Patronen entladen legal?

Es gibt 56 Antworten in diesem Thema, welches 10.759 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Januar 2006 um 13:48) ist von softairchris.

  • Hallo, ich habe mir diesen Freitag einen Weihrauch/Arminus HW88 Super Airweight in brüniert mit Holzgriffschalen gekauft. Nun sind die 9mm Patronen aber doch sehr laut um damit im Jahr rumzuschießen, da würden die Nachbarn direkt die Polizei rufen. Da ich aber mal gerne testen würde, ob er vernünftig funktioniert und wie er sich so schießt, würde ich nun gerne ein paar der Patronen entladen. Ich meine damit Pulver raus und dann nur mit den Zündhütchen schießen. Ich habe nicht vor das Pulver aufzuheben, sondern werde es anfeuchten und entsorgen! Denn ich weiß, dass man sich strafbar macht wenn man das aufhebt. Ist das entladen an sich legal? Wie kann ich die Patronen auf eine sichere Weise entladen? Ich hab keine Lust das plötzlich eine zündet wenn ich sie öffne... Kann man die einfach mit einer Zange vorne wieder auseinanderbiegen? Weil wenn man die nicht gefahrlos öffnen kann lasse ich das lieber.

    mfg. Christian

  • Hallo,
    das delaborieren von Patronen ist für Personen ohne Sachkunde verboten. Lass es lieber, es ist auch gefährlich.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Man muss bedenken, dass die Platzpatronen entweder mit Nitrocellulose oder Schwarzpulver gefüllt sind, und beides sind Sprengstoffe!

    Und für sowas lohnt es sich wirklich nicht die Gesundheit aufs Spiel zu setzen!

    Zu der Legalität von dem Entladen der Patronen kann ich nciht viel sagen, aber in deiner Situation wäre es vielleicht besser sich einen KWS machen zu lassen, oder im Keller damit zuschießen, wobei ich sagen muss bei Zweiterem ist Gehörschutz abslout erfoderlich!

    Ich mag keine Waffen, außer Sportwaffen, diese liebe ich!

  • Der KWS befugt nur zum Führen, nicht dazu irgendwo auf nen Acker oder in den Wald oder Sonstwohin zu gehen und dort ein paar Schuß rauszuhauen. Schießen ist nur in Notfällen auf öffentlichem Grund erlaubt und auf befriedeten Besitztümern nur mit Erlaubnis des Besitzers oder des Hausrechtsinhabers. An Sylvester wird bei der Regelung oft ein Auge zugedrückt, da halt Brauchtum.

    €: Ansonsten so wie David schon schrieb, dafür brauch man die entsprechende Erlaubnis bzw Sachkunde um Patronen zu delaborieren, dieser Schein beinhaltet auch das selber laborieren von Patronen, also "Wiederladen".

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (30. Oktober 2005 um 16:00)

  • Zitat

    Original von germi
    €: Ansonsten so wie David schon schrieb, dafür brauch man die entsprechende Erlaubnis bzw Sachkunde um Patronen zu delaborieren, dieser Schein beinhaltet auch das selber laborieren von Patronen, also "Wiederladen".
    Gruß Marcel

    Hallo Marcel,
    das ist auch nicht ganz richtig: Ein Wiederlader darf nur Munition entladen, die ER (falsch) geladen hat. Das Delaborieren von Fabrikmunition ist nicht zulässig.
    Für das Delaborieren fremder Munition gibts wieder nen Extrazettel.

    Gruss,
    Chris.

  • Hallo zusammen,

    ich habe vor langer Zeit den Wiederladeschein ( ca. 15 Jahre) gemacht, also da haben wir das Thema Entladen einer Platzpatrone nicht behandelt. Und das man zum Entladen einer Fabrikmunition einen Extraschein braucht, wußte ich nicht. Könnt Ihr mir dazu etwas Input zukommen lassen? Aber zurück zum Thema : Wir haben damals noch Munition mit dem Entladehammer entladen ( Einsatz z.B. bei Zündversagern). Bei einer zugefalteten Platzpatrone geht das natürlich nicht. Man müßte sie mit einer Zange auffalten, was viel zu Gefährlich wäre, weil man damit die Hülse deformiert und somit gefahr läuft, daß Zündhütchen zu zünden. Wenn es einem gelingen sollte, kann man das Nitro aber nicht mit Wasser unbrauchbar machen. Wenn es trocknet, ist es wieder funktionsfähig. Schwarzpulver kann mit Wasser zerstört werden ( soll dann ein guter Nitratdünger für Blumen sein). Nitropulver soll in langen schmalen Bahnen gestreut werden und dann verbrannt werden.So habe ich es jedenfalls damals gelernt, aber wenn es eine neue Methode gibt, bitte lasst es mich wissen. Wir haben schon gesehen, wie man 2. WK Patronen geöffnet hat und hat das nasse Kordit getrocknet. Das Zeug hat tätsächlich nachher wieder gebrannt.


