Müssen Schalldämpfer für "F"-Waffen auch ein F haben?

Es gibt 79 Antworten in diesem Thema, welches 9.667 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Juli 2011 um 15:19) ist von Floppyk.

  • So verkehrt ist der Ansatz von Baumstamm nicht.

    Demnach müsste ein Schalldämpfer der nicht für SSW oder Kaltgaswaffen bestimmt ist vom Hersteller eine Seriennummer usw. auf gestempelt bekommen.
    Wird keine Seriennummer etc auf gebracht kann sich also nur um einen Schalldämpfer für Waffen nach § 7,8 oder 9 Waffen des BeschG handeln.
    Den letzten Endes ist ja nun der Gleichstellungsgrundsatz.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (18. Juli 2011 um 18:56)

  • Der Begriff Unschuldsvermutung wird im rechtlichen Kauderwelsch nur für Beschuldigte und Angeklagte verwendet. Während eines Verfahrens. Auf Sachen ist der Begriff nicht anwendbar.

    Ich sagte ja, ich weiss wie Du es meinst. Aber Unschuldsvermutung in Beziehung zu einem Gegenstand zu setzen ist falsch. Die Unschuldsvermutung ist immer im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Begriffen Rechtswidrigkeit und Schuld bei Personen zu sehen. Ein Gegenstand kann ja aber nicht schuldhaft handeln.

    Manchmal hast Du irgendwie eine seltsame, persönliche rechtliche Definition. ;) Nicht böse sein, war nicht böse gemeint. Ich muss mich eh abmelden.

    LG Andreas :^)

    sparky, du siehst das natürlich richtig!
    vieleicht bis auf die seltsame, persöhnliche rechtliche definition... das sind doch keine definitionen, sondern nur meine persöhnlichen ansichten, die gelegentlich nicht viel mit der welt wie wir sie kennen zu tun haben.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Naja, auch wenn Baumstamm des Öfteren eine nicht ganz oder schwer nachvollziehbare Denkensweise hat, so ist dieser Einwand schon richtig und im Gesetz nicht bis zu Ende ausformuliert, was gerade in Sachen SD mindestens für uns Rechtslaien Fragezeichen aufwirft.
    Daher fällt mir dazu im Moment nichts zu ein.

  • @ Floppyk:

    Zitat: "Das stimmt meines Wissen so nicht, denn der SB kann eine Waffe auch ohne
    Seriennummer eintragen. Das kommt bei alten Sammelwaffen regelmäßig vor
    und so wird es auch alte SD ohne irgendwelche Kennzeichnung geben.

    Allerdings kann der SB eine Nachstempelung verlangen. Das habe ich noch neulich irgendwo (DWJ?) gelesen."

    Ist richtig! Ich habe eine Waffe ohne Nummer. In die entsprechende Spalte der WBK ist eingetragen: "unbekannt".

    Nun habe ich eine Aufforderung der Behoerde erhalten, die Waffe nachzustempeln. Begruendet wird dies mit dem z. Zt. neu aufzubauenden zentralen Waffenregister. Alle Waffen, bestimmte Sammlerwaffen ausgenommen, muessen ueber eine eindeutige Nummernkennzeichnung verfuegen. Ausserdem wird die Forderung mit der entsprechenden "Kann-"Bestimmung des WaffG begruendet.
    Die Behoerde sammelt bei den betroffenen Waffenbesitzern alle Informationen. Diese werden an eine zentrale Stelle gemeldet. Dort werden die Nummern vergeben und der Behoerde mitgeteilt. Die Waffenbesitzer muessen diese anbringen lassen oder selbst anbringen.

    Nach vielen Jahren legalen Waffenbesitzes bin ich stolz darauf, einen weiteren Beitrag zur oeffentlichen Sicherheit leisten zu duerfen.
    ?(

    Gruss
    pak9

  • ...Softair-Schalldämpfer haben übrigens fast alle M12x1 Links, ich kenne keine mit 1/2"-20UNF. Adapter von und zu beiden Gewinden habe ich aber schon gesehen.


