Was tun? - Waffe entspricht nicht der Auktionsbeschreibung

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 5.412 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. März 2015 um 18:41) ist von Bogenschuetze.

  • Hallo zusammen,

    die Überschrift sagt eigentlich schon alles. Sicherlich hat der eine oder andere das Problem auch schon mal gehabt.
    Man kauft eine Waffe, welche nach Auktionsbeschreibung einen recht ordentlichen Eindruck macht.
    Man überweist den Kaufpreis und ist voller Erwartung auf die neu erworbene Waffe.

    Das Paket wird geliefert, man packt die Waffe aus und siehe da, sie entspricht doch nicht so ganz der Auktionsbeschreibung X(


    Auf nachfolgende Auktion bei Egun habe ich geboten:

    ***** Anfang Auktionsbeschreibung *****
    Diana Modell 75

    Verkäufer: (5) positive Bewertungen
    Zustand der Ware: Siehe Beschreibung
    Versandkosten: 9,90 EUR

    Artikelbeschreibung:
    Diana Modell 75 mit F im Fünfeck, rückstoßfreies Gewehr durch Giss´sches System. Das Gewehr ist defekt,
    es lässt sich spannen und abschlagen, das Diabolo verlässt den Lauf aber nicht. Die Visierung mit Korntunnel und
    Micrometer-Diopter auf 11mm Schiene ist vollständig. Das Gewehr ist dem Vorbesitzer einmal umgefallen,
    dabei gab es einen Bruch am Diopter. Durch eine verschraubte Schiene (siehe Bild) ist der Diopter uneingeschränkt
    einsetzbar. Der Schaft zeigt normale Abnutzungen. Versandt umgehend, wenn Altersnachweis (Scan vom
    Personalausweis) gemailt und Kaufpreis überwiesen ist. Dies ist eine Privatauktion. Kein Umtausch, Keine Rückgabe!
    Als privater Verkäufer schließe ich entsprechend den neuen EU-Bestimmungen Umtausch, Gewährleistung, Garantie
    aus! Mit der Ersteigerung des Artikels gilt dieser Gewährleistungsausschluss als vereinbart

    Auktionsbilder:
    (Um keine Urheberrechtsverletzung zu begehen, habe ich nachfolgende Bilder nachgestellt)

    ***** Ende Auktionsbeschreibung *****

    Den Zuschlag habe ich bei 105,- Euro erhalten.

    Nach Auktionsende habe ich sofort bezahlt und 5 Tage nach Auktionsende hat mir der Postbote
    das Paket schon in die Hand gedrückt, bzw. meiner Frau. :^)

    Fortsetzung folgt ...

  • Fortsetzung (Tag 5 nach Auktionsende) ...

    Das Luftgewehr sofort ausgepackt, kurze Sichtprüfung und Ladehebel durchgespannt …. was ist da los ? ?(

    Jemand der sich mit einer Diana 75 auskennt und schon mal eine „defekte“ Verzahnung gehabt hat,
    kennt das Gefühl beim Spannen des Systems.

    Das Gefühl war sofort wieder da, und der Spannhebel blieb auf halber Strecke stecken, mit Spannen und Abschlagen war da leider nichts.

    Ich habe mir das System dann mal genauer angeschaut und folgendes entdeckt:

    Meine Haare stehen zu Berge, beide Axialverschraubungen, auf welchen die Zahnräder gelagert sind,
    wurden schräg eingeschraubt!!! Ein Büchsenmacher oder versierter Kenner hat das bestimmt nicht verbrochen.

    Ich bin im Moment stink sauer auf den Verkäufer. :evil:

    Zusammenfassung:
    Die in der Auktionsbeschreibung zugesicherte Eigenschaften „Spannen und Abschlagen“ sind nicht gegeben.
    Die mangelhaft montierten Axialverschraubungen wurden in der Auktionsbeschreibung verschwiegen.

    :?: Was würdet Ihr mir in diesem Fall als weitere Vorgehensweise raten?


    Grüße
    WilderSüden

    Einmal editiert, zuletzt von WilderSüden (30. März 2015 um 15:19)

  • Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht ganz, es wurde doch von seiten des Verkäufers auf alles hingewiesen? In wie weit weicht es denn von der Beschreibung ab? Leider ist es immer so das ein "gebrauchter Zustand" von jedem anders definiert wird.