    Gruß

    Weltrekordhalter Längstes Sportschiessen 2005 :win:

  • Zitat

    Original von chris42
    Ein Wiederlader darf nur Munition entladen, die ER (falsch) geladen hat. Das Delaborieren von Fabrikmunition ist nicht zulässig.
    Für das Delaborieren fremder Munition gibts wieder nen Extrazettel.

    Aha - das steht bitte wo? Einschränkungen, daß Wiederlader etwa nur Kaliber wiederladen dürften, zu denen sie auch die Waffe besitzen, werden mit schöner Regelmäßigkeit von den Gerichten wieder annuliert. Einen "Extrazettel" zum Delaborierungen von fremder Munition kenne ich zumindest nicht. Und der Sprengstoffschein regelt in § 27:

    Abschnitt V Umgang und Verkehr im nicht gewerblichen Bereich
    SprengG § 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang
    (1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen (Anm.: das ist "gewerbsmäßig")
    1. explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder
    2. mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,
    bedarf der Erlaubnis.
    (1a) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

    Wie dem auch sei: Ohne § 27er Schein darf man nicht an Patronen jeder Art, also auch Schreckschuß, herumfummeln.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • @softairchris

    Hi!
    Ich hatte vor einiger Zeit eine Idee wie man sich leise Knallpatronen bauen könnte.

    Als erstes verschießt du mal ein paar Platzpatronen an einem Ort wo sich keiner aufregt.
    Dann nimmst du die leeren Patronenhülsen nach Hause und säuberst sie sorgfältig.
    Dann könnte man doch das gebrauchte Zündhütchen mit so einem Zündhütchenausstoßer entfernen.
    Dann mit einem preiswerten Zündhütchensetzgerät ein passendes Zündhütchen in die Hülse pressen und fertig ist die "leise" Platzpatrone.

    Den Zündhütchensetzer und der Zündhütchenausstosser müsste normalerweise in einem gut sortierten Waffenladen der auch Wiederladerzubehör hat zu bekommen sein.
    Welches Zündhütchen in eine Platzpatrone passt kan ich dir leider nicht sagen da das hier nur so eine Idee war die ich später wieder verworfen habe und nichts davon in die Tat umgesetzt habe.
    Teils war das einfach Faulheit andererseits wollte ich keinen Ärger haben den ich nicht wusste ob sowas bei mir in Österreich überhaupt legal ist.
    Wie das rechtlich in Deutschland aussieht kann ich dir leider nicht sagen.

    Am besten wäre es wenn du mal jemanden um Rat und Hilfe bittest der Wiederlader ist und eine geeignete Wiederladerausrüstung mit Presse usw. hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Slavemaster (30. Oktober 2005 um 17:46)

  • Hallo, Slavemaster!
    Meiner Meinung nach eine sehr gute Idee, ich denke aber das grenzt schon fast an Wiederladen...

    Wie ist Wiederladen im WaffG eigentlich definiert? Bezieht sich das Verbot nur aufs Pulver oder auch auf die Zündhütchen? Könnte es sein, dass das Wiederladen von Zündhütchen nicht erwähnt und damit nicht ausdrücklich verboten ist?

    mfg. Christian

  • Zündhütchen sind neuerdings nicht mehr vom Sprengstoffgesetz erfaßt, daher auch die diversen Lösungen für Zündhütchen-Waffen.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Hallo Uli,

    das hab ich mal irgendwo aufgeschnappt und plausibel befunden (ich weiss, super Quellenangabe).
    Plausibel ist das, weil ich als Wiederlader nur mit Explosivstoffen umgehen darf, die
    einen Konformitätsnachweis erbracht haben. Erkenntlich ist das durch das
    CE-Zeichen auf der Pulverdose. Wenn ich nun eine Fabrikpatrone delaboriere, komme ich an Pulver, das eventuell nicht konform ist. Und das darf ich nicht haben.
    Ich hab auch was dementsprechendes in der SprengV gefunden, aber ob das hier (nicht gewerblichen Bereich) passt - keine Ahnung.
    Ich lass jedenfalls die Finger weg von Fabrikmun und von Patronen mit "Blitzlichtpulvern" erst recht.

    Gruss,
    Chris.

  • @softairchris

    Ich glaube für dein Problem gibt es eine Lösung,ohne dass du irgendwelche Patronen " Frisieren" musst

    ich kann mich erinnern das es gerade für solche Situationen ein Produkt der Marke Röhm oder Reck gegeben hat!

    Es hatte eine Zylindrische Form, und man konnte es vorne in die SSW's reinschrauben, genauso wie die Abschussbecher! Es hat den Schall und die Wirkung vom Schuss irgendwie absorbiert! Gerade für solche Sitautionen, dass man zuhause mit seine SSW rummachen kann, ohne dabei die NAchbarn zu stören!