    Softair-Schallis haben hier in dem Thema eigentlich nichts verloren, denn das sind durchweg Dummys die nur aussehen wie ein Schalldämpfer. Bei genauer Betrachtung ist das nur ein Rohr das innen mit Schaumstoff (in der Art dieser Rollen die man auch zur Isolierung von Warmwasserrohren nutzt) ausgekleidet ist, und das wars. Dämpfung ist gleich null.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-


  • Demnach müsste ein Schalldämpfer der nicht für SSW oder Kaltgaswaffen bestimmt ist vom Hersteller eine Seriennummer usw. auf gestempelt bekommen.
    Wird keine Seriennummer etc auf gebracht kann sich also nur um einen Schalldämpfer für Waffen nach § 7,8 oder 9 Waffen des BeschG handeln.
    Den letzten Endes ist ja nun der Gleichstellungsgrundsatz.

    Nee. Unlogisch, siehe der rot markierte Satzteil im Zitat. Genau das ist der Punkt, auf dem ich die ganze Zeit herumreite: Ein SD enthält keine "wesentlichen Teile". Der Gleichstellungssatz sagt ja nicht nur (gefühlt) aus daß für einen EWB-Waffen-SD auch eine EWB nötig ist (so hat der Autor sich das vermutlich gedacht), sondern er begründet dem Wortlaut nach ganz klar die umfassende Gleichstellung von SD und Waffe. Das heißt, daß alle nicht-wesentlichen Teile eines SD genauso frei erwerbbar und nicht kennzeichnungsbedürftig sind wie alle nicht-wesentlichen Teile der entsprechenden Waffen. Und das sind im Normalfall eben sämtliche Teile. Die F-Kennzeichnerei ist eine verständliche Selbstabsicherung der Hersteller, die aber meines Erachtens unnötig ist.

    Weiterhin heißt das, daß ein für Anscheinswaffen bestimmter Anscheinsdämpfer vom Führverbot betroffen ist, um dieses Faß auch noch mal aufzumachen. :)

    Daß der Autor sich vermutlich schon in den Hintern beißt weil er versehentlich SDs für F-Waffen freigestellt hat, ist ein angenehmer Nebeneffekt. Und meiner Meinung nach hat er sich mit dem schlichten Satz von der Gleichstellung auch betreffs der SDs für WBK-Waffen ein grandioses Ei gelegt.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Nun ausgehend von deiner Annahme würde das wiederum bedeuten das ein Schalldämpfer ( auch in der EWB Version ) komplett selbst gebaut werden darf.
    Und das es keinerlei Kennzeichnungspflicht für einen Schalldämpfer gibt.
    Was wiederum bedeutet das ein Schalldämpfer für freie Waffen auf allen freien Waffen verwandt werden darf.
    Aber anderseits stellst Du nur Vermutungen an ( wie wir alle ) was der Gesetzgeber wohl damit erreichen wollte.

    Ich denke schon das die Nutzung von SD´s erleichtert werden sollte, denn sonst wäre sie einfach verboten worden.
    Joachim

    Disclaimer :
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    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • Pupsnase: Klar, ich bin nicht vom Fach, und ich kenne auch nicht die diversen Verordnungen oder was es sonst noch an Verbindlichem zu dem Thema geben mag. Ich versuche bloß den Gesetzestext logisch zu interpretieren - zugegebenermaßen wohl mit einer anderen Attitüde als die Leute, die sich den Text ausgedacht haben.

    Daß der "Geist des Gesetzes" etwas anderes meint, liegt nahe - der allerdings ist Interpretationssache. Und in diesem Fall scheint mir der Text das Gegenteil der gängigen Interpretation auszusagen.

    Ansonsten gebe ich Dir recht. Meine These ist, daß alle Dämpfer abgesehen von "wesentlichen Teilen" (der gelochte Lauf der MP5SD von Heckler & Koch wäre wohl ein "wesentliches Teil") frei zu erwerben, besitzen, führen und benutzen sind. - Ironischerweise gilt das nicht für die SDs, auf denen "nur für F-Waffen" o.ä. steht (so lange es denn drauf steht), und für Anscheinsschalldämpfer, da diese den Anscheinswaffen gleichgestellt sind und ergo nicht geführt werden dürfen. Möglicherweise gibt es noch andere Beschränkungen, z.B. für hypothetische Salutschalldämpfer oder so was. Da wirds dann wirklich sehr theoretisch, aber nicht unbedingt uninteressant.

