Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 8.138 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. März 2015 um 13:08) ist von ulli s.

  • Hallo liebe LWB,

    ich bin momentan auf der Suche nach einem für mich passenden Verein um dann ggf. eine WBK zu bekommen.
    WSK und erste Erfahrungen auf Schießständen habe ich schon, deshalb ist mir auch klar wie die Erteilung einer
    WBK abläuft und was für Voraussetzungen gegeben sein müssen.
    Was mich jetzt interessiert, wie es dann weitergeht.
    Wird die Zuverlässigkeit und das Bedürfnis turnusmäßig (3 Jahre?) kontrolliert?
    Was passiert, wenn ich nun nur noch einmal im halben Jahr auf den Stand fahre? Aus welchen Gründen auch immer?
    Und wie sieht die Umsetzung der angekündigten/unangekündigten Aufbewahrungsbesuche in der Realität aus?

    Besten Dank euch,

    euer Crazy

  • Du musst auch weiter regelmäßig schießen gehen. Machst du das nicht, hast du kein Bedürfnis. Kein Bedürfnis - keine WBK. So bei mir in der Familie vor kurzem geschehen.


    Zu den Hausbesuchen: Reinlassen musst du prinzipiell erst mal keinen §36 WaffG (3).Ob das allerdings so gut ist für das Verhältnis zwischen dir und Waffenbehörde ... :rolleyes:
    Und auch so Sachen wie Tresorstandort oder auch Schlüsselaufbewahrung geht keinen außer dir was an.

    3 Mal editiert, zuletzt von Eisenschwein (5. Januar 2015 um 19:03)

  • Danke dir, das heißt weiterhin 1x im Monat oder 18 Mal im Jahr? (BDS)
    Um die Sache mit dem Schlüssel zu entgehen, werde ich mich für ein Zahlenschloss entscheiden,
    am liebsten ein mechanisches :love:


  • Wird die Zuverlässigkeit und das Bedürfnis turnusmäßig (3 Jahre?) kontrolliert?


    Ja, das WaffG gibt dem zuständigen Sachbearbeiter im § 4 vor:


    Das bedeutet, dass der SB das Bedürfnis nach spätestens 3 Jahren nach Erteilung der WBK erneut zu prüfen hat. In der Praxis fragt er nach bestehender Mitgliedschaft und evt. nach einem Schießbuch. Ebenso ist erneut die Zuverlässigkeit und pers. Eignung zu prüfen. Nach den drei Jahren wird nur noch Zuverlässigkeit und pers. Eignung in den vom SB festgelegten Abständen geprüft.


    Was passiert, wenn ich nun nur noch einmal im halben Jahr auf den Stand fahre? Aus welchen Gründen auch immer?


    Um das Bedürfnis aufrecht zu erhalten, ist mindestens die Mitgliedschaft im Verein aufrecht zu erhalten. Ob der SB auch einen Trainingsnachweis haben will, liegt in seinem Ermessen. Kündigt aber das Mitglied seine Mitgliedschaft im Verein, so ist der Verein verpflichtetet diesen Austritt der Behörde zu melden. Diese fordert einen erneuten Bedürfnisnachweis, der dann u.U. von einem anderen Verein/Verband erbracht wird. Kann der WBK-Inhaber kein (neues) Bedürfnis nachweisen, wird die WBK widerrufen. Dazu wird ihm eine Frist eingeräumt seine Waffe(n) einem Berechtigten zu überlassen (verkaufen) oder diese unbrauchbar machen zu lassen. Aber generell gilt mit Ausnahme des Erben keine erlaubnispflichtige Waffe ohne Bedürfnis.


    Und wie sieht die Umsetzung der angekündigten/unangekündigten Aufbewahrungsbesuche in der Realität aus?


