kleinkaliber mit wbk, aber wie?

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 10.845 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Mai 2013 um 15:14) ist von Ladehemmung.


  • Da mein Opa Jäger war/ist, ist diese Waffe natürlich eingetragen und wird immer wieder überprüft.

    Er hat auch noch Jagdgewehre, die er aber bis zu seinem Tode sein eigen sein lassen will.

    Was kann ich nun tun, um diesen KK an mich zu bringen, ohne mit Gesetzten konfrontiert zu werden?
    Wie gesagt, hätte ich interesse an diesem Teil (am besten in den nächsten Jahren) , da mein Onkel (Polizist), der Alleinerbe ist und ich die Dinger niemehr sehen würde.


    Einen Jagdschein machen. Dann gibt es in Sachen Langwaffen keine Beachränkung und du könntest die Waffen nach bestandener Prüfung und Ausstellung des JS sofort übernehmen.
    Da das nun Jagdwaffen sind, ist die sportliche Eignung eher unwahrscheinlich.

  • Schau einfach mal beim BDS bei 50 m Präzision und/oder Silhouette nach ob Deine Waffe den Vorgaben der Disziplinen entspricht.
    Dort werden durchaus auch jagdliche Waffen mit ZF geschossen, somit wäre das kein Problem die auf die gelbe nach §14/4 eintragen zu lassen,
    sofern sie halt in die Disziplin passt.

    Dafür muss man auch nicht BDS Mitglied sein, der 14/4 ist ja nun extra so gemacht, das der Sportschütze auch Waffen für verbandsfremde Disziplinen erwerben darf,
    sie muss halt 'nur' einer zugelassenen Sportdisziplin entsprechen.

    Wenn Du eh schon im Verein schießt - Ihr aber keine Möglichkeit für KK oder GK habt - vielleicht gibt es ja Vereinskameraden die noch in einem anderen Verein KK schießen.
    Da einfach einmal einklinken - sei es auch nur zum reinschnuppern.

    Ein Jagdschein wäre sicher auch eine alternative, ist für jemanden der primär am schießen selbst interessiert ist aber vielleicht etwas 'overdresst'.
    Die Zeit muss man haben, und das nötige Kleingeld auch.

  • Also im DSB ist eine Repetierbüche difinitiv kein Problem.


    Das kann man nun so pauschal auch nicht sagen, das kommt halt auf die Waffe an.
    Passen Schäftung, Visierung, Gewicht, Abzugsgewicht, Visierung ..... ?

    Die Landesverbände unter dem DSB Dachverband haben ja auch noch die Möglichkeit Sportordnungen über die B - Liste 'lokal' zu erweitern.
    Da kann man auch mal blättern.
    Wir beim WSB können uns das Blättern allerdings sparen - mangels Seiten der B - Liste, weil nicht vorhanden.

    Nun ist ja so eine Jagdbüchse im Regelfalle mit ZF oder bestenfalls noch mit offenem Visier zu schießen.
    Ein Diopter lässt sich kaum montieren.

    Passt die Waffe nicht in eine SpO, sprich dürfte der Sportschütze damit nicht an Wettkämpfen teilnehmen, so darf er sie auch nicht besitzen.

    Durch den 14/4 ist schon sehr viel möglich - aber ein Blick in die SpO muss schon sein.

