Zahl der Kleinen Waffenscheine steigt

Es gibt 151 Antworten in diesem Thema, welches 17.809 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Oktober 2020 um 12:42) ist von Esti.

  • Wir waren alle nicht dabei.
    Ausserdem hatte der eiswerfende SSW-Mann noch ein Einhandmesser dabei.
    Da hätte ich auch alles einkassiert.

    Der Kluge macht so viel wie möglich richtig, der Weise so wenig wie möglich falsch.

  • Leseverständnis?

    "Der 38-jährige Autofahrer schlug seinen Kontrahenten mit einer Holzlatte. Dieser [Der Typ mit der SSW] warf zunächst [nicht vorausgehend] ein Eis nach ihm und holte [anschließend] dann eine Schreckschusswaffe aus seinem Rucksack, die er auf seinen Gegner richtete."

    Wenn das nicht rechtfertigt eine Schreckschusswaffe vorzuhalten, dann können wir den KWS abschaffen und gegen einen "Schreckschusswaffen-Transportverfahren-Vereinfachungsschein" ersetzen.

    Wer mit einer Holzlatte auf jemanden eindrischt, weil er eine verbale Zurechtweisung erhalten hat, kann nicht mehr ganz dicht sein. Da hätte ich persönlich auch die Befürchtung, dass bei dem jeden Augenblick wieder ne Sicherung durchbrennt. Ergo: Wenn vorhanden, SSW ziehen und hoffen, dass er sie für eine scharfe Waffe hält bzw. auf CS-Gas wetten, falls er mit der Holzlatte auf mich zu kommt. Dass er die Latte einsetzt, stand zu diesem Zeitpunkt ja schon fest.

    Würde in dieser Situation gern mal die Polizei anstatt des SSW-Typen sehen. Kein Pfefferspray, kein Schlagstock, sondern beispielhaft mit gutem Zureden und gekonnten Ausweichmanövern den Hieben ausweichen? Warten, dass er sich verausgabt und vor Erschöpfung friedlich eindöst?

    Einmal editiert, zuletzt von Supernatural (15. August 2020 um 13:42)

  • Ich denke, da haben sich die zwei Richtigen getroffen.
    Der Eine möglicherweise ohne Lappen und der Andere mit einem Einhandmesser.

    Der Kluge macht so viel wie möglich richtig, der Weise so wenig wie möglich falsch.

  • Leseverständnis?

    "Der 38-jährige Autofahrer schlug seinen Kontrahenten mit einer Holzlatte. Dieser [Der Typ mit der SSW] warf zunächst [nicht vorausgehend] ein Eis nach ihm und holte [anschließend] dann eine Schreckschusswaffe aus seinem Rucksack, die er auf seinen Gegner richtete."

    Wenn das nicht rechtfertigt eine Schreckschusswaffe vorzuhalten, dann können wir den KWS abschaffen und gegen einen "Schreckschusswaffen-Transportverfahren-Vereinfachungsschein" ersetzen.

    Wer mit einer Holzlatte auf jemanden eindrischt, weil er eine verbale Zurechtweisung erhalten hat, kann nicht mehr ganz dicht sein. Da hätte ich persönlich auch die Befürchtung, dass bei dem jeden Augenblick wieder ne Sicherung durchbrennt. Ergo: Wenn vorhanden, SSW ziehen und hoffen, dass er sie für eine scharfe Waffe hält bzw. auf CS-Gas wetten, falls er mit der Holzlatte auf mich zu kommt. Dass er die Latte einsetzt, stand zu diesem Zeitpunkt ja schon fest.

    Würde in dieser Situation gern mal die Polizei anstatt des SSW-Typen sehen. Kein Pfefferspray, kein Schlagstock, sondern beispielhaft mit gutem Zureden und gekonnten Ausweichmanövern den Hieben ausweichen? Warten, dass er sich verausgabt und vor Erschöpfung friedlich eindöst?

    Wenigstes einer der es verstanden hat. Danke.

