Ich wüsste auch nicht was das bringen sollte außer 2 Hörgeräte die man nachher braucht
Schreckschusswaffe nachts am Bett?
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Es war eine ernsthafte Frage des Themenstarters
Die mit genau neun Worten ernsthaft beantwortet (#5) wurde.
Ich muss von erwachsenen Menschen erwarten dürfen, dass sie eigener Sache auch selber tätig werden (können)
und nicht jede Kleinigkeit vorgekaut werden muss. Ich habe fertig . . . -
Kann man eigentlich von Notwehr sprechen, wenn ich mir das entsprechende Mittel im Vorhinein - praktisch vorsätzlich - bereit gestellt habe?
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.Da Einbruch oder Diebstahl allein noch keinen tätlichen Angriff darstellen, darf die Waffe / das Pfefferspray nicht benutzt werden.
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Da ohne Bedrohung durch eine Waffe, der Einsatz einer Waffe zur vermeintlichen Abwehr kein angemessenes Mittel mehr darstellt wird es schwierig.
Wenn dann noch die Waffe geladen auf dem Nachttisch lag, wird sehr wahrscheinlich auf Notwehrexzess erkannt und man kommt nicht mehr straffrei davon.Anders wenn man (bei Dunkelheit) mit einem waffenähnlichen Gegenstand bedroht wird.
Einen tragischen Ausgang hat Ende April der Einbruch eines jungen albanischen Flüchtlings genommen. Der Albaner, der gerade seinen 18. Geburtstag gefeiert hatte, war mitten in der Nacht in ein Fachwerkhaus am Rande der Siedlung Neuenrade-Affeln rund 20 Kilometer südöstlich von Hagen in Nordrhein-Westfalen eingebrochen und dabei vom Besitzer mit einem Kopfschuss getötet worden.
Die Staatsanwaltschaft wertete das Verhalten des Jägers als Notwehr – und stellte das Verfahren gegen den 63-Jährigen ein. Die Familie des Albaners hatte Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm bestätigte nun jedoch die Entscheidung.
Der Einbruch war in der Nacht zum 26. April 2016 verübt worden. Der Wohnungseigentümer, ein 63-jähriger Pensionär, war mit seiner Frau durch Geräusche im Haus aufgewacht. Der 63-Jährige habe seine Pistole genommen, der er nahe des Bettes aufbewahrte, und sei in das Nebenzimmer gegangenen, aus dem die Geräusche gekommen seien. Dort sei er plötzlich einem oder mehreren Tätern gegenübergestanden, sagte Bernd Maas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Hagen, FOCUS Online.
Dann sei alles ganz schnell gegangen. „Es ließ sich nicht eindeutig klären, ob es ein oder mehrere Einbrecher waren, vermutlich war noch ein zweiter dabei. Der Besitzer soll jedenfalls mit einer Taschenlampe geblendet worden sein und sich angegriffen gefühlt haben. Daraufhin soll er auf den Angreifer geschossen haben“, so Maas. Der Jäger traf den Einbrecher dabei am Kopf. Der junge Albaner, der 2015 allein nach Deutschland gekommen war, erlag einen Tag später im Krankenhaus der Schussverletzung.
Obgleich der Jäger zum Führen der Pistole berechtigt ist, hatte er die Kurzwaffe offenbar nicht sachgerecht in einem verschlossenen Waffenschrank aufbewahrt, sondern nahe am Bett, bestätigte Maas auf Nachfrage von FOCUS Online. „Wegen dieses Verstoßes gegen das Waffengesetz ist in einem getrennten Verfahren gegen den Jäger ermittelt worden. Es ist aber im Rahmen des Hauptverfahrens zur Klärung der Gesamtumstände wegen Geringfügigkeit eingestellt worden“, erklärt der Sprecher der Hagener Staatsanwaltschaft. Es liege nun an der Polizei als ausstellende Behörde, zu klären, ob der Jäger den Waffenschein behalten könne oder nicht.Staatsanwaltschaft: "Grundsatz der Notwehr verpflichtet nicht, Risiko bei Verteidigung einzugehen"
Auch was den Kopfschuss betrifft, wollte die Staatsanwaltschaft dem Jäger keinen Vorwurf machen. „Unter den gegebenen Umständen galt das Prinzip der Notwehr, bei dem der Angegriffene nicht verpflichtet ist, Risiken bei seiner Verteidigung einzugehen“, so Maas. Das wäre etwas Anderes gewesen, wenn der Einbrecher bei Tag erwischt worden wäre. Dann, so Maas, wäre es sogar die Pflicht des Jägers gewesen, den Angreifer lediglich kampfunfähig zu machen und ihm etwa in die Beine zu schießen. „Diese Einschätzung hat nach der Beschwerde auch die Generalstaatsanwaltschaft geteilt und unsere Entscheidung, das Verfahren einzustellen, bestätigt“, sagte Maas. -
Da Einbruch oder Diebstahl allein noch keinen tätlichen Angriff darstellen
1. Angriff- Angriff ist jede drohende Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen.
Mehr muss dazu nicht gesagt werden . . .
