Servus Leute,
habe das Gefühl, dass ich in dem Forum hier richtig bin für diese Frage.
Habe auf den ersten Blick mit der SuFu nichts gefunden..
Also folgender Sachverhalt:
Ich fliege bald nach Kanada. Es geht schon eher Richtung "Wildnis" Urlaub, wir werden auch viel außen unterwegs sein, wandern usw.
Nun dachte ich mir, es kann ja nicht schaden, ein Messer dabei zu haben. Man weiß schließlich nie was passiert.
Ich wollte nicht allzu viel ausgeben dafür, und es sollte auch zeitnah ankommen. Deshalb habe ich mir nach 1-2 Stunden surfen dieses Messer gekauft: Walther Messer TFK II, 5.0756
Laut Amazon handelt es sich um ein Zweihandmesser.
Laut §42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG ist es verboten,
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
Bei meinem Messer handelt es sich ja schonmal um keine feststehende Klinge. Auch hat es keine Daumenpins oder ein Öffnungsloch.
Jedoch hat es eine Fingernagelkerbe. Nach 1-2 Versuchen war es mir schon möglich, das Messer mit einer Hand auszuklappen. Da dieses automatisch arretiert, frage ich mich nun, ob es sich hierbei dann nicht doch um ein Einhandmesser handelt, und somit der Führen nur bei berechtigtem Interesse vorliegt..
Zu diesem Thema habe ich mehrfach gelesen, dass lediglich "Wandern" nicht als Interesse ausreicht.
Außerdem wollte ich dieses Messer nach Kanada einführen, im Gepäck natürlich, und bin mir nun nicht sicher ob dies erlaubt ist. Laut dem Auswärtigen Amt muss die Waffe nur deklariert werden bei der Einreise und sollte dann kein Problem darstellen.
Ich habe also im Endeffekt zwei Fragen.
1. Um welche Art Messer handelt es sich hier?
2. Darf ich es mit nach Kanada nehmen?
Danke im Voraus!