    Daß das alles rein theoretische Erwägungen sind und ich niemanden zum Ausprobieren dieser Theorien ermutigen will, bedarf wohl keiner weiteren Erwähnung.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Schnurbel (18. Juli 2011 um 23:00)

  • Sicher ist doch, dass der SD den Schusswaffen gleichgestellt ist, für die er bestimmt ist.
    Somit ist er formal eine Schusswaffe. Nehmen wir ein freies Luftgewehr. Dessen Erwerb ist frei, aber es besteht auch aus waffenwesentlichen Teilen. Diese Teile sind ebenfalls frei erwerbbar, aber die Herstellung und Bearbeitung bleibt uns im Normalfall verboten, wie auch der Bau eines kompletten Luftgwehres. Somit auch Bau und (wesentliche) Änderung eines SD nicht erlaubt.
    Ich sehe da eine Gemeinsamkeit beider Schusswaffenarten.

    Im Falle erlaubnispflichter Schusswaffen mitsamt ihres SD ist die Sache eine Stufe höher angesiedelt, so dass auch schon der Erwerb einer Erlaubnis bedarf, sowie auch waffenbwesentliche Teile davon. Auch hier bleiben Herstellung und Änderung tabu.

    Kann man da meinen Gedanken folgen?

  • Ja, ich verstehe den Gedanken schon. Ich finde bloß daß der WaffG-Lektor auch mal zugunsten der Betroffenen gepennt haben könnte. :)

    Und mein Kernpunkt ist nach wie vor unwiderlegt: Ein Schalldämpfer enthält keine waffenwesentlichen Teile (abgesehen von Ausnahmen wie bei der MP5SD).

    Ein Dämpfer für eine Jagdbüchse entspricht also rechtlich der passenden Büchse, aus der Lauf und Verschluß entfernt wurden. Waffenrechtlich irrelevant. Peng. Beziehungsweise plöp. :)

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Hi,
    eine fruchtlose Diskussion von Nichtjuristen, die versuchen ihr Rechtsempfinden mit persönlich Erlebtem in Deckung zu bringen.
    Das geht immer in die Hose.

    Weiterhin behindert Euch Euer deutsches Wesen, das förmlich nach Verboten giert, um dann selber eine Ausnahme genehmigt zu bekommen. Ein typisches "Ätsch, ich darf das, Du nicht!"
    Ein Verhalten das man hier leider auch immer wieder bei (angeblichen) WBK Besitzern findet.

    Ich erlebe es immer wieder, das beim TÜV Auto-Bastler etwas eingetragen haben wollen, das freigestellt ist. Diese Auskunft ruft dann bei dem Prüfling dén heftigsten Protest hervor. Statt sich zu freuen das er Geld spart! Autobastler, beobachtet das mal, fragen bei jeder von ihnen betrachteten Tuningbesonderheit eines fremden Fahrzeuges immer: "Ist das eingetragen?" und übertreffen sich gegenseitig darin zu erklären, warum das illegal sein muß.
    Leute, z.B. aus den USA, verstehen gar nicht was wir so unglaublich geil an einem Eintrag auf einem Fetzen Papier finden.

    Jetzt zu Euren F-Schalldämpfern. Eine "F" Pflicht würde eine Prüfvorschrift bedingen. Die existiert nicht für Schalldämpfer. Was sollte denn der "Schalldämpfer TÜV" in Ulm auch testen? Das sie nicht zu viel dämpfen? Laßt uns jetzt nicht völlig bekloppt werden, ja?
    Es gibt in der BRD keine Prüfung von Schalldämpfern, keine Prüfvorschrift und deshalb auch keine Prüfstempelpflicht.

    Die Hersteller drucken einfach einen Satz auf ihre Produkte der lautet "Nur zur Verwendung mit einer "F"-Waffe." Sie schreiben nicht: Dieser Schalldämpfer hat "F".

    Genauso wie viele Produkte des Alltages freiwillig vom Hersteller mit einem TÜV Stempel versehen sind, obwohl es keine TÜV Pflich für sie gibt!
    Damit wird dem Kunden Rechtssicherheit versichert, die gar nicht gefordert ist. Ein virtuelles Qualitätssiegel für den letzten, billigen Dreck.

    Ihr mit Euren Beiträgen seid der Beweis dafür, das diese Placebos dem Deutschen echt gut tun, Ihr förmlich abhängig davon seit.
    Keiner von Euch kann auch nur ein real existierendes Beispiel für eine polizeiliche Beanstandung eines Schalldämpfers einer legalen F-Waffe vorweisen. Trotzdem schreibt Ihr hier als ob jeder von Euch schon eine Vorladung bei der Kripo hätte.
    Ein real existierender Polizeibeamter wird nur das F Eurer Wumme kontrollieren und dann sagen "OK, schicke Dose hast Du da an die Knarre geschraubt." Und aus.