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Ich frage mich wer so etwas Kontrollieren will, ob man eine SSW auf dem Nachttisch oder unterm Kopfkissen hat?!
Wenn keine Kinder mehr im Haus sind sehe ich das sowas von entspannt.
Ich mein, ich habe mit 15 früher auf der Straße rumgeballert, was in den 80ern keine Sau gejuckt hat.
Und diese Gesetzt werden von Jahrzehnt zu Jahrzehnt immer seltsamer!?Naja egal,
ich sage mal so, wenn ich drauf Bock hätte mir die auf den Nachtisch zu legen , lege ich mir die auf den Nachtisch, ENDE!
Uiuiuiui das ist gegen das Gesetz!!
Aber Hunderte fahren mit dem scheixx Handy am Ohr mit ihrer Karre durch die Gegend, ist auch gegen das Gesetz und wer hält sich dran obwohl man da viel mehr schaden anrichten kann???Ich mach’s ganz einfach, neben meinem Nachtisch steht der Basi und ein Messer ist auch griffbereit, man weiß ja wirklich nicht wer so in der heutigen Zeit plötzlich neben dem Bett nachts steht. Ich bin bereit!
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1. Angriff
- Angriff ist jede drohende Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen.
Mehr muss dazu nicht gesagt werden . . .
Sorry, da liegst Du rechtlich falsch. Ein Angriff muss unmittelbar sein.
Wenn im Erdgeschoss die Tür aufgehebelt wird kann man nicht einfach aus dem Obergeschoss runterballern.
Da kannst du ihm irgendwas an den Kopf werfen, aber noch keine Waffe benutzen.
Zum Waffengebrauch muss der Angreifer dir direkt gegenüber stehen und dich entsprechend bedrohen.
Präventiv Notwehr gibt es nicht. -
Es gab schon Urteile da hat der Hund den Einbrecher gebissen,wer war der Dumme?
Bei dem Eingebrochen wurde der musste zahlen -
Wir können uns jetzt wieder in allen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten verstricken, ist aber nicht Zielführend.
Wer in mein Haus oder Wohnung einbricht greift an, und zwar mein Eigentum und er macht das unmittelbar.
Notwehr reicht etwas weiter als "nur" ein Angriff auf die Person. Ist eine beliebte Prüfungsfrage. -
Mich würde eher interessieren wie ihr mit einem Einbrecher umgehen würdet!?
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Ähm, nur mal so am Rande: Wenn ich in einem geschlossenen Raum mit GAS schieße, ist das weniger sinnvoll, weil ich mich damit ebenfalls einhülle. Daher halte ich die Idee für überdenkenswert. Eine Knallkartusche hingegen könnte da eher zielführend sein.
Und die Frage, ob man wirklich immer so schnell aus dem Tiefschlaf erwacht und eine SSW dann auch fachgerecht bedienen kann, ist auch noch nicht geklärt.
Ich will dem TS die SSW nicht vermiesen, aber manch andere SV-Mittel sind im Haus vielleicht doch sinnvoller.
Jens
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Mich würde eher interessieren wie ihr mit einem Einbrecher umgehen würdet!?
1000 Einbrecher = 1001 Handlungsmöglichkeit. Was du in welcher Form veranstaltest bleibt dir überlassen.
@Flammpanzers Einwand ist berechtigt, aber es gibt auch Wohnsituationen in denen der Einsatz gefahrlos
möglich ist. Gehe doch einfach in Gedanken alles durch was dir so einfällt und für dich passen könnte . . . -
Mal abgesehen davon, dass es eigentlich nicht zulässig ist, die SSW schussbereit auf dem Nachttisch liegen zu haben und man sich selbst neben einer Portion Pfeffer einen fiesen Hörschäden einbrocken kann:
Einbrecher sind in der Regel nicht versessen darauf, sich erwischen zu lassen und brechen lieber in leere Wohnungen/ Häuser ein.
Wenn ein Einbrecher mit Absicht dann kommt, wenn Bewohner anwesend sind, hast du ein Problem, dass du mit einer SSW kaum aus der Welt schaffen kannst.
Es lohnt sich eher, sich über Einbruchschutzmaßnahmen Gedanken zu machen, als darüber was man tut, wenn das Kind schon im Brunnen liegt. -
Es lohnt sich eher, sich über Einbruchschutzmaßnahmen Gedanken zu machen, als darüber was man tut, wenn das Kind schon im Brunnen liegt.
Mein Einbruchschutz ist ausreichend, wenn Hausrat und Wohngebäude zahlen. Wer rein will, kommt rein. Je höher der Einbruchschutz, je höher der Schaden, lieber Esti.
Liebe Grüße Udo
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Wenn man eure Beiträge so liest, dann bekommt man den Eindruck, dass ihr noch nie in so einer Ausnahmesituation gestanden habt.
Ich habe mal auf frischer Tat eine Trickdiebin im 1.Stock gestellt und es war mir möglich, sie mit sehr deutlichen Worten zu bitten mein Haus zu verlassen.
