DM verkauft Pfefferspray

Es gibt 84 Antworten in diesem Thema, welches 11.664 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. September 2016 um 01:05) ist von kai.

  • Ich war heute bei DM und bin nach der Suche nach dem Spray im Laden umhergeirrt. (Ist sonst nicht mein Laden ;) )
    Als ich es nicht gefunden habe, habe ich an der Kasse gefragt. "Ja, liegt da unten bei den Reiseutensilien. " Tatsächlich, aber die letzte Packung. KO-Peffer "Fog" in der Blisterpackung für 5,95 €. Beratung null.
    (Wenn ich daran denke, stelle ich morgen Fotos ein.)

    Wenigstens taugen die KO Sprays was, ich finds eher positiv dass man den Selbstschutz da anbietet wo er nicht schadet (also nicht falsch verstehen aber mit einem Pfefferspray macht egal ob Frau oder Mann was verkehrt meiner Meinung). Auch wenn Beratung manchen nicht schaden würde.
    Aber eigentlich auch traurig das man Pfefferspray jetzt schon in normalen Einkaufsläden/Drogerien findet.

    3 Mal editiert, zuletzt von thisissparta (25. August 2016 um 00:34)

  • Kann jemand bestätigen das es in den "Real" Filialen jetzt auch die selben Pfeffersprays gibt wie bei DM?

    2 Mal editiert, zuletzt von Katzenmeister (25. August 2016 um 14:08)

  • Was bei der ganzen Debatte zu kurz kommt ist- WIE sollte denn eine fachkundige Beratung aussehen? Achtung, nicht selbst ins Gesicht sprühen? Steht auf dem Haarspray auch nicht drauf. Das ist so sinnig wie der Warnhinweis auf McDonalds-Becher, dass heisser Kaffee heiß sein kann.
    Wie erklärt man einer Frau denn eine SSW? Die Seite mit dem Loch ist auf das Gegenüber auszurichten? Oder ein Messer- die spitze Seite immer vom eigenen Körper wegführen, nicht hin! Muss man Frau so was erklären?

    Mir fällt dazu nur ein, dass ein Strahl zwar sicherer ist, ein Spray aber nicht persé schlecht aber unberechenbarer. Im Eifer des Gefechts kann jeder Selbstschutz unwirksam enden. Und dafür brauchts ne fachkundige Beratung?

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Was bei der ganzen Debatte zu kurz kommt ist- WIE sollte denn eine fachkundige Beratung aussehen? Achtung, nicht selbst ins Gesicht sprühen?


    Das sollte keine Beratung in technischer, sondern eher rechtlicher Art sein.

    Gerade entdeckt - das DM Angebot ist keinesfalls supergünstig. Im neuen Akah-Katalog steht genau das gleiche Pfefferspray zu 5,99 € drin.

  • Stimmt. Man darf sich ja nicht zu doll wehren, nachher passiert dem Angreifer noch was. Dann muss man sich nicht wundern, wenn man vom Vergewaltiger wegen Körperverletzung angezeigt wird. Laut und deutlich "Nein" sagen verstehen auch Missetäter.

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Stimmt. Man darf sich ja nicht zu doll wehren, nachher passiert dem Angreifer noch was. Dann muss man sich nicht wundern, wenn man vom Vergewaltiger wegen Körperverletzung angezeigt wird. Laut und deutlich "Nein" sagen verstehen auch Missetäter.


    Bei einem Täter ohne besonders langen Lümmel müss eigentlich auch ne Armlänge Abstand reichen, da braucht man gar kein Pfefferspray...

    Friendly fire - isn't

  • Das ist so sinnig wie der Warnhinweis auf McDonalds-Becher, dass heisser Kaffee heiß sein kann.

    Es wird da zwar immer auf die USA verwiesen aber das steht so in den Gesetzen der EU. "Die Bürger müßen explizit auf Gefahren hingewiesen werden." Das kam von Junkers

    So bei SV habe ich meist das gefühl das A der Schrott mit dem man sich wehren darf über bewertet ist. und B Das jemand der sich erfolgreich verteidigt vor Gericht stärker bestrafft wird wie der Angreifer der ja in manchen Fällen sogar komplett Straffrei ausgeht.

  • So bei SV habe ich meist das gefühl das A der Schrott mit dem man sich wehren darf über bewertet ist. und B Das jemand der sich erfolgreich verteidigt vor Gericht stärker bestrafft wird wie der Angreifer der ja in manchen Fällen sogar komplett Straffrei ausgeht.

