Softair Fullauto mit F

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 8.051 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. August 2010 um 03:49) ist von Flitzebogen.

  • Sorry fischblubb1,

    aber dein vorletzter Post in diesem Thread zeugt von deinem von keiner Kenntnis getrübten Wissenstand zu diesem Thema und dein letzter Post zeugt von mangelhafter Konfliktfähigkeit.

    Da du in der Hinsicht bei deinen seltenen Äußerungen öfters derart auffällst, troll dich zurück in deine Trollhöhle und störe nicht weiter die Leute in diesem Forum. :thumbdown:

  • Frage: Full-Auto?

    Edit:Man lernt immer noch dazu! Vielen Dank für die Aufklärung an kompetente Stelle! Nein, Waffen, die Umarex nach Deutschland einführt, sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nur Semiautomatisch und haben KEINE vollautomatische Funktion!
    Obwohl Umarex aus Vereinfachungs-/Produktionsgründen als Importeur mit entsprechender Waffenhandels- und Herstellungsgenehmigung sicher das Recht hätte, die Waffen sogar vollautomatisch einzuführen.
    Ein Vollautomat ohne F auf dem Speditionsweg von Hersteller Asia zum Importeur Waffen-Fritz, der die Waffe auf Semi umbaut, die Waffe beim PTB anzeigt und ein F aufbringt [Alternative Spielzeug: Drosselung auf <0,5 Joule], wäre equivalent sonst doch auch nicht möglich. Wichtig wäre in dem Zusammenhang wohl nur, sicherzustellen, daß die für den deutschen Handel/Markt bestimmte Waffen im Werk entsprechend dem hiesigen Waffengesetz angepaßt werden. Notiz für mich: Schlußfolgerungen entsprechen nicht immer den Tatsachen!
    Möchte ich hiermit ganz klar stellen!

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

    6 Mal editiert, zuletzt von Flitzebogen (16. August 2010 um 12:25)

  • Mal eine bescheidene Frage, wie handhabe ich eigentlich in Deutschland eine Softair welche Fullauto ist, aber dennoch ein :F: auf dem Gehäuse hat, weil es der Importeur / Hersteller / Lizensierer...angebracht hat?

    Softairs ab 0,5 Joule gelten in Deutschland als Waffen, und vollautomatische Waffen kannst Du nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes bringen, ohne gegen das WaffG zu verstoßen. Wenn Du damit beim Beschußamt oder Zoll aufläufst, würdest Du Dir erst recht ein Bein stellen, denn diese Stellen können und wollen Dein Anliegen nicht bearbeiten, könnten aber den Verstoß zu Anzeige bringen.

    Wenn Du die Waffe selbständig oder einen Service auf Semi rückbaust, müßte das gleichwertig mit den für den deutschen Markt serienmäßig veränderten Waffen sein, d. h., die S-AEG darf nicht mit einfachen Mitteln oder Werkzeugen wieder zu AEG gemacht werden können. Diesen Rückbau kannst Du als Einzelperson aber nirgendwo offiziel abnehmen oder registrieren lassen. Man kann überflüssigerweise trefflich darüber streiten, ob das überhaupt nötig ist. Praktisch kann Dir kaum einer einen Strick daraus drehen, wenn Du das sauber machst.

    Vergl. auch Ausführungen zu Softairwaffen bei LexDeJur.


    viele Grüße

    Andreas

    2 Mal editiert, zuletzt von kreuzbogen (16. August 2010 um 17:57)


  • Softairs ab 0,5 Joule gelten in Deutschland als Waffen, und vollautomatische Waffen kannst Du nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes bringen, ohne gegen das WaffG zu verstoßen. Wenn Du damit beim Beschußamt oder Zoll aufläufst, würdest Du Dir erst recht ein Bein stellen, denn diese Stellen können und wollen Dein Anliegen nicht bearbeiten, könnten aber den Verstoß zu Anzeige bringen.


    Deine zuständige Waffenbehörde kann dir eine Verbringungserlaubnis ausstellen. Dieser Wisch ist einem Voreintrag in einer WBK gleichgestellt! Da kann kein Zoll und kein Beschußamt gegen anstinken! Haken an der Sache: Es erliegt dem Ermessen des Ordnungsbeamten, ob er dir eine austellt. Rechtsanspruch gibt es darauf nicht.Waffenrechtliche Zuverlässigkeit (zum Beispiel in Form einer vorhandenen WBK, Sachkunde) öffnet da weite Türen!

    Zitat von kreuzbogen

    Diesen Rückbau kannst Du als Einzelperson aber nirgendwo offiziel abnehmen oder registrieren lassen.


    Leider nicht mehr....da erst die BüMas keine :F: mehr (ohne Mitwirkung Beschußamt) kloppen durften (ab 2006) und seit diesem Jahr die Beschußämter nicht mehr für Privatpersonen prüfen! Dieser Winkelzug einer bestimmten Lobby war aus deren Sicht genial, keine Frage! "Lücke" sauber gestopft!

    Zitat von kreuzbogen

    Man kann überflüssigerweise trefflich darüber streiten, ob das überhaupt nötig ist. Praktisch kann Dir kaum einer einen Strick daraus drehen, wenn Du das sauber machst.


    Von den abgenommen Modellen bei der PTB sind zu Dokumentationszwecken oftmals Referenzmodelle hinterlegt. Aber: Wo kein Kläger...

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

    7 Mal editiert, zuletzt von Flitzebogen (17. August 2010 um 04:15)