Schreckschuss Pistole für Silvester gesucht?

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.487 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. November 2013 um 17:43) ist von motionbär.

  • Hallo,

    ich suche aktuell für Silvester eine Schreckschuss Pistole. Ich bin absoluter Anfänger in dem Bereich. Ich würde gerne Knallpatronen und Leuchtmunition mit Effekten und so weiter schießen.

    Würde die Waffe nur an Silvester benutzen und bin natürlich über 18 Jahre alt. Gibt es da gute Waffen, auch unter 100 Euro? Benötige ich einen Waffenschein, oder darf ich die einfach so führen?

    Viele liebe Grüße und vielen Dank ;)

  • Hallo, da musst du präziser werden. Willst du eine 6mm, 8mm oder eine 9mm Pistole ?


    Zum Führen brauchst du einen kleinen Waffenschein . Für nur auf deinem Anwesen damit rumzuballern nicht.
    Den kleinen Waffenschein kannst du auf dem Amt beantragen. Dauert so zwischen 3 und 8 Wochen und kostet so um die 50-60 Tacken.


    shooter777

  • Also:

    Unter 100€:
    Versuchs mal mit der RG300 oder so.

    Knallpatronen (Die in den Himmel fliegen und knallen), auch Vogelschreck genannt, sind in Deutschland ohne Munitionserwerbsschein dafür illegal und ein Verstoß gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz.

    Das führen einer Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit (außerhalb vom umzäunten/befriedeten Besitztum) ist nur mit einem kleinen Waffenschein erlaubt, ansonsten ebenso Verstoß gegen WaffG.

    Ansonsten kann fast jeder 6mm, 8mm und 9mm Pistole /Revolver Pyroeffekte in den Himmeln schießen, aber mehr wie Lichteffekte wirst du nicht legal bekommen..

    Und ansonsten:
    Deine Frage(n) wurden gefühlt hundert mal genau so schon gefragt und ausführlich beantwortet. Rechts oben gibts die Suchfunktion dazu. ;^)


    Feuerwerk Hilfe ! Welche Pistole für Silvester ?

    Habe ein par Fragen zum Thema eine Schreckschuss Pistole

  • Und ganz wichtig :
    Man darf damit,auch Sylvester nicht, in der Öffentlichkeit schießen.

    Ich nutze übrigens lieber meinen Revolver, da geht das Laden schneller.
    Eine HW 37 z.B. bekommst Du für kanpp über 100 € > Klack

    Joachim

    Ach ja für Pyro's sind auch die Röhm RG 300 und 600 gut, beide unter 100 €

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Führen ja, aber der kleine Waffenschein gibt dir nicht das Recht Pyros außerhalb deines Grundstückes zu verschießen. Der ist nur dafür gedacht sich mit der Schreckschusswaffe im Fall einer Notwehr damit zu verteidigen.

    Die Pyros darfst du nur auf deinem Grundstück oder bei einem Freund, wenn der dir die Zustimmung gibt verschießen !


    shooter777

  • Vielen lieben Dank an euch. Dann bin ich jetzt schlauer. Dürfte ich mit einem kleinen Waffenschein die Waffe an Silvester in der Öffentlichkeit führen?


    Mit dem kleinen Waffenschein darfst du die Waffe auch das Jahr über öffentlich führen, mit führen ist aber nicht gemeint in der Hand halten, sondern im Holster und am besten versteckt!
    Schießen darfst du damit auch nicht, auch nicht an Silvester, nur zur Selbstverteidigung.

    Der kleine Waffenschein berechtigt dich aber nicht, die Waffe bei öffentlichen Veranstaltungen, Aufzügen, Versammlungen und Demo's zu führen. Auch in Einkaufszentren, Banken ect. darfst du sie nicht führen, da dort das Hausrecht über den KWS geht.
    Wenn das Hausrecht sagt, Waffen sind verboten, dann sind die verboten dort, egal ob mit oder ohne Waffenschein..
    Wenn du bei Freunden schießt, die Eigentümer (!) des Geländes sind, damit sind nicht die Kinder von den Eigentümer gemeint, sondern die, die so im Papier stehen als Eigentümer, brauchst du eine Erlaubnis, am besten schriftlich.
    Desweiteren kann er dir verweigert werden, wenn du schonmal negativ (Aktenkundig) in Augenschein bei der örtlichen Polizei, beim LKA oder sonstiges getreten bist.