    Wäre nett wenn mir jemand mit dem Namen auf die Sprünge helfen könnte!

    Ich mag keine Waffen, außer Sportwaffen, diese liebe ich!

  • Deswegen gibt es auch nur einen scharfen Revolver bei dem ein Schalldämpfer was bringt! Der hat ein gasdichtes System. Es handelt sich dabei um den Nagant M1895:

    http://www.world.guns.ru/handguns/hg102-e.htm

    Gruß Marcel

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    Einmal editiert, zuletzt von germi (30. Oktober 2005 um 20:48)

  • Bei einem der britischen Revolver ist es auch möglich einen effektiven Schalldämpfer anzubringen.

    Why should I listen to you? A hallucination, asking me about hallucinations...

  • Zum ursprünglichen Thema:

    Nun, ich für meinen Teil habe einfach meinen Waffenverkäufer gebeten, mal mit der Gaskanone am normalen Schießstand ballern zu dürfen.

    Solange man nur Platzer schießt und keine CS/Pfeffer-Muni :nuts: drücken die schon mal ein Auge zu, auch wenn zumindest bei meinem Waffengeschäft eigentlich normalerweise nur Besitzer einer scharfen Waffe und einer entsprechenden Berechtigung/Ausbildung auf den Stand dürfen.

    Eine milde Gabe (€) kann hier unterstützend wirken :D

    Dort kann man dann rumknallen, so laut es geht :))

    :D Walther P22 (PTB 778), Walther P88 (PTB 764), Walther P99 (PTB 762), Taser M18 Laser-guided, FOX 5.3 OC Sprays, Krav Maga :D

  • @ SOFTAIRCHRIS:

    Glückwunsch zur HW88 (steht auch noch auf meiner Einkaufsliste)! ;)

    Ich habe folgende legale, kostengünstige und leise Alternative zum preisgünstigen "Schießen" in geschlossenen Räumen, OHNE Gehörschutz und RG-Kompensator:

    Zutaten:
    - alte, abgeschossene Platzpatronen in 9mmK (Revolver)
    - diese roten 8er- oder 12er Ringe für Spielzeugrevolver.

    Zubereitung:
    Man nehme die alten 9mm-Hülsen und entferne hinten das Zündhütchen; genauer: die silberne Kappe. Darunter kommt dann der kleine Hügel zum Vorschein (der ja sonst als Amboss für das Zündhütchen dient).

    Dann nimmt man die "Munition" von den Spielzeugreolvern und teile sie in "Einzelschüsse" auf. Nun nimmt man eine kleine Schere (sehr gut: eine Nagelschere) und schneide die Unterseite der Hütchen so bündig, dass kein Rand mehr übersteht. Danach schneidet man oben von der Kunststoffhülse gut zwei Millimeter Rand ab, so dass noch gut 1-2 mm Rand stehen bleiben.
    Diese Kunststoff-Teile drückt man bei der Metallhülse an die Stelle, wo früher das originale Zündhütchen saß.

    Fertig ist die gefahrlose Indoor-Munition, die nur PENG macht!

    + + +

    :direx: Dennoch muss man die Waffe danach gründlich putzen, da die Bestandteile dieser Zünd-/ Knallplättchen äußerst korrosiv sind!

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü

    Dann nimmt man die "Munition" von den Spielzeugreolvern und teile sie in "Einzelschüsse" auf. Nun nimmt man eine kleine Schere (sehr gut: eine Nagelschere) und schneide die Unterseite der Hütchen so bündig, dass kein Rand mehr übersteht. Danach schneidet man oben von der Kunststoffhülse gut zwei Millimeter Rand ab, so dass noch gut 1-2 mm Rand stehen bleiben.

    Rein rechtlich gesehen ist das die Delaborierung eines Pyrotechnischen Gegenstandes. Dies ist nur befähigten Personen im Bereich einer zugelassenen Arbeitsstätte gestattet. Ich weiß, bei den Amorces ist das geradezu kleinlich zu erwähnen aber ich wollte es nur mal angesprochen haben.


    Darüber hinaus viel Spaß beim Putzen. Die Dinger machen noch mehr Dreck als einfache Zündhütchen!

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Bei den Dingern ist das was Anderes, die zählen nicht als Munition oder pyrotechnischer Gegenstand. Die Ladung ist einfach zu gering dafür. Die Firecaps wie sie bei Modelguns Anwendung finden zählen da auch nicht dazu.

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ganz im Gegenteil. Auch Firecals u.Ä. zählen als pyrotechnischer Gegenstand (ok, pyrotechnisches Spielzeug) auch wenn die Satzmenge verschwindend gering ist. Knallteufel sind ja auch einer. Guck mal auf die Umverpackung. Irgendwo sollte eine BAM-Zulassung draufstehen.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!