. Ob mit oder ohne KWS. Den Entzug von KWS und Waffe finde ich richtig an der Stelle. Wenn ich mit meinen Kindern auf dem Spielplatz bin fände ich das auch eher bedrohlich wenn ich sowas mitkriegen würde. Ich kenne sowas vom Stadtfest und Kirmes hier, das Leute nach 2 Bier zu viel meinen Nachts mal in die Luft zu schiessen. Sowas muss einfach nicht sein.

    Abgesehen davon habe ich ja selber eine SSW und nen KWS. Mitgeführt habe ich diese aber noch nie. Das wäre mir viel zu heikel das ein besorgter Bürger meint einen Terroristen gesehen zu haben. Und so toll wirken die Teile jetzt auch nicht. Das Knalltrauma kriegt man ja auch direkt selber am meisten ab.

    Kannst natürlich auch ein Küchenmesser, Bolzenschussgerät, Motorsäge, Baseballschläger etc. mitführen. Damit biste legal unterwegs und unter das Waffenrecht fallen die auch nicht.

  • Das Knalltrauma kriegt man ja auch direkt selber am meisten ab.


    Das ist ein guter Punkt, der bei der Diskussion oft untergeht... Wenn man sich mit ner SSW verteidigt ist davon auszugehen, dass das Gehör in Mitleidenschaft gezogen wird. Ob die 50€ die im Geldbeutel waren oder das Handy dann ein lebenslanges Fiepen im Ohr wert sind, muss halt jeder für sich selbst entscheiden. Oder eben eine Sprühdose mitnehmen, man sieht dann zwar nicht so cool aus wie die Typen im Fernseher, aber dafür isses flüsterleise...

    Friendly fire - isn't

  • Bei einem Baseballschläger sollte man auch einen Handschuh und einen Ball dabei haben. :D
    Deutschland ist ja nicht gerade für seine Baseballliga bekannt :-D, sonder wo die Köpfe der Träger selbst wie ein Baseball aussehen

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Das ist ein guter Punkt, der bei der Diskussion oft untergeht... Wenn man sich mit ner SSW verteidigt ist davon auszugehen, dass das Gehör in Mitleidenschaft gezogen wird. Ob die 50€ die im Geldbeutel waren oder das Handy dann ein lebenslanges Fiepen im Ohr wert sind, muss halt jeder für sich selbst entscheiden. Oder eben eine Sprühdose mitnehmen, man sieht dann zwar nicht so cool aus wie die Typen im Fernseher, aber dafür isses flüsterleise...

    Na der KWS träger fummelt erstmal die Mickymäuse ausm Rucksack.
    Und erst wenn die modisch abgestimmten Ohrschützer gut sitzen wird sich verteidigt. :thumbup:

  • .Ob Krimminell oder was auch immer und in einer Situation wo es rund geht wird keiner sich die Zeit nehmen und meine Waffe inspizieren.

    Jupp, das betrifft auch anwesende Zeugen oder gar bewaffnete Ordnungshüter. Und was wenn der zuvor "nur" feche Junkie/Dealer nicht wegläuft, sondern im Angesicht der Waffe um sein Leben kämpft, was dann? Wenn der ehmalige Agressor dir jetzt den Hals aufschlitzt, dann ist er sogar rechtlich geschützt!

  • Natürlich sollte jedem, der ein Selbstverteidigungsmittel (welches auch immer) draußen mit sich führt klar sein, in welchen Situationen er es einsetzen darf und in welchen nicht.


    Selbstverteidigung fängt schon mit der eigenen Einstellung an, nicht wie man sich bewaffnet. Wer mit offenen Augen durch die Welt geht und ggf. gewisse brenzlige Situationen frühzeitig erkennt und sie meidet, ist in 90% der Fälle gut beraten. Eine Waffe zur Selbstverteidigung zu benutzen sollte da IMMER die letze Option sein.Erst wenn man wirklich in die Ecke getrieben wird, keine Fluchtmöglichkeit besteht und ein Angriff des Gegenübers bevor steht habe ich das Recht den "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von mir oder jemand anderem abzuwehren", wie es so schön im §32 StGB zur Notwehr heißt.

    Und wie schon tausend mal gesagt wurde, welches Verteidigungsmittel man für diese Situation auswählt und mit sich führt muss jeder selber entscheiden. Natürlich sollte es eine legale sein, aber da sind die Möglichkeiten ja sehr eingeschränkt.Allerdings sollte man beim Einsatz die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Angriff und der eigenen Gegenwehr wahren, jemandem der mich beleidigt und mich kurz wegschupst kann ich nicht mein Messer in die Augen rammen.

    Da gehört eine gewisse Portion gesunder Menschenverstand zu. Wer in solchen Situationen nicht unterscheiden kann und eine "Anmache" als Angriff wertet, sollte jegliche Art von Pfefferspay, SSW, Messer oder sonstwas lieber zu Hause lassen, denn diese Leute sind zum Führen solcher Gegenstände sicherlich nicht geeignet. Wer diese Abwehrmittel ungerechtfertigt einsetzt gehört zu recht bestraft.

