Züge im Luftgewehr Lauf individuell

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 6.134 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juli 2016 um 23:53) ist von Jhary.

  • Tach Leute,

    hab momentan gewisse Probleme mit den Behörden. Ich werde beschuldigt, mit meinem Luftgewehr jemanden verletzt zu haben. Nun hab ich praktischerweise kein Alibi für die Tatzeit (spät abends) und die gefundene Munition stimmt augenscheinlich mit der überein, die bei mir sichergestellt wurde. Nun zu meiner Frage: Ich weiß, dass bei scharfen Waffen die Züge im Lauf bei jeder Waffe einzigartig sind. Gilt das auch für Luftgewehre? Eventuell könnte ich so meine Unschuld beweisen, jedoch mangelt es an Beweisen dafür (Studien, Untersuchungen etc) Evtl kennt ja jemand von euch gewisse Anlaufstellen bzw Quellen für solche, falls dem so ist.

    Ich danke euch schon einmal

  • Sollte möglich sein aber mach dir nicht zuviel Hoffnung. Den ob da überhaupt weiter ermittelt wird wage ich zu bezweifeln Den Dia + irgend ein LG ergibt Täter.

  • Warst du schon bei einem Rechtsanwald? Welche Diabolos sorte war es denn. Natürlich haben auch Luftgewehr Läufe eine eigene Handschrift. Aber glaubst du die machen da ne Balistische Analyse? Dann könnten die auch Feststellen ob das Pellet aus dem Selben Gussmaterial ist wie die die sie bei dir gefunden haben. Aber glaube nicht das das gemachte werden wollte. Dafür ist der Sach/Personenschaden wohl zu gering.

  • Wie war das nochmal mit der Beweislast?

    So ein Diabolo wird ja beim Auftreffen auf das Ziel ziemlich geplättet. Ich kann mir nicht vorstellen daß man
    in diesem Fall das Geschoss einem Lauf zuordnen kann.

    Wenn das Geschoss unversehrt ist kann man das gut machen. Das könnte ich sogar machen.
    Wenn es nicht die Anzahl oder Breite der Felder ist, dann ist es eine unterschiedliche Riffelung. Ganz selten daß zwei Läufe hier gleich sind.

    Und die metallurgische Untersuchung des Geschosses sollte die Polizei auch hin kriegen.
    Wobei ich sicher bin daß zum Beispiel alle RWS Diabolos der letzen Jahre exakt die gleiche Legierung haben.
    Wenn dann die Untersuchung zeigt daß das "Tatgeschoss" und das Geschoss in der Wohnung vom Metall her identisch sind muss ja erst mal
    widerlegt oder bewiesen werden daß beide aus der gleichen Packung kommen können.

    Fragt sich nur wie wichtig die Straftat ist. Wenn ich jemandem eine Beule in das Bein schieße frage ich mich ob dann noch
    der maximale Aufwand getrieben wird von den Spurenermittlern.


    Ich habe ganz stark die Auffassung daß man mir eine Straftat die ich nicht begangen habe auch nicht nachweisen kann.
    ( Daß es vor Gericht oft anders läuft ist ja auch bekannt. )

    Ich würde darauf bestehen daß die Untersuchung des Geschosses auf jeden Fall gemacht wird.

    Schade übrigens daß ich fast sicher sagen kann daß der Thread spätestens Montags geschlossen wird.

  • Danke erstmal für die schnellen Antworten. Das mit der Zusammensetzung hört sich nach nach ner Möglichkeit an. Ja war beim Anwalt, er hat auch Akteneinsicht bekommen. Da das ganze recht große Aufmerksamkeit bekommen hat und auch lange vor Abschluss der Ermittlungen von der Zeitung persönliche Daten veröffentlicht wurden, ist laut meinem Anwalt die beste Möglichkeit so schnell wie möglich Beweise für die Unschuld zu suchen um mich so schnell wie möglich zu entlasten. Quasi Schadensbegrenzung. Warum sollte der Thread so schnell geschlossen werden? Hab eigtl nichts schlechtes über das Forum gehört

  • Da das ganze recht große Aufmerksamkeit bekommen hat und auch lange vor Abschluss der Ermittlungen von der Zeitung persönliche Daten veröffentlicht wurden, ist laut meinem Anwalt die beste Möglichkeit so schnell wie möglich Beweise für die Unschuld zu suchen um mich so schnell wie möglich zu entlasten. Quasi Schadensbegrenzung

    Hä? Verstehe ich das Richtig das man dich der Presse als Schuldigen genannt hat? Das ist ein Mieser Trick von der Staatsanwaltschaft wenn es keine echten Beweise gibt.