    Gruß

    Bulli

    *edit* Habe die Fortsetzung nicht gesehen, dann weicht es natürlich erheblich von der Beschreibung ab! ich würde das dem Verkäufer so mitteilen wie hier erklärt.

  • Das kann dir nur der Richter sagen was nun zu tun ist.

    Für den einen sind 105€ ne Menge Holz und für den anderen ein Taschengeld im kleinen Umfang.

    Die versprochenen Eigenschaft "lässt sich spannen und abschlagen" ist wohl nicht enthalten ergo hättest du in meinen Augen das Recht den Kauf zu wandeln trotz Ausschluss.
    Genau so ist es auch mit dem Mangel welchen er nicht verschweigen darf.

    Je nach dem ob es dir wert ist:

    nehmen Sie
    Tor 1 (den Weg der Gerechtigkeit ... fordern sie den Gegner heraus)
    oder
    Tor 2 (ertragen wie ein Mann und sich jedes mal den Vorwurf machen das es rausgeschmissenesGeld war wenn du dir das teil ansiehst)
    oder
    Tor 3 (versuchen mit dem Verkäufer nett und sachlich zu reden und sichdanach entscheiden für Tor 1 oder 2?


    Ich denke in allen 3 Toren hockt der ZONK des Ärgerns. Leider ....

    Meine persöhnliche Meinung kann auf der nächsten Seite schon anders ausfallen!

    MfG Nico

  • Ich habe einen ähnlichen Fall, ist zwar offtopic aber passt gut zur thematik.

    Habe ein Rotpunktvisier ersteigert, welches angeblich funktionieren sollte, nur sehe ich nie den roten Punkt. Hab Batterien getauscht und alles probiert.
    Ist wohl Defekt.

    Wert lag bei 25 Euro. Lohnt sich da noch die Polizei einzuschalten oder den Anwalt ?

    Wird wohl wegen des niedrigen Wertes eh fallen gelassen oder ?

    GmbH

  • Ich würde mich ja nicht weiter ärgern,da es schon als Defekt verkauft wurde,jetzt sind halt noch mehr dazu gekommen,Reparieren hätte man es so oder so müssen,jetzt kommt halt noch einiges dazu!

    Bloß mist das es dieses Problem mit Diana gibt,früher hätte man das ja einfach einschicken können.

  • Zitat

    Ich würde mich ja nicht weiter ärgern, da es schon als Defekt verkauft wurde, jetzt sind halt noch mehr dazu gekommen, Reparieren hätte man es so oder so müssen,
    jetzt kommt halt noch einiges dazu!


    Ist wohl ein kleiner Unterschied, ob ich den Feder- und Dichtungssatz für 27,- Euro wechsle und wieder ein gut funktionierendes Luftgewehr habe oder
    ob zusätzlich noch die Verzahnung am Ar... ist und ich im Extremfall zwei neue Stirnräder und zwei neue Kolben benötige (zusätzlich ca. 235,- Euro).
    Dann wäre es nämlich ein wirtschaftlicher Totalschaden und gerade noch gut für die Tonne. ;(

    ...oder habe ich eine falsche Sichtweise?

    Grüße
    WilderSüden

  • Natürlich macht es einen Unterschied, ob man 30 oder 300 Euro investieren müsste.

    Ich würde hier klar, aber freundlich auf den Käufer zugehen, im Sinne von "Lässt sich eben nicht wie beschrieben spannen und abziehen, bitte beheben oder Geld zurück."

    Wenn es sich nicht klären lässt, muss du halt überlegen ob dir ca. 100€ nen Rechtsstreit wert sind.

  • Wenn es so ist wie geschildert entspricht das Gewehr nicht der Beschreibung. Zurück damit und Geld wieder her. Ich würde die Sache zudem an eGun melden. Manchmal bringt das schon etwas.

    "Warenbetrug" im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Auch das wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt! Der Warenwert ist dabei erst mal unerheblich.

  • Ich würde die Sache zudem an eGun melden. Manchmal bringt das schon etwas.

    Die sind inkompetent und unfähig. Das weiß ich aus eigener Erfahrung und nur nach mehrmaligem Kontakt wurde wenigstens der Verkäufer bei mir gesperrt. Scheinbar sitzen dort keine technisch versierten Leute - war damals mein Eindruck - sondern nur Leute, die das System am laufen halten.

