WBK antrag contra Wohngemeinschaften

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 3.017 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2011 um 15:59) ist von Sakamoto.

  • ich höre jetzt schon öfters das sich die behörden quer stellen, wenn es um die erteilung einer WBK geht, wenn der antragsteller in einer Wohhgemeinschaft wohnt.....

    habt ihr auch was drüber gehört??

    ich würde mich fragen was die da gegen haben könnten!? wenn der jenige sein eigenes zimmer hat und auch ein safe drin stehen hat dürfte sich doch eigentlich nichts dagegen sprechen....so meine meinung

    andereseits könnten die es auch so begründen das da auch andere leute zugang in der wohnung hätten und die gefahr wäre "größer" dass die waffen abhanden kommen könnten...

    hätte gerne eure meinung dazu gehört und vielleicht weiss ja jemand was hansfestes drüber.

  • Wer lebt denn schon alleine?
    In einer Familie leben doch auch mehrere Personen in einer Wohngemeinschaft zusammen.
    Es ist doch jetzt nicht nach zu vollziehen, warum man da einen Unterschied machen sollte.
    Du mußt halt eine Waffen so verstauen können, das kein Anderer Zugang hat.
    Dazu gehört, das man z.B. die Zahlenkombination des Tresors als sein Geheimnis ansieht und das nicht in die Welt posaunt.

  • Also das wäre mir auch neu.
    Aber sagen wir mal so, bei einem Studenten der in einem Studentenwohnheim in einer Wg wohnt, dem würde ich u.U. auch kritisch gegenüberstehen.
    Aber ich möchte Steffirn zustimmen, letzendlich ist jede Wohnung in der mehr als eine Person wohnt eine Wohngemeinschaft, ob das jetzt i.S. einer Ehe ist oder eine Studentenwohngemeinschaft etc. ist egal.
    Die Waffen gelten als Zugriffsgesichert wenn sie Ordnungsgemäß verwahrt werden und dazu müssen diese nur in den entsprechenden Schränken aufbewahrt werden und ggf. die Schlüssel gegen Fremdzugriff geschützt sein. Was ich aber mal gehört habe, war, dass Waffen an Orten gelagert werden müssen, die dauerhaft Bewohnt sind (Dmait sind dann Wochenendhäuser, Jagdhütten etc. gemeint), die shat aber nur den Hintergrund, dass der u.U. eingetretene Verlust schneller bemerkt wird.

    Oli

  • Was ich aber mal gehört habe, war, dass Waffen an Orten gelagert werden müssen, die dauerhaft Bewohnt sind (Dmait sind dann Wochenendhäuser, Jagdhütten etc. gemeint), die shat aber nur den Hintergrund, dass der u.U. eingetretene Verlust schneller bemerkt wird.

    ja bei nicht dauerhaft bewohnten räumen müssen tresore glaub ich ab 200 kilo wiegen und/oder(weiss nicht genau) verankert sein

  • ne ab 200kg müssen diese dann nicht mehr verschraubt werden, da davon ausgegangen wird, dass die dann niemand mehr klauen kann..............Pustekuchen.

    Wo hast du denn das gehört mit der Wohngemeinschaft??

  • bei uns im verein hat jemand im züge der prozedere alles abgegeben und der sachbearbeiter meinte es sieht schlecht aus, weil er mit 2 anderen in eine 3 zimmer wohnung wohnt.(keine nächsten verwandten)..er muße das wohl noch mit dem obersten chef abklären :huh:

    ich sagte ihm er solle im notfall gegen klagen (ob das möglich ist ist ne andere frage) ich hätte es zumindest versuchst

    ich habe mich noch in einem anderen befreundetem verein umgehört...komischerweise sagte mir dort der vorstansmitglied auch das man deshalb schon probleme bekommen könnte

  • Ja,

    bewaffnete Einsiedlerkrebse werden bevorzugt ! ^^

    Gruß lego

    Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du .
    M. Gandhi

    Macht mit beim Fernwettkampf :thumbsup:

  • Wo hast du denn das gehört mit der Wohngemeinschaft??


    Das würde mich auch mal interessieren. Zumal das im Antrag ja nicht drin steht. Man gibt doch eine ganz normale Wohnungsanschrift an, die allerdings mit dem Perso übereinstimmen muss.
    Das mit der häuslichen Gemeinschaft taucht im gesamten Waffenrecht nur einmal auf. Nämlich dann wenn es darum geht dass sich mehrere Berechtigte (!) einen Tresor teilen wollen. Das ist vornehmlich für Ehepaare gedacht, die beide das Hobby Sportschießen oder Jagd haben und auch beide berechtigt sind. Selbstverständlich gilt das auch für andere häusliche Gemeinschaften.

    Das mit den 200 Kg ist ein Wert, bei dem sich die Lagermenge der Kurzwaffen erhöht. Es gibt keine Vorschrift einen Tresor verankern zu müssen. Das hat nichts mit einem gemeinsamen Haushalt zu tun.