    Das ist verschieden und ebenso Ermessenssache des SB und mitunter umstritten was er darf. Tatsache ist, man muss ihm Zutritt zu allen Räumen gestatten, wo erlaubnispflchtige Waffen im Schrank lagern. Ich hörte davon, dass dem SB ein Blick auf Schrank und Typenschild genügte. An anderer Steller wurden alle in der WBK eingetragene Waffen incl. Seriennummern auf Vollzähigkeit geprüft.
    Ist man nicht anwesend und z.B. auf der Arbeit, so darf natürlich nicht die Frau/Freundin den Waffenschrank öffnen, sofern sie nicht selbst berechtigt ist. Dann um einen neuen Termin bitten. Jedoch eine komplette Weigerung der Kontrolle kann zum Widerruf der WBK führen.
    § 36 WaffG regelt die Nachschau der Aufbewahrung, wie auch die Belegpflicht bei Beantragung der WBK:

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort :thumbup:

    Habe jetzt Kontakt zu einem Verein, die Disziplinen sprechen mich an, aber 80 Euro für ein Probeschießen...Holla die Waldfee...Aber gut so kommen nur die wirklich Interessierten...
    Ob die Beitritts- und Jahresgebühren wohl auch so aussehen... ;(

  • Nur so ein Gedanke, bevor man sich für einen Verein entscheidet und festlegt ...
    auch einmal nachfragen welchem Verband (Verbänden) der Verein angehört.
    Gerade wenn man selbst noch gar nicht so genau weiß wo langfristig die Reise hingeht,
    ist es interessant wie vielfältig die Möglichkeiten wären.

    Trainingszeiten, Langwaffenbahnen etc.

  • Mit den "hohen" Preisen will man sich eben Leute vom Hals halten die eben kein Interesse am Schießsport an und für sich haben , sondern einfach nur in der Lage sein wollen Waffen zu erwerben und sobald diese vorhanden sind eben nicht mehr im Verein erscheinen.

  • @ Helmut: Habe mir schon Gedanken gemacht, da ich schon Schießstanderfahrung und WSK habe...
    der Verein ist im BDS und bei Interesse kann auch dem BDMP beigetreten werden... auf deren Homepage ist
    auch der DSB aufgeführt...

    @Nordwolf: genau, das meinte ich mit dann kommen nur die wirklich interessierten... wir werden sehen :^)

  • Na dann hört sich doch ganz gut an. BDS und BDMP. :thumbup:
    Denke das fast jeder Verein dem DSB angehört, somal der DSB gar nicht mal so verkehrt ist.
    Es kommt halt drauf an was die B-Liste des Landesverbands so hergibt. :D
    Ich bin zum Beispiel ziemlich in den Po gekniffen weil ich Hesse bin und die B-Liste vom Hessischen Schützenverband sehr mager ist. X(
    Werde mir dieses Jahr noch nen 2. Verein suchen der dem BDS angehörig ist.

    4 Mal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (6. Januar 2015 um 12:30)

  • Jap, gerade auf das IPSC bin ich gespannt :^)
    Was ich beim Suchen im Netz so alles gelesen habe...
    Es gibt doch tatsächlich Vereine, die ihren Mitgliedern erst
    ab so und so vielen geleisteten Arbeitsdiensten ein Bedürfnis ausstellen...
    aber gut, wahrscheinlich geht das manchmal nicht anders :rolleyes:

  • Warum 2. Verein? Einfach Einzelmitglied werden beim BDS. Geht in Hessen auch, zumindest gibts ne Gebühr dafür.


    Richtig! 50 Euro pro Jahr Gebühr! Was will man da mehr...? Ich bind mir die Vereinsmeierei nie wieder ans Bein! Und mit dem BDS ist man ganz gut bedient, auch was die Befürwortung anbelangt.

  • Für IPSC gibt es nur wenige Möglichkeiten, weil die Standzulassung (begehbar, rückprallsicher in alle Richtungen) das oft nicht hergibt oder Interessenten, die das aufbauen, fehlen.

    Bei einer Einzelmitgliedschaft im BDS würde ich vorher klären, ob der Landesverband auch bei dieser Option Bedürfnisse ausstellt.

