also um das am konkreten fall (hund und überhitztes auto) festzumachen,
das war in stuttgart schon mitte der achtziger jahre so, nur damals musste soweit ich mich erinnern kann der rechnung ein staatsanwaltschaftliches ermittlungsverfahren (also eine anzeige) vorliegen, während seit mitte/ende der neunziger jahre die rechnungsstellung im ermessensspielraum der ermittelnden beamten liegt.
also wir (rettungsdienst in o.g. grossstadt) bekamen schon damals regelmässig die rechnungen der ordnungshüter, die wir im rahmen der amtshilfe für eigentlich
nicht polizeiliche aufgaben zur unterstützung riefen.
warum also nicht der privatmann? zumal in manchen fällen, wenn die rechnungsstellung publik wird, sich der eine oder andere bürger die hinzuziehung der ordnungshüter wegen in nachbarschaftlicher zweisamkeit zu lösender thematas zweimal überlegen wird und hierdurch die zahl der zu banalen zwisten eilenden beamten in dem maß zurückgehen kann wie die rettung von zB katzen aus einen baum seit die feuerwehr auch rechnungen stellt.