Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist es ja eigentlich wurscht ob man die Klinge einhändig öffnen kann - es kommt auf das einhändige Feststellen an. Man kann Dir also letztlich auch am Zeug flicken wenn Du ein Opinel mit Verriegelungsring führst. Die juristisch einzig sichere Nummer ist m.E. ein Messer das sich gar nicht oder eben nur zweihändig feststellen läßt.
...und selbst dann kann es ggf. im Rahmen einer Polizeikontrolle zu Ärger kommen, wenn ein ganz schlauer Beamter der Meinung ist es handele sich um ein Einhandmesser, "weil ja jeder weiß daß ein Einhandmesser eines ist, das mit einer Hand zu öffnen ist" oder so ähnlich. Das ist zwar meiner Meinung nach dem WaffG nicht zu entnehmen, aber was hilft's?
Buchtipp am Rande: Joseph Heller, "Catch-22".