Hallo alle zusammen!
Ich habe eine Frage bezüglich des führens einer SSW in der Öffentlichkeit. Darf man wenn man den "kleinen Waffenschein" hat, eine SSW in Läden, Kaufhäusern, Discountern und ähnlichen mit sich führen. Ich bakam zum Waffenschein (kleinen) noch ein Blatt mit Infos, bezüglich des führens in der Öffentlichkeit. Da steht zwar drinnen, das man eine SSW nicht auf öffentlichen Verantstaltungen mit sich führen darf (Feste, Märkte, Diskoteken), aber nichts vom führen in Läden. Ein Laden ist ja keine "öffentliche" VERANSTALTUNG. Wie sieht das jetzt rechtlich aus???
Danke für euere Hilfe!