    Übrigens, gemäß der Definition einer freien Luftdruckwaffe sind die Mehrheit der F-gestempelten Federkolbenwaffen illegal und WBK pflichtig. Warum? Weil sie nicht von heißen Gasen betrieben werden dürfen.
    Was sind den bei Euch Jurasachverständigen "Heiße Gase?" ist 200°C heiß oder erst 500°C? Aber 900°C doch wohl sicher, oder? Na, dann packt schon mal eine Reisetasche für den Knast.
    Ein normales Federdruckluftgewehr schießt mit mindestens 900°C, in der Regel aber deutlich mehr, weil immer eine kontrollierte Verbrennung von vermeintlichenSchmiermitteln vorliegt. Nicht nur beim häufig beschworenen Dieseln, das ist eine zur Detonation verunglückte Regelverbrennung. Darum sinkt die Leistung von ungeschmierten Federkolbengewehren auch irgendwann rapide ab. Wird dann Schmiermittel eingefüllt, tankt man die Dichtung sozusagen wieder auf. Bei jedem Schuß verdampft nun wieder etwas Öl aus der Dichtung und entzündet sich, was erst den nötigen Druckimpuls für die im gesetzlichen Rahmen liegende Mündungsgeschwindigkeit liefert. Vieleicht geht einigen nun ein Licht auf, warum es beim Lufgewehrschießen immer so riecht.

    So, Leute, Federkolbenluftgewehre gehören dem Gesetz nach verboten. Einwandfrei. Was dann auch endlich die nervenden Exportfedern erledigen würde. Sicherlich wird da bald ein profilierungsbedürftiger Politiker drauf kommen, wie die Juristen da gepennt haben und fordern daß das bestehende Gesetz endlich konsequent angewand wird!

    Andernfalls könnte man ja auch Gewehre legal verkaufen, die Öl und Sauerstoff in einer Patrone gespeichert haben und durch die Verbrennung der beiden Stoffe ein Geschoß mit bis zu 7,5 Joule antreiben. Technisch gesehen eine Fingerübung...

    Gute Nacht!

  • Ein real existierender Polizeibeamter wird nur das F Eurer Wumme kontrollieren und dann sagen "OK, schicke Dose hast Du da an die Knarre geschraubt." Und aus.


    Die Wahrscheinlichkeit, dass ein real existierender Polizeibeamter aufgrund seiner Unkenntbis der Rechtslage erstmal alles, was nach Waffe und nach böse ausschaut, einkassiert, ist deutlich größer.
    Dafür gibt es hier schon genug Erfahrungen.

    Wir haben eine Gesetzeslage, die in vielen Bereichen an der Realität ziemlich vorbeigeht und auch noch in vielerlei Hinsicht gegen den Bürger ausgelegt werden kann und wird (siehe aktuelles Urteil bzgl. Einhandmesser).
    Ich möchte nicht mit dem Staat aneinandergeraten.
    Du etwa?
    Dann mach!

    Natürlich ist so manche Diskussion hier fruchtlos, brotlose Kunst, könnte man sagen.
    Den Grund für die Diskussion haben wir aber nicht selbst erfunden, er wurde uns geliefert.
    Und wenn wir darüber diskutieren wollen, dann tun wir es. Punkt. Fertig. Aus.

    Dein Vergleich zum KFZ hinkt übrigens ziemlich.
    Umbauten an KFZ sind eintragungsfähig, wenn der Prüfer sie für StVZO-konform hält.
    Bei Waffen ist das nicht möglich.
    Zumal einige Teile durch einen Normalbürger nicht zu bearbeiten sind.

    Und bei Waffen gibt es im Gegensatz zu KFZ Besitzverbote, nicht nur Nutzungsverbote in der Öffentlichkeit.
    Ebenso nicht vergessen sollte man die Konsequenzen aus einem Bruch der Gesetze.
    Beim KFZ gibts Mängelkarte oder Stilllegung mit der Auflage des Rückbaus, wenn man weiterhin im Straßenverkehr mitmachen möchte.
    Es ist beinahe völlig egal, wie StVZO-widrig die Bastelei war, man darf sich immer noch in seinen unverbastelten Zweitwagen setzen und rumfahren.
    Passiert ein Unfall, dann gibt es eine Teilschuld und die ganze Sache kostet, in den seltensten Fällen geschieht Schlimmeres.