    Bei 80 € fürs Gastschießen bei Interessenten an einer Mitgliedschaft würde ich mich vorher nach Eintrittsgebühr und Jahresbeitrag erkundigen. Wenn die da ähnlich zur Sache gehen .........

    Was passiert, wenn ich nun nur noch einmal im halben Jahr auf den Stand fahre? Aus welchen Gründen auch immer?

    Du würdest bei uns keine Bescheinigung des regelmäßigen Trainings bekommen. Wenn da 2 Monate im Jahr nix war, kann man darüber hinwegsehen. Wir machen alle mal Urlaub, müssen ins Ausland, der Stand macht Pause o.ä. .

    Aber 2 x im Jahr ist zu wenig.

    Es gibt doch tatsächlich Vereine, die ihren Mitgliedern erst ab so und so vielen geleisteten Arbeitsdiensten ein Bedürfnis ausstellen...


    Muß man gar nicht. Einfach pro nicht geleistete Pflichtstunde 10 € kassieren. Das kann die finanzielle Basis eines Vereins nicht unerheblich mit tragen.

    Andreas

  • aber 80 Euro für ein Probeschießen


    Oha, hast dich da nicht verhört? 80 € sind happig.
    Bei uns kann jede volljährige Person zu Gast für 6,50 € Standgebühr schießen. Wenn ich einen Gast mitnehme, dann obliegt es mir und natürlich dem Schützen was er schießt. Üblicherweise fange ich dann mit KK an. Stimmt die Handhabung und er traut es sich zu kann derjenige bis 44 Magnum schießen. Logischerweise muss die Munition bezahlt werden. Meistens kommt der Gast auf 20 - 30 € plus die 6,50 € Standgebühr. Es ist bei uns Ehrensache Schießsportinteressenten auch keine Gebühren für Waffenbenutzung oder Waffenreinigung abzuverlangen.

    Munition vom WBK-Inhaber darf nur zum Selbstkostenpreis an Andere abgegeben werden, an Nichtberechtigte auch nur auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Fabrikmunition ist oder selbst gefertigte - wiedergeladene Munition. Rundet man den Preis nach oben auf so fällt das zum gewerblichen Handel der der gesonderten Erlaubnis bedarf (i.d.R. eine WHL).
    Daher sind die genannten 80 € auch dann in Frage zu stellen, wenn die Munition enthalten ist. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Munition direkt von einem Waffenhändler kommt, der diese gewerblich handeln darf.
    Das nur mal nebenbei.

    Wie schon gesagt wurde, ist die Auswahl des Vereines wichtig weil diese auch immer eine Bindung an einem Verband haben. Der Hintergrund ist wichtig, weil der Verband mit seiner genehmigten Sportordnung die Disziplinen vorgibt. Das ist auch für die spätere Waffenauswahl wichtig, denn prinzipiell gilt der Grundsatz, dass man nur die Waffen genehmigt bekommt, für die man auch eine Schießmöglichkeit nachweisen kann, später auch über Gastvereine.
    Ein weiterer Grund ist der Schießstand des Vereines. Wenn der nur über einen 10 m LG Stand verfügt, gibts keine WBK. Oder mit KK-Stand, dann kein GK. Daher sollte man sich die Anlage anschauen und fragen was alles erlaubt ist.

  • 80 Euro standen in der Mail, habe eben mit dem Vorsitzenden telefoniert und er hat mir das bestätigt.
    Grund ist, dass es jede Woche 2h nur für die Gäste gibt, bei dem jeder einen Ausbilder zur Seite gestellt
    bekommt und man praktisch durch die Bank alles schießen kann. Munition ist inklusive.
    Monatliche Kosten sind 35 Euro, Anmeldekosten habe ich jetzt vergessen zu fragen.
    Auf dem Stand wird ausschließlich KK/GK KW geschossen.
    Ist das vergleichbar, die 35 Euro?
    Er meinte, das sei normal, billiger wird das GK woanders auch nicht sein...
    Porblem ist, dass sich der andere Verein, bei dem ich angefragt habe, nicht zurückgemeldet hat.
    Und die anderen hier im Münchner Umkreis machen jetzt eher einen etwas "traditionellen" oder hochgestochenen
    Eindruck.
    Grundsätzlich war es ein gutes Gespräch und ich schätze die Offenheit.
    Das Geld ist es mir natürlich wert, nur würde ich mich schon ärgern, wenn sich im Nachhinen herausstellt,
    dass das doch ziemlich teuer ist.

