Schwerter / Besitz

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 8.010 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Dezember 2003 um 00:13) ist von Hayate.

  • Gibt es bezüglich Schwerter, damit meine ich die schönen Teile zwischen 60 und 110 cm Gesamtlänge, gesetzliche Bestimmungen?

    Z. B. Ist der Besitz eines scharfes Katanas oder des Blade-Schwertes ab 18 gestattet?

    Ab wann bezeichnet man eines eigentlich als scharf bzw. stumpf?

    ( Na ja, wohl klassische Anfängerfragen eines Unwissenden )

    MfG Willy

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • soweit ich informiert bin, gibts da bei Schwertern keine beschränkungen... ( ??? )

    Paradoxerweise fangen die regulierungen erst beim kleinen an... z.B. die "dünne" der Klinge ... von wegen an der dünnsten Stelle mindestens 20% der Länge etc.
    Das geht dann weiter bei Springmessern, die auch keine Klinge länger als x cm haben dürfen, ... wo x recht klein ist.

    -xray

    /e ach ja... einen Unterschied zwischen "scharf" und "stumpf" gibts nich... messer is messer.

    "Der Wohlstand eines Landes beruht auf seiner aktiven und passiven Handelsbilanz, auf seinen innern und äußern Anleihen sowie auf dem Unterschied zwischen dem Giro des Wechselagios und dem Zinsfuß der Lombardkredite; bei Regenwetter ist das umgekehrt." -Peter Panther, 1931

    Einmal editiert, zuletzt von xray (8. August 2002 um 01:15)

  • Moin Willy,

    Schwerter egal welcher Länge zählen als Hieb- und Stoßwaffen und sind somit erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres zu erwerben. Es ist erforderlich, Mißbrauch durch nicht Berechtigte zu verhindern (Wegschließen vor Kindern etc.) Herumtragen in der Öffentlichkeit nur verdeckt erlaubt, soweit das möglich ist. Irgendwelche Längen- und Breitenverhältnisse spielen nur bei Fall- und Springmessern eine Rolle.

    Das Schärfegefühl ist subjektiv. Der Test, bei dem ein frei gehaltenes Stück Papier zerschnippelt wird, ist zwar umstritten, sagt aber schon etwas aus.

    Es gibt aber reichlich Literatur über Schwerter allgemein und Schleifen im Besonderen. Wenn du ein gutes und scharfes Schwert suchst (ab 1000 Euro), kann ich den Kontakt herstellen.

    Gruß
    Karsten

    FWR-Mitgliedsnummer 014940

    "Do you have elections in China?"
    "Yes, evely molning!"

    Einmal editiert, zuletzt von Civilian (8. August 2002 um 10:42)

  • Zitat

    Original von xray
    Paradoxerweise fangen die regulierungen erst beim kleinen an... z.B. die "dünne" der Klinge ... von wegen an der dünnsten Stelle mindestens 20% der Länge etc.


    Das versteh ich nicht... das heißt doch, dass wenn die Klinge 10 cm lang ist, die dann 2 cm breit sein muss???


    Gruß

    Wichtig: Andere Länder, andere Sitten - andere Frauen, andere Titten.

    MERKE: WAFFEN und ALKOHOL immer trennen - die Wumme in die Rechte, den Alk in die Linke

    What the fuck means *wtf*?

  • Achso, ich dachte, die Klinge müsste dann 2 cm "dick" sein... ;D

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    What the fuck means *wtf*?

  • das ist garnicht so sinnlos; dass nur kleine stichwaffen reglementiert werden. auch wenn das jetzt etwas paradox klingt: ein messer ist im ansonstem waffenlosen nahkampf sicherlich 7 mal gefährlicher als ein schwert. ein messer erlaubt das agieren und flexiblen gebrauch auf kleinste entfernungen und kann sehr schnell mehere angriffe hinterander durchführen, anders als ein Katana, welches nicht so flexibel ist.

    KLaus

    fakt ist: in unserer kampfkunst wird die abwehr eines messerangriffes viel höher bewertet als die abwehr eines schwertes

    Ich finde, dass Waffenbesitz nur etwas für staatliche Institutionen ist.
    So wie die Gestapo, die Stasi oder der KGB, denn denen können wir
    vertrauen........

  • Wenn man die Statistiken betrachtet, wird schon klar, das ein Messer höhere Auflagen hat, denn es läßt sich einfacher verstecken / transportieren und mit der Anwendbarkeit hast Du sicher recht.

    Auch, wenn ich gerne mal ein paar Unterrichtsstunden in der Kunst der Schwertführung eines Katanas hätte, so wollte ich durch diesen Tread einfach meine vielleicht vorhandenen Gesetzeslücken aufbessern, denn man weiß ja nie, ob da nicht auch was im Adel liegt, nur wenn man ein paar mehr oder weniger scharfe Film-Schwerter im Schrank hat.

