Ich weiss, ist u.U. das falsche Forum und völlig OT, aber aus aktuellem Anlass hätte ich da eine Frage an diejenigen, die sich mit den einschlägigen Vorschriften auskennen.
Ist es in Bayern Polizeibeamten (z.B. bei der Kripo) eigentlich gestattet, ihre Dienstwaffe auch dann zu tragen, wenn sie außer Dienst privat unterwegs sind?
Ich habe das vor kurzem erlebt und war dann doch verwundert, dass ein mir bekannter Kripo-Beamter, mit dem ich privat in einer Kneipe verabredet war, seine Dienstwaffe verdeckt trug.
Direkt wollte ich ihn nicht fragen, so gut kenne ich den Mann nicht...
Seitdem frage ich mich, ob der das eigentlich durfte.