    Ich kaufe dort auch nichts mehr was demontiert und nach Zusammenbau wieder funzen soll oder gleich als defekt deklariert ist. Die optimale Plattform um sein verbasteltes Altmetall abzusetzen.

  • Ja wer bei eGun was gebrauchtes kauft muss mit allem rechnen :D :D :D
    Deswegen kauf ich dort nichts.

    Aber gut das hilft dir ja jetzt nicht weiter.

    Ich würde einfach mit dem Verkäufer nett Kontakt aufnehmen. Am besten tele, und für beide am besten ist das er es zurück nimmt und es noch mal einstellt und die fehlenden punkte zu der damaligen Beschreibung dazu schreibt und sein glück noch mal versucht.

    Dann haste nur die Versandkosten im wind gesetzt und dein Verkäufer auch.
    Wen er nicht mit sich reden lässt bleiben dir nur 2 Optionen Klagen oder Akzeptieren.
    Wobei du bei der Klage gute aussiechten hast da er ja die sachen verschwiegen hat. Und wen du gewinnst musst auch kein Anwalt zahlen das darf er dann machen.

    Oder stand bei der Artikelbeschreibung noch was bei wie ( Änderungen und Irrtümer vorbehalten)
    Ich weiß nicht wie es rechtlich dann aussieht da er es ja auch als defekt verkauft hat und man als Käufer bei den Satz ( Änderungen und Irrtümer vorbehalten) sich schon denken kann das da wohl noch mehr dran ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Müller1234 (30. März 2015 um 16:08)

  • Also ich würde dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzten (Mängelrüge). Sollte nach Ablauf der Frist sich nichts getan haben, http://www.online-mahnantrag.de Kostet zwar erstmal was (ist nach Streitwert gestaffelt), bringt aber auch was (vollstreckbarer Titel).

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • MarcKA hat ja schon den richtigen Begriff dafür genannt "Warenbetrug".

    Quelle Wikipedia:
    "Warenbetrug ist ein Betrug, bei dem der Täter arglistig Ware zu liefern verspricht, sie jedoch entweder gar nicht oder in minderwertiger Qualität liefert.
    Die Ware stellt gewissermaßen das Mittel zum Betrug dar, während das Ziel des Betrügers die Erlangung der Zahlung ist."

    Zitat

    Oder stand bei der Artikelbeschreibung noch was bei wie ( Änderungen und Irrtümer vorbehalten)

    Würde diese Formulierung rechtlich greifen, könnte man so jeden Warenbetrug (Vorsatz) legalisieren, das funktioniert so aber nicht :^)

    WilderSüden

  • Die Auktion aus dem Internet ausdrucken und den Verkäufer sofort anrufen und anmailen. dann hat man auch was schriftliches, als Beweis das man sofort darauf reagiert hat.
    Wenn der Verkäufer uneinsichtig ist, ihm freundlich sagen, das man bei keiner Einigung ( Frist setzen!), die Auktion ausgedruckt hat und einen Anwalt damit beauftragen wird.
    Einige bekommen da schon weiche Knie. Wenn nicht, dann wirklich einen Anwalt einschalten. Auch 100 Euro sind viel Geld, man hat nix zu verschenken

    Lg Steffi :love:

  • Ich sehe da nicht viel Chancen. Was nützt ein Anwalt? Wer bewertet den Zustand der Waffe denn (Gutachter?)? Der Verkäufer kann ja behaupten, dass er davon nichts wusste oder es dem Käufer anlasten. Aussage gegen Aussage.

    Versuch alles was kein Geld kostet aber schmeiss nicht noch mehr raus sondern investier es lieber in die Waffe. Sonst freuen sich nur die Anwälte.

  • Zunächtst einmal musst du den Verkäufer informieren, ganz
    unabhängig davon wie sich das entwickelt.
    Formuliere das sachlich und ruhig - ohne Vorwurf.

    Ich habe schon oft erlebt daß der Verkäufer das selber nicht
    (besser) gewusst hat und von sich aus einen vernünftigen
    Vorschlag gemacht hat. Es gibt mehr ehrliche Menschen als
    in der Foren berichtet wird.