    Ist zumindest nicht selten:
    http://www.tz.de/muenchen/stadt…-tz-722259.html

    http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.umstrit…239c65dee6.html


    Ein schöner Kommentar dazu:
    http://www.achgut.com/artikel/zivilc…rte_der_gesetze

    Fördermitglied des VDB.

  • 5-atü Anders sieht es aus wenn Jemand mit bestimmten Migrations Hintergrund (ich haße diese neue Sprach verdrehungen) eingreift.

    Wenn die Wiege in Arabien oder in Afrika stand gibts Nachlaß. Biste aus einem Westlichenland und Weis gibt´s zuschlag.

    Bei SV sagte mein Seargant immer keine Zeugen hinterlassen keine Probleme

  • Interessant wie schnell und leicht sich manche über die Welt ein Urteil über bestimmte Dinge bilden - über ein Urteil - ohne weitere Deatils zur Urteilsbegründung zu kennen.
    Vorallem als Quelle irgendwelche Tageszeitungen anzugeben, wo sonst immer geäußerst wird, das es den Medien an Sachkunde mangelt, übertrieben und polarisert wird.

    Wenn die Wiege in Arabien oder in Afrika stand gibts Nachlaß. Biste aus einem Westlichenland und Weis gibt´s zuschlag.

    Und solche Kommentare...alles klar.

    Mistermister hat es zuletzt irgendwo simpel ausgedrückt, die Welt ist nicht schwarz-weiß, auch wenn das manchen in den Kragen passt. Zwecks der Einfachkeit.

  • Naja, Pandur, Fakt ist halt, dass die Notwehr hier tendentiell restriktiv ausgelegt wird. Da muss jemand unter angst und viel Stress ne Notwehrentscheidung treffen, die dann in aller Ruhe von irgendwelchen Sesseltheoretikern aufgedroselt wird... Ich meine, dass ab dem Moment, wo klar ist, dass der Täter wirklich eine Straftat begangen hat, sollte man den sich Wehrenden freisprechen. Wenn einer kriminell wird muss er halt mit Notwehr rechnen. Auch mit exessiver, heul doch, in Deutschland geht es keinem so schlecht, dass man kriminell werden müsste.

    Friendly fire - isn't

  • Guten Morgen,

    solche Urteile wird es sicher noch mehrere geben.
    Und das steht doch im Widerspruch zu dem, was man als Gerecht empfindet.
    Seitdem das anfing, wo Anwälte permanent einen Kriminellen als Opfer seiner verkorksten Kindheit darstellen und das sich selbstverständlich auf sein soziales Verhalten auswirkt, seitdem sitzen doch nur noch Psychologen im Gerichtssaal.
    Die Kriminellen sitzen da, lachen in sich hinein, weil sie genau wissen das es immer zieht auf einmal das Opfer zu spielen.
    Und dabei vergessen die Anwälte und Richter einen wesentlichen Punkt.
    Das eigentliche Opfer sitzt 2 Tische daneben und muss sich diesen Hohn anhören und zusehen wie es aus der Opferolle rauskatapultiert wird.

    Lg Steffi :love:

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Ja, Pandur, und was sagt uns das? War schon alles Rechtens und wer hilft ist selber Schuld? Dann muss man halt mal an ein paar gesetzen schrauben.

    Beispiel (mal wieder nur Hypothetisch):

    Ich sitze nachts am Bahnhof und beobachte wie jemand angegriffen wird. Ich bin weder mit einer Feuerwaffe bewaffnet noch habe ich die körperliche Konstituition, um es "ehrlich" mit dem Agressor aufzunehmen. Das heißt, ich muss das Überraschungsmoment nutzen um den Angriff nicht nur zu beenden (was rechtlich wohl gedeckt ist), sondern um weitere Angriffe zu verhindern (rechtlich sehr dünnes Eis). Also suche ich mir was schweres, komm von hinten an und dresche dem Agressor die Birne ein. Und damit qualifiziere ich mich wahrscheinlich für eine Vorstrafe. De facto wird Nothilfe so unter Strafe gestellt, das kannst du, der wahrscheinlich nie Opfer von Gewalt wurdest, von deinem Humanistischen Standpunkt aus vielleicht ganz toll und rechtstaatlich finden, ich finde das daneben. Wie ich schon in einem anderen Post geschrieben hab: Der Täter hat es sich ausgesucht, Täter zu sein. Soll er doch mit den Konsequenzen leben. Meiner meinung nach, sollte man das Gesetz vereinfachen: Steht die Schuld des Täters fest, ist JEDE Notwehr oder -hilfe Maßnahme erlaubt.

