Freie Waffen an die Wand?

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 15.098 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Oktober 2003 um 07:05) ist von pigeon hunter.

  • Ich hab leider keine Ahnung was für Bestimmungen für freie Waffen bezüglich der aufbewahrung gilt. Soweit ich ich sollte man die Waffen getrennt von Munition lagern und man haftet wenn jemand unbefugtes rankam weil man sie nicht versteckt hat :crazy2:

    Wie siehts denn nun Konkret aus? Dürfen Softairs, Schreckschusswaffen, Luftpistolen ungeladen getrennt von Munition als Wanddeko dienen?

    Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier (Yves Montand)
    >>Umarex P22,Weihrauch HW40+Walther Comp.,KSG MicroUzi,HFC Glock17,HFC P229, TM MP5 Boys,TM G3A3<<

  • So und nun lesen *lol* (mach ich dann auch gleich mal):

    Gruß
    DU
    PS: ich hab hier nen Prospekt über Sicherheitsschränke von Obi (Marken: ROTTNER TRESOR und COMSAFE)

  • Für freie Waffen sind nur Absätze 1, 3 und ggf. 5 interessant, die anderen beziehen sich auf erlaubnispflichtige Waffen. Einfach so an die Wand hängen geht also nicht, außer wenn den Raum nur Erwachsene (also Befugte) betreten.

    Zu sagen ist noch, daß Diabolos eigentlich keine Munition im Sinne des Waffengesetzes ist, aber ich würde mich nicht darauf verlassen, daß ein Polizist das auch weiß... ;)

    Gruß,
    Marcus

  • Freie Waffen müßen so aufbewahrt werden, das kein Unbefugter darauf Zugriff nehmen und Unsinn damit treiben kann. Unbefugte sind ALLE Mitmenschen. Du mußt die Waffen so aufbewahren, das sie NIEMAND in die Hände kriegen kann und damit schießen kann, außer zu sportlichen Zwecken entsprechend der Gesetzte.

    Da ist z.B. die Geschichte das daß fliegende Geschoß das Grundstück nicht verlassen darf oder das nur auf einer genemigten Schießsportstätte geschoßen werden darf.

    Es gibt allerdings für freie Waffen oder besser Sportgeräte keine solchen speziellen Aufbewahrungsvorschriften wie z.B. einem Waffenschrank, wie das z.B. bei den WBK pflichtigen Waffen ist.

    Aber der Gesetztgeber legt schon Wert darauf das der Sportgerätbesitzer seriös ist.

    Munition immer getrennt von der Waffe halten und die Waffe gesichert, im Sinne von ordentlich verschloßen weggestellt aufbewahren.

    Eine Waffe ist kein Wandschmuck, außer Du bist Sammler. In diesem Fall müßen die Waffen unbrauchbar gemacht werden.

  • Naja, Ich bin Sammler und Zimmerschütze :D
    Also: Zum rumliegen im Schrank zu schade .......

    hat Old_Surehand nun Recht, also das Zimmer wird nur von volljährigen betreten es müsste schon jemand einbrechen.....

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  • Gut, es nochmal gelesen zu haben!

    Das WaffG verlangt also für erlaubnispflichtige Waffen ein Behältnis einer gewissen Sicherheitsstufe.
    Für erlaubnisfreie Waffen, also (1), müssen nur Vorkehrungen getroffen werden, dass sie nicht abhanden kommen bzw. Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Diese Vorkehrungen sollte aber jedermann sowieso treffen, wenn er Wertsachen besitzt.
    Der einzige Unterschied zu den Wertsachen ist, dass ich diese, wenn's mir Spass macht, vor meine Haustür legen darf, sodass sie jeder mitnehmen kann. Bei Waffen und Munition, auch erlaubnisfreie(n), darf ich das nicht.