    Einmal editiert, zuletzt von John-Doe (26. August 2016 um 11:35)

  • Natürlich sollte jedem, der ein Selbstverteidigungsmittel (welches auch immer) draußen mit sich führt klar sein, in welchen Situationen er es einsetzen darf und in welchen nicht.


    Selbstverteidigung fängt schon mit der eigenen Einstellung an, nicht wie man sich bewaffnet. Wer mit offenen Augen durch die Welt geht und ggf. gewisse brenzlige Situationen frühzeitig erkennt und sie meidet, ist in 90% der Fälle gut beraten. Eine Waffe zur Selbstverteidigung zu benutzen sollte da IMMER die letze Option sein.Erst wenn man wirklich in die Ecke getrieben wird, keine Fluchtmöglichkeit besteht und ein Angriff des Gegenübers bevor steht habe ich das Recht den "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von mir oder jemand anderem abzuwehren", wie es so schön im §32 StGB zur Notwehr heißt.

    Und wie schon tausend mal gesagt wurde, welches Verteidigungsmittel man für diese Situation auswählt und mit sich führt muss jeder selber entscheiden. Natürlich sollte es eine legale sein, aber da sind die Möglichkeiten ja sehr eingeschränkt.Allerdings sollte man beim Einsatz die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Angriff und der eigenen Gegenwehr wahren, jemandem der mich beleidigt und mich kurz wegschupst kann ich nicht mein Messer in die Augen rammen.

    Da gehört eine gewisse Portion gesunder Menschenverstand zu. Wer in solchen Situationen nicht unterscheiden kann und eine "Anmache" als Angriff wertet, sollte jegliche Art von Pfefferspay, SSW, Messer oder sonstwas lieber zu Hause lassen, denn diese Leute sind zum Führen solcher Gegenstände sicherlich nicht geeignet. Wer diese Abwehrmittel ungerechtfertigt einsetzt gehört zu recht bestraft.

    Da gebe ich dir vollkommen Recht

  • Bei einem Baseballschläger sollte man auch einen Handschuh und einen Ball dabei haben. :D
    Deutschland ist ja nicht gerade für seine Baseballliga bekannt :-D, sonder wo die Köpfe der Träger selbst wie ein Baseball aussehen

    Der war sehr geil :D :D :D :D hahahahahahahahahahahahahaha.

    Einmal editiert, zuletzt von babbi (26. August 2016 um 13:25)

  • Die Russen bringen schon einen für ein Wort um. Nur so, zum Thema.

    SigSauer P226 X-Six PPC; SigSauer P320 FullSize; Tokarev TT-33; Smith & Wesson Mod.586 6"; Smith & Wesson Mod.28-2 4"; Feinwerkbau AW 93; Walther GSP .32S&W & .22lfb; Mauser K98; Mosin M38; Mosin 89/30; Anschütz Match 64; Le Page Pedersoli Cal. .36; Steyr LP10; Erma EGP 45 PTB 297; Erma EGP 65 PTB 146.

  • Ein "Legalwaffenbesitzer" sollte gar keine SSW mit sich rumschleppen (sollte auch die Sachkenntnis haben daß eine SSW zur Verteidigung nicht viel taugt, da wäre max. eine Dose Tierabwehrspray angebracht) ,

    Was ist denn das für ein diskeditierender Blödsinn?! :evil:
    Der KWS ist zum FÜHREN da!
    CS/ OC funktioniert und wirkt auch aus Kartuschen!


    Habe in 26 Jahren bereits 3* die SSW erfolgreich zur SV eingesetzt.
    Ich bin Legalwaffenbesitzer UND überzeugter Führer von SSWs - trotz und selbst bei zertifizierter WaffSachkunde.

    Fördermitglied des VDB.

  • Das sind halt die Theoretiker mit ihrem angelesenen "Wissen". Ausdrückliche Betonung auf die Anführungsstriche.

    Was denen nicht passt, hat nicht zu stimmen. :D Auch mir hat in der Vergangenheit einmal eine SSW helfen können, sogar ohne Schussabgabe. Glaube kaum, dass das Pfefferspray in der Hand in dem Moment gereicht hätte. Da wäre es mit Sicherheit zum Einsatz (sprühen) gekommen.

    Ein Freund konnte sich auch schon einmal mit einer SSW zu wehr setzen, als ihm einer an den Kragen wollte (Autotüre aufgerissen und reingetreten richtung Kopf). Da hat der Schuss aus der Reck Miami vorzüglich geholfen den Angriff zu beenden. Habe ich vor Jahren glaube ich schon mal von berichtet hier am Board.

    Aber Moment.................das kann ja alles gar nicht sein............ist ja völliger unsinn so eine SSW zur Selbstverteidung. :sleeping::sleeping::sleeping:

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    3 Mal editiert, zuletzt von Knallebum (26. August 2016 um 14:21) aus folgendem Grund: Tippfehler korrigiert

  • Das Problem sind ja auch immer die Einzelfälle wie hier jetzt auch. Dann wird generalisiert mit - eigentlich unnötig? Uhm ja, für alle die, die ihre Wumme auch ohne Schein tragen.
    Dann sind da die "hätte hätte Fahrradkette" Fälle. Da kann man endlos diskutieren und ist so schlau wie vorher.