  • Jap genau das ist ja das Dilemma. Nicht dass es schon reicht nur verdächtigt zu werden, nein man wird auch öffentlich schuldig genannt. Verdammte Presse.....

  • Ich finde es aus juristischer Sicht gar nicht so schlecht wenn man beschuldigt wird mit EINEM BESTIMMTEN Luftgewehr auf jemanden
    geschossen zu haben.

    Schlimmer ist es wenn man nicht Ersttäter ist und hinterher behauptet wird man habe die eigentliche Tatwaffe verschwinden lassen.
    Soll die Staatsanwaltschaft doch behaupten sie hätte die Tatwaffe identifiziert. Wenn man unschuldig ist.

    Ich meine übrigens ich hätte von dem Fall gehört und gelesen.
    Sieht nicht gut aus.
    Die Presse hat sehr glaubwürdig berichtet.
    Und da ist der erste Schritt zur Schließung dieses Themas schon gemacht...

  • Wie ich finde, wurde die wichtigste Frage hier noch gar nicht gestellt: Ist denn mit Sicherheit ausgeschlossen, dass du, bigfish, für die Tat verantwortlich bist? Steht fest, dass du es nicht einmal versehentlich gewesen sein kannst?
    Bitte nicht falsch verstehen, ich will niemanden von vornherein verurteilen, aber es wäre suboptimal, wenn hier im Forum quasi Tipps gegeben werden, wie man sich aus einem solchen Fall herauswinden kann.

    If G is the number of guns you currently own and N the number of guns you desire, then: N = G + 1

  • Poste doch mal nen Link zu dem Zeitungsartikel, weil ich glaube das schon wieder Ferien sind und einigen das bisschen Sonne nicht bekommt. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren :D

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Unabhängig von der Anschuldigung finde ich die Ausgangsfrage aber interessant. Ich habe bislang noch nicht gehört, dass man ein Diabolo einem Druckluftgewehr anhand von Untersuchungen zugeordnet hat. Aber von der grundsätzlichen Überlegung sollte das möglich sein.
    Weiterhin gibt es ja bald unzählige Fabrikate von Diabolos. Auch das sollte sich unterscheiden lassen, sofern das Fundstück nicht völlig deformiert ist.

  • Ich denke es ist eher umgekehrt, dass man eher ausschließen kann, ob ein Dia durch einen bestimmten Lauf abgegeben wurde oder nicht. Sowohl als auch, muss auch das Gegenteil bewiesen sein.

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Schlechte nachrichten für den TS habe mal Dias verglichen aus 3 verschiedenen LP´s HW45 Crosman Backpacker und Me LEP alle drei 5,5mm alle gezogene Läufe. Da die Fläche der Dias die mit dem Lauf in Berührung kommen nicht genug platz für eindeutige vergleich Spuren. Alle hatten identische Muster und die kamen vom Kugelfang.

  • Gut ab einer bestimmten Distanz und bei einem wecihen Ziel, bleibt das Dia erhalten aber auf 10m mit der 300er bleiben nur Schrapnel über und bei den FT Zielen haben die Dias zu heftige deformierungen

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • @ redneck der versuchsaufbau war drauf aus gelegt unbeschädigte Dias zu bekommen. Wir haben sogar die nur durch den Lauf gezogen da gabs sichtbare unterschiede zu abgefeuerten.

  • ... Wir haben sogar die nur durch den Lauf gezogen da gabs sichtbare unterschiede zu abgefeuerten.


    Das ist ja Nachvollziehbar. Beim geschossenem wird durch den Druck ja der Kelch etwas aufgebläht(mal mehr mal weniger, je nach Sorte) und in die Züge gedrückt.

  • tja nur wie du schon schriebst nicht Thema tauglich.
    nochmal meine Fühler ausgestreckt und auf etwas ungeheuriges gestoßen. Bei allen Fällen wo eine Luftdruckwaffe Schaden verursachte wurde nach dem Motto der hat eine Luftwaffe also Schuldig verfahren. Auch wenn sich rausstellte ein anderer Wars. Es wird noch nicht mal das kaliber geprüft oder ob das eine BB-gun war alles egal es zählt da nur Luftdruck und Fertig.