    Für freie Waffen sehe ich das also so:
    Solange sie Minderjährigen nicht in die Hände fallen können, ist alles ok.
    Denn alle anderen dürfen sie haben.
    Unter (1) ist zwar ein Sicherheitsbehältnis erwähnt, das ist aber nur dann erforderlich, wenn eine Schusswaffe mit Munition zusammen aufbewahrt wird.
    Luftgewehrmunition gilt nicht als Munition im Sinne des WaffG, also kein Problem (sicherheitshalber würde ich die Diabolos aber dann doch nicht direkt neben die LuPi legen).
    Bei PAK's legt man die Mun. in eine abgeschlossene Schublade und gut ist.
    Da für erlaubnisfreie Waffen keine normierte Aufbewahrungform gefordert ist, reicht m.E. eine gutgesicherte Eingangstür (Zylinderaufbohr- und -ziehschutz, kein Glas oder nur mit Gitter, Sicherheitsbeschlag).
    Wenn man selbst zu Hause ist, sind sowieso alle Aufbewahrungsbestimmungen hinfällig (der beste Tresor nützt dann eh' nichts, weil man mit Gewalt zur Öffnung gezwungen werden kann).


    Ich habe mal wieder viiieeellll zu laaangsaaam getippt. :cry:


    Stefan

  • Super, also doch Waffen an die Wand, Munition in die abschließbare Schublade (o.ä) und Zutritt für minderjährige unmöglich :)

    das passt!

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  • Auch das Kind "Zufall" darf den Raum nicht betreten.
    Besser man sorgt für ordentliche Aufbewahrung mit der nur DU auf die Waffe zugreifen kannst.
    Wenn Du die Waffe zu sportlichen Zwecken nutzt kannst Du Sie natürlich Befugten zu sportlichen Zwecken übergeben. Sicherheitshinweise nicht vergessen und auf den Benutzer acht geben das er sich nicht unbefugt sprich unsachkundig oder man kann sagen unsportlich verhält.
    Es ist deine Waffe die der Schießpartner hat, also bist Du auch mitverantwortlich wenn was passiert.

    Hier geht es nicht nur ausschließlich ums Waffengesetzt. Da sind auch noch andere Sachen. Sorgfaltspflicht z.B.

    Gruß

  • Ich denke wenn hier ausser mir nur Personen ü. 18 ins Zimmer kommen. die Muni getrennt lagert und die Waffen nur über einen Einbruch entwendet werden können, habe ich meine Sorgfaltspflicht erfüllt.

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  • Wenn Du ganz sicher gehen willst, es gibt abschliessbare Wandhalter (zB Frankonia W441).
    Die werden eingedübelt und die Waffe kann dann an der Wand angeschlossen werden.

    Das dürfte bei freien Waffen auch als Schutz vor Minderjährigen ausreichen.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von edbru
    Wenn Du ganz sicher gehen willst, es gibt abschliessbare Wandhalter (zB Frankonia W441).
    Die werden eingedübelt und die Waffe kann dann an der Wand angeschlossen werden.

    Das dürfte bei freien Waffen auch als Schutz vor Minderjährigen ausreichen.

    Eddi

    Ja, genau dies ist die sicherste Methode die Waffen an die Wand zu "Nageln" so daß unbefugte damit nix anstellen können, Ansonsten würde ich die Waffen nicht an die Wand hängen.

    Gruß
    Para

  • Das macht bei einer grösseren Anzahl von "Freien" allerdings einige
    Probleme.

    Alternativ habe ich das Problem gelöst indem ich die Waffen in meinem Arbeitszimmer
    aufbewahre, die Munition in einem preiswerten Wandtresor und die Tür
    des Zimmers hat ein Sicherheitsschloss.
    Ausserdem habe ich keine Kinder, meine Frau ist über 18 und eine Aussentür
    ist auch noch vorhanden.

    Baikal

  • Muss halt jeder abwägen was er angemessen findet. Ansonsten müsste jeder auch seinen Werkzeugkaten wegschließen-> Was da alles so für gefährliche Gegenstände drin sind :ngrins:

    Bei Softairwaffen allerdings ist es kein Problem denke ich :)

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  • Ob ein Gegenstand gefährlich IST oder vom Gesetz als gefährilich EINGESTUFT wird, ist ausschlaggebend.

