mein selbergebautes stahlkugel gewehr...auch slingshot riffle,oder gummiflinte genannt =)

Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 15.473 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Februar 2013 um 17:11) ist von Gun Ossi.

  • hi zusammen,

    soo heute wollte ich ja mal meine gummiflinte näher vorstellen.der schaft ist gleichzeitig lauf,und man kann kaliber von 8 mm bis 12 mm stahl gut verschiessen,je nach verwendeter gummistärke halt.vom gesetz her fällt es wohl unter ab!

    man braucht wirklich nur 4 einfache hauptbestandteile:schaft,abzugszüngel,vordere gabel und metallstift (gabel kann auch aus multiplex gemacht werden,ich hatte halt zufällig ne alte allu platte in 8 mm da).gesammtdesign und abzugssystem sind meine eigenentwicklung,darf aber natürlich gerne nachgebaut werden ;-).

    das gewehr ist ca 2 cm breit und hat eine gesammtlänge von ca 1,40 m...davon sind auszugsweg der gummis ca 95 cm.je länger das gewehr...desto mehr auszug,desto mehr joule sind machbar.hängt natürlich auch stark vom verwendeten gummi und der schwere des verwendeten geschosses ab!meins ist schwach gebaut und hat so 6-7 joule mit kleinen 8 mm stahlkugeln.man kann das ganze mit sehr starken gummis und größeren kugeln natürlich auch in richtung 20 joule treiben ;-).

    der aufbau ist recht einfach....eigentlich sollten die bilder alles erklären.falls doch fragen sind,antworte ich natürlich gerne.

  • ich schreibe und sende die pics in etappen..so ist es etwas übersichtlicher für euch =).wie man sieht,halten die kugeln von ganz alleine in der ledertasche.da ist dann eine schnur dran.mit einem holzpin.das gummi wird gespannt und der holzpin hinten in die nut gelegt.unter der nut ist eine bohrung,in der ein stahlstift sitzt.dieser drückt beim triggern den holzpin oben aus der nut und der schuß löst sich.ganz simpel gemacht eigentlich.

  • zum schluß musste ich mir noch eine schulterstützenverlängerung anbauen,da ich mir sonst immer halb den hals verrenkt hab beim schauen durch das reddot.das reddot wird übrigens noch auf eine weaverschiene montiert...meine ist nur leider immer noch nicht gekommen,daher hatte ich es erstmal so einfach raufgeklemmt.

    der schaft war die seitliche unterkante eines hartholztisches,den abzugszüngel hab ich mir aus einem 22er maulschlüssel geflext,die gabel war mal ein alter möbelfuss aus alu.

  • vom gesetz her fällt es unter zwille!

    Du täuschst dich. Dadurch, daß du, wie bei einer Armbrust die eingebrachte Energie speichern kannst, ist es keine Zwille, sondern ein 'den Schußwaffen gleichgestellter Gegenstand'.


    WaffG Anlage 1(zu§1, Abs. 4): Begriffsbestimmungen

    Abschnitt 1:
    Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

    Unterabschnitt 1:
    Schusswaffen

    1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1

    1.1 Schusswaffen
    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    1.2 Gleichgestellte Gegenstände
    Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
    1.2.1 die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,
    1.2.2 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm² nicht überschritten wird.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

    Einmal editiert, zuletzt von tesro70 (9. Februar 2012 um 21:18)

  • Hallo m.i.g.
    Ich liebe Basteleien.... :D .....Schaft und Auslöse-Mimik sind noch Ausbau fähig, aber der Gedanke ist Topp... :thumbup:

    Gruß Wolf...

  • zum schluß habe ich mir noch eine schaftkappe und eine wangenauflage aus kunstleder geschnitten und mit beidseitigem klebetape angebracht(übigens auch für viele andere langwaffen ein nettes gimmick =).

    wie genau es ist kann ich noch nicht sagen....es wird definitiv kein präzisionsgerät sein,aber der fun zählt bei dem gerät,und die einfache herstellung.ist auch der erste versuch...vll fällt euch ja noch was ein was ihr verändern-verbessern wollt.

  • @tesro...ja trotzdem ist es nicht verboten so ein teil zu bauen,wenn man 18 jahre ist...oder seh ich das falsch?ne zwille (ohne stütze) oder selbst meine excal armbrust mit 130 joule sind frei erhältlich ab 18.natürlich sollte man schon im befriedeten privatgelände schießen...wie es mit der ab und mit der zwille eben auch ist.


    das teil sieht übrigens gefährlicher aus als es ist...wie gesagt,hat so wie ich es gebaut hab sogar weniger kraft wie ein f luftgewehr.dagegen haben sogar meine gefertigten handschleudern schon etwas über 12 joule.für mich ist das teil nur ein juxgerät,was mir und vielleicht einigen von euch etwas spaß beim plinken bereitet.

    wenn der großteil von euch das allerdings nicht gut findet...kann ich den thread natürlich auch gleich wieder einstanzen.ich denke mit einem großen stein,einem taschenmesser oder selbst nur dem blanken hartholzbrett würde man wahrscheinlich mehr schaden zufügen können.

  • @tesro...ja trotzdem ist es nicht verboten so ein teil zu bauen,wenn man 18 jahre ist...oder seh ich das falsch?ne zwille (ohne stütze) oder selbst meine excal armbrust mit 130 joule sind frei erhältlich ab 18.natürlich sollte man schon im befriedeten privatgelände schießen...wie es mit der ab und mit der zwille eben auch ist.

    Ambrust kaufen, ja. Aber nicht bauen.

    und bei einer zwille hälst du das gummi selbst fest. sowas darfst du auch bauen.

    und wo hast du was mit "ab 18 jahren" gelesen? Oo

  • Ambrust kaufen, ja. Aber nicht bauen.


    Doch:

    Zitat


    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste

    Abschnitt 2:
    Erlaubnispflichtige Waffen

    Unterabschnitt 2:
    Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

    4. Erlaubnisfreier Handel und erlaubnisfreie Herstellung

    4.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
    4.2 Armbrüste.

    Armbrüste darf jeder bauen wie er will.
    Und ist die Armbrust nicht tragbar, dann fällt sie völlig aus dem WaffG.


    Stefan

  • Armbrüste darf jeder bauen wie er will.


    Stefan

    Okay, mein Fehler. Hab mich jetzt auf :

    Zitat

    1.2.2 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm² nicht überschritten wird.

    bezogen.

    Aber gilt die Konstruktion als Armbrust?

  • natürlich sollte man schon im befriedeten privatgelände schießen...wie es mit der ab und mit der zwille eben auch ist.

    Zwille ohne Armstütze ja, ist keine Waffe und den Schusswaffen nicht gleichgestellt.
    Armbrust nein. Es gibt in §12 keine Ausnahmen für Armbrüste, nur bei einer Geschossenergie von <7,5J oder bei Bauartzulassung nach §7 Beschussgesetz darf man auf befriedeten Grundstücken (außerhalb von zugelassenen Schießstätten) schießen.
    Und deine Bastelei, wenn über 7,5J kommt, darf auch nicht außerhalb von Schießstätten geschossen werden.

    Und ist die Armbrust nicht tragbar, dann fällt sie völlig aus dem WaffG.

    Eine nicht tragbare Armbrust?

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • also das mit den ab 18 jahren bezog sich auf den kauf einer starken sportzwille oder ab.ich meine zumindest,immer gelesen zu haben,sie wären erst ab 18 zu erwerben.das mit dem ab 18 schießen ist wahrscheinlich nicht so.ich denke das gummigewehr ist mit 1,40 m auch alles andere als "klein und mitführbar" :D

    gruß

    marc

  • Hi,

    hübsche Bastelei!!! :respect:

    ... wie wäre denn eine Führung für die Kugel wg. der Präzision? ... so wie bei diesen AB´s mit Kugelfunktion
    ...gilt ja nicht als "Lauf"
    Gruß
    Jürgen

  • deine bastelei wenn über 7,5 joule darf auch nicht außerhalb von schießstätten geschossen werden......

    die hat hat sie ja nichtmal.

    verstehe aber dann nicht warum man mit ner starken ab (die die energie ja auch speichert,und wesentlich stärker ist) nicht auf einer schießstätte schießen muss.warum sind auf youtube so viel deutsche die ihr gummigewehr im garten präsentieren?machen die sich alle strafbar?kann ich mir nicht vorstellen ehrlich gesagt.dann hätte es doch schon längst mal irgendwo ärger gegeben ?( .