    Bei Waffen ist schon der Versuch strafbar und nicht nur eine OWI.
    Im Falle einer Verurteilung ist man zunächst seine Waffen los (die freien darf man evtl. behalten, aber das Strafmaß fällt dann höher aus).
    Viel schwerer wiegt allerdings der Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.
    Mindestens 10Jahre keine waffenrechtlichen Erlaubnisse.
    Im schlimmsten Fall sogar ein komplettes Waffenverbot, d.h. nicht mal eine Luftdruckwaffe über 0,5J.
    In vielen Punkten ist das Gesetz auch so frei interpretierbar, dass Richter gegen den Beschuldigten entscheiden können.

    Wo wir gerade bei Luftdruckwaffen sind:
    Das von dir angesprochene Dieseln und seine Temperatur sind nur ein unangenehmer Nebeneffekt des Funktionsprinzips Federdruck und seiner Schmierung.
    Wie unschwer zu erkennen, wird technisch versucht, diesen Nebeneffekt so weit wie möglich zu vermeiden.
    Der Brennstoff ist zwangsläufig vorhanden und nicht ein absichtlich zur Energieerhöhung eingesetztes Treibmittel (vgl. HW Baracuda).


    Stefan

  • Zu den Äußerungen von Rechtslaien und überhaupt rechtlichen Diskussionen, einige Anmerkungen meinerseits:
    * Fast alle hier im Forum sind nicht im Waffenrecht offiziell geschult bzw. Anwälte.
    * Leider ist das deutsche Waffenrecht kompliziert
    * Aber eben weil es kompliziert ist und die Folgen möglicher Verstöße zum Teil katastrophal sind, ist der heutige Waffenbesitzer gewzungen, sich mit einigen § auszukennen.
    * Jedes öffentliche Forum darf keine Rechtsberatung geben und wohl auch alle verstehen das auch nichts als solche, sondern nur als eine lesenswerte Diskussion, wofür ja auch ein jedes Forum gemacht ist.
    * Ein Forum lädt ja zur Diskussion ein und es in der Natur einer Diskussion, dass verschiedene Meinungen auf den Tisch kommen.
    * Scheinbar ist das Waffenrecht im Bezug zum Thema SD doch wohl nicht so ganz eindeutig definiert, daher ist eine Diskussion umso interessanter.
    * Vergliche mit dem TÜV und Eintragungen haben doch mit dem Waffenrecht und dieser Diskussion nichts gemein.
    * Die Meinung eines Polizeibeamten auf der Straße ist irrelevant und mit ihm nicht zu dikussieren. Wenn der meint an einer Sache ist was faul, so wird er entsprechend handeln. Es ist auch bekannt, dass Polizisten nicht gerade im Waffenrecht geschult sind, wie unzählige Beiträge von Erlebnissen belegen.
    * Prüfung von Schalldämpfern? Eine Prüfung muss da gar nicht sein, um eine Bedeutung oder Zuordnung im Waffenrecht zu haben.
    * Dass das F auf den SD nicht das F-Zulassungszeichen, sondern eher im Satzzusammenhang zu lesen ist, ist gesagt worden. Warum man das F im Fünkeck abbildet und nicht den reinen Buchstaben "F", habe ich eine mögliche Begründung genannt.
    * Das bekannte Dieseln eines LG ist nicht der Normalfall und deswegen das als Geschossantrieb mit heißen Gasen gleichzusetzen ist schon sehr weit hergeholt.
    * Letztlich - WBK-Besitzer gibt es hier genug, ich kenne mehrere. Aber auch WBK-Besitzer sind mehr oder wenig sachkundig, jedoch auch nur Rechtslaien.

  • * Prüfung von Schalldämpfern? Eine Prüfung muss da gar nicht sein, um eine Bedeutung oder Zuordnung im Waffenrecht zu haben.

    ich frag mich aber schon warum die gleichstellung nicht soweit geht das ewb dämpfer nicht beschossen werden? bei waffen mit hohem gasdruck könnte ein ungeeigneter dämpfer schaden anrichten.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Hi,


    ich
    wollte hier niemanden beleidigen. Es bringt nur nichts, wenn Menschen mit
    gesundem Verstand und Sachkenntnis versuchen ein Gesetz zu interpretieren, bzw.
    was Ihr hier macht, zu erweitern.


    Faktisch
    sagt das Gesetz das Schalldämpfer für alle erlaubnispflichtigen Waffen verboten
    sind (Ausnahmen gibt es immer, das Recht der herrschenden Klasse).


    F-Waffen
    sind nicht erlaubnispflichtig und dürfen als Spielzeug ab 18 Jahre mit
    Schalldämpfern versehen werden. Genau wie erlaubnis- und prüfungsfrei mit
    selbstgebauten Schäften, Visierungen (Ausnahme Laser und Lampen wie für alle
    Waffen verboten), Hakenkappen, Laufgewichten und unterschiedlichen
    Munitionstypen geschossen werden darf. Nichte einmal die Munition hat eine
    waffenrechtliche Bewandtnis!


    Eine
    allgemeinjuristische schon, wenn sie jemanden oder etwas trifft, beim
    Auftreffen explodiert oder absichtlich giftig ist! Aber das regeln andere
    Gesetze.


    Was
    ich Euch nur deutlich machen will ist, das Ihr als bereits im Kindergarten mit
    Verboten erzogene Deutsche, immer glaubt, etwas müsste ausdrücklich erlaubt
    sein, sonst wäre es automatisch verboten. Kommt einem in der Tat manchmal so
    vor. Ist aber eine falsche Sicht auf unser Rechtssystem. Weshalb es auch so
    viele Parallelen zu einer anderen tödlichen Waffe, dem geliebten Automobil
    gibt. Gleiches Land, gleiches Rechtssystem.


    Das
    man immer mit einem Verbotsirrtum bei einem unerfahrenen, aber machtgeilen
    (jung) Gesetzeshüter rechnen muss, lasse ich gelten. Ist aber eben ein Fehler
    und damit juristisch uninteressant. Der Polizist zeigt an, der
    Staatsanwalt korrigiert, der Richter weist zurück. Außer Spesen nix gewesen.
    Wobei Ihr den Ärger habt, während die Staatsdiener dafür Geld bekommen...


    Wobei
    ich persönlich fast immer nur mit bemühten, manchmal einfach nur positiv
    neugierigen menschlichen Wesen zu tun habe, wenn ich Polizeibeamten begegne.
    Auch hier, wie überall Ausnahmen bestätigen die Regel.


    Allerdings
    können auch die netten Polizisten ganz schnell auf unangenehm und kleinlich
    umschalten, wenn sie falsch angesprochen werden. Besonders schnell wird so ein
    Verhalten vom Bürger ausgelöst wenn er sich rechthaberisch besserwissend
    oberschlau benimmt.


    Wer
    wegen einer legalen F-Waffe einen Disput über Schalldämpfer hat, sollte ganz
    höflich bleiben und den Beamten bitten, er möge jetzt gleich einen Kollegen auf
    der Wache anzurufen der im Schießsport aktiv ist. Gibt es jede Menge von, die
    sich gut auskennen. So etwas wirkt Wunder und nimmt die Spannung raus, wenn man
    einen Schlichter von der Polizeiseite vorschlägt.


    Und
    noch einmal: Ohne einen ausdrücklichen Passus im Gesetz ergibt sich nicht
    automatisch eine Kennzeichnungspflicht. Dann würde dort stehen: Schalldämpfer
    müssen eine entsprechende Kennzeichnung haben. Das ein cleverer Hersteller im
    vorauseilenden Gehorsam trotzdem das F- Fünfeck drauf verewigt, wenn auch nur
    als Hinweistext, vermeidet Streit und endlose Fragestunden beim Vertrieb. Bei
    den Preisen die für diese Pfennigartikel aufgerufen werden, wirkt es auf den
    potentiellen Käufer mit F auch einfach wertiger, oder?


    Ich
    würde auch von mir aus, ohne Vorschrift auf meinen Selbstbauschalldämpfer etwas
    entsprechendes gravieren.


    Wie
    falsch hier manchmal gedacht wird, zeigt ein anderer Thread über das
    Übersprühen von vorgeschriebenen Bezeichnungen auf F-Waffen. Ob sie nun in
    weis, wie groß sein müssten oder nicht, ob man es von fern und wenn ja, von wie
    weit weg, sehen können müsste.