    Mit einer 0,5 Joule Softair kann ich jemanden nur dann lebensgefährlich verletzen, wenn's ein Metallmodell ist und ich das Teil als Schlagwaffe benutze.
    Ein Küchenmesser oder eine Axt hat da etwas mehr Gefahrenpotential.

    Aber so ist nunmal leider die Gesetzgebung!

    Stefan

  • Nun und die Gesetzgebung ist so geworden weil so viel Mist getrieben worden ist. Mancher "Mist" ist sogar nicht wieder gut zu machen.

    Wenn ich das mal am Rande erwähnen darf, so ein "Mist" kann man vieleicht erklären aber nie rechtfertigen. Ich möchte nicht erleben, das wegen meiner Unachtsamkeit etwas passiert.

    Und vom Prinzip geht es natürlich auch darum das der Staat die Waffengewalt hat und nicht jedermann. Jedermann nur mit Genehmigung oder eingeschränkt.

  • Eine entladene freie Waffe an der Wand sollte doch kein Problem bereiten, sofern gesichert ist, daß Kinder nicht ohne Aufsicht dran können und die Munition sicher verstaut ist. Als Volljähriger wäre man ja berechtigt Umgang mit solch einer Waffe zu haben. Eine abgeschlossene Wohnung sollte doch vor weiterem "unbefugten Zugriff" schützen. Wenn natürlich doch was passieren sollte hättest du evtl. ein Problem. Das muss jeder für sich selber abwägen. Solange gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Gruß
    matt-x

  • Hi Leute
    HWJunkie hat es schon sehr passend beschrieben.

    Im Prinzip macht die verschlossene Tuer aus einem Raum einen begehbaren Waffenschrank fuer freie Waffen, wenn keine "U18" im Haus sind.

    Abschliessbare Wandhalter oder angeduebelte Stahlseile mit Vorhaengeschloss geben zusaetzliche Sicherheit bei Kiddies im Haus.

    Neulich hat sogar jemand in WO behauptet, man muesste Schwerter in einem Stahlschrank wegschliessen und aehnlichen Unsinn.
    Man kann alles uebertreiben.

    Aber natuerlich ist es jedem frei gestellt einen Klasse 0 Tresor fuer sein Crosman 1077 anzuschaffen. :n30:

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Echt schon über 18. *lol* :nuts:

    Meine LG hängen alle im Wohnzimmer an der Wand, die, die über 18 sind fassen nix davon an, oder fragen mich, und falls der 4jährige Sohn meines Kumpels z.B. die HW35 gespannt kriegt, die Gamo 1200 ohne CO2 zum schießen bringt oder gar weiß wie man die Anschütz bedient....
    Also Blei und CO2 sind jedenfalls in nem Schrank, und nicht in den Waffen.

    edit: Falls jemand nicht sicher ist, was für Leute in die Wohnung kommen, ALLES wegschließen!

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

    Einmal editiert, zuletzt von ViperM (29. Oktober 2003 um 21:24)

  • Die Pistolen und Revolver hab ich in einer geräumigen Schublade auf blauem Samt gebettet. Wenn man die auszieht, sieht das recht fein aus. :lol: Die Munition, Geschosse (Diabolos) und Co2's sind sicher in einer großen schwarzen Geldkassette eingeschlossen, die unter der Kommode steht. Mein Gewehr liegt im Abstellraum (abschließbar). Kein Unbefugter hat also die Möglichkeit zum Schuß zu kommen. Fremdschützen werden erstmal vor Aushändigen der Waffen anständig belehrt. Eine Haftpflicht habe ich auch..
    Denke das geht klar so. :ngrins:

    Einmal editiert, zuletzt von Kid Silencer (29. Oktober 2003 um 23:06)