SSW führen in der Öffentlichkeit

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 6.304 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Dezember 2005 um 18:07) ist von SEALright.

  • Hallo alle zusammen!

    Ich habe eine Frage bezüglich des führens einer SSW in der Öffentlichkeit. Darf man wenn man den "kleinen Waffenschein" hat, eine SSW in Läden, Kaufhäusern, Discountern und ähnlichen mit sich führen. Ich bakam zum Waffenschein (kleinen) noch ein Blatt mit Infos, bezüglich des führens in der Öffentlichkeit. Da steht zwar drinnen, das man eine SSW nicht auf öffentlichen Verantstaltungen mit sich führen darf (Feste, Märkte, Diskoteken), aber nichts vom führen in Läden. Ein Laden ist ja keine "öffentliche" VERANSTALTUNG. Wie sieht das jetzt rechtlich aus???

    Danke für euere Hilfe!

  • Moin,

    ein Laden hat aber immer auch einen "Hausherren", der sein Hausrecht vertritt und garantiert das Tragen von Waffen nicht so toll findet, also lass es lieber...

    Ansonsten bemüh doch mal die Suche hier im Board, da gibt es schon viele Beiträge zu diesem Thema.

    Grüße,
    Martin!

    :ptb: :[|]: Mauser HSc 90 :[|]: :ptb:
    ...und alle anderen im Avatar mal gehabt...

  • Ein altbekanntes Problem :)

    Naja wenn du sie verdeckt führst in einem entsprechendem Holster sieht es ja niemand, und keiner bekommt Angst :D

    Melcher Jaguar80 / Walther Big Bore / Walther P99 / Geco P217 / Colt 1911A1 / Röhm RG96 / Geco Mod P225 / Walther CP88 6" / Walther CP99 Reddot / Marvic Gold (4x32 Walther ZF) / Feinwerkbau 300S (8,5-34x52 Simalux Sport)

  • @ Gehacktesmacher

    Das ist klar, wenn mich es aber jemand mitbekommt oder die Polizei bemerkt es, und es ist illegal, dann ist das bestimmt nicht lustig. Desswegen will ich eine klare antwort, ob es legal oder illegal ist.

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Mit Zustimmung des Haushernn: legal,
    ohne Zustimmung des Hausherrn: hängt davon ab, wie der Hausherr darauf reagiert, wenn er dich erwischt.
    Stefan

    der hausherr kann dich maximal des lokales verweisen oder das mitbringen von waffen verbieten (genauso wie er das mitbringen von hunden, krokodielen oder roten perücken verbieten kann)

    strafrechtliche konsequenzen hätte das keines

    ich hab vor ca 2 jahren über ein höchstgerichtliches urteil (in deutschland) gelesen, dass das besuchen eines lokales (es war ein Cafe und tagsüber !!) keine veranstaltung und/oder versammlung sei - da es aus dem alltagsleben in keiner weise herausragt - und kein waffenrechliches verbot mit sich bringt

  • Zitat

    Original von MULI
    Desswegen will ich eine klare antwort, ob es legal oder illegal ist.

    tja, wie es im richtigen Leben meist ist, gibt es keine eindeutige schwarz/weiss Antwort darauf.
    In einer Gaststätte ist es zB nicht klar verboten. Wenn aber dort zB auch nur ein Minnesänger oder Geiger Krach macht, ist es schon eine öffentliche Veranstaltung und nicht mehr erlaubt.
    Du kannst also mit dem Führen einer Waffe schnell ungewollt in eine rechtlich unklare Situation kommen.

    Am besten, Du trittst ins Forum Waffenrecht ein und schliesst dort die spezielle Waffenrechtsversicherung ab.
    Ein normaler Anwalt wird bei solchen Fragen nicht unbedingt die beste Wahl sein.

    Jeder Waffenfreund sollte im FWR sein.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Guten Morgen,


    Zitat

    Original von edbru
    Jeder Waffenfreund sollte im FWR sein.

    ... im Förderkreis oder im Verein? Du meinst den Förderkreis, oder?
    Macht einen kleinen Unterschied im Mitgliedsbeitrag ;)

    Grüße,
    Martin!

    :ptb: :[|]: Mauser HSc 90 :[|]: :ptb:
    ...und alle anderen im Avatar mal gehabt...

  • musst dich mal umschauen...

    vorne stehen immer so große holzfässer, da werden die waffen abgegeben beim betreten. dann trinkste dir nen whiskey, spielst ne runde poker, gehst mit ner dame aufs zimmer, fängst schlägerei an, fliegst durch die schwingtüren raus, nimmst deine waffe und läufst wieder rein....

    so seh ich das immer in den western.. :crazy2:

    (editiert: bitte keine Werbe- oder Spam-Links in der Signatur!)