    Da
    redet man sich dann begeistert die Köpfe heiß und übersieht, das seit 41 Jahren
    auf unendlich vielen legalen F-Waffen die Bezeichnung nur winzig klein in das
    System graviert ist und auch noch überbrüniert wurde. Völlig legal, nur mit
    guten Augen bei gutem Licht in einem bestimmten Winkel sichtbar. Ohne das es
    ein Problem gab. Das ist genau so eine aus dem festen Glauben an die Überregulierungswut
    unseres Staates geborene Diskussion.


    Ein
    US-Amerikaner würde nur die Achseln zucken und bemerken das es nicht verboten
    sei und daher erlaubt. Aber niemals versuchen mühselig aus dem Gesetzt ein
    Verbot heraus zu lesen.


    Das
    sind eben die lokalen Unterschiede die
    sich aus unserer auf staatstragende Ergebenheit abzielenden, deutschen
    Erziehung ergeben.


    Gruß!

  • Da braucht man kein Gesetz erweitern. Ich fühl' mich in Punkto Waffenrecht auch nicht ungerecht behandelt. Wenn mir mein Schalldämpfer zu lang ist, schneid' ich ihn ab. Fertig. Wer meint das sei illegal kann das gerne weiter meinen und soll mir ein Grundsatzurteil präsentieren welches das verbietet.

    Verfolgungswahn und Gesetzesparanoia hat auch in diesem Thread wieder Einzug gehalten. Wenn der Deutsche mal nix zum meckern hat, ist er krank oder tot..

  • Faktisch
    sagt das Gesetz das Schalldämpfer für alle erlaubnispflichtigen Waffen verboten
    sind (Ausnahmen gibt es immer, das Recht der herrschenden Klasse).


    Nö, nur Erlaubnispflichtig.
    Und das ist ein Riesen unterschied


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Jenun, faktisch heißt "erlaubnispflichtig" schon "erstmal verboten", mit dem leise gemurmelten Zusatz "bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen und Zahlung der Bearbeitungsgebühren kann das Verbot im Einzelfall aufgehoben werden". Jedenfalls im allgemeinen Kontext Waffenrecht und entsprechend der landläufigen Meinung. Daß man bei Vorliegen der Voraussetzungen in klaren Fällen einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnisse hat, spielt für den am Thema bzw. der Erlaubnis nicht interessierten Durchschnittsbürger kaum eine Rolle.
    Gerade die Schalldämpfer sind ja meiner Meinung nach durch entsprechende Verknüpfung von zwei, drei Paragraphen davon ausgenommen, aber das habe ich ja nun schon mehrmals dargelegt.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Erlaubnispflichtig im Sinne des WaffG bedeutet, dass man den Erwerb und Besitz begründen muss. Das ist das Bedürfnis. Das Waffenrecht kennt verschiedene Bedürfnisse, wei auch regelbedürfnisse von Sportschützen und Jägern. Das Bedürfnis ist der zentrale Punkt im Waffenrecht.
    Verboten bedeutet, dass es kein Regelbedürfnis gibt und der Umgang per se eine Straftat darstellt.
    Und logischerweise gibt es von fast allen Regelungen Ausnahmen. Das ist aber nicht nur im Waffenrecht so.

    Andersrum bedeutet ja "frei" oder "nicht erlaubnispflichtig" auch nicht uneingeschränkt frei. Es müssen auch bei freien Waffen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Da wäre schon mal die Alternserfordernis der Volljährigkeit und es darf kein Waffenverbot ausgesprochen worden sein.

  • Ich habe der Fa. Weihrauch einige Fragen bezüglich Schälldämpfer, u.a. auch die Sache mit der Kennezcihnung gestellt und gerade Antwort erhalten
    Leider sind die auf meine Fragen nicht eingegangen, obwohl ich deutlich geschrieben habe, dass deren Antworten nicht als rechtliche Beratung sondern lediglich als Info angesehen werden.

    Die haben nur mit wohl einer Standardatnwort zum freien Erwerb und dass verschiedene Modelle zum aufschrauben und aufstecken im Programm sind, geantwortet.

    Für mich ist die Sache Schalldämpfer und dessen Kennzeichnung usw. abgeschlossen, auch wenn da sicherlich noch einige Fragezeichen bleiben. Offenbar sind klare Regelungen nicht oder nur schwer zu bekommen. Meine Möglichkeiten sind im Moment ausgeschöpft.