Polizei: Tragen der Dienstwaffe auch außer Dienst?

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 13.341 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Januar 2006 um 10:31) ist von MarkK.

  • Ich weiss, ist u.U. das falsche Forum und völlig OT, aber aus aktuellem Anlass hätte ich da eine Frage an diejenigen, die sich mit den einschlägigen Vorschriften auskennen.

    Ist es in Bayern Polizeibeamten (z.B. bei der Kripo) eigentlich gestattet, ihre Dienstwaffe auch dann zu tragen, wenn sie außer Dienst privat unterwegs sind?
    Ich habe das vor kurzem erlebt und war dann doch verwundert, dass ein mir bekannter Kripo-Beamter, mit dem ich privat in einer Kneipe verabredet war, seine Dienstwaffe verdeckt trug.
    Direkt wollte ich ihn nicht fragen, so gut kenne ich den Mann nicht...
    Seitdem frage ich mich, ob der das eigentlich durfte.

  • Vieleicht war ja in Zivil unterwegs, zum spaß oder weil , ach ich hab keine ahnung, ich denke mal das es nicht gestattet ist.
    Vieleicht hat er schon so viele Gangster hinter gitter gebracht, das er um sein leben bangen muss.

    gruß

    tim

    Einmal editiert, zuletzt von BEretta92freak (5. Januar 2006 um 17:13)

  • Warum hast du ihn nicht darauf angesprochen?

    Vielleicht hatte er Bereitschaft, oder KriPo Beamte dürfen 24/7 die Dienstwaffe tragen..
    Ich weis aus diversen Fernsehberichten, das normale Polizisten ihre Waffe zum Dienstschluß auf der Wache in den Waffenraum in ein Schließfach packen. Bei KriPo Beamten bin ich überfragt..

    Striker

    !!! Vaya con DIOZ !!!

  • War da nich mal was vor 3 oder 4 Jahren. Ich glaub das kam in taff oder explosiv oder so. Und zwar war da ein Fall bei dem ein Polizeibeamter seine Frau aus Versehen erschossen hatte, als er seine Waffe daheim gehabt hat!

    Ich mag keine Waffen, außer Sportwaffen, diese liebe ich!

  • Das ist nach Bundeslaendern und Dienststellen/-posten unterschiedlich geregelt. Den Polizeibeamten kann das ausserdienstliche Fuehren der Dienstwaffe erlaubt werden.

  • In Bayern ist es den Polizeibeamten nach der Ausbildung gestattet, ihre Dienstwaffen mit nach Hause zu nehmen.

    Machen aber die wenigsten, da der Sohnemann meistens damit Unfug treibt ;-).

  • in dem ausweis eines bekannten polizisten (okay, schwiegervater ;) ) steht sogar drin dass er "schusswaffen führen" darf, egal ob dienstliche oder nicht.
    das ist sogar nicht nur auf länderebene sondern u.u auch aud PD-Ebene geregelt.
    (interne anordnungen)

  • Im Ausweis. :confused2:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von MarkK

    ..., wenn sie außer Dienst privat unterwegs sind?
    Ic

    ein polizeibeamter ist immer polizeibeamter, auch wenn er "ausser dienst" ist.

    insofern darf er auch immer eine schusswaffe führen, es sei denn es ist in der jeweiligen landespolizeiordnung oder den jeweiligen landesgesetzen anderst geregelt.

  • Zitat

    Original von eitschpii
    ein polizeibeamter ist immer polizeibeamter, auch wenn er "ausser dienst" ist.

    Dann muß sich ein Polizist also selber den Führerschein wegnehmen, wenn er angetrunken Auto fährt? :laugh:
    (Sagt mir jetzt nicht, das Polizisten sich immer Gesetzeskonform verhalten ;-))

    Striker

    !!! Vaya con DIOZ !!!

  • Ja in Bayern (ich denk mal auch in anderen Bundesländern) darf ein Polizist seine Dienstwaffe theoretisch mit nach Hause nehmen.

    Begründung: Ein Polizist kann sich jederzeit in den Dienst versetzten, auch wenn er privat unterwegs ist.

    Aber praktisch macht das so gut wie keiner, denn die Waffe muss auch zu Hause sicher aufbewahrt werden, sprich Waffenschrank.