  • Ich denke, da haben sich die zwei Richtigen getroffen.
    Der Eine möglicherweise ohne Lappen und der Andere mit einem Einhandmesser.

    "Möglicherweise" sind immer in der Rechtsprechung Mutmaßungen ohne Anhaltspunkt. Vielleicht ohne Lappen auch. Ersteres sieht ein Richter als Unterstellung und letzteres als Einzel Delikt solange das nicht bewiesen ist per Flensburg. Für den Richter liegt dann noch das Messer im Auge des Betrachters solange nicht zugestochen wurde. Also dem Richter selbst. Hat er sich am Wochenende in der Küche gerade geschnitten kann sich das auf das Urteil negativ auswirken. Ausser er ist lange genug im Amt und trifft keine weit her geholten Schlußfolgerungen.

    Hat Exzellenz schlecht gespeist oder war die Perücke nicht richtig gepudert ist immer der Gastwirt dran. Ganz einfach. Seit dem Mittelalter ist das so. :D

  • Auweia, habs wirklich falsch gelesen und verstanden

    Na gut, das ändert natürlich alles und ziehe meine vorherige aussage zurück.

    Grüße

    Mike

    Hi Mike,

    mach Dir nichts draus. Ich irre mich auch mit einiger Regelmäßigkeit. Respekt auf jeden Fall dafür, dass Du drüber stehst und das freimütig bekennst!

    Ich glaube ich bin ebenfalls zu hart eingestiegen mit "Leseverständnis?" Das hätte ich wirklich auch freundlicher formulieren können. Mein Fehler...

  • Wo ist das Problem mit dem Einhandmesser? Das ist kein verbotener Gegenstand. Wir wissen nicht ob dieses Messer evtl im Rucksack und nicht zugriffbereit transportiert wurde.

  • Vielleicht hat er das Messer auch in Zusammenhang mit seiner Berufsausübung mit sich geführt. Er war auf dem Weg zum Kunden und musste da ein Kabel abmanteln.

    Der Kluge macht so viel wie möglich richtig, der Weise so wenig wie möglich falsch.

  • Warum wurde eigentlich der KWS und die damit verbundene Möglichkeit eine SSW führen zu dürfen, eingeführt?

    Keine Ahnung.

    Ich persönlich finds irgendwie albern, so ein Spielzeug mitzuführen.

    Ein gutes Messer, ein gutes Pfefferspray machen ihren Dienst weit besser.

    Mein liebstes Messer ist das Böker Magnum Caveman, zwar nur 420er Stahl, aber ein richtig tolles, super schärfbares Messer, was nicht agressiv aussieht.

    Ich schleudere es aus dem Handgelenk auf:

    https://www.boker.de/caveman-damast-01ry818dam?c=5288#

    "Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut."

  • Leseverständnis?

    "Der 38-jährige Autofahrer schlug seinen Kontrahenten mit einer Holzlatte. Dieser [Der Typ mit der SSW] warf zunächst [nicht vorausgehend] ein Eis nach ihm und holte [anschließend] dann eine Schreckschusswaffe aus seinem Rucksack, die er auf seinen Gegner richtete."

    Wenn der Angriff mit der Holzlatte da aber schon beendet war liegt keine Notwehr mehr vor!

    Gemäß § 32 StGB entfaltet die Notwehr ihr Recht auf Selbstverteidigung, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden.

  • Das mir Mildeste zu Verfügung stehende Mittel! So hammers gelernt. :D

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Das mir Mildeste zu Verfügung stehende Mittel! So hammers gelernt. :D

    Das mildeste Mittel, welches erfolgsversprechend ist. Ich muss nicht versuchen, mich mit einem Knüppel zu verteidigen, wenn ich auch eine bessere Waffe zur Hand habe und Leib/Leben bedroht ist.

    So habe ichs auch gelernt, erinnere mich aber partout nicht mehr, wo das steht (damit meine ich ein Gesetz/Verordnung, nicht den Fragenkatalog). Im StGB oder BGB steht nichts von mildesten Mitteln, Verhältnismäßigkeit oder Ankündigung vor dem Einsatz der Waffe...