Fragen zur gelben WBK

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 2.431 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. März 2014 um 12:26) ist von Markus30S.

  • Hallo,

    wollte mir demnächst ein 22er Gewehr holen und daher die gelbe WBK beantragen. Nach Diskussion mit Kollegen konnten wir folgende Frage nicht eindeutig beantworten:

    Kann ich auf gelbe WBK unbegrenzt viele Waffen selber Art und gleichen Kalibers erwerben? Normalerweise gilt ja die Regel pro Disziplin eine Waffe. Kann ich mehrere 22er Repetierer erwerben? (Die sind bei eGun immer so billig...)

    Vielen Dank im Voraus


    PS: LG mit E > 7,5J gehen doch auch auf gelb oder?

  • Zitat

    Normalerweise gilt ja die Regel pro Disziplin eine Waffe. Kann ich mehrere 22er Repetierer erwerben? (Die sind bei eGun immer so billig...)

    Sagt wer? Wenn du willst kannst du dir so viele .22er Repetierer in den Schrank stellen bis er voll ist. ;^)

    Grüße aus dem Saarland :thumbup:

  • Ja, das geht weil das Bedürfnis nur für den Erstantrag mit der ersten einzutragenden Waffe benötigt wird. Ist die gelbe Sportschützen WBK ausgestellt, darf der Sportschütze danach alle Waffen erwerben, die eintragungsfähig sind und er das Erwerbsstreckungsverbot nicht überschreitet.
    Aber Vorsicht - alle Waffen müssen sportlich zugelassen und auch nutzbar sein. Das bedeutet, dass es für jede eingetragene Waffe auch eine sportliche Disziplin in einer Sportordnung gibt. Das muss aber nicht die Sportordnung des Verbandes sein dem man angehörig ist.
    Erwerbsstreckungsverbot bedeutet - nicht mehr als 2 Waffen pro Halbjahr egal in welcher WBK, auch der Grünen, falls vorhanden.

  • Ich habe auch zb. mehrere .308er auf der Gelben. Klar, im Fall der Fälle habe ich für jedes Gewehr eine andere Disziplin parat.

    Meine SBin wollte starke LG's ursprünglich erst auf die Grüne, aber nach ein bischen hin und her sind die auch auf der Gelben. Haben ja alle Eigenschaften die einen Eintrag auf der Gelben rechtfertigen.

  • Wird eine Disziplin vom Verband angeboten, bekommst du auch mindestens ein Bedürfnis für eine Waffe.
    Du kannst auch durchaus mehrere Bedürfnisse erhalten. Hab z.B. für DSB Spopi ein Revolver und eine Pistole genehmigt bekommen.
    Man muss es oft nur begründen können.

    Nur bei >2 KW ist generell eine Wettkampfteilnahme erforderlich.


    Bei der Gelben WBK kannst du dir alles ohne Bedüfnis kaufen.

  • Trotzdem sollte man schon damit rechnen, dass die Sachbearbeiter irgendwann fragen ob man noch Sportschütze ist oder nicht doch lieber eine rote Sammler-WBK beantragen sollte. Ob das "schon" bei der zehnten oder erst ab der 30sten KK Repetierbüchse auf dieselbe gelbe WBK der Fall ist, weiss ich allerdings auch nicht.

    Probiers aus und berichte dann hier. :D


    --- Ballistol ist das neue Chanel ---

  • Es geht auch mehr als eine Waffe für dieselbe Disziplin auf gelber WBK.

    Außerdem: Ein Matchgewehr mit Aluschaft ist fürs Silhouettenschießen zwar geeignet, aber es darf ruhig ein Repetierer sein. Dieser ist wiederum nicht zwingend ein Dienstsportgewehr KK, Unterhebelrepetierer KK .....

    Ab einer im Ermessen des SB liegenden Anzahl 50 € Gartenflinten wird man Dir Sammeln unterstellen. Das ist nun mal nicht der Sinn dieser Erlaubnis.

    Andreas

  • Trotzdem sollte man schon damit rechnen, dass die Sachbearbeiter irgendwann fragen ob man noch Sportschütze ist oder nicht doch lieber eine rote Sammler-WBK beantragen sollte. Ob das "schon" bei der zehnten oder erst ab der 30sten KK Repetierbüchse auf dieselbe gelbe WBK dass genau ist, weiss ich allerdings auch nicht.

    Probiers aus und berichte dann hier. :D

    das kann er ja gerne tun, das endet aber nichts an der Rechtslage, an der er auch nicht vorbeikommt, auch wenn ers versucht. Im Zweifel muss man sich vor dem Verwaltungsgericht wehren, dass SBs schonmal ihre eigenen Wege gehen wollen ist leider wirklich nicht neu :/

  • dass SBs schonmal ihre eigenen Wege gehen wollen ist leider wirklich nicht neu :/

    Das kann man wohl laut sagen. Ich hatte ja schon Stress ein 2. LG eingetragen zu bekommen. Nach langen Diskussionen haben die dann akzeptiert, das man als Wettkampfschütze ein Ersatzgewehr braucht, falls mal eines die Grätsche macht. Ich habe ja anfangs nichtmal die Gelbe bekommen. Sollte alles auf Grün laufen, damit die besser kontrollieren können.