    Natürlich kann es auch sein daß der sich völlig stur stellt. Dann
    hilft aber das Strafrecht auch nicht weiter, selbst wenn der StA
    ein Ermittlungsverfahren einleitet wird man den Vorsatz kaum
    beweisen können, ausserdem bekommst du dadurch auch kein
    Geld zurück.
    Ein Mahnbescheid ist zwar einfach zu erwirken, aber bei Leuten
    die sich stur stellen genauso einfach abzuwehren - ein einfacher
    Widerspruch ohne Begründung (nur ein Kreuz machen) reicht
    bereits aus. Hier hilft dann tatsächlich nur eine Klage weiter.
    Die Gerichtskosten betragen 105,- Euro und sind vom Kläger
    vorzustrecken. Wenn bei dem Verkäufer etwas zu holen ist muss
    der diese erstatten nachdem er den Prozess verloren hat.
    Man kann die Klage selbst einreichen, das ist aber ohne die not-
    wendigen Kenntnisse wenig aussichtsreich.
    Manchmal hilft es dem Verkäufer aber auf die Beine wenn er eine
    Klage vom Gericht zugestellt bekommt.
    Das Gericht kann über die Klage im schriftlichen Verfahren urteilen.
    Bei solchen kleinen Streitwerten wird das auch gerne gemacht.
    Wenn der Verkäufer nichts rechtlich Relevantes einwendet hat er in
    Nullkommanix ein Urteil an der Backe das nicht berufungsfähig ist.
    Es kann aber auch zu einer mündlichen Hauptverhandlung kommen.
    Die findet am gesetzlichen Gerichtsstand (in der Regel der Wohnort
    des Verkäufers) statt. Spätestens jetzt ist ein Anwalt nötig der vor
    Ort den Termin wahrnimmt (es sei denn du willst da selber hinfahren).
    Das wird ca. 160,- Euro kosten. Auch hier gilt daß der Anwalt zuerst
    das Geld von dir bekommt und der Verkäufer es ersetzen muss (so
    er dazu in der Lage ist).
    Das Prozessrisiko liegt bei dir, wenn es dumm läuft und der Typ nix
    hat setzt du möglicherweise weitere 300,- Euro in den Sand.
    Du hast allerdings 30 Jahre Zeit an dein Geld zu kommen, das wird
    pro Jahr mit 8% verzinst - ein schöner Sparbrief ;)

    Die Entscheidung musst du natürlich selber treffen. Ich habe noch
    vor 2 Jahren auf solche Klagen verzichtet weil es mich einfach viel zu
    viel Zeit kostet. Allerdings häufen Sie solche Stunts in letzter Zeit
    derart daß ich inzwischen jeden noch so geringen Betrag aus Prinzip
    gerichtlich verfolge. Ich habe diese Nummern einfach gründlich Satt.

    Aber wie gesagt, eine vernünftige Einigung ist der deutlich bessere
    Weg und viel öfter möglich als man so denkt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ihr braucht erst mal gar keinen Anwalt. Das ist eine Sache die viele noch nicht begriffen haben.

    Euer Anwalt ist Kostenlos und wird vom Staat gestellt. Deshalb heißt der Staatsanwalt. Wenn man soetwas der Polizei meldet und Anzeige erstattet MÜSSEN die das verfolgen. Alles andere ist Strafvereitelung im Amt. Aber irgend ein Spezialist wird sich dazu noch äussern können.

    Ich habe die Geschichte mit eGun ganz bewusst erwähnt, den bei mir hat es, obwohl ich auch an der allgemeinen Intelligenz so mancher eGun-Mitarbeiter zweifele, schon mehrmals geholfen. Natürlich versucht man immer so ein Problem mit dem Verkäufer direkt aus der Welt zu schaffen. Das ist mit einer eMail ja erledigt. Was danach kommt, und was das einem selber Wert ist, das muss jeder selber wissen.