    MfG Willy

    Edit: Thema entschärft!

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    2 Mal editiert, zuletzt von full.house (8. September 2002 um 09:02)

  • ein offender Kampf messer gegen katana würde sich sicher zu gunsten des katanas entscheiden. allerdings im direkten handgemenge (face to face)wäre mir ein dolch lieber.

    Klaus

    Ich finde, dass Waffenbesitz nur etwas für staatliche Institutionen ist.
    So wie die Gestapo, die Stasi oder der KGB, denn denen können wir
    vertrauen........

  • kannst ja mnal bei einem wochenend seminar über waffenkampf mitmachen.

    Klaus
    guck mal hier: http://www.oniko.de

    Ich finde, dass Waffenbesitz nur etwas für staatliche Institutionen ist.
    So wie die Gestapo, die Stasi oder der KGB, denn denen können wir
    vertrauen........

  • Mann jetzt artet das aber aus hier!
    Diskussionen über Kämpfe mit Messern mag ich hier aber nicht!
    Ich finde nix feiger als Messerstechereien.Furchbar , was manche Leute anrichten, aber das nur am Rande bemerkt.
    Gruß Snoop

  • Zitat

    Original von snoop
    Mann jetzt artet das aber aus hier!
    Diskussionen über Kämpfe mit Messern mag ich hier aber nicht!
    Ich finde nix feiger als Messerstechereien.Furchbar , was manche Leute anrichten, aber das nur am Rande bemerkt.
    Gruß Snoop

    Sorry, so sollte es nicht rüberkommen!
    Es sollte dabei nicht um DEN "Kampf" gehen, sondern um DIE "Gesetzeslage".
    Ich habe meinen obrigen Beitrag dementsprechend "entschärft"

    MfG Willy

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  • holdrioh!

    desweiteren ist der besitz von hieb und stichwaffen, die nicht eindeutug als solche zu identifizieren sind in der bananenrepublik deutschland verboten.
    (zum beispiel die aus diversen filmen bekannten "mönchs-oder-was-auch-immer Stäbe, die sich dann auf einmal *ohwunder* in ein 2,50 langes "super-mörder-ultra-katana verwandel)

    wahrscheinlich auch gut so!

    das betrifft auch sog. stockdolche (beliebtes mitbringsel aus afrikanischen ländern, meist jedoch nur bis zum zoll!)
    desweiteren "füllerdolche" usw.

    so long

    cuchullain

    :bash:...COMPUTERSPIELE machen gewälttätig.....
    ...und die ERDE ist eine SCHEIBE....:bash:

  • Zitat

    Original von Civilian
    Herumtragen in der Öffentlichkeit nur verdeckt erlaubt, soweit das möglich ist.


    Daran möchte ich nach Lektüre des Waffengesetzes Zweifel anmelden.
    Eine solche Vorschrift gibt es meines Wissens nicht.
    Ich lasse mich gern belehren, aber bis mir jemand angibt, wo genau das im Gesetz steht ,werde ich davon ausgehen, daß man Schwerter in der Öffentlichkeit tragen kann, wie man will.

    (Außerhalb von Versammlungen, Demonstrationen , Volksfesten etc.)

  • Mir ist eine Geschichte bekannt, wo mitten in einer Innenstadt
    Leute Opfer von Schwertträgern wurden. :confused2:

    Das war in Deutschland, aber nicht im Jahre 1378. :(

  • ...und wegen solch Gesindel wird mir dann
    das Schwerttragen verwehrt. Und was mach
    ich, wenn mir in der Flur ein Ritter begegnet?
    Soll ich mich dann etwa hinter meinem
    Wappenschild verstecken? Schämen müsst
    ich mich. Selbst vor meinem Knappen einer.

  • Gleichwohl welch Weh Euch widerfürt
    hinter großem Schilde harrt Ihr unberührt :))

    Zur Selbstverteidigung habe ich immer meine Hellebarde bei mir. Und für
    mein Schild habe ich schon einen Webepartner gefunden:
    "xxxxxxx...wir führen Gutes im Schilde!
    :new14:

  • ... und willst Du wandern um Hausesecken,
    so lass daheim das Schwerte stecken ...

    Denn außer zum Turnier bestreiten,
    wird es Dir sonst nur Ärger bereiten.

    Der Landvogt sieht es gar nicht gerne,
    ziehst Du mit Schwerte in die Ferne.

    Dies wird man merken und zwar stärker,
    nimmt er Dich mit in seinen Kerker ... :nuts:

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