    Und auch wenn du den KWS (kleiner Waffenschein) hast, kanns passieren, dass du den Boden knutschst, wenn dich ein Polizist sieht, denn er weiß nicht ob du nen KWS hast.

    Aber auch zum Thema kleinen Waffenschein gibts mehr als genug Themen hier im Forum. ;^)

  • Um ihn nicht zu verwirren, kurze Zusammenfassung:

    Schreckschußwaffen mit PTB sind frei ab 18, ohne Erlaubnis frei zu kaufen.
    FÜHREN (also dabei haben, zugriffsbereit, egal ob geladen oder nicht) erfordert den Kleinen Waffenschein - meistens ausgestellt vom Ordnungsamt Deiner Stadt. Nähere Auskunft bekommst Du im Rathaus. Transportieren in einem VERschlossenen Behältnis erfordert keinen Schein (z.B. Koffer mit Schloß).
    Schießen in der Öffentlichkeit ist zur Notwehr oder Notsignalgebung erlaubt, sonst nicht. Aber etliche Kommunen / Städte drücken zumindest an Silvester ein Auge zu, solange NICHTS passiert (wenn was passiert, bist Du leider trotzdem dran). Das solltest Du unbedingt vorher in Erfahrung bringen. Hier in Salzgitter wird z.B. in der Sonntagszeitung vor Silvester sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, daß zum Führen der KWS notwendig ist - das Schießen wird nicht erwähnt, und erfahrungsgemäß greift die örtliche Polizei nur ein, wenn Gefahr besteht.
    Leucht- und Radaueffekte sind größtenteils frei erhältlich - Ausnahmen bilden z.B. Pyroknall-Patronen, die bekommst Du aber eh nur auf Munitionserwerbsschein und darfst damit NICHT zum Spaß knallen - also keine Option. Ich empfehle eine Beratung beim örtlichen Händler - was legal ist, verkauft er Dir auch, was illegal ist, nicht!
    Wichtig - beim Feuerwerken beachten, daß Du zum Abschießen der Effekte jedesmal eine Platzpatrone verschießt, also entsprechend mehr Patronen einplanen (ein 60-Teile-Feuerwerksset und 50 Patronen - da bleibt am Ende was übrig).

    Sollten noch Fragen bestehen, entweder hier posten oder PN schicken. Ich bin da hilfsbereit und verweise nicht reflexartig auf die Suchfunktion, zumal neue User sich hier erst zurechtfinden müssen. :D

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Bevor hier etwas falsch verstanden wird ein paar Anmerkungen:

    mit führen ist aber nicht gemeint in der Hand halten,


    Auch ein "in der Hand halten", ohne verschlossenes Behältnis drum herum, gilt als Führen.

    der kleine Waffenschein gibt dir nicht das Recht Pyros außerhalb deines Grundstückes zu verschießen


    Der KWS gibt einem ausschließlich das Recht zum Führen, jegliche Schussabgabe stellt im öffentlichen Raum ohne Sondergenehmigung eine Ordnungswidrigkeit dar. Es ist dabei unerheblich, ob ein Pyroeffekt abgefeuert wird oder einfach nur Knallpatronen.

    Die Pyros darfst du nur auf deinem Grundstück oder bei einem Freund, wenn der dir die Zustimmung gibt verschießen !


    Und dann auch nur, wenn sie dieses Grundstück nicht verlassen können.

    Transportieren in einem VERschlossenen Behältnis erfordert keinen Schein (z.B. Koffer mit Schloß).


    Dabei muss die Waffe von der Munition getrennt sein!

    Zum Silvesterschießen allgemein:
    Spätestens ab 6mm aufwärts sollte unbedingt ein Gehörschutz getragen werden. Wenn es kostengünstiger sein soll und vorrangig um die Effekte und nicht um den Knall geht, dann eher zum kleineren Kaliber greifen ;)

  • Auch ein "in der Hand halten", ohne verschlossenes Behältnis drum herum, gilt als Führen.