Als sie direkt vor mir stand hatte sie immer eine Hand in ihrer Handtasche. Es ist dann eine Mischung aus Angespanntheit und Besonnenheit. Sie hätte ja ein Pfefferspray oder Ähnliches zücken können, was sie aber nicht tat. Ich war jede Sekunde zum Zuschlagen bereit. Zum Glück hat bei uns Beiden die Besonnenheit gesiegt. Ihr Komplize war im Erdgeschoss bei meiner Mutter und hat diese abgelenkt, während sie für unsere 'Gäste' ein Butterbrot geschmiert hat. Das war der 2 Grund weshalb ich die Situation nicht eskalieren ließ.
Ich kann Euch also nur sagen, dass ihr jetzt noch garnicht wissen könnt, wie ihr in einer solchen Extremsituation handeln werdet. Ich von mir aus kann nur sagen, dass Besonnenheit in meiner Lage genau richtig war. -
Ich kann Euch also nur sagen, dass ihr jetzt noch garnicht wissen könnt, wie ihr in einer solchen Extremsituation handeln werdet.
Das ist absolut korrekt, lieber Kelly. Unser TS hat sich halt Gedanken gemacht und möchte nach Möglichkeit vorbereitet sein und das noch zusätzlich gesetzestreu.
Ich selber gestehe mir da wenig Gedanken drüber zu machen sondern, ähnlich wie Du es in deinem Beispiel geschildert hast, entsprechend der akuten Situation zu improvisieren. Wie das aussehen kann. Nun, wenn mein Schatten auf einen Einbrecher fällt, ist der krankenhausreif. Glaubst Du nicht? Frag den @Oldcrow.
Liebe Grüße Udo
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Mein Einbruchschutz ist ausreichend, wenn Hausrat und Wohngebäude zahlen. Wer rein will, kommt rein. Je höher der Einbruchschutz, je höher der Schaden, lieber Esti.
Liebe Grüße UdoDas ist leider nur die halbe Wahrheit.
Wenn jemand dein Haus durchsucht und in der Unterwäsche deiner Frau schnüffelt ,dann fühlt man sich in diesen Wänden nicht mehr sicher und geborgen.
DAS ist das eigentlich schlimme am Einbruch nicht die Wertgegenstände die fehlen.Deswegen habe ich mein Haus massiv gesichert ,mechanisch und Elektronisch.
Mein Haus muss nur schwerer zu knacken sein wie das vom Nachbarn...................
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wenn mein Schatten auf einen Einbrecher fällt, ist der krankenhausreif. Glaubst Du nicht? Frag den @Oldcrow.
So ein netter Kerl wie Du... -
Bei mir war einer vor ein paar Wochen in der Einfahrt vor meiner Garage an meinem Auto, mal probiert ob es offen ist.
Das blöde war nur, das ich ein Nachtmensch bin und ich auf meiner Terasse, die auf der Garage ist, Qualme.
Da ist immer schön Dunkel und man sieht mich nicht.
Er ist jedenfalls gerannt wie ein Hase als ich ihm aus dem OFF Schläge angeboten habe.
Er kam mir gleich suspekt vor als er die Straße heruntergelaufen kam mit Kaputzenpulli bei 28 grad.Ist auch immer Lustig wenn man nachts die Sprayer am Glascontainer mit der Taschenlampe anleuchtet.
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Gehe doch einfach in Gedanken alles durch was dir so einfällt und für dich passen könnte
Bei mir ist nix zu holen.
Falls ich da sein sollte gehe ich halt in den Keller und rufe die Polizei.
Bis die da ist, bleibt der Einbrecher wo er ist, oder er springt vom Balkon.
Bei einer Flucht durch's Treppenhaus müsste er mich ja angehen...aber das tut er dann nicht. -
Hallo,
Ich wollte fragen, ob man nachts eine Schreckschuss Waffe geladen am Bett haben darf, zb im Nachttischschrank....wenn du dadurch besser schlafen kannst ist das schon okay....
allerdings würde ich in geschlossenen Räumen nicht davon Gebrauch machen....
Das funzt nur im Kino! Ein Knalltrauma sollte man nicht unterschätzen...Solange du im Raum bist muss die ssw nicht unbedingt verschlossen sein... Macht ja auch kein Sinn wenn im Notfall erst noch der Schlüssel gesucht werden muss....
Innerhalb von deinen privat Räumen kannst du die ssw jederzeit ohne kws führen.... Im Zweifelsfall führst du die halt im Schlaf...
Allerdings wenn du deine Wohnung ohne ssw verlässt, dann sollte die ssw in einem verschlossenen Behältnis Zuhause deponiert werden.... Alles andere ist kleinlich....
Ein verschlossener Raum wird wohl doch akzeptiert..... Ich hatte schon Besuch!
Für alle anderen Folgen, welche dem gesunden Menschenverstand wiedersprechen bist du selbstverständlich selbst verantwortlich.....
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