Beiträge von Philomatic

    Naja, ich habe das Messer zwar hauptsächlich für den Urlaub gekauft, wollte es daheim aber nach dem Urlaub weiterhin nutzen.

    Da das Messer vermutlich als Einhandmesser eingestuft werden könnte, werde ich es wohl zurückschicken.. Ich möchte nicht unbedingt mit einem Messer herumrennen, bei welchem ich nie genau weiß, ob es erlaubt ist oder nicht.

    Danke für die Antwort

    edit:
    Nach insgesamt vielen Stunden, in denen ich mich durch zahlreiche Seiten gelesen habe, habe ich doch meine Meinung ein wenig geändert.

    Demnach sind Einhandmesser erlaubt, wenn es einen Zweck dahinter gibt, wie eben Wandern, Picknick, Pilze sammeln etc. (habe ich oben ja auch geschrieben, allerdings war mein letzter Kenntnisstand ein wenig anders. Wer sollte denn etwas gegen ein Messer haben, wenn ich im Wald auf einer Wanderung bin und Picknick machen möchte etc. Nachdem ich ein wenig darüber nachgedacht habe, erscheint mir diese Begründung doch sinnvoll und ich sehe da auch ehrlich gesagt kein Problem)
    Anscheinend sollen diese Gründe auch anerkannt werden, und somit sollte das Führen eines solchen Messers bei eben genannten Aktivitäten kein Problem darstellen. Ich habe ja nicht vor, es durch die Stadt zu führen o.Ä.

    In Kanada wird dies anscheinend recht ähnlich gehandhabt, sodass ich es wohl einfach mal versuchen werde, es nach Kanada einzuführen.

    Eine Frage zum Transportieren:

    Es reicht also aus, das Messer in meinen Koffer (Reisetasche) zu legen, und diesen dann mit einem Schloss zu sichern? Dann ist der Transport erlaubt und auch richtig?

    Servus Leute,

    habe das Gefühl, dass ich in dem Forum hier richtig bin für diese Frage.
    Habe auf den ersten Blick mit der SuFu nichts gefunden..

    Also folgender Sachverhalt:


    Ich fliege bald nach Kanada. Es geht schon eher Richtung "Wildnis" Urlaub, wir werden auch viel außen unterwegs sein, wandern usw.
    Nun dachte ich mir, es kann ja nicht schaden, ein Messer dabei zu haben. Man weiß schließlich nie was passiert.

    Ich wollte nicht allzu viel ausgeben dafür, und es sollte auch zeitnah ankommen. Deshalb habe ich mir nach 1-2 Stunden surfen dieses Messer gekauft: Walther Messer TFK II, 5.0756

    Laut Amazon handelt es sich um ein Zweihandmesser.
    Laut §42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG ist es verboten,
    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

    Bei meinem Messer handelt es sich ja schonmal um keine feststehende Klinge. Auch hat es keine Daumenpins oder ein Öffnungsloch.
    Jedoch hat es eine Fingernagelkerbe. Nach 1-2 Versuchen war es mir schon möglich, das Messer mit einer Hand auszuklappen. Da dieses automatisch arretiert, frage ich mich nun, ob es sich hierbei dann nicht doch um ein Einhandmesser handelt, und somit der Führen nur bei berechtigtem Interesse vorliegt..


    Zu diesem Thema habe ich mehrfach gelesen, dass lediglich "Wandern" nicht als Interesse ausreicht.


    Außerdem wollte ich dieses Messer nach Kanada einführen, im Gepäck natürlich, und bin mir nun nicht sicher ob dies erlaubt ist. Laut dem Auswärtigen Amt muss die Waffe nur deklariert werden bei der Einreise und sollte dann kein Problem darstellen.


    Ich habe also im Endeffekt zwei Fragen.
    1. Um welche Art Messer handelt es sich hier?
    2. Darf ich es mit nach Kanada nehmen?


    Danke im Voraus!