@JMBFan
Danke für Dein Reply !
Den Gesetzestext kenne ich und ich persönlich habe such keinerlei Laser zH, da ich „nebenher“ auch noch Sportschütze (mit WBK etc.) bin und nur daher ohnehin keine Orobleje dieser Art leisten kann bzw. möchte ...
Dennoch interessiert mich die Sache, schon alleine theoretischer Natur !
Nach dem Gesetzestext und Deinen Ausführungen wäre es demnach dann doch aber auch so, dass wenn ein Laser (auch einer mit Justierung l/r - o/u und ggf. mit Schalter an einem Kabel) mit einer speziellen (extra dafür hergestellten) Halterung für bspw. eine Armbrust oder eine Schleuder beworben würde, dann eben völlig legal wäre !
Oder wie siehst Du / Ihr das ?