    Gruß crazy

    //Edit: Aufnahmegebühr, nicht Anmeldekosten :^)

    Einmal editiert, zuletzt von complete crazy (6. Januar 2015 um 15:35)

  • Im Münchner Umland gibt es zig Vereine, schau mal auf der Seite des BBS-Bayern, das ist der Bayerische Landesverband des bds (BDS LV8), dort gibt es eine Seite mit Vereinen die dem BDS angehören.
    http://www.bbs-bayern.de/index.php?opti…erein&Itemid=78

    Auch empfehlen kann ich den BDMP, auch dort gibt es auf der Seite des Bayerischen Landesverbandes eine Vereinsliste
    http://www.bdmp-bayern.de/

    Die DSU ist ein etwas kleinerer Verband ohne eigene Landesverbände hat aber ebenso interesannte Disziplinen
    http://www.d-s-u.de/index.php?id=5

    Der Bayerische Landesverband des DSB wäre der BSSB, viele Vereine die oben genannten Verbänden angehören gehören auch dem DSB an.
    Ob man nun Spaß an den DSB Disziplinen hat oder nicht ist jedem selbst überlassen, meins ist es bekannterweise nicht und die Liste B des BSSB gibt auch nicht viel her, trotzdem ein Link.
    http://www.bssb.de/

  • Ist das vergleichbar, die 35 Euro?


    Nö, der Verein bei uns sind 60 € pro Jahr plus 30 GK Zuschlag pro Jahr. Für weitere 20 € pro Jahr kann mal "Flat-Schießen", d.h. man bezahlt auch keine 1,50 € Standgebühr und hat Benutzung auf allen Ständen einschließlich LG. Das schließt die benötigten Scheiben ein. Allerdings hat dieser Stand nur eine Zulassung bis 1500 Joule und ist eine 50 m lange Hallenanlage. Das schließt GK Langwaffe aus. Aber KK Lang und Kurz, sowie GK Kurz sowie Unterhebler dürfen benutzt werden.

    Für einen anderen Verein zahle ich 46 e pro Jahr. Der hat allerdings nur einen KK Stand.
    Dann noch als Reservist bei der BW. Ich glaube der Jahresbeitrag war 30 €. Damit dürfen wir je nach Verfügbarkeit die Stände mit Privatwaffen benutzen. Begrenzung bis 3500 Joule, bzw. die üblichen Ordonanzkaliber. Allerdings sind die Bahnen mindestens 300 m lang. Leider nur wenige Termine im Jahr oder man muss fahren.

  • Ist das vergleichbar, die 35 Euro?
    Er meinte, das sei normal, billiger wird das GK woanders auch nicht sein...


    Bei uns kostet das aktuell ca 110,- Euro im Jahr, das sind also nicht ganz 10,- Doppelmerkel pro Monat. Da ist alles inklusive, also Benutzung der Standanlage für KK, GK Lang und Kurz. Es kommt aber sicherlich auch immer drauf an, wie ein Verein im Detail finanziell organisiert ist - Mitgliederzahl und damit Einnahmen-Aufkommen, und welcher finanzielle Aufwand betrieben werde muß, um alles in Ordnung zu halten.

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    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Ich denke auch, so zwischen 150 - 200 € pro Jahr sind normal für GK.
    Aber für 350 € Mitgliedschaft muss der Verein schon was mehr zu bieten haben.