  • egun hilft da nicht immer weiter...

    ich habe eine Wildcat verkauft. es kam die Reklamation das der trommeltransport defekt wäre. ich kontrolliere aber vor dem verkauft die waffen aber man kann immer einmal etwas übersehen. ich sagte ihm er soll ihn bitte zur Ansicht zurücksenden. waffe kam zurück. und was muss ich feststellen???
    zum einenwafen die schrauben total zerkratzt. sprich der Käufer hat daran herumgebastelt.zum zweitenhabe ich die waffen getestet. mit zeugen und ein Video vom auspacken und trockentests gemacht!
    Keine Probleme! die trommel wurde perfekt mitgedreht.
    daruaf hin habeich das Video dem Käufer zugesendet und ihm gesagt er soll mir bitte erneut Porto überweisen das der angebliche defekt gar nicht vorliegt und ich die waffe nicht zurücknehme da sie nicht in dem Sammerzustand sich befinde wie ich sie verkaufe haben.
    darauf hin hat er geschimpt wie ein Rohrspatz mich beleidigt, nachdem ich die waffe wieder versendet habe wurde ich negaive bewertet. ok habe ich dann auch getan.

    ich musste eine negtive Bewertung hinnehmen, wurde trotz beweisvideos und emails nicht gelöscht! Angeblich weil wir uns schon gegenseitig negative bewertet haben...


    In deinem fall hast rechtlich nicht viele Chancen. aussage gegen aussage.... es sei denn du hast einen Zeugen vom Auspacken bis hin zur Begutachtung....

  • Fortsetzung (Tag 5 nach Auktionsende) …

    So, nun geht es weiter, wertfrei:

    1. die Telefonnummer des Verkäufers ist für mich nicht zu ermitteln
    2. die bei Egun hinterlegte Anschrift des Verkäufers stimmt mit der Absenderadresse auf dem Paket nicht überein


    Dann wähle ich erst einmal Tor 3.
    Da ich leicht angefressen bin, erfolgt dies jedoch nicht unbedingt im Schmusekurs.

    Tor 2: ertragen wie ein Mann? Welcher echte Mann/Frau läßt sich um sein Erspartes betrügen?
    Scheidet für mich prinzipiell aus, da die bezahlten 114,90 Euro (105,- + 9,90 Versand) kein Spielgeld waren sondern echtes
    Geld und ich dieses Geld verdienen musste. Zudem vermute ich zuerst einmal Vorsatz durch den Verkäufer und somit wäre dies Betrug.


    Nachfolgende Email habe ich dem Verkäufer geschickt:

    Sehr geehrte Herr XXX,

    am yy.yy.yyyy habe ich über die Plattform eGun ein Luftgewehr der Marke Diana 75 bei Ihnen rechtsgültig gekauft.
    Der Kaufpreis, zuzüglich den Versandkosten, wurde sofort an Sie überwiesen (Gesamtkosten 114,90 Euro).
    eGun-Auktionsnummer: zzzzzzz
    Das Paket mit dem Luftgewehr ist heute (yy.yy.yyyy) eingetroffen.

    Eine sofortige Funktionsprüfung hat jedoch ergeben, dass entgegen der Auktionsbeschreibung,
    sich das Luftgewehr überhaupt nicht spannen läßt! Da unter anderem diese zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt wird,
    fordere ich Sie hiermit zur Nacherfüllung auf. Ich darf Sie bitten mir kurzfristig schriftlich mitzuteilen, für welche Art der
    Nacherfüllung Sie sich entscheiden, zu der Sie gesetzlich verpflichtet sind. Sollten Sie die Nacherfüllung verweigern,
    werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten.

    Alleine eine Sichtprüfung der Axialverschraubung macht sofort deutlich, dass dieses Luftgewehr unsachgemäß und
    zerstörend zusammengebaut wurde. Durch die schräg eingedrehte Axialverschraubungen, links und rechts (siehe Anlage 1 und 2),
    können die inneren Zahnräder überhaupt nicht mehr funktionsgerecht bewegt und das Gewehr gespannt werden,
    was Ihnen bekannt gewesen sein muß.
    Wenn schon eine einfache Verschraubung derart unsachgemäß und für jedermann offensichtlich falsch montiert wurde,
    wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Fachmann oder Sachverständiger im Innern des Systems weitere gravierende
    Mängel feststellen können, welche Sie in der Auktionsbeschreibung verschwiegen bzw. nicht angegeben haben.
    Ein Büchsenmacher hat zumindest dieses Luftgewehr nicht so zusammen gebaut!

    Hinweis:
    Ihr Gewährleistungsausschluß hat für zugesicherte Eigenschaften und verschwiegene Mängel keine Gültigkeit.
    Ich rate Ihnen dringend, sich durch einen Anwalt über Ihre Pflichten zu informieren und beraten zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen