Bundesgerichtshof stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 33.041 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. September 2007 um 21:22) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer beim Raub zur Bedrohung verwendeten geladenen Schreckschußpistole im Gegensatz zur Gaspistole weder um eine Waffe im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB noch um ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Regelung, wenn der drohende Einsatz nicht unmittelbar am Körper des Tatopfers erfolgt. Die rechtliche Einordnung der Schreckschusswaffe war insbesondere für die zu verhängende Mindeststrafe im Regelfall (drei bzw. fünf Jahre Freiheitsstrafe) von Bedeutung. Der 2. Strafsenat wollte an dieser Rechtsprechung nicht festhalten und hat deshalb den Großen Senat für Strafsachen angerufen. Dieser hat die vorgelegte Frage dahingehend entschieden, daß derjenige, der bei einer Raubtat das Opfer mit einer geladenen Schreckschußwaffen bedroht, eine Waffe verwendet und damit den Tatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB. erfüllt. Maßgebend für diese neue Einordnung war, daß nach wissenschaftlichen Erkenntnissen die Gefährlichkeit der geladenen Schreckschußwaffe nicht in einem solchen Maße hinter der einer geladenen Gaswaffe zurücksteht, daß eine unterschiedliche rechtliche Einstufung länger gerechtfertigt wäre. Auch die geladene Schreckschußwaffe ist nach ihrer Beschaffenheit objektiv geeignet, erhebliche Verletzungen hervorzurufen. Diese erhebliche Gefährlichkeit der Schreckschußwaffe darf im Bereich strafrechtlicher Begriffsbestimmungen nicht unberücksichtigt bleiben. In seiner Entscheidung sieht der Große Senat sich durch die gesetzgeberischen Überlegungen bei der Neuregelung des Waffenrechts in dem am 1. April 2003 in Kraft tretenden Waffenrechtsneuregelungsgesetz bestätigt: Der Gesetzgeber hat nunmehr Schreckschußwaffen wegen ihrer allgemeinen, nicht nur im einzelnen Anwendungsfall gegebenen Gefährlichkeit als "Schußwaffen" ("Feuerwaffen") eingestuft und für deren Führen eine Waffenscheinspflicht eingeführt ("Kleiner Waffenschein"). Die jetzige Bewertung der geladenen Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne führt auch zu einer Harmonisierung desselben in § 250 Abs.1 Nr. Buchst. a) StGB und in Abs. 2 Nr. 1 StGB verwendeten Begriffs.


    Beschluß vom 4. Februar 2003 - GSSt 2/02

    Karlsruhe, den 15. April 2003

    § 250 Abs. 1 und 2 StGB lauten:

    1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn

    1. der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

    a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

    b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen
    Person durch Gewalt oder -Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu
    überwinden.

    2.

    (2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

    1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,

    Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-422 Telefax (0721) 159-831

    Bundesgerichtshof Link

  • Hallo,

    find' ich gut.
    Wenn jemand mit einem Gegenstand, der zur Gewaltanwendung geeignet ist, einen Raubüberfall begeht, wer also bereit ist, im Zweifel Gewalt anzuwenden, der sollte auch so bestraft werden.
    Die Ausrede, man hatte ja nicht vor den Gegenstand einzusetzen, zählt nicht, denn dann hätte es ja auch ein Dekostück oder eine Attrappe getan (oder meinetwegen auch eine UNGELADENE Gaswaffe). Messer (gelten hierbei auch als Waffe) haben imho im Vergleich zu Gaswaffen ein geringeres Gefährdungspotential, denn da ist die Reichweite geringer.
    Bisher war es ja für den Räuber so:
    Hey, 'ne Gaswaffe ist ja vor dem Gesetz "keine" Waffe, also kann ich die ja prima einsetzen!
    Damit ist es jetzt vorbei.

    Schlimm an der Einstufung ist nur eines: Die Medien (und alle anderen Unwissenden) haben wieder etwas, worauf man sich stürzen kann, um es allen legalen Waffenbesitzern schwieriger zu machen.

    Den Zusammenhang zum kleinen Waffenschein kann ich im Übrigen nicht erkennen, der war m.E. dafür geplant, dass nur unbescholtene Bürger mit Gaswaffen rumlaufen dürfen, und um allen anderen zwar nicht den Besitz, aber dennoch die ständige Verfügbarkeit untersagen zu können.
    Hintergedanke war wohl auch, die Trägheit der Bevölkerung auszunutzen, um möglichst wenige geführte Gaswaffen auf der Strasse zu haben:
    Zum Führen brauche ich einen Waffenschein?
    Den muss ich beantragen?
    Und die brauchen ein Führungszeugnis?
    Und der Spass kostet 50¤?
    Und dann weis die Polizei, dass ich mit einer Gaswaffe rumlaufe?
    Nee, ist mir doch zuviel, das Teil bleibt zuhause!

    ...just my two cents...

    HWJunkie

  • Mannomann, zwei Drittel der Schwerkriminalität in Hamburg mit Signalwaffen.
    Naj ja, jetzt mit dem kleinen Waffenschein werden sich die ganzen Zuhälter aber umgucken.
    Jetzt müssen die wohl doch die richtigen Bleipusten nehmen. ;D

    Welche Statistik haben die da bloss wieder gefälscht.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Das ist mal wieder so ein typisches Beispiel für Deppenstatistik:

    "70% aller Raubüberfälle werden mit Schreckschußwaffen begangen - also sind Schreckschußwaffen ein Werkzeug des Bösen."

    Aber die einzige Zahl, die wirklich zählen würde, wäre: mit wieviel Prozent der Schreckschußwaffen werden Raubüberfälle begangen? Solange man das nicht weiß, ist die obere Aussage völlig irrelevant. Aber bei 400 000 Schreckschußwaffen in Hamburg kann man leicht abschätzen, daß es wohl deutlich unter ein Promille sein müßte.

    Marcus

  • das ist genauso wie bei rtl2: in den USA sterben jaehrlich ca 10000 an schusswaffen... Das liegt natuerlich NUR an BOESEN pcspielen wie counterstrike und pacman -_-

    [glow=black]Gear:[/glow]

    • [bt]Walther PPK/s[/bt]
  • Ja, wenn man diese Dinge in Relation setzen würde (und könnte), würden die Argumente der Waffengegner ganz anders aussehen.
    Wie will man zB eben statistisch erfassen, wieviel Leben und den USA durch Präsenz von Schußwaffen in Privathaushalten gerettet wurden.
    Oder wieviel Straftaten verhindert wurden. In den allermeisten Fällen wird der Einbrecher ja wohl einfach in die Flucht geschlagen und es kommt nicht mal zur Anzeige.

    Aber was red ich, diese Argumente sind für Waffengegner ja irrelevant. Für die gilt ja nur eine Devise: alle Waffen weg - koste es was es wolle.

    Und wenn ein Waffengegner von Gangstern erschossen wird, sind seine letzten Gedanken noch voller Genugtuung: diese bösen Waffen (nicht der, der abdrückt).

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Hi,

    das ganze Prob ist doch, dass unsere Politiker auf Stimmenfang aus sind. Und was gibt es da besseres, als sich eine Gruppe zu suchen, die mit weniger als 50% vertreten ist. Die schimpfen zwar dann ein bischen, aber die Mehrheit freut sich.

    Im Fall von Waffenbesitz ist zudem die Mehrheit (die Nichtbesitzer) fast völlig unaufgeklärt, sprich: die denken heute noch immer, dass Schusswaffen geladen in der Nachtischschublade aufbewahrt werden und wissen nichts von Bedürfnis und Zuverlässigkeit. Wenn man denen dann nach Erfurt erzählt, dass die (legalen) Waffen eingeschränkt werden sollen, dann jubeln die doch.

    Was muss also getan werden? Aufklärungsarbeit! Erst, wenn die Nichtwissenden wissen, was für ein Quatsch ihnen da erzählt wird, werden sie nichtmehr so leicht jubeln, weil sie dann nämlich verstehen, dass die vermeintliche Sicherheit, die ihnen durch weitere Beschränkungen und Verbote im bisher legalen Bereich angepriesen wird, ihnen überhaupt nichts bringt. Dann dürfen sich die Politiker eine andere Minderheit suchen, um die zu gängeln und das Spiel geht von vorn los.

    Ich bin Ende letztes Jahr nach Hessen gezogen und war sehr geschockt, als man mir mitteilte, dass ich keine weitere Kurzwaffe mehr genehmigt bekomme, weil in Hessen ab der 5. Kurzwaffe tuk ist. Ich habe mich darüber mit meinem Handwerker unterhalten (der hat ja meinen Tresor gesehen und wusste für was der war). Der fands gut! Ich fragte nach: warum? Spontan fiel ihm dazu nichts ein. Ich fragte, ob er es schlimmer fände, mit meiner 6. Kurzwaffe erschossen zu werden als mit meiner z.B. 1.. Da sagte er: stimmt, die Beschränkung ist Quatsch. OK, die Dinger müssen gut aufbewahrt werden und hier finde ich auch die Verschärfungen gar nicht so schlecht. Ich selbst habe einen VDS1-Schrank (leer: 450 kg) mit Bodenverankerung, einem Sicherheitsschloss + zusätzlich einem Zahlenschloss. Da kommt keiner so schnell dran.

    mfg
    dÖdel

    D☻del
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    Einmal editiert, zuletzt von Dödel (21. April 2003 um 09:22)

  • und immer komm das gleiche raus es wird nach neuen schärferen Gesetzen geschrien - wobei belegbar ist wenn die vorhandenen konsequent befolgt werden würden - neue vollkommen sinnlos sind - gerade die Befolgung von Gesetzen und Verordnungen auf Behördenseite ist seher mangelhaft - oder was hält man von einem Staat in dem sich im Dienstbefindliche und uniformtragende Polizisten (5St.) in einer Tankstelle beim Bier klauen erwischen lassen???

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi

  • Hi Mulder,

    teilweise muss ich diesem Artikel recht geben. Der kleine Waffenschein ist der grösste Quatsch, denn jeder Dödel kann sich weiterhin Schreckschusswaffen besorgen und ein Krimineller wird die dann meines Erachtens auch ohne den KWS einsetzen. Er bringt also NULL. Wesentlich sinnvoller wäre da schon eine kontrollierte Abgabe und Registrierung. Aber das scheiterte an den Händlern (erhöhter Aufwand) und an den immensen unkontrollierbaren Altbeständen. Aber die Regierung hat gehandelt und das Volk somit geschützt (in Wirklichkeit aber: Stimmenfang Unbedarfter und Budgetaufbesserung).

    Also ich hätte damit kein Problem beim Kauf einer PAK einen Schein vorzulegen und darin einen Eintrag zu bekommen.

    D☻del
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  • Aber nicht jeder will 50¤ ausgeben um sich ne SCHRECKSCHUSSknarre zu kaufen !

    PS. wann wurde eigentlich beschlossen das der kleinen Waffenschein eigeführt wird ? Oder eher gesagt wenn sie im Juni beschließen das man fürs kaufen einer Schreckschusswaffe eine kleinen Waffenschein braucht wann wird das in kraft treten?

  • Hi Badluu,

    Zitat

    Aber nicht jeder will 50¤ ausgeben um sich ne SCHRECKSCHUSSknarre zu kaufen !

    Wer hat was von 50 Euro in diesem Fall gesagt? Ich nicht!

    D☻del
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  • Eigendlich haben die auch zumindest damit Recht.
    Der kWS ist völliger Blödsinn.
    Sinn würde es machen, wie gefordert eine Art Führerscheinprüfung für Signalwaffen zu machen.

    Selbst hier im Forum zeigt sich vermehrt, daß einige nicht bereit sind die Gefährlichkeit dieser Waffen anzuerkennen.