  • Das mit den 200 Kg ist ein Wert, bei dem sich die Lagermenge der Kurzwaffen erhöht. Es gibt keine Vorschrift einen Tresor verankern zu müssen. Das hat nichts mit einem gemeinsamen Haushalt zu tun.


    ich dahcte, das mit dem Gewicht wäre die Regelung ob man den tresor verankern muss oder nicht.
    Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
    Aber es ist wie Floppyk schon sagt, woher wollen die Wissen wer da noch mit drin wohnt?? Es seitdenn man fragt natürlich nach ob es da Probleme geben könnte......aber man will ja keine schlafende Hunde wecken :)

  • @ floppy

    das fragte ich ihm auch...er meinte das bei der überprüfung die schon genau hinschauen wer alles in deine bzw dort wo du dein sitz angibst gemeldet ist..sieht es so aus das es nicht die familie bzw lebenspartner sind dann kann nachgehackt werden..so seine aussage

    er wohnt halt mit 2 männer noch zusammen...kann schlecht sagen das sie ne schwule 3ex beziehung führen :rolleyes: hihiihihhi..

    Einmal editiert, zuletzt von babbi (7. Februar 2011 um 14:13)

  • Indierekt hat das Gewicht schon was mit dem Verankern zu tun, Wenn bei einer Lagermenge ein gewisses Mindesgewicht verlangt wird und der Tresor das nicht erreicht muß das Zusatzgewicht durch eine geeignete Verankerung erreicht werden.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • ich dahcte, das mit dem Gewicht wäre die Regelung ob man den tresor verankern muss oder nicht.


    Waffenschränke über 200 Kg Eigengewicht oder eine Verankerung, die das Eigengengewicht "künstilch" erhöhen, dürfen eine größere Anzahl von KW beinhalten.

    AWaffV:

    Abschnitt 5
    Aufbewahrung von Waffen und Munition
    § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
    ...
    dürfen nicht
    mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter
    Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder
    zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen
    aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder
    liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert
    sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf
    .
    ...
    (10) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte
    Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

    Da steht jedoch nichts davon, dass in Wohngemeinschaften grundsätzlich kein Waffenschrank aufgestellt werden darf, bzw. zusätzlicher Genehmigung bedarf.
    Eine weitere Einschränkung kennt die AWaffV auch bei nicht dauernd bewohnten Gebäuden. Vielleicht ist da was verwechselt worden.

    (6) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu
    deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung
    darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden
    Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf
    die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag
    zulassen.

    Das ist vornehmlich für die Jagdhütte gedacht, in der die Waffen bzw. Tresor u.U. für längere Zeit unbeaufsichtigt bleiben. Dieses nur der Vollständigkeit halber.

  • Das ganze ist Humbug.
    Beim Antrag gibst du einfach nur deine Adresse an oder reichst einfach dem SB deinen Perso zum abschreiben.
    Wenn an der Meyergasse 48 nun halt ein Hochhaus steht und da so 200 Menschen unter der Adresse Meyergasse 48 wohnen, dann ist das halt so.
    Und wenn sich Einige davon eine Wohnung teilen dann ist das auch egal.
    Ansage ist kein Zugang für nicht Berechtigte und das sind in der Regel auch Ehepartner, Kinder und gelegentlich auch die Eltern oder halt die Mitbewohner in der WG. (coole Sache ist die Waffenkammer der Forststudenten-WG=häusliche Gemeinschaft)
    Meinereiner hatte selbst seinen Waffenschrank mit im WG-Zimmer zu stehen. ;)
    Und ja meine Mitbewohner wussten darum und ja sie haben auch die Waffen mal begrabbelt und mit geschossen (gemeinsamer Ausflug zum Schießstand). Aber halt ohne mich hätten sie sehen müssen, wie sie den Schrank auf bekommen, wie jeder Einbrecher auch.

    Interessant wird die WG-Geschichte allerdings in Verbindung mit einer Nachschau und der daraus sich ergebenen Einschränkung des Art.13GG, aber das ist ein anderer und eher rechtstheoretischer Schnack.

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi

  • Beim Antrag gibst du einfach nur deine Adresse an oder reichst einfach dem SB deinen Perso zum abschreiben.
    Wenn an der Meyergasse 48 nun halt ein Hochhaus steht und da so 200 Menschen unter der Adresse Meyergasse 48 wohnen, dann ist das halt so.

    das ist nicht ganz richtig...die polizei behörde weiss ganz genau im welchem stockwerk du niedergelassen bist

    als ich selbst letztens bei der KVR in münchen war stand auf dem bogen die ich bekommen habe(gewerbe zeugs) meine adresse mit haus nummer..das stockwerk und sogar die richtige seite(in meinem fall rechts..weil es gibt rechts links und die mittlere partei)

    ich erzähle dir mal ne andere geschichte die das unterstreicht. ich habe es live erlebt.

    nach ne kurze schlägerei vor ein club flüchtet der kerl in einem 50 meter weiter gelegene hochhaus..polizei kommt und frägt wer es war..die frau sagt ja ich klenne ihn mit vornamen und weiss das er da drin wohnt ( hochhaus 6 stockwerke a 4 einheiten) der polizist frägt wie alt war er in etwa?? sie sagt 32 er wiederum kein problem das bekomm ich raus...nach 10 min haben die ihm festgenommen.

    und glaub mir die behörde hat zugriff auf all deine daten...die wissen genau wert und wieviele in eine wohnung gemeldet sind.


    aber wenn es bei dir mit der WG kein problem war dann freut mich das...ich sehe das auch eigentlich als kein triftigen grund jemandem die WBK zu untersagen

  • babbi:
    solche vertieften Ortskenntnisse hat die Polizei nur wen sie schon des Öfteren vor Ort waren, nein die haben keine Baupläne für jedes Gebäude der Stadt und nein sie wissen nicht wer zu welcher Wohnung gehört, so er nicht schon anderweitig polizeibekannt ist. Im wesentlichen bleibt es bei den Daten die das Einwohnermeldeamt erhoben hat, so du der Meldepflicht nachkommst und auch dort steht nur "Meyergasse 48", so nicht noch unnützerweise weitere Angaben gemacht worden sind. (Gewerberechtl. gehen die Angaben manchmal etwas weiter z.B. bei Pulverlagerung).
    Gewisse Namen und Örtlichkeiten hat aber jeder Polizist mit "Revierkenntnis" schon lange ohne Computerabfrage bereit.
    Dabei darf man dann auch immer beobachten das ein kleiner Teil der Bevölkerung die Hauptbeschäftigungsquelle für die Polizei darstellt, irgendwann kennt man sich. :S
    Und ja gerade in Situationen wie von dir beschrieben greift man gerne auf "die üblichen Verdächtigen" zurück und hat eine super Trefferquote.

    Wenn du eine WBK beantragen willst, sollte sich dein Kontakt mit der Polizei möglichst gering gehalten haben oder sich auf "war Zeuge eines Verkehrsunfalls" usw, beschränken, auch die örtliche Pol. gibt ihr Statement((5)3.) zu dir ab, auch das kann vernichtend sein.

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi

  • Ich denke in dem beschriebenen Fall hat die Polizei bei der Wohnungsbaugesellschaft
    nachgefragt, da ist nämlich auf jeden Fall hinterlegt wer wo wohnt, im Regelfall sogar mit
    Alter und allen anderen Angaben.

    Gruß Nico

    AGB:
    1. Da der Autor dieses Schrifstückes Künstler ist fallen alle ortographischen Fehler unter die Künstlerfreiheit.
    2. Betreffend der Grammatik - siehe 1.

  • ne das kann nicht sein...weil es in der nacht so gegen 3 uhr in der früh war und die haben ihm bereits nach 10 min gehabt....denke nicht das die polizisten irgendjemand in der nacht un noch so schnell erreicht haben.

    ich bin immer noch der festen meinung, dass die polizei behörde viel mehr daten von uns hat als wir selber glauben

  • Hi, :)

    da Wohnungsbaugesellschaften ein Eigeninteresse daran haben, dass die Polizei natürlich auch ihr Eigentum schützt, melden sie schon von sich aus Ansprechpartner, z.B. Hausmeister, für den Fall der Fälle, den Polizeidienststellen. Gerade bei größeren Objekten.

    Ist genau das Gleiche, wie bei jeden Geschäft in einer Stadt. Geht dort Nachts ein Einbruchalarm runter, kann man einfach den Verantwortlichen nachschlagen. Ohne den kommt man ja gar nicht ins Objekt.

    Wegen dem Sachverhalt oben: Ganz einfache Ort- und Personenkenntnis. Wer sich prügelt und abhaut, hat das vermutlich schon öfter getan. Ansonsten einfach Anruf beim Hausmeister. Auch mitten in der Nacht. Der kennt seine Leutchen auch. Also gar nichts mit "übermächtigem Überwachungsstaat."

    Eine WG ist überhaupt kein Grund eine waffenrechtliche Erlaubnis zu versagen. Auch wenn er angibt, in einer homosexuellen Dreiecksbeziehung zu leben. Was soll's? Wenn es sein Weg ist glücklich zu werden. Geht niemanden etwas an.

    Bei einer amtl. Nachschau, wenn ein WG-Bewohner was dagegen hat, dass der Kontrolleur die Wohnung betritt, dann tritt das Recht der Nachschau natürlich erst mal hinter die Rechte, aus Art. 13 GG zurück. Ohne Folgen. Dann wird nach den Grundsätzen von Mindesteingriff und Verhältnismässigkeit eine Lösung gefunden werden.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Mal noch eine Frage zur Aufbewahrung.
    Wie sieht es aus wenn der Aufbewahrungsort nicht dem Wohnort entspricht?
    Ist das zulässig solange man der Behörde angibt wo der Schrank steht?

    When seconds count, the police are only minutes away.

  • Das is ne schwierige Kiste, das wird nicht gleich gehandhabt!

    Ich finde grad den genauen Passus nicht, aber dort darfst du dann nur eine kleinere Zahl an Schusswaffen lagern, ich glaube sogar nur Repetierbüchsen und Flinten in einem Schrank der Klasse B.
    Den genauen Text schlag ich nochmal nach!