  • Wenn da kein Aufkleber am Eingang ist, in der Art einer durchstrichenen Eiswaffel nur mit Waffe, passiert dir da gar nichts. Logischerweise würd ich nicht damit rumfuchteln bzw. überhaupt riskieren, dass sie jemand sieht, aber das sagt einem ja wohl auch der gesunde Menschenverstand *g*

    SSW : Walther P99, Reck Miami 92F bicolor, Röhm RG 96, Colt Government 1911 A1 Nickel, Colt Detective Special, Walther P22 Carbon
    Co2: Walther CP88 Nickel, Walther NightHawk Export-Vollausstattung :)
    Softair: ICS MP5A5

  • Ist das Leben in Deutschland schon so gefährlich geworden das man sogar tagsüber zum Einkaufen, die Läden haben ja normalerweise nur tagsüber geöffnet, eine Waffe dabei haben muß?
    Jeder Geschäftsinhaber würde beim sehen eines Bewaffneten die Gesetzeshüter benachrichtigen. Man weiß nie ob es ein harmloser und ängstlicher Kunde ist oder ob ein Raubüberfall stattfinden soll.

    Man stelle sich vor: beim Geld abheben in der Bank fällt einem so ein Ding unglücklicherweise aus der Tasche. Da wird keiner wohl :laugh: , höchstens wir im Forum.

    Obba Gerrit

    Einmal editiert, zuletzt von GPB (20. Dezember 2005 um 12:56)

  • Zitat

    Original von GPB
    Man stelle sich vor: beim Geld abheben in der Bank fällt einem so ein Ding unglücklicherweise aus der Tasche.

    ...könnte gut sein, dass es dabei zu Missverständnissen kommt...

    Da hab ich mal ne Anschlussfrage: Hier um die Ecke wurde letztens eine Tankstelle überfallen, am Nachmittag. Mal angenommen, Ihr kauft da grad ein - Würdet Ihr reagieren und aktiv werden, wenn die SSW dabei ist, oder würdet Ihr es lieber lassen? Er hatte einen spitzen Gegenstand, der einem Messer ähnlich gesehen hat.

    Nur mal so als Meinungsfänger...
    Meine Meinung wäre: Seinlassen, es sei denn ich erkenne, dass der Täter schnell zu überwältigen wäre (ohne SSW-Gebrauch), aber wer erkennt das schon..?

    Grüße,
    Martin!

    :ptb: :[|]: Mauser HSc 90 :[|]: :ptb:
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  • Klar :)
    Hab auch bei diesem Thread mitgepostet, aber es passte hier an dieser Stelle nochmal die konkrete Frage hinein, fand ich.
    Falls nicht, bitte einfach ignorieren ;)

    Grüße,
    Martin!

    €: Meine Frage ist ja auch nicht grad zur "klassischen" Selbstverteidigung...

    :ptb: :[|]: Mauser HSc 90 :[|]: :ptb:
    ...und alle anderen im Avatar mal gehabt...

    2 Mal editiert, zuletzt von Filo (20. Dezember 2005 um 13:43)

  • Zitat

    Original von Filo
    Klar :)
    €: Meine Frage ist ja auch nicht grad zur "klassischen" Selbstverteidigung...

    es würde in diesem fall schnell eine klassische selbstverteidigungs situation daraus endstehen wenn du den täter angreifst.. Nutze deine "energien" lieber in der form das du der polizei ne anständige Täterbeschreibung liefern kannst, evtl fluchtfahrzeug, und in welche richtung er abgehauen ist usw.

    ps: ignoriert wird hier keiner, sogar aus die merkwürdigsten fragen bekommt man hier eine antwort, selbst schon erlebt ... :nuts:

  • ich würde nichts tun so lange er nich MIR was tun will ( so halte ichs eigentlich immer....) aber wenn er mir was tun will würde ich mich wehren, und zwar mit allen mitteln die mir zur Verfügung stehen ( obs nun ne SSW, n Taschenmesser oder Zähne und klauen sind :)) )
    Naja, okay.. wenn da einer is der mit ner (auf mich) echt wirkenden (schuss)waffe rumfuchtelt, dann würde ich auch etwas sehr vorsichtig sein....

  • Zitat

    Original von zores
    ps: ignoriert wird hier keiner, sogar aus die merkwürdigsten fragen bekommt man hier eine antwort, selbst schon erlebt ... :nuts:


    Dito, auch schon gelesen :)

    Ja, einer Schusswaffe würde ich auch nicht gegenübertreten.

    Danke und Grüße,
    Martin!

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    Einmal editiert, zuletzt von Filo (20. Dezember 2005 um 14:02)

  • mit einer ssw würde ich mich nie verteidigen, das ist mir zu blöd und finde ich feige. wenns wirklich ernst wird kämpf ich nur mit meinen fäusten und kicks. messer eventuell auch falls vorhanden. ;)

    4 Mal editiert, zuletzt von Alex1 (20. Dezember 2005 um 14:15)

  • Kurze Zwischenfrage:

    Wie sieht es aus, wenn jemand, der keinen KWS hat eine SSW im Holster an der Hüfte trägt? Das Magazin der Waffe und die Munition liegen zum Beispiel im Rucksack. (auch voneinander getrennt). Gilt diese Vorgehensweise, dann als führen oder transportieren?

    Nein, ich selber besitze ein KWS, aber es geht um meinen Bruder. Zwecks Sylvester.
    Über das Rechtliche bezüglich das Abschießen pyrotechnischer Munitions bin ich bestens informiert. ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von SEALright (20. Dezember 2005 um 14:59)