    @ aw 93....ja wäre sicher irgendwie machbar...aber ist eigentlich nicht nötig,da die weiße schnur in einer rille hängt und die kugelposi immer relativ gleichmäßig ist.man muß halt nur drauf achten,dass die kugel sich immer mittig in der ledertasche befindet und somit sind die gummis beidseitig auch immer gleich gespannt.aber natürlich ist es wie gesagt kein präzisionsgerät.ist eher was zum cola dosen plinken auf kurze distanz.aber konnte das wie gesagt mangels visierschiene noch garnicht genau testen.

    gruß marc

  • verstehe aber dann nicht warum man mit ner starken ab (die die energie ja auch speichert,und wesentlich stärker ist) nicht auf einer schießstätte schießen muss

    Wie ich oben geschrieben habe. Für die AB gibt es keine AUsnahme, ergo: Schießstättenpflicht, wenn Geschossenergie über 7,5J !!!

    warum sind auf youtube so viel deutsche die ihr gummigewehr im garten präsentieren?machen die sich alle strafbar?kann ich mir nicht vorstellen ehrlich gesagt.dann hätte es doch schon längst mal irgendwo ärger gegeben .

    Ich hab mir weder diese Videos angesehen, noch bewertet.
    Ich habe dir das WaffG zitiert. Und da gibt es eine eindeutige Regelung: die 7,5J-Grenze


    ... sowas hatten schon die Italiener ( Römer ) ... siehe z.B. "Gladiator"

    Du meinst Ballistengeschütze, z.B. das römische 'Scorpio'.
    Das Wort 'Armbrust' hat sich erst entwickelt, als die Dinger tragbar wurden.


    Hier was interessantes zur Armbrust:


    Das Zweite Lateranische Konzil (1139) verbot die Armbrust in christlichen Schlachten, da sie als auf Grund ihrer Durchschlagskraft als unritterlich galt. Gegen Heiden oder arabische bzw. islamische Gegner durfte sie aber weiterhin eingesetzt werden.
    Im Krieg (ca. 13-14. Jhdt.) wurde die Armbrust nicht in Feldschlachten eingesetzt sondern hauptsächlich in Belagerungskämpfen. Aus diesem Grund entwickelte sie sich zur Hauptwaffe der Städter. Aus dieser Tradition entstanden die ersten Schützengilden und Wettkämpfe als Leistungskontrolle für die wehrpflichtigen Bürger.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Hey,

    Kleine Idee...kann man nicht eine Umlenkung an der Gabel anbringen, und die Bänder seitlich am hinteren Ende deines Gebildes befestigen?!

    So könnte man alles auf etwa nen Meter bauen ohne Energie zu verschenken.
    Sollte doch gehen oder?

    Warum nur auf zugelassenen Ständen damit schießen?Mit ner AB darf man doch auch zuhause schießen, oder bring ich was durcheinander.

    Gruß

  • Zitat von »AW93«



    ... sowas hatten schon die Italiener ( Römer ) ... siehe z.B. "Gladiator"
    Du meinst Ballistengeschütze, z.B. das römische 'Scorpio'.
    Das Wort 'Armbrust' hat sich erst entwickelt, als die Dinger tragbar wurden.

    ... Du bist also offenbar wissend, was mit einer "nicht tragbaren" Armbrust gemeint sein könnte. ( auch wenn es einen anderen Namen hatte ;^) )

  • schönes teil, irgendwann bau ich mir auch eine!

    Und deine Bastelei, wenn über 7,5J kommt, darf auch nicht außerhalb von Schießstätten geschossen werden.

    kann man damit überhaubt schiessen im waffenrechtlichem sinn, oder müßte zum schießen nicht ein projektiel durch einen lauf getrieben werden?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg