Softair Fullauto mit F

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 8.021 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. August 2010 um 03:49) ist von Flitzebogen.

  • Mal eine bescheidene Frage, wie handhabe ich eigentlich in Deutschland eine Softair welche Fullauto ist, aber dennoch ein :F: auf dem Gehäuse hat, weil es der Importeur / Hersteller / Lizensierer...angebracht hat?

    Ich bin ja nicht berechtet, eine >0.5J Fullauto innerhalb Deutschlands zu führen, richtig? Muss ich die zerlegen und damit dann auf direktem Wege zum Beschussamt, mit vorheriger Anmeldung beim Zoll usw?
    Damit ich mir kein eigenes Bein stelle?


    Denn ein einfaches "umstellen" auf "S-AEG" vor der Grenze wäre ja auch nicht 100% "legal" richtig, da die AEG nicht registriert ist in Deutschland...ne?

  • Verstehe die Frage nicht ganz richtig, versuche aber trotzdem zu helfen!

    Wenn sie nach Deutschland rein soll:

    Transport NUR in einem VERschlossenen Koffer! Das ist das A&O, damit führst du dann nicht mehr!
    Wenn sie ein F aufgebracht hat, braucht die nicht zum Beschußamt...das Baumuster wurde vom Importeur ja schon geprüft!
    Gaaaanz wichtig: Die darf, egal, wie der Feuerwahlhebel steht, nur semiautomatisch schießen. Weiß nicht, wie in Österreich die Gesetze sind, offiziell ist Privatleuten in Deutschland die Bearbeitung von (auch eigenen) Waffen verboten; es sei denn, du weist eine ensprechende Genehmigung deiner Ordnungsbehörde vor.

    Ich gebe sicher an dieser Stelle keine Anleitung, wie du die Waffe in den gewünschten Zustand bekommst! Suche bei Google nach Cut-Off und Selectorplate....das beantwortet deinen Fragen. Die Plate ist ein frei erhältliches Zubehörteil, welches auch im einschlägigen Fachhandel erhältlich ist. Der darf sie auch nach deinen Wünschen modifizieren und einbauen. Darfst du als Ösi selbst schrauben (gehe ich jetzt einfach mal von aus), bau vor Grenzübertritt die "kastrierte" Platte ein und alles ist tutti!
    Registrierung von Softairwaffen gibt es in D nicht, das sind freie Waffen!

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

  • Meines Wissens ist in Deutschland jede vollautomatische Waffe strikt verboten. Führen darfst du sie sowieso nicht, auch wenn sie nicht vollautomatisch ist.

    P.S.: Vienna lebt in Deutschland, nicht in Östereich.

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

  • Falsch: ich lebe in Österreich, momentan. Wohnsitz usw.


    Deswegen frage ich, denn irgendwann gehts auch wieder weiter, und dann evtl. eben nach Deutschland.


    Von der einen Seite her sehe ich: "hey da ist ein F drauf, passt" und von der anderen Seite "hey die schießt Fullauto, passt nicht".

    Das ich daran wahrscheinlich eh mit meinen beiden linken Händen basteln werde um das Fullauto zu sperren, ist mir klar, dass werde ich machen lassen, nur "wo" ? Reicht es, wenn ich es bei einem Büchsenmacher in Österreich machen lassen würde, die ASG dann nach Deutschland nehme und fertig ist, ODER muss ich trotz vorhandenen F dennoch nochmal zum Beschussamt und die ASG "dort abnehmen" lassen? (die werden dann aber denken "warum ist da schon ein F drauf...")

  • Also müsste ich damit nicht mehr zum Beschussamt? Sondern kann damit direkt von mir nach Hause und wenn der Zoll fragen sollte, könnte er es sich anschauen. Darum gehts mir. ASGs sind zwar keine "richtigen Waffen" (ich weiß, da gibt es trotzdem eine Bezeichnung dass es kein Spielzeug ist) aber ich möchte eben keinen behördlichen Ärger haben. :)

  • Mir war so als hättest du irgendwo geschrieben, daß du Österreicher bist aber in Deutschland lebst. Gut, mein Fehler^^

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

  • Ganz einfach:

    Der Importeur lässt die Dinger in Asien alle bereits mit :F: versehen oder versieht sie hier alle mit einem :F:, ohne Ausnahme (Produktionsvereinfachung halt).
    Die Exemplare, die hier in D verkauft werden, bekommen eine Semiauto-Selektorplate.
    Die fürs europäische Ausland bekommen oder behalten ihre Fullautotechnik und werden dahin exportiert, wo Fullauto legal ist.
    Im Ausland ist das :F: rechtlich absolut ohne Bedeutung, es ist nur ein "f" in einem Fünfeck.
    Da es dort keine Bedeutung besitzt, schließt es auch kein Fullautoverbot ein.


    Stefan

  • Dazu muss aber auch noch sagen das neben dem :F: der Importeur und das Kaliber drauf stehen müssen.
    Das :F: allein reicht nicht mehr aus.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Für das In-den-Handel-bringen ist das richtig, aber für das einfache Verbringen nicht:

    Zitat


    Unterabschnitt 2:
    Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
    1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

    1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

    -------------------------------------------------------------

    7. Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes

    7.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, sofern sie den Voraussetzungen der Nummer 1.1 oder 1.2 entsprechen;


    Desweiteren kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass bei werksseitigem Vorhandensein eines :F: auch ein Hersteller/Importeur-Marking vorhanden ist.


    Stefan

  • Alle 3 Sachen drauf


    Importeur Logo :F: Cal. 6mm BB -> bei der KWA M4

    Importeur Logo :F: Cal. 6mm BB - bei der TM FN five seven


    Nur bei der KWA HK Usp.45 steht auf der einen Seite cal. 6mm BB und auf der anderen Seite ist das HK Logo dann :F: und unten dann der "umarex holds the worldwide exclusive...." Text.

  • 1255 KWA KM4A1 SNIPER 6 mm BB F-Zeichen 13.03.2008

    Könnte diese sein, wobei von der gibs ja "2 verschiedene", aber obs nun die is ?!

    Wenn diese AS über Sniper importiert wurde, dann war diese vorher Semi-Auto und wurde für Österreich umgebaut. Wo auch immer.

    Es werden in Asien keine Full-Auto Waffen mit F-Zeichen produziert. Speziell für den in Relation sehr kleinen Markt Deutschland mit F-Zeichen und Semi-Auto!

  • Es werden in Asien keine Full-Auto Waffen mit F-Zeichen produziert. Speziell für den in Relation sehr kleinen Markt Deutschland mit F-Zeichen und Semi-Auto!

    Bevor ich sowas behaupte, frage ich erst mal den HP ;). (sorry, ist ein Insider!). Fishblubb weiß, wen ich meine....

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

    Einmal editiert, zuletzt von Flitzebogen (16. August 2010 um 10:34)