  • Das mit den Sportordnungen fremder Verbände ist geschaffen worden, damit der Sportschütze an Wettkämpfen fremder Vereine als Gast auch mit eigenen Waffen teilnehmen kann, die nicht dem Verband angehören, die "seinem" Verein entsprechen, dem er angehörig ist.
    Hier wird nun versucht ein Bedürfnis "um die Ecke" anzuraten. Das geht aber nur, wenn der Sportschütze bereits eine gelbe WKB hat. Für den Erstantrag wird ein Bedürfnisschreiben benötigt, dass der Sportschütze nur als Mitglied "seines" Verbandes bekommen kann. Somit ist diese Gastregelung für einen Einsteiger nicht relevant.
    Nach meiner Rechtsauffassung kann es nicht im Sinne eines bestätigtem Bedürfnisses sein, wenn der Sportschütze sich ein Bedürfnis passend zu einer Disziplin seines Verbandes und den Schießmöglichkeiten seines Vereines bescheinigen lässt und dann daraufhin eine gelbe WBK beantragt, aber die dazu passende Waffe niemals erwirbt und eintragen lässt, um diese leere WBK dann benutzt um andere Waffen daraufhin erwirbt, die dem eigentlichen Bedürfnis nicht entsprechen.
    Dann muss man den Zwischenschritt in Kauf nehmen und erst mal eine Waffe getreu des Bedürfnis erwerben, dann die andere Waffe erwerben und nach einer guten Zeit die Erstwaffe wieder zu verkaufen. Dann kann man das immer mit Umorientierung der Disziplin begründen, wenn denn die Erstwaffe unbedingt von der WBK muss. Wahrscheinlich ist es dann besser, die Erstwaffe eingetragen zu lassen.

    Daher bleibt der Grundsatz: Der angehende Sportschütze hat sich nach den Disziplinen zu richten, die sein Verband erlauben und der Verein auch ermöglicht. Alles Andere gilt nur für Fortgeschrittene!

  • Du solltest, jenseits dessen was schon angesprochen wurde, eventuell auch bedenken, dass die Sportschützen-WBK kein Weg ist, Dir die Waffe für immer und ewig zu sichern. -> Von wegen Erbstück, dass man behalten möchte.
    Der Bedürfnisnachweis ist keine einmalige Angelegenheit. Bei uns ist der Waffenbesitz eben nur im Verbindung mit dem Fortbestand des Bedürfnis erlaubt.
    Das würde für Dich heißen, dass Du im Verein bleiben und regelmäßig mit erlaubnispflichtigen Waffen schießen musst. Erste Regelüberprüfung nach 3 Jahren - meine ich.

    Wenn man jetzt ein bisschen in die Glaskugel schaut, dann wäre es denkbar, dass das Fortbestehen des Bedürfnis zukünftig eventuell etwas öfter geprüft wird. Auch könnte die Teilnahme an Wettkämpfen vielleicht mal verpflichtend werden.

    Der Aufwand ist also schon erheblich und auch andauernd....

    Ich habe keine Lösung,
    bewundere aber das Problem!

  • da mein Onkel (Polizist), der Alleinerbe ist und ich die Dinger niemehr sehen würde.


    Lieber Ferdinant.
    Den Kleinkaliber kann Dein Opa Dir doch vermutlich direkt vererben, allerdings unter den zuvor aufgeführten Bedingungen. Das heißt auf jeden Fall nicht schussfähig und leider verbunden mit nicht unerheblichen Kosten. Zu den Modalitäten eines Jagdscheins - Kosten, Mühen und Bedingungen - kann ich Dir leider überhaupt nichts sagen.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • wie floppyk schon sagte ist ein jagdschein hilfreich....

    nur ein jagdschein ist nicht billig ( so wie ich hörte mit allem drum und dran knappe 2000€) dann noch jährlich gebühren ect...und das alles für ein KK gewehr was vielleicht keine 200€ wert ist!? :whistling:

    naja muss jeder selber wissen.

  • Jagdschein machen.