    Edit: Wenn man bei der ganzen Notwehr einem Unbeteiligten den Kiefer bricht, isses natürlich schlecht... Wobei hier natürlich interessant wäre zu wissen, wie unbeteiligt der unbeteiligte war. In der Kölner Silvesternacht wurde die Polizei ja auch von "unbeteiligten" ferngehalten...

    Friendly fire - isn't

    Einmal editiert, zuletzt von Nashorn (26. August 2016 um 10:53)

  • Richtig!

    Und Aufgrund dessen geht ein sehr wichtiges Gut flöten. Und zwar die Hilfsbereitschaft und Zivilcourage.
    Und das wirkt sich auf das soziale Verhalten einer Gesellschaft aus.
    In einem Verfahren wo ein Täter zum Opfer und ein Opfer oder Helfer zum Täter gestempelt wird, an diesem System muss gearbeitet werden.
    Wenn ein Jurist schon sagt er würde selber nicht einschreiten weil er den schmalen Grat kennt, dann sagt das doch schon vieles.
    Ein Täter ist nicht umsonst ein Täter

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Ich kenne einen Fall aus meiner Umgebung. Da wurde jemand direkt körperlich angegriffen, hat zurück geschlagen und den Angreifer so günstig getroffen dass dieser bewusstlos zu Boden ging. Klarer Fall von SV, es gab nur ein Problem. Alle Zeugen die zum Fall aussagten konnten nur bestätigen dass einer den anderen niederschlug, denn sie wurden erst auf die Situation aufmerksam, als das Geschrei los ging. Den eigentlichen Angriff der vorausging hat niemand gesehen. Da wurde also dann der Falsche verurteilt. Ich weiß nicht genau wie es dann weiter ablief, aber er hatte wohl ein paar Monate lang zu kämpfen um seine Unschuld zu beweisen, dann fanden sich wohl noch zwei Zeugen die das Ganze von Anfang an gesehen haben. Er wurde dann frei gesprochen und erhielt eine Entschädigung.
    Da sieht man mal wie blöd es laufen kann.

  • So, ich habe auch mal ein Beispiel :^)

    Angenommen ein Mann schiesst wild um sich. Ich sitze in meinem Auto, sehe das und fahr drauf zu. 30 m vor ihm schießt er aber nicht mehr, hat aber noch die Waffe in der Hand. Nachdem ich ihn dann glorreich und mit besten Absichten über den Haufen gefahren habe, er dann querschnittsgelähmt in der Verhandlung sitzt, es sich rausstellt das er nicht mehr geschossen hat weil er keine Munition mehr hatte, war dann der Angriff von ihm beendet? Bevor ich über ihn drübergekachelt bin? Rein rechtlich gesehen? Muss ich dann für ihn aufkommen? Die Möglichkeit besteht doch dann, oder? Ich mein, von ihm ging ja dann rein rechtlich keine Gefahr mehr aus,weil er ja auch niemanden mehr gefährdete.
    Ich frage nur, damit ich dann überlege nochmal mit dem Auto zurückzusetzen um Schadensansprüche ein für allemal auszuräumen. :D

    Ps: oder hätte er vorher rufen müssen : der Angriff ist beendet :D

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Mal eine rechtliche Frage: Angenommen ich werde angegriffen, spraye dem Angreifer Pfefferspray ins Gesicht, entferne mich unerkannt vom Ort des Geschehens und informiere weder Polizei noch Krankenwagen und überlasse den Angreifer sich selbst, sagen wir es ist klar Notwehr, aber wäre es in diesem Fall unterlassene Hilfeleistung? Die Wirkung mancher Sprays scheint ja doch recht heftig zu sein, was wenn jemand in dem Zustand verunglückt?

    Was den Verkauf bei DM angeht, ich habe die Befürchtung, dass wenn Pfefferspray nun auch im Supermarkt verkauft wird, sich auch die mißbräuchliche Verwendung häuft und am Ende Verbotsforderungen laut werden oder zumindest eine Erlaubnispflicht.