  • Ich habe schon länger eine gelbe WBK. Mir wurde aber vor Jahren von meinem Sb (auf Anfrage hin) ein starkes LG verweigert, mit dem Hinweis, daß mein Verband keine FT-Disziplin hätte. Wenn ich es jetzt wieder mal versuchen würde, mit Verweis, daß andere Verbände ja die Disziplin anbieten, und ich mir daraufhin eines kaufen könnte, müßte ich dann eine regelmäßige Teilnahme an FT nachweisen?

    Ich hatte mir die Anschaffung eigentlich nur als reizvolle Alternative zum KK vorgestellt und erst in zweiter Linie für später mal gelegentlich FT auszuüben.

    Wie ist es denn anderen Sportschützen ergangen, die ein starkes LG über gelbe WBK erworben haben, aber noch nie an Training oder Wettbewerb FT teilgenommen haben? Würde mich doch mal sehr interessieren.

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Du brauchst gar nichts nachweisen, das hast du ja schon bei der Erteilung der Gelben WBK machen müssen.

    Eine passende Disziplin für ein starkes LG wäre zb. Field Target. Also Sporthandbuch ausdrucken und mitnehmen. Der SB trägts ja sowieso nicht ein wenn du das LG beim Händler kaufst. Das macht ja der und der SB stempelt den Erwerb nur ab. Da das LG alle Eigenschaften einer Waffe aufweist die auf der Gelben WBK eingetragen werden kann UND es eine genehmigte Sportordnung eines Verbandes gibt kann er da meiner Meinung(!) nach auch nichts verweigern. Ich würde es drauf anlegen.

  • das kann er ja gerne tun, das endet aber nichts an der Rechtslage, an der er auch nicht vorbeikommt, auch wenn ers versucht. Im Zweifel muss man sich vor dem Verwaltungsgericht wehren, dass SBs schonmal ihre eigenen Wege gehen wollen ist leider wirklich nicht neu :/


    Na ja, die Rechtslage geht ja für die gelbe WBK vom "Zweck des sportlichen Schießens" aus.
    Ich glaube kaum, dass ein Verwaltungsgericht die vom Threadstarter gefragte "unbegrenzte" Anschaffung von "billigen" KK-Repetierern in diesen Zweck einordnen wird. Der Zweck "Sammeln" drängt sich da ab einer gewissen Anzahl schon auf, find ich. (Und mir ehrlich gesagt schon deutlich unter 10 Stück von der gleichen Art)


    --- Ballistol ist das neue Chanel ---

  • Die gelbe WBK ist schon die Erwerbserlaubnis an sich. Der SB stellt mit dem Stempel nur die Übereinstimmung des Erwerbs mit der Erlaubnisurkunde fest und ändert die Besitzerdaten im Waffenregister.

    Verweigerungsgründe für die Eintragung wären: Waffe gehört nicht auf diese (alte von vor 2003 ?) gelbe WBK, ist für keine Disziplin irgendeines Verbandes zugelassen, 2/6 wurde nicht beachtet oder als 5. Waffe für dieselbe Disziplin könnte bedürfnisfremdes Sammeln vorliegen.

    Die gelbe WBK ist ausdrücklich zum Erwerb verbandsfremder Waffen zugelassen, es ist kein Nachweis eines zugelassenen Standes erforderlich und egal, wie oft Du sie nutzt, solange Du die generelle Häufigkeit für den Bedürfniserhalt mit irgendwas anderem erfüllst.

    Bei Vorliegen grüner und gelber WBK hat der SB auch kein Ermessen i.S.v. "trage ich nur auf grün ein" . Du kaufst und machst die Erwerbsanzeige nach § 14 Abs. 4 WaffG .

    Natürlich sollte man eine Disziplin nennen können und wenn der SB informell murrt, sich auf die eindeutigen Passagen der Verwaltungsvorschrift (Link ) berufen.

    Der Konflikt sollte nicht ohne Not/aus Unverständnis der Behörde soweit entgleisen, das ein Bescheid "Du böse, Erwerb ohne Erlaubnis, sofort diese Waffe abgeben, Verfahren wg. Zuverlässigkeit usw." kommt.

    Daher ist empfehlenswert, zur Eintragung persönlich aufzulaufen, mündlich Bedenken auszuräumen, wenn der SB andeutet das da nix geht mit ihm, unmittelbar schriftlich nachzureichen, das man mit Verweis/Zitat auf die Vorschriften keine Gründe sieht, die Eintragung zu verweigern oder den Vorgesetzten zu kontaktieren. Natürlich alles nett und freundlich, wir sind ja kooperativ und haben Verständnis für den bei oberflächlicher Betrachtung etwas komplexer wirkenden Sachverhalt.

    Wenn geklärt ist, das hier nix anderes passiert als bei der Eintragung einer .308 oder .22 sollte dem halbwegs aufgeschlossenen SB klar sein, das er mit der (unausgesprochenen ! ) Schiene widerspruchsfähiger Bescheid -> Rechtsweg keine guten Karten hat.

    Ich wurde nur gefragt, ob ich mir denn sicher sei, das das Teil eingetragen werden müßte.

    Andreas

  • LG auf WBK: Es gibt noch mehr als nur die FT-Disziplin, in der starke Luftgewehre zugelassen sind. Schaut mal in die Sportordnungen, wo alles Einzellader-Langwaffen ohne Mindest-Energie und Mindest-Kaliber drinstehen. Das ist eine ganze Menge.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)