    Das hatte ich auch vorgeschlagen. Aber blos um ein Gewehr in der Familie zu erhalten, ist auch das Blödsinn. Aber wenn der Großvater auch aktiv gejagd hat, könnte der Enkel mehrfach mitgegangen sein und das Interesse an der Jagd ist geweckt. Das insbesondere, wenn der Großvater noch eine Pacht hat.
    Daher als Info: Es gibt zwei Wege zu einem JS zu kommen:
    Einmal eine Jagdschule. Das ist mit rund 3 - 4 tsd € zwar teuer, aber auch schnell. So gibt es Kompaktkurse, die man innerhalb eines Jahresurlaubs absolvieren kann.
    Der zweite Weg geht über die Kreisjägerschaft des Wohnortes. Das ist mit 1000 - 1500 € billiger, aber oft wird das als Abendkurs über den ganzen Winter angeboten, so dass in etwa zu Beginn des Jagdjahres (immer 1.4.) die Prüfung abgeschlossen ist. Dauer der Ausbildung 2 - 8 Monate, je nach dem Vollzeitschule oder Abendkurs.
    Allerdings gilt auch hier, dass das Bedürfnis mit Lösen eines Jahresjagdscheines aufrecht erhalten werden muss. Dazu ist der Abschluss einer Jägerhaftpflicht bindend. Die Gebühren sind regional verschieden. Ich zahle in etwa gerundete 100€ pro Jahr für Versicherung und JS Gebühr.
    Einstiegsalter ab 16 möglich. Uneingeschränke Jagd einschließlich Waffenerwerb ab 18 Jahre.

  • Warum immer dieser Vorschlag mit dem Jagdschein? Wenn man nicht jagen gehen möchte dann ist es doch herausgeworfenes Geld. Neben der teuren Ausbildung kommen regelmäßig noch Versicherung und Gebühren dazu. Wenn es darum geht, dass man eine Waffe besitzen und benutzen möchte, dann ist der Weg über die Sportverbände einfacher und zielführender. Eine Rote WBK gibt es zwar auch noch, aber für eine einzelne Allerwelts KK Büchse auch nicht sinnvoll (vermutlich auch nur schwer realisierbar). Wenn man die Waffe einfach nur haben will, um des Besitz willen, dann
    eben als unbrauchbar/Salut umgebaut, das ist ein einmaliger Vorgang und fertig. Die Kosten für den Umbau amortisieren sich doch recht zügig an den regelmäßig anfallenden Kosten die bei den anderen Varianten anfallen.

  • Ich hatte bereits geschrieben, dass alleine für den Erhalt von Waffen der Jagdschein Unsinn ist, wie auch das Bestreben Sportschütze zu werden. Aber da der derzeitige Waffenbesitzer und Mitglied der Familie Jäger ist, hat wohlmöglich der Enkel Interesse an der Jagd. Nur dann macht der Jagdscheinkurs Sinn.

  • Wenn der Opa will, dass das Gewehr als Andenken an den Enkel geht, dann soll er es zu
    Lebzeiten zum Deko umbauen lassen. Dann bleibt es auch sicher in der Familie. Über den
    Onkel ist das ja nicht so sicher. Die nicht unerheblichen Kosten würden dann auch nicht
    an den Enkel fallen, bzw man könnte sie sich teilen. Die alte Büchse braucht dann zudem
    nicht in einem A-Schrank eingeschlossen werden.
    Das ganze Gedöns, um irgendwie an eine WBK zu kommen ist nicht sinnvoll. Ich würd mir
    das, nachdem was ich jetzt weiß und schon alles mitgemacht habe, nicht antun.

    Gruß Klaus

  • Ich persönlich bin bei einem Schützenverein, der mit Luftdruckwaffen unter 7,5 Joul hantiert.
    Ich bin über 18 Jahre alt und im eigentlichen schon sehr interessiert an einer schussfähigen Waffe.

    Da ist doch alles geklärt. Da bleibt nur die gelbe WBK wie ja schon besprochen wurde.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!


  • Da ist doch alles geklärt. Da bleibt nur die gelbe WBK wie ja schon besprochen wurde.


    Leider Nein. Denn der Verein muss auch eine KK Anlage haben. Erst dann kann er das nötige einjährige Training mit erlaubnispflichtiger Leihwaffe vom Verein oder anderen Mitglied beginnen.

  • Leider Nein. Denn der Verein muss auch eine KK Anlage haben. Erst dann kann er das nötige einjährige Training mit erlaubnispflichtiger Leihwaffe vom Verein oder anderen Mitglied beginnen.


    Genau dieses Verhalten, Mitgliedschaft in einem Verein oder Jagdschein erlangen nur zum Erwerb einer Waffe, ist etwas das mir persönlich gar nicht gefällt!

