Hallo!
Hatte in letzter Zeit mit einigen Schützenkollegen Gespräche über die erforderliche Anmeldung der großen, bösen Magazine (mehr als 20 Patronen Fassungsvermögen bei KW und mehr als 10 bei LW, gültig nur für ZENTRALFEUERmunition, .22lfb ist da raus). Da herrscht leider viel Unsicherheit und auch Fehlinformation.
Ich wollte nur zeigen, dass das im Grunde kein Akt ist und die Behörde zumindest hier in NRW und in meinem Fall kulant und schnell ohne Theater diesen Altbestand einträgt. Gut, 25,00 € kostet der Spaß auch mal wieder, aber dafür muss ich meine Magazine nicht in die Tonne werfen oder abgeben. Einen Nachweis in Form einer Rechnung für den Kauf der Magazine braucht man nicht! Man erklärt mit seiner Unterschrift und Erklärung, dass man die Container vor dem 13.06.2017 erworben hat. Da ich meine AR-15 in .223 schon 2007 gekauft habe, dürfte das auch glaubwürdig sein. Gekauft habe ich alle Clips tatsächlich deutlich vor diesem Fristtermin in 2017.
Da sie mit der Anmeldung auch keine Verbotenen Gegenstände sind, gibt es für die Magazine auch keine erhöhten Aufbewahrungsvorschriften. Anders sieht es aus, wenn man Magazine nach diesem Termin erworben hat oder sogar nach dem 01.09.2021 erwerben will. Dann muss man sich mit dem BKA darüber auseinandersetzen ...
Die Frist zur Anmeldung von Altbestand, der vor dem 13.06.2017 erworben wurde, geht noch bis zum 1. September 2021.
Jens