Du versuchst dich ja wieder schön rauszuwinden, aber das sieht schlecht aus, denn, die Auflagen für die bearbeitung von Patronen oder Kartuschenlager sind nun mal die selben.
Also, ein Kartuschenlager darf auch nur von einem Berechtigten bearbeitet bzw. hergestellt werden.
Mal schauen wie Du jetzt versuchst deinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen!
Wo winde ich was?
Du hast mittlerweile 5 falsche Aussagen gemacht und
dich damit dermaßen blamiert daß ich an deiner Stelle
vor Scham im Boden versinken würde.
Und um die Bearbeitung ging es nicht. Hatte ich aber
auch schon gesagt. Kann auch jeder nachlesen.
Der Unterschied ist deshalb erheblich weil der Erwerb
und Besitz unterschiedlich geregelt ist. Für Teile mit
Kartuschenlagern die für zugelassene SSW bestimmt
sind ist der nämlich frei ab 18.
Das erkennt man natürlich nicht wenn man nicht mal
im Gesetz nachliest sondern nur fragwürdige Meinung
zum Besten gibt.