N'abend,
ich hab mir heute 'nen A-Schrank mit Innenfach angeschafft und mache mir nun Gedanken über die Aufbewahrung "grösserer" Mengen Munition. 1000 Schuss passen da nämlich nicht hinein.
Laut Gesetz reicht für Munition:
(3) Munition...darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.
Was wird nun als "gleichwertige Verschlussvorrichtung" angesehen?
Munitionskiste mit Vorhängeschloss (wie sie hier im Forum mal vorgestellt wurde)?