    _______________________________________________________
    CZ200T, Diana P1000, Marauder Air Pistol .22

  • Die Bundespolizisten dürfen ihre Waffen auch mit Heim nehmen.

    Ich denke mal nicht dass im Perso steht dass die eine Waffe führen dürfen, das steht eher im Dienstausweis, da stehts bei der BW auch drin.

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Aber dann brauchen die auch einen Waffensafe Zuhause, oder?

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Also, ich habe vor nicht allzu langer Zeit ein Praktikum bei der Polizei gemacht und soweit ich mich entsinnen kann, ist es einem Polizeibeamten auch erlaubt, die Dienstwaffe mit nach hause zu nehmen.Ob das ratsam ist, ist eine andere Frage.

    Gruß
    Marcus

  • Zitat

    Original von Thommy82
    Aber dann brauchen die auch einen Waffensafe Zuhause, oder?

    Zum einen währe ich mir da nicht Sicher... Du darfst ja auch zu Hause "die tatsächliche Gewalt ausüben." Sprich, den Safe brauchst Du eigentlich nur wenn Du nicht zu Hause bist.

    Zum anderen kostet ein kleines B-Schränkchen das für eine einzelne Kurzwaffe mehr als Dicke ausreicht im Baumarkt keine 100 Euro.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (5. Januar 2006 um 23:30)

  • Er wollte sicher seine Kinder daheim nicht in Versuchung führen und trägt die Waffe deshalb ständig mit sich rum...

    Bei Kripo-Beamten in Bereitschaft wie auch nach Dienst dürfte das Führen der Dienstwaffe dinest- und waffenrechtlich in Ordnung gehen.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Das ein Polizeibeamter seine Dienstwaffe mit nach Hause nehmen kann, kann ich mir ja noch vorstellen, aber wie sieht es aus, wenn es seine Dienstwaffe privat mit herumschleppt?

    Markk hat ja geschrieben, daß er einen Kripobeamten in einer Kneipe (Öffentliche Veranstaltung) gesehen hat, der eine Waffe verdeckt getragen hat. Hab in der ZDV (Zentrale Dienstvorschrift von BOS Diensten) nichts darüber gefunden.

    Es gibt Menschen die wissen Alles :huldige: und es gibt Menschen die wissen Alles besser *lol*

  • Zitat

    Original von Freggl70
    [...]
    Markk hat ja geschrieben, daß er einen Kripobeamten in einer Kneipe (Öffentliche Veranstaltung) gesehen hat, [...]

    Das Thema "Waffen führen in der Öffentlichkeit" hatten wir gerade erst wieder im Bereich Gas- und Schreckschuss:
    SSW führen in der Öffentlichkeit

    Interessant was NickK dazu schreibt:
    "... ich hab vor ca 2 jahren über ein höchstgerichtliches urteil (in deutschland) gelesen, dass das besuchen eines lokales (es war ein Cafe und tagsüber !!) keine veranstaltung und/oder versammlung sei - da es aus dem alltagsleben in keiner weise herausragt - und kein waffenrechliches verbot mit sich bringt..."

    Ob das stimmt, weiß ich nicht - klingt aber nachvollziehbar.

    Fördermitglied des VDB.

  • Möchte mich nochmal kurz zu Wort melden.

    Für das führen von Schußwaffen außerdienstlich für Polizisten gibt es von Bundesland zu Bundesland verschiedene Regelungen.
    In Bayern darf ein Polizist auch nach Dienstende seine Dienstwaffe, aber wirklich nur die dienstlich gelieferte Waffe, samt dienstlich gelieferte Munition mit sich führen. Allerdings gelten dafür folgende Regeln:

    -0,0 Promille
    -nicht bei bestimmten Veranstaltungen z.B Volksfeste
    -nicht bei Urlaubsaufenthalten (auch innerhalb Deutschlands)
    -nicht an Orten an denen Gefahr des Verlustes der Waffe besteht

    Wer seine Waffe trotzdem mit sich führt, muß mit einer Anzeige wegen mehrere Vergehen nach dem Waffengesetz rechnen.

    Außerdem kommt es noch darauf an, was im Dienstausweis steht, Ist berechtigt im Dienst eine Waffe zu führen/Ist berechtigt eine Waffe zu führen

    Es gibt Menschen die wissen Alles :huldige: und es gibt Menschen die wissen Alles besser *lol*