    Nach dem lustlos erfüllten "mittrainieren", nur um die erfoderliche Bestätigung zu erhalten ..... wird vermutlich nie wieder der KK-Stand aufgesucht!?


    .....wenn ich sie einfach zum sammeln (etc.) haben will, ohne dass ich Jäger, Sportschütze etc. bin? ....


    Wenn Jemand Interesse am schiessen mit Langwaffen im KK hat, würde er seine Frage anders gestalten. Genauso wie ein an der Jagd interessierter in Richtung "Wie kann ich einen Jagdschein erlangen?" fragen würde ..... und eben nicht so wie der Threadersteller gefragt hat, wie ein Erinnerungsstück innerhalb der Familie weitergereicht werden kann!

    Das kontinuierliche Empfehlen ein Interesse an der Jagd oder dem Schiesssport vorzutäuschen, nur um eine entsprechende Waffenrechtliche Erlaubnis zu erhalten, finde ich persönlich weder zielführend, noch halte ich es für den richtigen "Zweckgebundenen Weg"! Der Threadstarter macht mir den Eindruck, dass er gerne im Verein mit dem LG schiesst, und dabei Spass hat ..... das ist der Zweck eines Schützenwereines: Sport und Wettbewerb samt Spass im Kreise Gleichgesinnter - Nicht das beschaffen einer WBK.


    Die IMHO sinnvollste Lösung hat Klaus bereits ausgeführt, deshalb kopiere ich es einfach:


    .... dann soll er es zu Lebzeiten zum Deko umbauen lassen. ....... Die nicht unerheblichen Kosten würden dann auch nicht
    an den Enkel fallen, bzw man könnte sie sich teilen. Die alte Büchse braucht dann zudem
    nicht in einem A-Schrank eingeschlossen werden......

    Wenn wirklich Interesse an sportlicher Betätigung im KK-Bereich besteht, dann ist eine Vereinsmitgliedschaft in diesem Bereich natürlich sinnvoll. Aber dann sollte das Interesse am KK schiessen im Vordergrund stehen, und nicht die "Sicherung" eines Erbstückes. Abgesehen davon, dass dann sicher der Erwerb einer Wettbewerbstauglichen KK-Waffe anstehen wird, also eine Erweiterung des Waffenbesitzes. Denn ob das traditions- und gefühlsbehaftete Erbstück für einen Wettbewerb tauglich wäre?

    2 Mal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (25. April 2013 um 17:54)

  • Floppyk, die Details für die Gelbe wurden ja schon oft genug genannt. Ich unstelle jetzt einfach mal jemanden der schon Mitglied in einem Sportschützenverein, der noch nicht mal zum erlangen einens Bedürfnis reicht, ein gewisses Intesse am Sportschiessen.
    Wenn er jetzt auch gerne KK schiessen möchte ist es ja klar das dann auch in einen entsprechenden Verein eintritt, und ach nach dem regelmässigen Trainig und dem erlangen des Bedürfnissen diesen Sport weiter betreibt.
    Nur zum Kanone haben wollen ist eine Gelbe WBK mit ihren Auflagen ja nun nicht wirklich geeignet. Wenn man mit dem Sportschiessen aufhört erlischt ja das Bedürfnis.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • ich denke der threadstarter sollte allein entscheiden ob er WBK, Jagdschein oder was auch immer er machen möchte. ihm wurden genug und ausführliche "legale" tips gegeben.

    ob es einem hier nicht gefällt, dass er ein WBK um erhalt eines erbstücks anstrebt oder nicht ist absolut nicht relevant.

    persönlich denke ich aber auch das er eigentlich gar nicht weiß was auf ihn zukommt. wenn er wirklich keine interesse am sportlichem schießen oder am jagen hat,wird ihm die mühe und geld was ihm das kosten wird schnell die freude an seinem einzelnen KK gewehr verderben. den was bring mir ein gewehr die nur im schrank liegt und mich nur geld kostet.