    Meine Meinung ist, dass der KWS per Gesetz vorgeschrieben wurde und wer eine SSW führen möchte, der sollte dies auch tun können. Noch besser fände ich die Gummigeschoss-Waffen mit 100 Joule, aber die sind hier leider nicht erlaubt, da viel effektiver. :D

  • Um noch mal auf das Ausgangsthema zurück zu kommen...

    Im Stadtpark hörten Passanten einen Schuss und riefen die Polizei. Es scheint auch irgendwo ein Gerangel gegeben zu haben.
    Jedenfalls kontrollierte die Polizei die jungen Leute und fand bei besagtem jungen Mann einen frischen Kleinen Waffenschein und eine SSW.
    Abgenommen, jetzt wird gegen ihn ermittelt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, usw.[...]

    So ein KWS ist doch vollkommen unsinnig, oder? Außer f[...]

    Der Kleine Waffenschein (KWS) erlaubt das Führen einer Schreckschuss-Reizstoff-Signalwaffe (kurz: SRS), bzw. forenintern gebräuchlicher: Schreckschusswaffe (kurz: SSW), mit PTB-Kennzeichen.
    Nicht mehr und nicht weniger! Er erlaubt damit genauso viel (bzw. wenig) wie vor dem 01.April2003 - nämlich eine SSW zugriffsbereits mit sich herumtragen zu dürfen.
    Das Waffengesetz regelt nicht einmal, dass die Waffe verdeckt geführt werden muss - auch wenn das einige Behörden als zusätzliche Auflage in den KWS hineinschreiben.
    Der KWS erlaubt jedoch nicht das Mitführen bei Demonstrationen.oder Öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Kirmes/ Jahrmarkt, Stadtfest).
    UND: der KWS berechtigt nicht, zum Schießen außerhalb des (eigenen oder mit Erlaubnis des Eigentümers/ Pächters/ Mieters) befriedeten Besitztums. Auch nicht zu Silvester!
    Ebenso wenig darf man mit der Waffe posieren (-> drohen!) oder testweise Schüsse abgeben (was bspw. einem Jäger im Revier erlaubt wäre).

    Zurück zum eingangs beschriebenen Fall: die Polizei wird alarmiert, weil im Park Schüsse zu hören sind;
    die Polizei rückt aus, trifft auf eine Gruppe Jugendlicher/ junger Erwachsener und hat Grund zur Annahme, dass die etwas damit zu tun haben.
    Somit ist die Durchsuchung aufgrund eines Anfangsverdachts und/ oder zur Gefahrenabwehr durchaus nachvollziehbar.
    Heraus kommt also, dass einer dieser Gruppe nebst KWS auch die SSW hat(te), mit der vermutlich geschossen wurde.
    Dem Eindruck nach sind alle Anwesenden wohl auf, also kann die Polizei davon ausgehen, dass KEINE Notwehrsituation vorlag, die den Einsatz einer SSW gerechtfertigt hätte.
    Zur Gefahrenabwehr kann ide Polizei die Waffe dann auch sicher stellen und dem Schützen die möglichen Konsequenzen in Aussicht stellen.

    Dies wäre zum einen die Ordnungswidrigkeit, außerhalb des eigenen Grundstücks zu schießen;
    wenn keine Notwehr/ Nothilfe in Betracht kommt, kann das Ziehen der Waffe als Nötigung betrachtet werden und die Schussabgabe hingegen als versuchte Körperverletzung.
    Beides wäre durchaus strafbar.

    Nun kommt es darauf an, was der Richter daraus macht.
    Einen ernsthaften Schaden hat wohl keiner erlitten, woraus eine milde Strafe denkbar wäre.
    Vielleicht sogar das Verfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe (OWi) eingestellt wird.

    Es kann jedoch auch schlimmer kommen und darum ist das Hinzuziehen eines Anwalts ratsam,
    um den eigenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

    Fördermitglied des VDB.

  • Eigentlich ist es egal ob ein KWS unnötig ist oder nicht.
    Es sind Auflagen die der Gesetzgeber erteilt hat und wenn man sich nicht dran hält muss man halt mit den Konsequenzen rechnen.
    Da kann man noch so viele Pro und Kontra Argumente hier aufzählen. Es ändert trotzdem nichts an der Sachlage.
    Wenn in 2 Jahren die Auflage kommt das alle Schreckschusswaffen Gelb sein müssen um die besser von "echten" unterscheiden zu können dann ist das halt so...... (war jetzt nur ein Beispiel ).
    Es muß jeder selber wissen wie weit er was mit seiner Schreckschusswaffe macht und nicht. Wir sind ja alle alt genug und bei Dummheiten ist man halt dran......
    Und die besonders Dummen werden es auch merken.... beim Gerichtsverfahren ........