    Cool, dann darf ich ja mit der Knifte in der Hand durch die Stadt rennen! :pinch:

    Es ist in dem Sinne schon "führen", aber nicht dieses, zu welchem der KWS dich berechtigt..

  • Der KWS gibt einem ausschließlich das Recht zum Führen, jegliche Schussabgabe stellt im öffentlichen Raum ohne Sondergenehmigung eine Ordnungswidrigkeit dar. Es ist dabei unerheblich, ob ein Pyroeffekt abgefeuert wird oder einfach nur Knallpatronen.

    Das ist so leider falsch. Das Schießen in der Öffentlichkeit ist mit KWS eine (teure) Ordnungswidrigkeit (die vermutlich auch zum Entzug des KWS führt). Das Schießen in der Öffentlichkeit ohne KWS dagegen ist eine Straftat!

    Allerdings sollte man sich gar nicht so sehr auf dieses ganze Führen- und KWS-Thema versteifen. Ursprünglich ging es dem Threadersteller ja darum, welche SSW für Silvester geeignet sein könnte. Daher würde ich sagen, wenn es nicht ganz so sehr um Design und Ähnlichkeit zu echten Waffen geht, dass eine Pistole wie die RG300 oder ein kleiner RG56- oder RG59-Revolver sehr gut geeignet sein sollten.

  • Schießen in der Öffentlichkeit ohne KWS dagegen ist eine Straftat!


    Nein, das schießen stellt immer eine Ordnungswidrigkeit da.
    Das führen ohne entsprechende Erlaubnis ist eine Straftat.

    Es ist in dem Sinne schon "führen", aber nicht dieses, zu welchem der KWS dich berechtigt..


    Wenn Du keine Einschränkung im KWS hast ist das offene führen ( und nichts anderes ist ein in der Hand tragen ) sehr wohl erlaubt.
    Dumm ist es allerdings schon.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Kommt mal wieder zurück zum Thema und diskutiert nicht um irgendwelche Gesetzesparagraphen.
    Jedes mal das gleiche.Mit diesen Diskussionen werden Neulinge nur unnötig verwirrt.
    Also nochmal zum mitschreiben.

    1. Waffe unter 100 € für Pyros zuverschießen : Röhm RG3 6mm Flobert
    2. Wird ein Waffenschein zum "führen" benötigt?: Ja ein sog. KLEINER Waffenschein . Zubeantragen bei Deiner zuständigen Waffenbehörde
    Allerdings darfst Du dann selbst mit Diesem außerhalb Deines befriendeten Besitztum sprich in der Öffentlichkeit keine Pyrotechnik verschießen.
    Wenn Du auf Deinem befriedeten Besitztum Pyrotechnik verschießt muss sichergestellt sein , dass das Geschoss nicht das Grundstück verlassen kann.

    Damit wären nun seine Fragen beantwortet!

    PS: Falls Du alles nochmal genau nachlesen willst. FAQs rund um Silvester

    2 Mal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (21. November 2013 um 11:57)

  • Pupsnase: Bei mir lagen zwei schreiben dabei, einmal eins, wo alles "Personenbezogene" drinne stand wie: "Sie haben den KWS beantragt .... bli bla blubb" wo unten auch stand, dass der KWS mich nicht dazu berechtigt, die Waffe außerhalb einer Notwehrsituation o.ä. in der Hand zu halten, bzw. zum Posen vorzuzeigen ect.

    ___________________

    So, und um es kurz zu fassen, was mit dem KWS alles darf/nicht darf, was auch jeder User hier verstehen sollte, einmal ein ganz offizielles Schreiben darüber:

  • Hallo Medo,

    das selbige Schreiben wurde mir damals auch ausgehändigt. / 2005
    Ebenso Mrs.Mag. 2010.
    Scheint wohl ein Standardschreiben zu sein?

    Hat der TS sich inzwischen schon für ein Modell entschieden?

    Andy