    Aber da dieses für unsere "Führung" ein Mehraufwand bedeuten würde, hat man diese dämliche Scheinlösung gewählt.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Da muss ich euch ALLE Recht geben !! Alles was ihr gesagt habt trifft voll und ganz zu !!! :cry:

    Mfg

    Jens

    In dubio pro reo

  • Hallo

    :direx: Die sollten wenn sie schon die satistiken fälschen oder so auslegen das sie gefährlich ausshen auch dazu schreiben wie fiele leute in Hamburg durch Gaswaffen umgekommen sind und wie viele durch scharfe illegale Waffen. Ich denke da würden die Gasplempen wol besser da stehen. Aber na ja ob der sauberkokser Schill das bedacht hat??? Kann er ja beim nächsten gemeinschafstkoksen mit Friedmann mal besprechen :nuts: Die Leute sind doch alle so lächerlich das es schon weh tut so etwas zu lesen. Und bedenkt bitte die bekommen Geld und nicht zu knapp für deisen Job :confused2:

  • also ich kann mich nur wundern,die gleichen leute die durch waffenschiebereier sich millionen an schmiergelder in die eigene tasche steckten kommen einen jetzt so ?
    obwohl,an den schreckschuß haben die ja nichts verdient,vielleicht liegt das nur daran !
    umarex und andere besserverdienene sollten mal ein bisschen geld sammeln und den politikern "spenden" !
    eins ist ja wohl klar,alle unserer diener sind leider bestechlich,weil 7 - 10 tausend im monat ,die die von uns,sich einfach einstecken, nicht reicht !!
    NEUE,FRISCHE,UNVERDORBENE,JUNGE LEUTE BRAUCHT DAS LAND

    Einmal editiert, zuletzt von Maut2003fan (16. Juni 2003 um 08:20)

  • Ein ehemaliger Arbeitskollege (ein Ossi) erzählte mir nach der wende hätten russische Soldaten für 50 Dm West Ak 47 oder 74 verkauft und sonstiges Gerät. Eine Gas waffe ist teurer und nen Schein jetzt auch noch ???
    So ein blödsinn auch jetzt werden Kriminelle die ihre Taten vorher planen Waffen tragen und jetzt auch scharfe, da es nicht wirklich schwer ist an solche zu gelangen. Aus den Osteuropäischen Ländern wird genung geschmuggelt und der Bestand an illegalen Waffen in Deutschland ist so hoch wie nirgens woanders in Europa und da sollen Gas Waffen mit einem Waffenschein verkauft werden ???
    lachhaft. Ca. 3.7 % Prozent aller Morde mit Schußwaffen waren mit angemeldeten Waffen (WBK)
    und der Rest leider nicht(Zahlen sin von 2000 oder 2001).
    Ich liebe Politiker, unfähig und teuer zumindest im Moment.
    Schill ist der einzige Politiker der einen Waffenschein besitzt und sich selbst verteidigen möchte, ein anderer Politiker macht es, sie vertrauen ihren ausgebildeten Personenschützern(Einige Diktatoren tragen Waffen aber die trauen sowieso niemanden).
    Oh Deutschland und deine Scheine für alles .....

    Ich finde es immer wieder ersteunlich das die Schweitzer Reservisten ihre Sturmgewehre zu hause haben mit Munition und unterm Carport steht die 105mm Haubitze. In diesem Land herrscht nicht mord und totschlag bei solch liberalen Waffengesetzen ich bewunder das.

    P.S. auch ich werde mich demnächst um einen "kleinen Waffenschein" bemühen nur um dem Recht Genüge zu tun.
    Meine Gas Waffen haben außer beim Umzug in den letzten Jahren nicht mehr die lage gewechselt.

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
    BDMP, WSB/DSB, FvLW, FWR

  • das beste an der ganze Sache mit dem kleinen Waffenschein ist ja das die dinger noch gar nicht gedruckt sind. Werden wohl erst ende 2003 - Anfang 2004 fertig. Also selbst wenn dem Antrag positiv beantwortet wird bekommste das Ding erst Monate später echt lachhaft dieses verkorste Beamtenwunderland :evil: