Unser Weg zur WBK

Es gibt 293 Antworten in diesem Thema, welches 52.123 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Oktober 2019 um 18:14) ist von Floppyk.

  • Diese Lehrgangsleiter sind manchmal etwas Heißgaser-kompatibel ;)

    Verwaltungsvorschrift zum WaffG 27.1.1

    Zitat

    Sofern für gelegentliches Schießen in befriedetem Besitztum nach § 12 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a mit erlaubnisfreien
    Druckluft-, Federdruckwaffen, Armbrüste und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, vorübergehend eine besondere Herrichtung erfolgt und schießtechnische Einrichtungen vorgehalten werden, wird im Falle privater, nichtöffentlicher, also insbesondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung, keine erlaubnispflichtige Schießstätte nach § 27 Absatz 1 betrieben.

    Andreas

  • Danke Andreas !!!!

    Ej Franz'l, da hast mir aba Angst jemacht, Du böser.

    Der Gott,der Eisen wachsen lies, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte. E.M. Arndt
    Field Target im SC ernsdorf

  • genau darum geht es ja DAS ist die ALTE Formulierung nach der es ja kein Problem gewesen ist nach der Überarbeitung von 2012 ist diese Ausnahme Klausel wohl nicht mehr gültig. ich Muss mich da selber erst mal genau ein arbeiten, aber die Ausführungen und unterlagen unseres Dozenten ergaben für mich erst mal - scheixe der Mann hat recht.

    da ich nächste Woche die Prüfung habe will ich mich nicht auf nebenschauplätzen verzetteln und mich erst mal um die Prüfungsfragen kümmern, aber danach werde ich mich noch mal eingehend dem Thema widmen. währe ja furchtbar wenn es wirklich keine Ausnahme gibt!

    1stDARKMAN

    AIR: HW 100 Fsb; Anschütz SuperAir 2001
    CO2: Airmagnum 850 Hunter; Walther Nighthawk
    Wbk: Glock 22; Savage Mark II; Hera AR 15; Savage 110; Fabarm sdass 12/76
    SC-Wernsdorf ; BDS

    Einmal editiert, zuletzt von 1stDarkman (27. Januar 2014 um 01:18)

  • Also ich hab jetzt mal gegoogelt. Das ist das neuste im Netz: WaffVwV, vom 5.März 2012

    erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition verwendet werden, ist nach § 9 Absatz 3 zu prüfen, ob ggf. Anordnungen zu Überprüfungen zu treffen sind.


    Sofern für gelegentliches Schießen in befriedetem Besitztum nach § 12 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a mit erlaubnisfreien Druckluft-, Federdruckwaffen, Armbrüste und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, vorübergehend eine besondere Herrichtung erfolgt und schießtechnische Einrichtungen vorgehalten werden, wird im Falle privater, nichtöffentlicher, also insbesondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung, keine erlaubnispflichtige Schießstätte nach § 27 Absatz 1 betrieben.


    27.1.2 Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn die in § 27 Absatz 1 Satz 2 und 3 genannten Voraussetzungen nicht vorliegen. Die nach § 27 Absatz 1 Satz 2 nachzuweisende Haftpflichtversicherung

    .....da steht genau das selbe, was Andreas schon gepostet hat.

    Also jetzt will ich den Text von eurem "Lehrer" sehen.

    Der Gott,der Eisen wachsen lies, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte. E.M. Arndt
    Field Target im SC ernsdorf

  • Mir ist da auch nichts aktuelleres bekannt! Keine Ahnung, worauf der Dozent seine Aussage stützt.
    Aber jetzt büffelt erst mal schön! :^)

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • Vermutlich hat der Lehrgangsleiter in die Schießstandsrichtlinien geschaut und 1.1.2.1. isoliert betrachtend über das Gesetz und die Verwaltungsvorschrift gestellt. Da saßen Sachverständige am Tisch, die dem Motto "scharf gestalten durch Unschärfe" gefolgt sind und für jede Standabnahme Entgelt erhalten.

    Die Richtlinien haben nicht den Regulierungsgehalt, ob Zulassungspflicht besteht, sondern greifen erst, wenn diese festgestellt ist.

    Ein Bundesministerium kann per Erlaß nix aushebeln, was von Bundestag und -rat bzw. Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats schon bestimmt wurde. Daher ist die Behörde zuerst ans Gesetz und dann an die Verwaltungsvorschrift zum Gesetz gebunden.

    Hängt der Kugelfang nicht dauerhaft, erzielst Du keine Einnahmen und lädst Du nicht zum Jedermannschießen ein, kann man Dir nix wollen.

    Sowas läßt sich nicht glasklar für jeden Einzelfall regeln. Gerätst Du in die Grauzone (erkleckliche Abnutzungsgebühr für den Kugelfang) , findet sich evtl. ein Kläger und ein Richter.

    Aber nun erstmal viel Glück bei der Prüfung. Wenn man (vor allem das was Vortrag war) gelernt hat, empfindet man sie im Nachhinein als halb so schlimm.

    Andreas
    PS: klaus: https://www.co2air.de/upload/Waffenv…ift22032012.pdf

  • es waren auch nur Auszüge aus §27 vielleicht rührt es daher das in einem anderen teil wieder eine Ausnahme drinnen ist. werde nächste Wochenende nochmal genauer nachfragen und ihm das Zitat von Andreas mal zeigen. Muss sich ja klären lassen - es will ja keiner dahin wo jail wohnt nur weil er ab und zu mal nen Kugelfang für Lg aufhängt.

    1stDARKMAN

    AIR: HW 100 Fsb; Anschütz SuperAir 2001
    CO2: Airmagnum 850 Hunter; Walther Nighthawk
    Wbk: Glock 22; Savage Mark II; Hera AR 15; Savage 110; Fabarm sdass 12/76
    SC-Wernsdorf ; BDS

  • Bin wohl bald der Exot in Wernsdorf bzw. der Trottel mit seiner F-Plempe ;)

    Was hat den jetzt der Lehrgangsleiter zu gesagt? Im Klartext hieße das ja, dass ein Großteil der Freizeitschützen hier ihre LG's und LP's nur noch angucken dürfen oder in den Schützenverein müssen.

    HW77k, HW30MKII, HW45, Zoraki-HP01.

  • ...Bin wohl bald der Exot in Wernsdorf bzw. der Trottel mit seiner F-Plempe ;-)...

    Ganz sicher nicht, Robert und letzter kannst du auch nicht werden ...- denn ich bin vermutlich der einzige der mit ner 5,5er F Plempe an den Start geht... ;) :)) .

    Leave No Man Behind

  • Diese Lehrgangsleiter sind manchmal etwas Heißgaser-kompatibel ;)

    Verwaltungsvorschrift zum WaffG 27.1.1


    Andreas


    also genau so ist es nun wohl doch in der aktuellen Fassung, der Passus sollte wohl bei der Überarbeitung gestrichen werden ist er aber nicht. also alles ok.

    habe nach bestandener Sachkunde und Standaufsicht Prüfung auch gleich meinen privaten, nichtöffentlichen, nicht kommerziellen oder gewerblichen geschossfang malträtiert :schiess1:

    1stDARKMAN

    AIR: HW 100 Fsb; Anschütz SuperAir 2001
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    Wbk: Glock 22; Savage Mark II; Hera AR 15; Savage 110; Fabarm sdass 12/76
    SC-Wernsdorf ; BDS

  • Hallo,
    der Teil der Gruppe, der seit Juli verg. Jahres mitmacht ist fast am Ziel. Die Sachkunde ist bestanden, regelmäßig geschossen wurde auch. Nun ist es an der Zeit sich zu Entscheiden welche Waffen angeschafft werden sollen. Dementsprechend muß der passende Tresor besorgt werden. Wer noch keinen hat, sollte es jetz tun. Die letzten 3 Monate vergehen schnell, zumal die FT-Saison losgeht.
    Günter

  • Ihr könnt auch ruhig einen Monat vor eurem Antrag mal bei eurer Behörde bekannt geben, dass ihr demnächst Anträge stellen werdet. Dann können die schon mal das Führungszeugnis anfordern. Das dauert meist am längsten, wenn das Amt dies noch nicht direkt elektronisch abfragen kann. Dann erspart ihr euch noch ein bisschen Wartezeit. :thumbup:

  • So schnell vergeht die Zeit.
    Alle , die im Juli 2013 bei uns eingetreten sind, sollten die Unterlagen ( Antrag, Nachweis Safe, Sachkunde und Schießnachweis) zusammensuchen und im Verein zur Unterschrift abgeben. Dann geht alles zum Verband. Wenn die dann unterschrieben haben, könnt Ihr zur Behörde gehen. Und dann, wenn die auch unterschrieben haben EINKAUFEN.
    Ich freue mich auf viele neue Sportfreunde mit WBK und sicher interssanten Waffen.
    Günter