1/2" UNF Aussengewinde schneiden

Es gibt 65 Antworten in diesem Thema, welches 8.930 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Januar 2014 um 19:19) ist von HILI.

  • Hallo,

    ich will auf einen Luftgewehrlauf ein 1/2" UNF Gewinde schneiden. Kann mir jemand sagen wieviel mm der Durchmesser des Werkstücks betragen muss.

    Danke Thomas

    :love: Diana 350 Magnum T06 / Gamo 3000 Magnum :thumbsup:

  • Ohne Drehbank wirds auf jeden Fall Mist.
    Geh zu einem Büma, der macht sowas. Das Gewinde sollte absolut zentrisch zur Laufseele liegen.

  • Na ja, ich will die Party nicht vorzeitig beenden.... :D
    Aber die Frage von jemandem der schon seit fast zehn Jahren Mitglied ist - da bleibt einem schon die Spucke weg...

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Hallo Leute
    Jetzt mal im Ernst: ... Ein LG-Lauf ist ein freies Teil, ein Außengewinde hat nix, aber auch gar nix
    mit Tante Julchen oder andere Bosheiten zu schaffen,... wo zum Teufel steht im Gesetz,
    daß man so etwas nicht darf... :?:

    Dieser vorauseilende Gehorsam, Sachen in Gesetzestexte hinein zu interpretieren, die dort so
    gar nicht stehen, ist nach meiner Meinung schlimm:... :S

    "Fortschritt ist nur möglich, indem man intelligent gegen Regeln verstößt"... :whistling:

    Gruß Wolf...

  • Gibt sogar fertige Waffen in .22lfb mit Gewinde zu kaufen.
    Das ist vollkommen schnuppe, interessiert auch keinen. Gewinde bedeutet ja nicht ausschliesslich Schalldämpfer.
    Könnte ja auch für Kompensator, Gewichte, oder sonstwas sein. Kannste dir auch auf jede Büchse schneiden lassen.

    Das bearbeiten wesentlicher Waffenteile darf aber nur der Büchser. Es sei denn, du hast eine Bearbeitungserlaubnis von deiner Behörde.

    Und ein Gewinde auf einen Lauf schneiden ist nunmal bearbeiten eines wesentlichen Teils.
    Das ist so, da braucht man garnicht drüber diskutieren. Lauf ist wesentliches Teil und für's Gewinde wird Span abgehoben.

    Genau genommen dürfte der Kornträger auch nur vom Büma entfernt werden, solange dieser aufgelötet oder Teil des Laufes ist.


    Und jetzt: Mahlzeit! Will jemand Dip? Hab noch Käse und Salsa hier. :D

  • Hallo Leute
    Es ist hier bei den freien Waffen immer von "Wesentlichen Waffenteilen" die Rede, was ist das denn,
    etwa Teile, die ich ohne Erlaubnis (18 Jahre vorausgesetzt) frei kaufen und verkaufen kann,
    bei Druckluftwaffen sämtliche Ersatzteile, einschließlich illegaler Federn usw,
    bei SSW = Rahmen, Schlitten, Trommeln usw... :?: ...nein, alle diese Teile sind frei erhältlich,
    also für den Gesetzgeber völlig UNWESENTLICH.... :D ...versucht mal diese Teile für eine
    Waffe zu bekommen, für die es eine WBK bedarf,...dort sind es WESENTLICHE Teile... :!:

    Und nun zeigt mir die Stelle im Gesetz, wo steht: ..."Es ist verboten, freie Teile zu bearbeiten"... :whistling:

    Gruß Wolf...

  • Genau das ist ja der Haken: Das WaffG unterscheidet nicht zwischen freien oder EWB-Waffen.
    Die Rede ist nur von "wesentlichen Teilen einer Waffe", die wie Folgt definiert sind:
    -Lauf, einschl. Patronenlager: Rohrförmiger Gegenstand mit ausreichender Stärke um einem Geschoss führung zu geben
    -Verschluss: Körper, der den Lauf nach hinten abschliesst/abdichtet
    -Bei Kurzwaffen das Griffstück, wenn es den Auslösemechanismus aufnimmt.

    Dass die Teile frei erhältlich sind, ändert nichts an ihrer Funktion und der Begriffsbestimmung.
    Wesentliches Teil ist und bleibt wesentliches Teil, egal ob für "scharf" oder "frei. Das Gesetz stellt beides gleich.


    Edit:
    Eine Feder wird erst illegal, wenn sie eingebaut. Ansonsten ist es nur eine Feder. Interessiert keine Sau. Ebenso Ersatzteile, wie Dichtungen, Bolzen oder sonstwas.